Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 35 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 26.11.2024
- 2.Einwohnerfragestunde
- 2.aAbsperrpfosten in der Basunestraße
- 2.bIllegale Müllablagerung im Bezirk V
- 3.Verkehrssituation Basunestraße
- 4.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
- 4.1Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Verlegung der Haltestelle Vogelheimer StraßeZur Vorlage · 1845/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde eine Bürgereingabe behandelt, die eine Verlegung der Haltestelle Vogelheimer Straße in Fahrtrichtung Borbeck anregt. Der ursprüngliche Vorschlag zur Verschiebung der Haltestelle hat sich nach Angaben aus dem Dokument durch die Wiederöffnung der BAB 42 für den Pkw-Verkehr und den damit verbundenen Wegfall der Busspur hinfällig gemacht.
Die Ruhrbahn GmbH nahm zu dem Vorhaben Stellung und erklärte, dass eine Detailprüfung des Vorschlags zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sei. Solche baulichen Anpassungen müssten erst in Abstimmung mit der Stadt sowie der Ortspolitik und den Anwohnern geplant und gegebenenfalls umgesetzt werden. Für die Ruhrbahn steht die Überplanung des betreffenden Bereichs erst mittelfristig an. Aktuell sind keine stadtseitigen Maßnahmen wie die Erneuerung von Lichtsignalanlagen, eine Neuaufteilung der Fahrstreifen oder ein Haltestellenumbau für diesen Abschnitt bekannt. Die Bezirksvertretung V nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.2Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Zustand einer Grünfläche an der Ecke Ellernstraße / Altenessener StraßeZur Vorlage · 1852/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V wird über eine Bürgereingabe zum Zustand einer Grünfläche an der Kreuzung Ellernstraße und Altenessener Straße berichtet. Ein Bürger hatte im Juli 2023 die Vermüllung des Grundstücks beanstandet. Die Bearbeitung der Angelegenheit verzögerte sich aufgrund von Klärungsbedarf bei den Zuständigkeiten sowie krankheitsbedingten Ausfällen in der Verwaltung.
Nach Untersuchungen des Fachbereichs Ordnungsamt gestaltet sich die Ermittlung der Eigentumsverhältnisse schwierig. Laut dem amtlichen Liegenschaftskataster ist das Grundstück nicht einer einzelnen Person zugeordnet, sondern wird von etwa 40 bis 50 Personen gehalten, was auf die Mitglieder einer örtlichen Kleingartenanlage hindeutet. Versuche, den zuständigen Kleingartenverein zu kontaktieren, blieben bislang ohne Erfolg.
Der Außendienst prüfte das Grundstück auf Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf Müll oder Rattenbefall. Dabei wurde festgestellt, dass die Fläche stark verwildert ist und Pflanzen in den Gehweg ragen. Eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit wurde nicht festgestellt. Der Sachverhalt wurde an das Amt für Straßen und Verkehr weitergeleitet, damit die überhängenden Pflanzen zurückgeschnitten werden, um die Nutzung des Fußwegs sicherzustellen. Die Bezirksvertretung V nimmt die Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.3Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Zustand des Eingangsbereiches am Bürgerpark KuhlhoffstraßeZur Vorlage · 1855/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 am 28. Januar 2025 wird eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen behandelt. Gegenstand der Eingabe ist der Zustand des Eingangsbereiches zum Bürgerpark an der Kuhlhoffstraße.
Ein Bürger hatte bereits im August 2024 per Zuschrift den Zustand dieses Bereichs beanstandet. Zu dieser Eingabe haben die Sport- und Bäderbetriebe Essen eine Stellungnahme abgegeben, welche Bestandteil der vorliegenden Vorlage ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Informationen zur Kenntnis nimmt. Damit wird der Vorgang im Rahmen der Sitzung offiziell dokumentiert und den Mitgliedern der Bezirksvertretung zur Information vorgelegt. Die Vorlage dient dazu, die vorliegenden Beanstandungen sowie die entsprechende Stellungnahme der zuständigen Betriebe dem Gremium zu präsentieren.
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- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 5.Poller vor der ehemaligen Sparkasse VogelheimZur Vorlage · 0053/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung V hat mit der Vorlage 0053/2025/SPD einen Antrag auf die Installation von Pollern vor der ehemaligen Sparkasse-Filiale in Vogelheim gestellt. Die Fraktionssprecherin Vanessa Gremer bittet das Gremium um die Zustimmung zur Absperrung des Bereichs, um das Parken von Fahrzeugen zu unterbinden.
