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Bezirksvertretung V

Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Zustand einer Grünfläche an der Ecke Ellernstraße / Altenessener Straße

1852/2024/BV V 28.01.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5

🟢 Beschlossen 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung V wird über eine Bürgereingabe zum Zustand einer Grünfläche an der Kreuzung Ellernstraße und Altenessener Straße berichtet. Ein Bürger hatte im Juli 2023 die Vermüllung des Grundstücks beanstandet. Die Bearbeitung der Angelegenheit verzögerte sich aufgrund von Klärungsbedarf bei den Zuständigkeiten sowie krankheitsbedingten Ausfällen in der Verwaltung.

Nach Untersuchungen des Fachbereichs Ordnungsamt gestaltet sich die Ermittlung der Eigentumsverhältnisse schwierig. Laut dem amtlichen Liegenschaftskataster ist das Grundstück nicht einer einzelnen Person zugeordnet, sondern wird von etwa 40 bis 50 Personen gehalten, was auf die Mitglieder einer örtlichen Kleingartenanlage hindeutet. Versuche, den zuständigen Kleingartenverein zu kontaktieren, blieben bislang ohne Erfolg.

Der Außendienst prüfte das Grundstück auf Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf Müll oder Rattenbefall. Dabei wurde festgestellt, dass die Fläche stark verwildert ist und Pflanzen in den Gehweg ragen. Eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit wurde nicht festgestellt. Der Sachverhalt wurde an das Amt für Straßen und Verkehr weitergeleitet, damit die überhängenden Pflanzen zurückgeschnitten werden, um die Nutzung des Fußwegs sicherzustellen. Die Bezirksvertretung V nimmt die Informationen zur Kenntnis.

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