Biergarten Schlosspark Borbeck 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV beabsichtigt, die Erteilung einer Genehmigung für die Sommergastronomie im Schlosspark Borbeck für das Jahr 2025 zu beschließen. Der geplante Biergarten soll vom 1. März bis zum 31. Dezember 2025 in Betrieb gehen. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag auf 11:00 bis 21:00 Uhr und von Freitag bis Sonntag auf 11:00 bis 22:00 Uhr festgelegt.
Die Infrastruktur umfasst eine mobile Holzhütte zur Speisen- und Getränkeausgabe, klappbare Außenmöblierung für insgesamt 152 Sitzplätze sowie einen Toilettenwagen. Zudem werden 31 Fahrradstellplätze bereitgestellt. Der Gastronomiebereich wird durch einen niedrigen Holzzaun begrenzt und verfügt über drei Fußgängerzugänge.
Für den Veranstalter gilt die Vorgabe, dass eine Durchfahrt durch das Schlosstor nicht gestattet ist; stattdessen soll die Umfahrung über die Straße Schlossgarten erfolgen. In Ausnahmefällen, etwa für Rettungs- oder ungelenke Fahrzeuge, sind Fahrten durch das historische Tor unter Auflagen möglich. Hierzu müssen Aufsichtspersonen den Schutz des Tores gewährleisten und der Veranstalter sich bezüglich des Vorhängeschlosses mit dem Kulturzentrum Schloss Borbeck abstimmen. Da die Nutzung im Vorjahr ohne Beanstandungen verlief, sieht die Verwaltung keine Bedenken gegen die Erteilung der Genehmigung.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 11.02.2025einstimmig beschlossen