Das Gebäude, in dem sich nach der Aufgabe der Bankfiliale nun eine Kindertagesstätte befindet, beherbergt weiterhin einen Geldautomaten. Laut Antrag kommt es im Bereich vor dem Gebäude, welches direkt an einen beampfelten Fußgängerüberweg grenzt, wiederholt zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung durch das Parken auf dem Gehweg. Während ein Teil des Bereichs bereits mit Pollern gesichert ist, soll die zuständige Verwaltung nun die weitere Absperrung des Platzes vor der Einrichtung vornehmen. Die Maßnahme zielt darauf ab, den Verkehrsraum vor der Kindertagesstätte dauerhaft von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Verwendung bezirklicher Haushaltsmittel 2025Zur Vorlage · 0033/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V plant die Verwendung der Haushaltsmittel für das Jahr 2025. Gemäß der Vorlage 0033/2025/BV V sieht der vom Rat der Stadt Essen im November 2024 verabschiedete Haushalt für die Bezirksvertretungen einen Ansatz von jeweils 300.000 Euro vor. Zusätzlich steht der Bezirksvertretung ein „Sondertopf“ aus Mitteln der Fachbereiche 60, 66 und 67 in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet zudem die Bitte an den Stadtkämmerer, die nicht verbrauchten Haushaltsmittel des Jahres 2024 erneut in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen. Für die Mittelvergabe liegen den Mitgliedern der Bezirksvertretung Empfehlungen der zuständigen Fachbereiche vor. Über die Verwendung von Beträgen, für die noch kein Verwendungszweck festgelegt wurde, wird die Bezirksvertretung V im Laufe des Haushaltsjahres bei Bedarf entscheiden.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Kanalbaumaßnahme 'Vorflut Graitengraben'Zur Vorlage · 0039/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V setzt sich mit der geplanten Kanalbaumaßnahme „Vorflut Graitengraben“ auseinander. Das Bauvorhaben wird gemeinschaftlich von der Emschergenossenschaft sowie der Stadtwerke Essen AG und der Entwässerung Essen GmbH umgesetzt. Die baulichen Maßnahmen konzentrieren sich auf den Bereich der Pielstickerstraße sowie auf den Fuß- und Radweg, welcher die Gladbecker Straße mit der Altenessener Straße verbindet.
Im Rahmen der Vorlage Nummer 0039/2025/BV V nimmt die Bezirksvertretung offiziell Kenntnis von der Durchführung dieser Kanalbaumaßnahme. Gleichzeitig erfolgt die Zustimmung zu den damit verbundenen verkehrslenkenden Maßnahmen. Dies umfasst auch die vorübergehenden Änderungen der Verkehrsführung, die im Zuge der Bauarbeiten im betroffenen Bereich vorgesehen sind. Die Vorlage enthält zudem eine positive Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Generalsanierung Spielplatz Lohwiese/Lünschermannborn (Karnap)Zur Vorlage · 1728/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 450.000 Euro für die Generalsanierung des Spielplatzes Lohwiese/Lünschermannborn im Essener Stadtteil Karnap beschließen. Die Maßnahme ist Teil der städtischen Spielraumleitplanung und dient der Modernisierung der vorhandenen Anlagen. Der Baubeginn ist für Mitte 2025 vorgesehen.
Die Planung sieht eine Neugestaltung für verschiedene Altersgruppen vor. Im Kleinkinderbereich sollen eine große, barrierefreie Sandspielfläche mit Spielhäusern und Rutschen sowie inklusive Schaukeln entstehen. Durch die Lichtung von Strauchbepflanzungen soll zudem die soziale Kontrolle verbessert werden. Für ältere Kinder sind neue Klettergeräte, Hangelbrücken und Wippen geplant. Der bisher wenig genutzte Bolzplatz soll in einen Multifunktionsplatz umgewandelt werden, der unter anderem einen schallgedämpften Fußballbereich, Tischtennisplatten, eine Slackline sowie einen Streetballplatz umfasst.
Ein weiteres Element der Planung ist die Entfernung der vorhandenen Grubenlok. Aufgrund von Sicherheitsmängeln wird das historische Gerät durch die IGBCE in eine Bergbaueinrichtung überführt, um dort als Denkmal erhalten zu bleiben. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Haushalt für öffentliche Grünflächen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 9.Zügigkeitserhöhung an der städt. Gemeinschaftsgrundschule EmscherschuleZur Vorlage · 1731/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Emscherschule in Essen soll ab dem 1. August 2025 von einem auf zwei Züge erweitert werden. Grund für diesen Antrag sind die gestiegenen Anmeldezahlen in den vergangenen Schuljahren, die bereits zur Bildung von Mehrklassen in den Jahrgangsstufen eins und zwei führten. Für das Schuljahr 2024/2025 verzeichnet die Schule 136 Schülerinnen und Schüler in sechs Klassen. Prognosen für die kommenden Jahre deuten darauf hin, dass die Schülerzahlen weiterhin im Bereich der Zweizügigkeit liegen werden.
