Illegale Müllentsorgung im Bezirk V
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V am 24. September 2024 thematisierte ein Bürger die Vermüllung im Umfeld von Containerstandorten im Stadtbezirk V und forderte Maßnahmen gegen diese Zustände. Die Bezirksvertretung beschloss daraufhin, die Verwaltung um konkrete Vorschläge zur Bekämpfung der illegalen Müllentsorgung zu bitten.
Die Stellungnahmen der Fachbereiche für Entsorgungswirtschaft sowie des Ordnungsamtes verweisen auf eine bereits vorliegende Vorlage aus dem Januar 2025. Das Ordnungsamt führt dazu aus, dass die Erhebung von Bußgeldern gemäß dem seit August 2019 gültigen Bußgeldkatalog rechtssicher erfolgen müsse, um die Kosten zu decken und den Grundsatz der Gleichbehandlung zu gewährleisten. Eine einseitige Ausrichtung der Kapazitäten auf Standorte mit höheren Bußgeldern wird dabei ausgeschlossen.
Im gesamten Stadtgebiet lassen sich 150 Problemstandorte identifizieren, wobei 50 davon als Hotspots gelten. Eine dauerhafte Überwachung einzelner Standorte sei aufgrund personeller Einschränkungen und der hohen Kosten für Beobachtungsmaßnahmen nicht möglich. Die Bezirksvertretung V nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.
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- 28.01.2025Kenntnis genommen