Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Zustand des Eingangsbereiches am Bürgerpark Kuhlhoffstraße
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 am 28. Januar 2025 wird eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen behandelt. Gegenstand der Eingabe ist der Zustand des Eingangsbereiches zum Bürgerpark an der Kuhlhoffstraße.
Ein Bürger hatte bereits im August 2024 per Zuschrift den Zustand dieses Bereichs beanstandet. Zu dieser Eingabe haben die Sport- und Bäderbetriebe Essen eine Stellungnahme abgegeben, welche Bestandteil der vorliegenden Vorlage ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Informationen zur Kenntnis nimmt. Damit wird der Vorgang im Rahmen der Sitzung offiziell dokumentiert und den Mitgliedern der Bezirksvertretung zur Information vorgelegt. Die Vorlage dient dazu, die vorliegenden Beanstandungen sowie die entsprechende Stellungnahme der zuständigen Betriebe dem Gremium zu präsentieren.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025Kenntnis genommen mit Anmerkungen