Die Anpassung soll eine Planungsgrundlage für Familien schaffen und die Einrichtung kleinerer Eingangsklassen ermöglichen. Hierfür ist eine räumliche Umgestaltung vorgesehen: Ein Raum soll multifunktional für den Unterricht sowie die Ganztagsbetreuung genutzt werden können. Zudem soll ein Bereich als Arbeitsraum für das Lehrpersonal und die OGS-Kräfte dienen, was einen Umzug des Lehrerzimmers beinhaltet. Die Kosten für die Ausstattung des multifunktionalen Raumes belaufen sich auf netto 20.000 Euro. Diese sollen zu 85 Prozent aus einem Förderprogramm für den Ausbau der Ganztagsbetreuung und zu 15 Prozent aus kommunalen Haushaltsmitteln finanziert werden. Die Kosten für die baulichen Maßnahmen, wie den Umzug des Lehrerzimmers inklusive Küchenzeile, befinden sich derzeit in der Ermittlung.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Weiteres Vorgehen zu Aufstellung und Pflege von Bücherschränken in EssenZur Vorlage · 1775/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss und die Bezirksvertretungen I bis IX in Essen erhalten eine Information zum aktuellen Sachstand bezüglich der Aufstellung und Pflege von Bücherschränken im Stadtgebiet. Die Verwaltung hat untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Stadtbibliothek die Verantwortung für diese Schränke in ihr Konzept integrieren kann. Eine fachlich-inhaltliche Betreuung durch die Bibliothek ist aus personellen Gründen nicht realisierbar.
Stattdessen soll die Pflege der Schränke auf ehrenamtlichen Patenschaften basieren. In einzelnen Bezirken haben sich bereits Modelle etabliert, bei denen Freiwillige den Buchbestand verwalten und kleinere Schäden an den Schränken beheben. Um dieses System zu festigen, wird gemeinsam mit der Ehrenamtsagentur Essen ein verbindliches Patenschaftsmodell entwickelt, um gezielt neue Patinnen und Paten für das Stadtgebiet zu gewinnen.
Hinsichtlich neuer Aufstellvorhaben sollen die Bezirksvertretungen künftig eigenverantwortlich die notwendigen Sondernutzungsgenehmigungen einholen. Das Kulturamt wird die Abstimmung mit der Bauverwaltung und den Bezirksvertretungen bei zukünftigen Anschaffungen und Genehmigungsverfahren koordinieren.
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Beratungsfolge
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 06.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (32. Sitzung) — zurückgezogen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Kulturausschuss (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.1Weiteres Vorgehen zu Aufstellung und Pflege von Bücherschränken in EssenZur Vorlage · 1775/2024/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Kulturamtes informiert den Kulturausschuss sowie die Bezirksvertretungen I bis IX über den aktuellen Sachstand zur Aufstellung und Pflege von städtischen Bücherschränken in Essen. Der Bericht beschreibt das Verfahren für neue Standorte, welches die Prüfung durch die Bezirksvertretungen, Standortbesichtigungen mit dem Amt für Straßen und Verkehr sowie die Durchführung von Vergabeverfahren umfasst.
Die Stadtbibliothek ist aktuell für die Wartung der 23 bestehenden städtischen Bücherschränke zuständig. Dies beinhaltet die Koordination von Reparaturen bei Beschädigungen oder Verschmutzungen sowie die Information von Patenschaften, wobei die Kosten aus dem Budget der Bibliothek getragen werden. Laut Dokument führt das derzeitige Verfahren zu einem administrativen Aufwand, für den in der Stadtbibliothek personelle und finanzielle Ressourcen fehlen. Schätzungen zufolge wird für diese Aufgabe ein Anteil einer Vollzeitstelle benötigt.
Als Optionen für die künftige Organisation werden die Verstärkung der Ressourcen in der Stadtbibliothek, die Übertragung der Aufgabe auf einen anderen Fachbereich oder die Übergabe an Dritte, wie etwa städtische Beteiligungsunternehmen oder ehrenamtliche Strukturen, angeführt. Während die weiteren Planungen unter Einbeziehung des Kulturamtes und der Bezirksverwaltungsstellen fortgesetzt werden, bleibt die Stadtbibliothek weiterhin für die Pflege der vorhandenen Bücherschränke verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 06.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (32. Sitzung) — zurückgezogen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.Sachstandsbericht zur Gladbecker Straße (B224)Zur Vorlage · 1769/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Sachstandsbericht zur Gladbeuerung Straße (B224) vorgelegt, der die aktuelle Verkehrssituation im Norden Essens beschreibt. Die Bundesstraße fungiert als zentrale Verbindung für den Pendlerverkehr sowie für die Anbindung der Autobahnen A52 und A42. Für die angrenzende Wohnbebauung bestehen Beeinträchtigungen durch Lärm und Luftqualität. Bestehende Maßnahmen, wie nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen für Lkw oder zeitweise Fahrstreifensperrungen, wurden bereits umgesetzt.
Weitere geprüfte Optionen, darunter eine dynamische Fahrstreifensignalisierung, die Verbreiterung von Gehwegen oder der Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt, wurden als nicht durchführbar eingestuft. Gründe hierfür sind technische Hindernisse, hohe Kosten oder die Befürchtung, dass zusätzliche Beschränkungen zu erhöhtem Rückstau und damit zu weiteren Emissionen führen könnten.
Als neue Option wird die Untersuchung eines Tunnelbauwerks zur Untertunnelung des Durchgangsverkehrs verfolgt. Ziel ist eine Entlastung des oberirdischen Verkehrsraums hinsichtlich Lärm und Abgasen. Eine Verkehrsuntersuchung dient als Grundlage für eine Machbarkeitsstudie, deren Beauftragung im zweiten Quartal 2025 geplant ist. Zudem sollen städtebauliche Entwicklungspotenziale sowie die Integration von Projekten wie „Freiheit Emscher“ oder eine mögliche Verlängerung der Citybahn in den Norden geprüft werden, wofür eine Reduzierung der Verkehrsbelastung auf der B224 Voraussetzung wäre. Die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen nehmen den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.1Sachstandsbericht zur Gladbecker Straße (B224)Zur Vorlage · 0139/2025/PARTEI-LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion PARTEI-LINKE in der Bezirksvertretung V hat einen Antrag zur Verkehrsüberwachung auf der Gladbecker Straße (B224) vorgelegt. Mirko Sehnke fordert, dass die Verwaltung eine permanente stationäre Verkehrsüberwachung durch eine LKW-Blitzanlage einrichtet. Die Überwachung soll stadteinwärts im Bereich zwischen der Daniel-Eckhardt-Straße und dem Berthold-Beitz-Boulevard stattfinden. Der Einsatz der Anlage ist für den Zeitraum von Montag bis Freitag, jeweils zwischen 06:00 und 13:00 Uhr, vorgesehen.
Der Antrag bezieht sich auf eine bestehende Regelung, nach der Lkw über 3,5 Tonnen in diesem Abschnitt seit 2006 zu den genannten Zeiten nicht fahren dürfen. Laut Begründung wird die Einhaltung dieser Beschränkung bislang nicht kontrolliert und geahndet, was Auswirkungen auf den Lärmschutz und die Luftreinheit für die Anwohner habe. Da die Verwaltung mobile Kontrollen aufgrund personeller Ressourcenmangel als schwierig eingestuft hat, sieht der Antrag in stationären Anlagen eine Möglichkeit zur Umsetzung. Der Einsatz solcher technischen Mittel wird bereits in Nachbarkommunen praktiziert.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen als Prüfauftrag
Ergebnis: einstimmig beschlossen als Prüfauftrag - 12.Sachstand Umsetzungsstrategie RadEntscheid - umgesetzte Maßnahmen 2024 und Ausblick auf 2025/2026Zur Vorlage · 1789/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr zum Sachstand der Umsetzungsstrategie des RadEntscheids für die Jahre 2024 bis 2026 legt die Ziele und geplanten Maßnahmen für den Ausbau des Radnetzes dar. Die Strategie sieht unter anderem den jährlichen Ausbau des Netzes um 10 Kilometer, den Umbau von drei Kreuzungen pro Jahr sowie die Einrichtung von 50 Kilometern Fahrradstraßen vor. Für das Jahr 2024 stehen finanzielle Mittel in Höhe von 19,51 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Plan umfasst zahlreiche bauliche Maßnahmen und Planungen. Zu den anstehenden Erneuerungen von Radwegen gehören die Bergerhauser Straße und die Eschenstraße. Für die Vogelheimer Straße sowie die Verbindung zwischen der Veronikastraße und dem Messeparkplatz ist ein Abschluss der Planungen bis Ende 2025 vorgesehen. Weitere Projekte betreffen den Umbau von Kreuzungen, etwa an der Rellinghauser Straße, dem Europaplatz und der Grillostraße, sowie die Realisierung von Fahrradstraßen im Südostviertel. Bauliche Umsetzungen für 2025 sind unter anderem in der Kupferdreher Straße, der Heiligenhauser Straße und der Wittekindstraße geplant.
Die Kostenplanung sieht für das Jahr 2025 Gesamtausgaben von 15.269.000 Euro und für 2026 rund 18,12 Millionen Euro vor. Diese Mittel sind für den Lückenschluss im Radwegenetz, die Einrichtung von Fahrradzonen sowie den Kreuzungsumbau vorgesehen. Neben dem Ausbau der Infrastruktur umfasst die Strategie die Schaffung von insgesamt 12.000 Fahrradstellplätzen, darunter auch spezielle Plätze für Lastenräder. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 13.Regelung zum Abstellen von E-ScooternZur Vorlage · 1791/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1791/2024/6 des Amtes für Straßen und Verkehr behandelt die Einführung eines Konzepts zur stufenweisen Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter im Essener Stadtgebiet. Das Stadtgebiet ist für diesen Zweck in 290 Waben mit einer Schlüsselweite von 300 Metern unterteilt, wobei in jeder Wabe eine Abstellstation vorgesehen ist. Aktuell sind 3.100 Leih-E-Scooter von fünf verschiedenen Anbietern in der Stadt zugelassen.
Die Umsetzung der Flächen ist in fünf Phasen gegliedert. Die erste Phase umfasst 55 Waben in der Innenstadt sowie an Bahnhöfen und Haltepunkten. Es folgen die Phasen für Holsterhausen und Frohnhausen, das Südviertel, Rüttenscheid und Huttrop sowie die Gebiete Altendorf, Altenessen-Süd, Steele und Kray. Die fünfte Phase schließt die Gebiete Borbeck, Bochold, Stoppenberg und Freisenbruch ein. Die Standorte der Stationen sollen in den Apps der Anbieter sowie durch Bodenmarkierungen mit einem E-Scooter-Piktogramm und durch Verkehrszeichen gekennzeichnet werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I–IX sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll das Konzept und die stufenweise Einrichtung beschließen. Bei Stationen auf öffentlichen Verkehrsflächen, die bereits andere Sondernutzungserlaubnisse oder bauliche Nutzungen aufweisen, werden die Bezirksvertretungen vorab angehört. Aufgrund des personellen Aufwands für die Planung und Prüfung der Sondernutzungserlaubnisse ist ein Abschluss des Prozesses ohne zusätzliches Personal nicht vor 2026 möglich.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — verwiesen
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.aRatsbeschluss zum "Masterplan Image Stadtbezirk V"Zur Vorlage · 1841/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1841/2024/7 sieht die Erarbeitung eines Masterplans zur Imageverbesserung des Stadtbezirks V vor. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diesen Plan in Zusammenarbeit mit der Essen Marketing GmbH (EMG) sowie Vertretern aus dem Stadtbezirk V zu entwickeln. Für die Moderation und inhaltliche Bearbeitung durch ein externes Planungsbüro ist ein einmaliges Auftragsvolumen von 150.000 Euro vorgesehen, welches haushaltsneutral über das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement finanziert werden soll. Der Erarbeitungsprozess des Masterplans ist für den Zeitraum von Anfang 2025 bis Ende 2026 angesetzt.
Zusätzlich sind zwei Sofortmaßnahmen geplant, die ab dem ersten Quartal 2025 umgesetzt werden sollen. Der Verfügungsfonds „Pack an“ soll für die Jahre 2025 und 2026 mit jährlich 65.000 Euro bürgergetragene Projekte fördern, wobei die Finanzierung über den Fachbereich 68 erfolgt. Der Verfügungsfonds „Anmietung“ soll zur Förderung von Ladenlokalen dienen und über die EMG mit jährlich 35.000 Euro für zwei Jahre ausgestattet werden.
Im Rahmen der Imageaufwertung ist zudem die Einrichtung von Stadtteilkanälen auf Plattformen wie Instagram, Facebook und TikTok durch die EMG und das Presse- und Kommunikationsamt sowie die Durchführung von Veranstaltungen vorgesehen. Der Beratungs- und Entscheidungszyklus umfasst die Bezirksvertretung am 28. Januar 2025, den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen am 6. Februar 2025 sowie den Rat der Stadt Essen am 26. Februar 2025. Ein Informations-Booklet soll ab dem ersten Quartal 2025 zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.1Zweigert-Brücken über Kanal und EmscherZur Vorlage · 1809/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk Essen wird ein Sachstandbericht zu den fünf Zweigert-Brücken entlang der Karnaper Straße und Altenessener Straße zur Kenntnis gebracht. Die Vorlage geht auf eine Anfrage aus dem Januar 2024 zurück.
Die Bauwerke weisen unterschiedliche Zustandsnoten auf. Das Bauwerk 3023, welches eine ehemalige Werkbahn südlich des Rhein-Herne-Kanals überquert, wurde zuletzt mit der Note 2,0 bewertet. Die Bogenbrücke 3163 über den Rhein-Herne-Kanal unterliegt überwiegend der Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, wobei die Stadt Essen für die Fahrbahnoberflächen sowie die Straßenausstattung verantwortlich ist; hier wurde eine Note von 2,5 vergeben. Das Bauwerk 3162 befindet sich in einem guten Zustand (Note 1,8). Die Emscherquerung 3161, für die die Stadt Essen voll zuständig ist, weist die Note 2,3 auf. Das im Jahr 2000 neu gebaute Bauwerk 3022 wurde mit der Note 2,2 bewertet.
Alle Brücken sind für die aktuelle Nutzung statisch und konstruktiv geeignet, sodass keine Einschränkungen der Tragfähigkeit vorliegen. Während laufende Unterhaltungsmaßnahmen wie die Reinigung durchgeführt werden, sind größere Instandsetzungsmaßnahmen, etwa zur Erneuerung des Korrosionsschutzes, derzeit nicht eingeplant. Die Kapazitäten des Amtes für Straßen und Verkehr werden vorrangig für Bauwerke mit schlechteren Zustandsnoten oder Tragfähigkeitsdefiziten eingesetzt.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.2Zustand des Gebäudes Altenessener Str. 220
- 14.2.1TOP 12.o Zustand des Gebäudes Altenessener Str. 220 ('Rotes Haus hinter dem Bahnhof Altenessen')Zur Vorlage · 1826/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Bei einer Ortskontrolle am 5. November 2024 wurde festgestellt, dass das Gebäude in der Altenessener Straße 220, bekannt als „Rotes Haus hinter dem Bahnhof Altenessen“, nicht ausreichend gegen unbefugtes Betreten gesichert ist. Laut Mitteilung der Verwaltung steht im Hochparterre ein Fenster offen, wodurch ein Zugang zum leerstehenden Objekt möglich ist. Zudem weist ein seitlich verbrettertes Fenster eine offene Stelle mit einer zerbrochenen Glasscheibe auf, was ein Verletzungsrisiko darstellt.
Aufgrund dieser Situation beabsichtigt die Verwaltung, den Ordnungspflichtigen mittels einer Ordnungsverfügung dazu zu verpflichten, das Gebäude dauerhaft gegen unbefugten Zutritt abzusichern. Insbesondere sollen die Fenster im Hochparterre durch vollständige Verbretterung gesichert werden. Die Verfügung soll unter Androhung von Verwaltungszwang erfolgen. Im Vorfeld der Entscheidung wird den Verantwortlichen im Rahmen einer Anhörung gemäß § 28 VwVfG NRW die Möglichkeit eingeräumt, sich zum Sachverhalt zu äußern oder der Forderung nachzukommen. Die Bezirksvertretung V nimmt diesen Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.2.2TOP 12.o Zustand des Gebäudes Altenessener Str. 220 ('Rotes Haus hinter dem Bahnhof Altenessen')Zur Vorlage · 0070/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat eine ergänzende Mitteilung zum Zustand des Gebäudes in der Altenessener Straße 220 vorgelegt, welches als „Rotes Haus hinter dem Bahnhof Altenessen“ bezeichnet wird. Die Vorlage bezieht sich auf die vorangegangenen Beratungen in der Bezirksvertretung V aus dem Jahr 2024.
Nach einer Anhörung vom 22. November 2024 sind die ordnungspflichtigen Personen den gestellten Forderungen nachgekommen. Konkret wurden entsprechende Öffnungen im Gebäude mittels Verbretterung verschlossen. Aufgrund dieser Maßnahmen ist zum aktuellen Zeitpunkt kein weiteres ordnungsbehördliches Einschreiten seitens des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung erforderlich.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V diese ergänzende Information der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Damit wird der Sachstand zu den bereits in den Vorlagen vom August und November 2024 behandelten Themen aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.3Geschwindigkeitsmessungen Höhe Altenessener Straße 170 und 303Zur Vorlage · 1847/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde über die Möglichkeit von Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Altenessener Straße informiert. Hintergrund ist eine Anfrage aus einer Sitzung vom 27. August 2024, in der um eine Prüfung gebeten wurde, ob Kontrollen im Bereich der Hausnummern 170 und 303 durchgeführt werden können.
Der Fachbereich 32 des Ordnungsamtes nahm hierzu Stellung und erläuterte den aktuellen Stand der Verkehrsüberwachung. Laut Angaben des Amtes wird die Altenessener Straße bereits im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten regelmäßig auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert, was im laufenden Jahr an 121 Tagen der Fall war. Der Abschnitt am Seniorenzentrum bei Hausnummer 170 wird dabei regelmäßig in mobile Kontrollen einbezogen.
Für nächtliche Überwachungen des Fließverkehrs ist laut Ordnungsamt ausschließlich der Einsatz von Enforcement-Trailern möglich. Ein solcher Einsatz fand Anfang Oktober 2024 im Bereich der Hausnummer 132 statt. Ein weiterer Einsatz eines solchen Anhängers ist für den nördlichen Abschnitt der Altenessener Straße, in der Nähe einer Pflegeeinrichtung, geplant. Die Bezirksvertretung V nahm die Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 14.4Verbesserung der Parksituation an der Kreuzung Stankeitstraße / NienkampstraßeZur Vorlage · 0021/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde über geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation an der Kreuzung Stankeitstraße und Nienkampstraße informiert. Anlass für die Vorlage ist eine Beschwerde einer Kindertagespflege bezüglich der örtlichen Gegebenheiten im Bereich dieser Straßenkreuzung.
Im Rahmen eines Ortstermins mit dem Oberbürgermeister wurde beschlossen, die Gehwege im Kreuzungsbereich Stankeitstraße und Nienkampstraße durch den Einsatz von Sperrpfosten freizuhalten. Der Fachbereich 66, das Amt für Straßen und Verkehr, hat die Bezirksvertretung über diesen Beschluss sowie die entsprechenden Planungen in Kenntnis gesetzt. Die Vorlage dient der Information der Bezirksvertretung über die geplanten Maßnahmen zur Sicherstellung der Gehwegnutzung.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 14.5Austausch von Spielgeräten in der Kita SeumannstraßeZur Vorlage · 0029/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V wurde über den Sachstand zum Austausch von Spielgeräten in der Kindertageseinrichtung Seumannstraße informiert. Ein Außengelände nördlich des Kita-Gebäudes ist seit dem Frühjahr 2022 abgesperrt, da im Zuge einer Brandschau Sand entfernt werden musste, wodurch die Fallhöhen für U3-Kinder nicht mehr den Anforderungen entsprachen. Die Umsetzung des Projekts verzögerte sich bislang aufgrund anderer Prioritäten innerhalb der Verwaltung.
Die geplanten Maßnahmen umfassen den Abbau eines Spielgeräts mit Rutsche und dessen Ersatz durch zwei Geräte zur Sinnesschulung. Zudem sollen die Böschung an der Seumannstraße befestigt sowie Pflasterungen und Rinnen vor den Eingangstüren der Kita angelegt werden. Weitere Vorhaben beinhalten den Austausch einer Schaukel gegen eine Doppelschaukel, den Bau einer Sickergrube sowie den Ersatz einer Hangrutsche durch einen Rampenaufstieg inklusive Böschungsbefestigung. Auch die Pflegezufahrt soll mit Betonsteinpflaster versehen werden. Der Beginn der Arbeiten ist für den Sommer oder Herbst 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.6Illegale Müllentsorgung im Bezirk VZur Vorlage · 0044/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V am 24. September 2024 thematisierte ein Bürger die Vermüllung im Umfeld von Containerstandorten im Stadtbezirk V und forderte Maßnahmen gegen diese Zustände. Die Bezirksvertretung beschloss daraufhin, die Verwaltung um konkrete Vorschläge zur Bekämpfung der illegalen Müllentsorgung zu bitten.
Die Stellungnahmen der Fachbereiche für Entsorgungswirtschaft sowie des Ordnungsamtes verweisen auf eine bereits vorliegende Vorlage aus dem Januar 2025. Das Ordnungsamt führt dazu aus, dass die Erhebung von Bußgeldern gemäß dem seit August 2019 gültigen Bußgeldkatalog rechtssicher erfolgen müsse, um die Kosten zu decken und den Grundsatz der Gleichbehandlung zu gewährleisten. Eine einseitige Ausrichtung der Kapazitäten auf Standorte mit höheren Bußgeldern wird dabei ausgeschlossen.
Im gesamten Stadtgebiet lassen sich 150 Problemstandorte identifizieren, wobei 50 davon als Hotspots gelten. Eine dauerhafte Überwachung einzelner Standorte sei aufgrund personeller Einschränkungen und der hohen Kosten für Beobachtungsmaßnahmen nicht möglich. Die Bezirksvertretung V nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.
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- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.aAnpassung Verkehrsanlage zum Schulneubau ErbslöhstraßeZur Vorlage · 0087/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Anpassung der Verkehrsanlage im Zusammenhang mit dem geplanten Schulneubau in der Erbslöhstraße steht im Fokus einer aktuellen Vorlage der Bezirksvertretung V. Grundlage der Unterlagen ist ein Anliegen aus der Sitzung des Gremiums vom 24. September 2024, bei der die Verwaltung dazu gebeten wurde, verschiedene Aspekte der geplanten Verkehrsführung zu prüfen und hierüber Bericht zu erstatten.
Die vorliegende Vorlage enthält nun die entsprechende Stellungnahme des Fachbereichs 66, dem Amt für Straßen und Verkehr. Dieser Bericht setzt sich mit den zuvor angefragten Punkten zur Verkehrsplanung im Bereich des Schulneubaus auseinander. Der Beschlussvorschlag sieht lediglich vor, dass die Bezirksvertretung V diese Informationen zur Kenntnis nimmt.
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- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.bBaumaßnahme VIVAWEST im Bereich der Basunestraße in AltenessenZur Vorlage · 0086/2025/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 befasst sich seit Mai 2023 mit der Anpassung der Verkehrsführung im Bereich der Basunestraße in Altenessen. Hintergrund der Thematik ist eine Baumaßnahme der Vivawest Wohnen GmbH in diesem Gebiet. Im Zuge der bisherigen Planungen fanden zwei Ortstermine statt, die am 27. Oktober 2023 sowie am 8. August 2024 durchgeführt wurden.
Ein wesentlicher Punkt der vorliegenden Vorlage ist die Abstimmung über die künftige Verkehrsleitung. Die von der Bezirksvertretung V vorgeschlagene Verkehrsführung wird vom Fachbereich 66, dem Amt für Straßen und Verkehr, nicht befürwortet. Eine entsprechende Stellungnahme des Fachbereichs liegt der Information bei. Der aktuelle Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Sachlage zur Kenntnis nimmt.
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- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 15.Sonstige Mitteilungen
- 15.1Tiny-Forest auf der Rasenfläche Steinerweg/RottekampZur Vorlage · 1871/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Essener Stadtbezirk 5 wird die geplante Umwandlung einer Rasenfläche am Steinerweg/Rottekamp in einen sogenannten Tiny Forest behandelt. Die Grundlage für diese Vorlage bildet ein Anliegen aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 28. Mai 2024. In diesem Zusammenhang wurde die Ermittlung der Beweggründe der Eigentümerin beantragt, welche die Umgestaltung der Fläche von einer Rasenfläche hin zu einem Tiny Forest beabsichtigt.
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1871/2024/BV V enthält hierzu die Stellungnahme der VIVAWEST Wohnen GmbH. In diesem Dokument werden die Erläuterungen des Unternehmens zur geplanten Maßnahme aufgeführt. Die Bezirksvertretung setzt sich im Rahmen ihrer Sitzung am 28. Januar 2025 mit den vorliegenden Informationen auseinander und nimmt die Ausführungen der Eigentümerin zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.2Aufzugs- und Fahrtreppenstörungen der U-Bahnhöfe in AltenessenZur Vorlage · 0054/2025/BV V · Bezirksvertretung V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V am 22. Oktober 2024 legte ein Bürger die Problematik der Aufzugs- und Fahrtreppenstörungen an den U-Bahnhöfen in Altenessen dar, was insbesondere die Mobilität eingeschränkter Personen beeinträchtigt.
Die Ruhrbahn GmbH gab dazu eine Stellungnahme zu den verschiedenen Standorten ab. Am Bahnhof Altenessen Mitte wurde ein Aufzug erneuert; nach anfänglichen technischen Schwierigkeiten ist die Anlage wieder einsatzbereit. Ein weiterer Aufzug am Bahnhof Altenessen konnte nach einer Reparatur an der Elektronik seit September wieder genutzt werden, während ein Defekt an einem Prozessor bei einem anderen Gerät zu Ausfällen führte. Am Kaiser-Wilhelm-Park wird derzeit ein Aufzug erneuert, dessen Fertigstellung für Anfang 2025 geplant ist. Bei den Fahrtreppen kam es am Bahnhof Kaiser-Wilhelm-Park nach einer Erneuerung zu kurzzeitigen Ausfällen. An der Haltestelle Bäuminghausstraße führen Defekte an den Stufenketten zu längeren Betriebsunterbrechungen; hier ist eine rechtliche Klärung mit dem Hersteller im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen erforderlich.
Zusätzlich werden durch Vandalismus verursachte Schäden als Ursache für Störungen angeführt. Die sukzessive Erneuerung der Anlagen auf der Nordstrecke erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Essen, da diese als Eigentümerin die finanziellen Mittel bereitstellt. Aktuelle Informationen zum Betriebszustand der Anlagen sind über die Website der Ruhrbahn sowie die App ZÄPP abrufbar.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 16.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 16.aEinladungen an die Bezirksvertretung V
- 16.bSchutz der Allee an der Erbslöhstraße
- 16.cAmpelschaltung an der Kreuzung Palmbuschweg / Rahmstraße in Fahrtrichtung Köln-Mindener-Straße
- 16.dÖkologische Gestaltung des Bernetals
- 17.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Neuessener Schule, städtische GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 19.Grundstücksangelegenheiten
- 19.1Grundstücksangelegenheiten Essen-AltenessenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.2GrundstücksangelegenheitenErgebnis: Kenntnis genommen
- 19.2.aGrundstücksangelegenheitenErgebnis: Kenntnis genommen
- 20.Mitteilungen der Verwaltung
- 20.1Sachstand zum Gebrauchtwagenhandel im Bereich Krablerstraße / Ecke HafenstraßeErgebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.aBauvorhaben JohanniskirchstraßeErgebnis: Kenntnis genommen
- 21.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 22.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil