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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0366/2024/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage Nummer 0366/2024/GRÜNE einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, die personelle Zusammensetzung bestimmter Ausschüsse des Rates zu ändern. Die vorgeschlagenen Anpassungen sollen in der Sitzung des Rates am 13. März 2024 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sieht der Antrag vor, ein neues ordentliches Mitglied zu berufen, welches ein bisheriges Ratsmitglied ersetzt. Zudem soll die Besetzung der stellvertretenden Mitglieder angepasst werden, indem ein neues stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss aufgenommen wird, während eine Person aus der bisherigen Stellvertretung in die Position eines ordentlichen Mitglieds wechselt.
Ein weiterer Teil des Antrags bezieht sich auf den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Hier wird vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes Mitglied zu bestimmen, welches ein bisheriges Mitglied der Vertretung ablöst. Die Vorlage wurde von der Fraktion im Rat der Stadt Essen eingereicht, um die personelle Neuregelung der Ausschussbesetzungen für den genannten Sitzungstermin zu beantragen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 0401/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen vorgelegt, der eine personelle Änderung in der Pflegschaft der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist vorsieht. Mit der Vorlage Nummer 0401/2024/SPD wird beantragt, die Zusammensetzung des genannten Gremiums zu aktualisieren. Im Detail sieht das Vorhaben vor, ein bisheriges Mitglied der Pflegschaft durch eine neue Person zu ersetzen.
Die Beratung dieses Antrags ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 13. März 2024 vorgesehen. Der Vorgang ist auf der Tagesordnung unter dem Punkt Wahlen und Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen gelistet. Federführend für die Bearbeitung dieses Antrags ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Planungsbeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0826/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße weiter vorantreiben. Konkret wird vorgeschlagen, die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) mit der Planung bis zur Leistungsphase 3 zu beauftragen. Für diesen Prozess sind voraussichtliche Kosten in Höhe von 1.150.000 Euro vorgesehen, die durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Jahr 2024 gedeckt werden sollen. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt einer Einigung zwischen der GVE und dem Verein Rot-Weiss Essen e.V. über künftige Pachtzahlungen. Zudem soll eine Prüfung zur Verbesserung der Anbindung für den Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr durchgeführt werden.
Das Vorhaben sieht die bauliche Schließung der vier Stadionecken vor, um die Zuschauerkapazitäten für nationale und internationale Spiele zu erhöhen. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2023 ergab, dass durch den Ausbau eine Kapazität von etwa 20.300 Sitzplätzen für FIFA-Spiele erreicht werden kann. Neben der Erweiterung von Logenbereichen und Sitzplätzen sollen auch die Akustik sowie die Barrierefreiheit, insbesondere in der westlichen Ecke, verbessert werden. Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen für den Ausbau beläuft sich nach ersten Schätzungen auf rund 25 Millionen Euro. Parallel zur Planung wird eine Neuregelung des Pachtvertrages zwischen der GVE und dem Verein angestrebt.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 16.04.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 7.Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0317/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen setzt sich mit den Nebeneinkünften des Oberbürgermeisters aus dem Jahr 2023 auseinander. Auf Grundlage des Korruptionsbekämpfungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sowie des Landesbeamtengesetzes ist die Verwaltung dazu verpflichtet, eine Aufstellung über Einnahmen vorzulegen, die im Rahmen von Aufsichts-, Verwaltungsrats- oder Beiratsmandaten in verschiedenen Gesellschaften und Institutionen erzielt wurden.
Die Vorlage enthält eine Auflistung der entsprechenden Mandate sowie die Angabe der an die Stadt Essen abzuführenden Beträge. Die Verwaltung schlägt vor, den zu zahlenden Betrag in Höhe von 155.150,00 Euro an die Essener Nothilfe zu leisten. Der Rat soll die Nebentätigkeitseinkünfte zur Kenntnis nehmen und den Verbleib der Mittel an diese Organisation beschließen.
Die Essener Nothilfe ist ein Zusammenschluss des Caritasverbandes für die Stadt Essen e. V., des Diakoniewerk Essen e. V., der Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Roten Kreuzes, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Essen und der Stadt Essen. Der Verbund verfolgt das Ziel, gemeinsame Maßnahmen im Sozial- und Jugendbereich durchzuführen sowie bedürftige Menschen direkt oder über die Weiterleitung von Mitteln an freie Wohlfahrtsverbände zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Handlungskonzept "Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt"Zur Vorlage · 0228/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das neue Handlungskonzept „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ beschließen. Mit diesem Beschluss wird das bisherige Konzept „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen“ aus dem Jahr 2011 abgelöst. Die Verwaltung wurde bereits im Jahr 2019 damit beauftragt, die bestehenden Ansätze sprachlich zu aktualisieren und um Themen bezüglich Trans- und Intermenschen zu ergänzen.
Das vorliegende Konzept entstand in Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, dem Forum für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt (FELS) sowie Vertretern der Kommunalpolitik. Es orientiert sich an verschiedenen Handlungsfeldern wie Arbeitswelt, Bildung, Kultur, Sport, Gesundheit, soziale Aspekte sowie Wohnen. Dabei wird ein intersektionaler Ansatz verfolgt, um die unterschiedlichen Dimensionen von Benachteiligung und Diskriminierung zu berücksichtigen. Das Konzept umfasst sowohl konkrete Maßnahmen für die Stadtverwaltung als auch Empfehlungen an die Stadtgesellschaft, etwa für Unternehmen und Vereine.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch die Verwaltung durchgeführt. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren ist eine Berichterstattung über den Fortschritt der Maßnahmen sowie die Erreichung der gesetzten Ziele an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie an den Rat der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Inklusionsbeirat (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit der Anmerkung, das Handlungskonzept dem Inklusionsbeirat zur Kenntnis zu geben
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Seniorenrat (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.1Handlungskonzept "Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt" hier: Finanzmittel zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 27.02.2024Zur Vorlage · 0364/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0364/2024 eingebracht, um die Finanzierung des Handlungskonzepts „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ zu sichern. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich die notwendigen Mittel für die Umsetzung der im Konzept beschriebenen Einzelmaßnahmen bereitzustellen. Die Bereitstellung soll im Zuge der kommenden Haushaltsaufstellung für den Haushaltsplanentwurf 2025/26 erfolgen.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die bisher im Haushalt vorgesehenen Mittel in Höhe von 15.000 Euro nicht ausreichen, um die Maßnahmen der vorliegenden Neufassung des Handlungskonzepts vollständig umzusetzen. Um eine Umsetzung des Konzeptes zu gewährleisten, sollen die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel bereits während der verwaltungsinternen Haushaltsplanung unter Einbeziehung der Gleichstellungsstelle eingeplant werden. Der Antrag sieht zudem vor, dass die entsprechenden Ausschüsse sowie der Integrationsrat und der Seniorenrat über das Vorhaben informiert werden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Seniorenrat (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.Haushaltsplanaufstellung 2025/2026Zur Vorlage · 0232/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister hat einen Vorschlag zur Aufstellung eines Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat der Stadt Essen empfehlen, eine Haushaltssatzung für diesen Zeitraum gemäß § 78 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW zu beschließen.
Grundlage für dieses Vorhaben ist die geplante Ablösung des bisherigen ERP-Systems SAP R/3 durch das neue System SAP S/4 HANA zum 1. Januar 2026. Da eine erfolgreiche Datenmigration für den Prozess notwendig ist, soll durch den Doppelhaushalt die zeitliche Abhängigkeit von Haushaltsplandaten vermieden werden. Bei einem Einzelhaushalt für das Jahr 2026 würden die entsprechenden Daten erst Ende November 2025 vorliegen, was die Umstellung des Finanzmanagementsystems beeinflussen könnte. Ziel der Vorlage ist es, die mit der Systemumstellung verbundenen Risiken und Kosten zu reduzieren.
Der vorgesehene Zeitplan sieht die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs in den Rat der Stadt bis zum 25. September 2024 vor. Die Beratungen in den Bezirksvertretungen sowie in den Fachausschüssen und im Integrationsrat sollen bis November 2024 stattfinden, damit eine Entscheidung im Rat am 27. November 2024 getroffen werden kann.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Theater und Philharmonie Essen GmbH hier: Feststellung des Nachtrags-Wirtschaftsplanes der Spielzeit 2023/2024 und des Wirtschaftsplanes der Spielzeit 2024/2025Zur Vorlage · 0197/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Kulturausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Essen die Feststellung zweier Wirtschaftspläne für die Theater und Philharmonie Essen GmbH (TUP). Für die Spielzeit 2023/2024 wird der Nachtrags-Wirtschaftsplan mit einem Jahresfehlbetrag von rund 56,8 Millionen Euro vorgeschlagen. Der Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2024/2025 sieht einen Jahresfehlbetrag von etwa 59,6 Millionen Euro sowie einen Investitionszuschuss in Höhe von 800.000 Euro vor.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass die von der Stadt Essen gewährten Zuschüsse zur Kapitalrücklage der TUP zugeführt und im Rahmen der Jahresabschlüsse aufzulösen sind. Bestehende Rücklagemittel sollen zum Ausgleich eingesetzt werden. Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung sollen angewiesen werden, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Zudem wird die Geschäftsführung aufgefordert, Maßnahmen zur Reduzierung der Fehlbeträge und zum langfristigen Erhalt des Eigenkapitals zu ergreifen.
Die wirtschaftliche Entwicklung der TUP ist durch einen Anstieg der Aufwendungen geprägt, wobei insbesondere die Personalaufwendungen aufgrund von Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst zugenommen haben. Während sich die Erträge nach den pandemiebedingten Einschränkungen wieder stabilisiert haben, bleibt eine Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben bestehen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.03.2024 · Kulturausschuss (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.03.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Ruhrbahn GmbH hier: Finanzierung der Erneuerung der Zugsicherungsanlagen für den Straßen- und Stadtbahnverkehr in EssenZur Vorlage · 0319/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die aktualisierte Finanzierung für die Erneuerung der Zugsicherungsanlagen im Straßen- und Stadtbahnverkehr beschließen. Die Maßnahme umfasst den Austausch der veralteten Relaistechnik durch elektronische Stellwerke, um den langfristigen Betrieb der U-Stadtbahn in Essen und Mülheim an der Ruhr zu gewährleisten. Durch die Durchführung der Ausschreibung haben sich die prognostizierten Gesamtkosten von zuvor 130,3 Millionen Euro auf nun 184,2 Millionen Euro erhöht. Als Ursache für diese Steigerung werden die allgemeine Inflation bei den Baukosten sowie eine geringe Anzahl geeigneter Bieter im Vergabeverfahren angeführt.
Die Finanzierung erfolgt unter Einbeziehung von Fördermitteln aus dem „Erneuerungsprogramm kommunale Schiene“ des Landes und des Bundes, die etwa 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abdecken sollen. Die Stadt Essen trägt im Rahmen der Nordstrecke und der Leitstelle einen Eigenanteil von rund 11,4 Millionen Euro, was eine Erhöhung von 1,4 Millionen Euro gegenüber der vorherigen Planung bedeutet. Diese Kosten werden in den Haushalt ab dem Jahr 2025/2026 aufgenommen. Die Fertigstellung der letzten elektronischen Stellwerke ist nun für das Jahr 2031 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.03.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Suchthilfe direkt Essen gGmbH hier: Aufgabe der stationären Jugendhilfe-Einrichtung StepOutZur Vorlage · 0359/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Auflösung der stationären Jugendhilfe-Einrichtung StepOut beschließen, welche von der Suchthilfe direkt Essen gGmbH (SDE) betrieben wird. Die Beendigung des Betriebs ist zum 31. März 2025 vorgesehen. Damit verbunden ist die Anweisung an die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SDE, alle erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung zu fassen.
Die Geschäftsführung begründet den Schritt mit strukturellen, personellen und wirtschaftlichen Ursachen. Zu den genannten Gründen gehören Schwierigkeiten bei der Besetzung von Fachkraftstellen, wodurch die Einhaltung der Aufsichtspflicht sowie das Kindeswohl gefährdet sein könnten. Zudem ist die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung an bestimmte Belegungsquoten gebunden; eine Anpassung der Personalschlüssel bei der aktuellen Auslastung würde zu einer finanziellen Belastung führen. Des Weiteren sind bauliche Maßnahmen zur Modernisierung der Räumlichkeiten erforderlich, deren Kosten auf mehrere hunderttausend Euro geschätzt werden.
Die Verwaltung bewertet die Ausführungen der Geschäftsführung als nachvollziehbar. Ziel des Verfahrens ist eine geordnete Abwicklung bis zum geplanten Termin. Dabei sollen die Weiterbetreuung der Klienten sichergestellt, die Beschäftigten der Einrichtung vorzugsweise in andere Stellen der SDE überführt und die finanzielle Stabilität der Gesellschaft gewahrt werden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.03.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Durchführung eines Modellprojekts zur Prüfung der Sammelqualität der biogenen AbfälleZur Vorlage · 0222/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) haben ein Modellprojekt zur Untersuchung der Sammelqualität von Bioabfällen abgeschlossen. Im Auftrag des Rates der Stadt Essen wurden dabei drei Standorte in den Stadtteilen Freisenbruch, Huttrop und Stoppenberg untersucht. An dem halbjährigen Projekt beteiligten sich die Wohnungsbaugesellschaften LEG Immobilien SE und Allbau GmbH, um die Qualität der erfassten Biomasse sowie die Auswirkungen auf die Restabfallmenge zu prüfen.
Die Auswertung der Kontrolldokumentation ergab, dass lediglich 54,93 % der in den Biotonnen gesammelten Abfälle für die reguläre Verwertung geeignet waren. Bei 45,07 % der Leerungen wies die Sammelmasse Störstoffe wie Leichtverpackungen oder Restmüll auf, weshalb diese über den Restmüll entsorgt werden mussten. Die EBE dokumentierte zudem einen Aufwand durch Sichtprüfungen und begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Aufgrund der Ergebnisse sahen die beteiligten Wohnungsbaugesellschaften von einer weiteren Nutzung der Biotonnen ab. Die Stadt Essen plant nun, an einer Veranstaltung des Landesumweltamtes teilzunehmen, um Best-Practice-Beispiele zu prüfen. Im Anschluss soll dem Rat ein Handlungskonzept vorgelegt werden, das sich mit der Mengensteigerung, der Sammelqualität sowie den finanziellen Auswirkungen befasst.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Kinderrechte sichtbar machen: "Ort der Kinderrechte" in Essen errichtenZur Vorlage · 0155/2024/CDU/GRÜNE/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag eingereicht, um die Sichtbarkeit von Kinderrechten in der Stadt zu fördern. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung dazu auf, einen geeigneten Standort für die Einrichtung eines „Platzes der Kinderrechte“ oder eines „Pfades der Kinderrechte“ vorzuschlagen, wobei eine zentrale Lage in der Innenstadt angestrebt wird.
Darüber hinaus soll ein Konzept zur Gestaltung und dauerhaften Nutzung des Projekts entwickelt werden. In diesen Prozess sollen Kinder und Jugendliche sowie die Stadtplanung und weitere relevante Akteure einbezogen werden. Der Entwurf sieht zudem vor, pädagogische Begleitmaßnahmen sowie die Einbindung von Verbänden und Institutionen zu berücksichtigen. Im Rahmen der Konzepterstellung müssen auch der voraussichtliche finanzielle und personelle Aufwand sowie die entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten beziffert werden.
Ziel des Vorhabens ist die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für ihre Rechte. Zur Erarbeitung des Vorschlags sollen unter anderem das Jugendamt, der Kinderschutzbund Essen und die Kinderstiftung Essen einbezogen werden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.02.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Drogen und Sucht in Essen, hier: Konsolidierte Berichterstattung und Ableitung von HandlungsstrategienZur Vorlage · 0221/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines gemeinsamen Antrags der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Essen wird die Zusammenführung wesentlicher Erkenntnisse zum Thema Drogen und Sucht beantragt. Die Stadtverwaltung soll dabei Informationen verschiedener Akteure bündeln. Dies umfasst Analysen zum Suchtverhalten, zu Trends bei Suchtmitteln sowie zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Hilfsangeboten. Zudem sollen Strategien zur Eindämmung des öffentlichen Konsums und zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen dargestellt werden. Ein weiterer Bestandteil ist die Benennung von Standorten im Stadtgebiet, an denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz registriert wurden, einschließlich der Art und Anzahl der dort erfassten Delikte.
Die Berichterstattung über diese Ergebnisse soll in einem Zweijahresrhythmus in den zuständigen Ausschüssen sowie im Kriminalpräventiven Rat erfolgen. Darüber hinaus wird die Prüfung einer Erhebung zum Konsumverhalten und zur Einstellung gegenüber Drogen gefordert, differenziert nach Altersgruppen. Diese Untersuchung soll entweder wissenschaftlich begleitet oder eigenständig, etwa durch eine Online-Befragung, durchgeführt werden können. Für die Umsetzung ist die Ermittlung des personellen und finanziellen Aufwands sowie der entsprechenden Deckungsmöglichkeiten vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist die Bereitstellung einer Grundlage für die Anpassung der Präventionspolitik und zur Sicherung der Ordnung im öffentlichen Raum.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen mit Enthaltung der FDP Fraktion und AFD Fraktion
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 16.Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und TrägernZur Vorlage · 0024/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Essen haben mit dem Antrag 0024/2024/CDU/GRÜNE Vorgaben für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen in der Integrationsarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Die Stadtverwaltung soll sich weiterhin um Kooperationen mit verschiedenen Trägern bemühen und diese – abhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – finanziell unterstützen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Verpflichtung der Institutionen zum Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dies beinhaltet die Ablehnung von Rassismus und Antisemitismus nach der Definition der International Holocaust Remembrance Alliance sowie ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels. Bei Zweifeln an diesen Kriterien soll die Verwaltung eine Prüfung vornehmen und die Ratsgremien informieren. Auch Finanzierungen aus dem Ausland oder inländische Unterstützungsleistungen sollen bei entsprechenden Zweifeln unter die Prüfung fallen.
Zudem wird die Erarbeitung neuer Leit- und Förderrichtlinien gefordert, um die rechtssichere Überprüfung der Anforderungen zu gewährleisten. Im Bereich der freien Jugendhilfe sollen Zweifel der Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss gemeldet werden, wobei Träger zur Vorstellung im Ausschuss verpflichtet sein sollen. Darüber hinaus wird angeregt, die Unterstützung von islamischen Gemeinden vorrangig auf solche zu beschränken, deren Imame an Fakultäten für Islamische Theologie deutscher Universitäten ausgebildet wurden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen mit Gegenstimme der SPD Fraktion und mit Enthaltungen der FDP Fraktion und der Fraktion Die Partei
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 07.02.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 16.1Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und TrägernZur Vorlage · 0407/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat einen Änderungsantrag zu den Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und Trägern in Essen vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung auch künftig eine vielfältige Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, etwa in der Integrationsarbeit oder der Kinder- und Jugendhilfe, anstrebt und diese unter Berücksichtigung der Haushaltslage finanziell unterstützt.
Die Fraktion beantragt die Erarbeitung rechtssicherer Leit- und Förderrichtlinien für alle Bereiche städtischer Förderung durch einen beteiligungsorientierten Prozess. Dabei sollen Institutionen und Träger verpflichtet werden, demokratische Werte zu stärken und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, insbesondere Rassismus und Antisemitismus, abzulehnen. Zudem darf das Existenzrecht Israels nicht in Frage gestellt werden; die Träger sollen zudem zur Klärung etwaiger Zweifel verpflichtet sein.
Für die Anerkennungsverfahren im Bereich der freien Jugendhilfe soll die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss bestehende Zweifel mitteilen. Neue Träger sollen ihre Arbeit und Vorhaben vor dem Ausschuss erläutern können. Ähnliche Verfahren sollen auch für andere zuständige Ausschüsse vorgesehen werden. Die Fraktion begründet den Antrag mit dem Ziel, die Vergabekriterien für Fördermittel zu schärfen und eine aktive Förderung der Demokratie sicherzustellen.
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- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 17.Sachstand zur Unterstützung von einkommensschwächeren Haushalten bei den Kosten zur Verpflegung in Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag (OGS) hier: Runder Tisch "Fairpflegung in Essener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen"Zur Vorlage · 0973/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0973/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Einrichtung eines wiederkehrenden Runden Tisches zum Thema Ernährung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vorsieht. Die Stadtverwaltung soll dazu Akteure aus der Verwaltung, von Schulen, Wohlfahrtsverbänden sowie privaten und ehrenamtlichen Initiativen einladen.
Ziel des Gremiums ist es, einen Überblick über die bestehenden Verpflegungsangebote und deren Nachfrage zu gewinnen. Der Antrag sieht vor, kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung einkommensschwächerer Familien zu erarbeiten und langfristig Lösungen zu finden, damit jedes Kind in Essen perspektivmäßig eine tägliche warme Mahlzeit erhält. Zudem soll die Ausweitung des Projekts „Fünf am Tag – machen Kinder stark“ geprüft werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der unbürokratischen Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie der Sicherung einer finanziellen Basis für Verpflegungsangebote in Jugendhäusern. Um die Entwicklung der Angebote analysieren zu können, sollen messbare Indikatoren entwickelt werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Kinderarmutsquote in Essen und dem Bedarf an einer übergeordneten Strategie zur Vernetzung von Ernährungsangeboten in der Stadt.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Der Tagesordnungspunkt 12.1.1 wird in den Rat geschoben.
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Verpflegung an Essener SchulenZur Vorlage · 1375/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1375/2023/SPD den Antrag gestellt, einen wiederkehrenden Runden Tisch zum Thema Ernährung und Verpflegung an Essener Schulen einzurichten. Die Stadtverwaltung soll hierfür Akteure aus der Verwaltung, von Schulen, Wohlfahrtsverbänden sowie privaten und ehrenamtlichen Initiativen zusammenbringen.
Im Fokus des Gremiums stehen verschiedene Zielsetzungen. Dazu gehören die Erstellung eines Überblicks über bestehende Verpflegungsangebote und deren Nachfrage sowie die Entwicklung kurzfristiger Maßnahmen, um Schülern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu vorhandenen Angeboten zu erleichtern. Langfristig wird angestrebt, eine tägliche warme Mahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler in Essen sicherzustellen.
Der Antrag sieht zudem vor, die Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unbürokratischer zu gestalten und die finanzielle Basis der Verpflegungsangebote dauerhaft zu sichern. Ein einheitliches Bestell- und Abrechnungssystem sowie die Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Entlastung der Schulleitungen sollen ebenfalls geprüft werden. Zudem soll die Einrichtung einer permanenten Vernetzungsstelle für Schulverpflegung untersucht werden, um Synergien zu nutzen. Ziel ist es, durch messbare Indikatoren die Weiterentwicklung der Angebote und deren Auswirkungen auf die Nachfrage analysieren zu können.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Ausweitung der Berichterstattung zum Thema IT-Sicherheit in der Stadt EssenZur Vorlage · 0297/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die bestehende halbjährliche Berichterstattung zum Thema IT-Sicherheit in der Stadt Essen zu erweitern. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus beschließt und der Rat der Stadt Essen zur Kenntnis nimmt, die Berichterstattung auch auf weitere städtische Mehrheitsbeteiligungen sowie eigenbetriebsähnliche Einrichtungen auszuweiten. Die Grundlage hierfür bildet eine bereits im Dezember 2021 beschlossene Regelung.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf eine veränderte Bedrohungslage und Vorfälle bei Institutionen wie dem Essener Systemhaus sowie der Messe Essen. Laut der Fraktion sollen die technischen und personellen Maßnahmen kontinuierlich überprüft werden. Da die aktuelle Berichterstattung städtische Tochter- und Beteiligungsgesellschaften nicht in ausreichendem Maße abdeckt, sollen diese in das Monitoring einbezogen werden. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die unter das KRITIS-Dachgesetz oder die NIS2-Richtlinie der EU fallen. Als Beispiele für kritische Einrichtungen werden die Essener Entsorgungsbetriebe, die Stadtwerke Essen sowie potenziell das Stadtarchiv angeführt. Ziel ist eine Ausweitung der Betrachtung und Überwachung der kommunalen IT-Sicherheit auf diese Bereiche.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (26. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Essener Straßenverkehrs; hier: Höherlegung der Langenberger Straße im hochwassergefährdeten BereichZur Vorlage · 0127/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Essener Straßenverkehrs gestellt. Im Zentrum steht die Prüfung der Umsetzbarkeit einer Höherlegung der Langenberger Straße in einem Bereich, der bei Hochwasserlagen der Ruhr regelmäßig überflutet wird. Betroffen ist der Straßenabschnitt zwischen den Bushaltestellen Kurt-Schumacher-Brücke und Langenberger Straße.
Laut dem Antrag führt die Überflutung dieses Abschnitts zu Sperrungen, welche die Erreichbarkeit der Stadtteile Überruhr, Burgaltendorf und Kupferdreh für den Autoverkehr, den Rad- und Fußverkehr sowie den Bus- und Rettungsverkehr beeinträchtigen können. Zudem wird auf eine erhöhte Verkehrsbelastung auf Ausweichrouten wie der Westfalenstraße hingewiesen.
Der Antrag umfasst technische Vorschläge zur Umsetzung. Eine Variante sieht eine Aufhöhung der Straße um etwa 80 Zentimeter vor, ergänzt durch Durchlässe für den Wasserabfluss sowie eine parallel verlaufende Straßenführung unter der Eisenbahnüberführung in einer erhöhten Lage von 40 bis 50 Zentimetern. Eine alternative Möglichkeit besteht in der Anhebung der bestehenden Straßenführung um circa 40 Zentimeter, wobei hierbei die Einschränkung der Durchfahrtshöhe unter der Brückenkonstruktion als Nachteil angeführt wird. Ziel der Prüfung soll es sein, die Verkehrssicherheit und die Durchgängigkeit des Verkehrs auch bei Hochwasserereignissen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (24. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 21.Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen an FlüchtlingeZur Vorlage · 0226/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, die Einführung einer Bezahlkarte für in Essen untergebrachte Flüchtlinge zu prüfen. Mit dem Vorlagenentwurf wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, zu untersuchen, auf welche Weise eine solche Bezahlkarte eingeführt werden kann. Dies soll auch unter der Voraussetzung geschehen, dass derzeit noch keine einheitlichen Maßnahmen auf Bundes- oder Landesebene vorliegen.
In der Begründung des Antrags heißt es, dass die Einführung von Bezahlkarten bereits auf verschiedenen politischen Ebenen diskutiert werde. Die Stadtverwaltung solle sich trotz fehlender Vorgaben von Bund und Land mit der Umsetzung befassen. Als aufnehmende Stelle für Flüchtlinge und Asylbewerber verfüge die Kommune über die notwendige Vor-Ort-Kompetenz, um Konzepte zur Einführung solcher Karten zu erarbeiten. Dabei sollen verschiedene Modelle geprüft werden, die auch unterschiedliche Regelungen für verschiedene Gruppen von Leistungsbeziehern berücksichtigen könnten.
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- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.Maßnahmen gegen Tarifdumping im TaxigewerbeZur Vorlage · 0298/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der Maßnahmen gegen Preisdumping im Taxi- und Mietwagengewerbe in Essen fordert. Der Antrag richtet sich an die zuständigen Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal und Organisation sowie für Verkehr und Mobilität.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Voraussetzungen für die Einführung von Festpreisen und Tarifkorridoren bei Taxifahrten sowie für Mindesttarife bei Mietwagenfahrten zu schaffen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Preisdumping und einen Verdrängungswettbewerb zu verhindern. In diesem Zusammenhang sollen auch notwendige Änderungen an bestehenden Satzungen vorbereitet werden, um eine spätere Beschlussfassung im Rat zu ermöglichen.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Ermittlung des Personalbedarfs für die ordnungsbehördliche Kontrolle. Es soll festgestellt werden, welche personellen Ressourcen erforderlich sind, um die Einhaltung der neuen Tarifregelungen sowie der Vorschriften für den Einsatz von Mietwagen sicherzustellen.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass Plattformanbieter durch Unterbietung von Preisen den Wettbewerb im Taxigewerbe beeinträchtigen könnten. Dabei wird auf Beispiele aus anderen Städten wie München, Leipzig oder Lörrach verwiesen, in denen bereits ähnliche Instrumente zur Regulierung eingesetzt werden. Zudem wird auf Hinweise auf Verstöße gegen geltende Regelungen hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — verwiesen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 23.Erinnerungskultur in Essen Hier: Erinnerung an 75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024Zur Vorlage · 0035/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse haben das Ausstellungskonzept „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das Grundgesetz und seine Mütter und Väter aus Essen“ zur Kenntnis genommen. Die geplante Ausstellung erinnert an das 75-jährige Jubiläum des Inkrafttretens des Grundgesetzes im Jahr 2024 und wird durch eine gesamtstädtische Vermittlungsstrategie ergänzt.
Die Grundlage bildet ein Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP aus dem Jahr 2023, der die Verwaltung beauftragte, Möglichkeiten für eine solche Ausstellung unter Einbeziehung von Schulen und weiteren Akteuren zu prüfen. Ziel ist die Förderung einer demokratiestabilisierenden Erinnerungskultur in der Stadt. Dabei sollen lokale Gedächtniseinrichtungen wie das Haus der Essener Geschichte und das Stadtarchiv zur historischen Bildungsarbeit beitragen, um gegen antidemokratische, rassistische und antisemitische Tendenzen zu wirken.
Die Ausstellung soll die Entstehung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat thematisieren und dabei insbesondere die Bezüge zur Essener Stadtgeschichte hervorheben. Dazu gehört die Darstellung von Mitgliedern dieses Rates, die als ehemalige Essener Amtsträger oder politisch Aktive in der Stadt tätig waren. Die Inhalte umfassen neben den Grundrechten auch die Organisation des Staates sowie die historische Bedeutung der Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Kulturausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Sachstand IN/S/O-Prozess - Organisationsuntersuchung der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt EssenZur Vorlage · 0206/2024/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die zuständigen Ausschüsse haben dem Rat der Stadt Essen empfohlen, die Einrichtung von 35 zusätzlichen Vollzeitstellen in der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes zu beschließen. Die Stellen sind nach der Bewertung S14 TVöD angesetzt, wobei die konkrete Verteilung auf die Bezirke erst nachträglich durch eine Organisationsverfügung festgelegt wird.
Hintergrund der Maßnahme ist ein Prozess zur Organisationsuntersuchung sowie die gesetzliche Verpflichtung des Jugendamtes, eine bedarfsgerechte Personalausstattung sicherzustellen. Mithilfe eines Personalbemessungstools wurden die Arbeitsabläufe im Allgemeinen Sozialen Dienst sowie in der Fachgruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ausgewertet. Die Auswertung zum Stichtag 31. Dezember 2023 ergab den identifizierten Mehrbedarf an Stellen. Ein Teil dieser Bedarfe wurde bereits vorab anerkannt und sukzessive besetzt.
Mit dem Abschluss der Etablierung des Messverfahrens wird die Steuerungsgruppe aufgelöst, während die jährliche Personalbemessung fortgeführt wird. Zur Fachkräftegewinnung arbeitet das Jugendamt zudem mit verschiedenen Hochschulen zusammen. Die geschätzten Personalkosten für die neuen Stellen belaufen sich auf rund 2,4 Millionen Euro, wobei eine Finanzierung über das bestehende Budget hinaus im Rahmen der Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2025 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Integrierte kommunale Präventionsstrategie: Eckpunkte, Datenkonzept und VorhabenZur Vorlage · 0039/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat eine integrierte kommunale Präventionsstrategie vorgelegt, die als Grundlage für den weiteren Ausbau der Essener Präventionskette dienen soll. Ziel der Strategie ist die Förderung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, materielle Versorgung sowie im soziokulturellen Bereich, wobei ein Fokus auf der Vermeidung negativer Folgen finanzieller Familienarmut liegt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist ein neues Datenkonzept. Dieses nutzt zwölf Indikatoren in den Dimensionen wirtschaftliche Lage, Integration, Gesundheit, Bildung und Wohnen, um Risikofaktoren und Hindernisse für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu identifizieren. Die Daten sollen als Grundlage für zukünftige Fachplanungen dienen und eine bedarfsorientierte Steuerung der Maßnahmen ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung Modellvorhaben zur strukturellen Implementierung von Präventionsketten und -netzwerken umsetzt und schrittweise ausweitet. Zudem wird die Erarbeitung eines Konzepts für eine verbindliche Kooperation mit medizinischen Leistungserbringern innerhalb der Präventionsstrategie beauftragt. Die zuständigen Ausschüsse haben den Sachbericht zur Kenntnis genommen und empfehlen dem Rat der Stadt Essen die Annahme der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Ergänzung der Entgeltregelung der Volkshochschule der Stadt EssenZur Vorlage · 1986/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Ergänzung der Entgeltregelung der Volkshochschule (VHS) Essen. Der vorliegende Beschlussvorschlag umfasst zwei wesentliche Anpassungen. Zum einen sollen die Ermäßigungstatbestände für Teilnehmende erweitert werden, sodass künftig auch Personen aus Jugendfreiwilligendiensten oder Bundesfreiwilligendiensten Anspruch auf eine Reduzierung des Teilnehmerentgelts auf 70 Prozent haben.
Zum anderen wird die Entgeltregelung um Regelungen für die Nutzung von Räumlichkeiten ergänzt. Dies betrifft die Gebühren für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen der Volkshochschule an Vereine, politische Vereinigungen, Verbände sowie kirchliche und berufsständische Organisationen für Veranstaltungen nichtgewerblicher Art. Die Grundlage hierfür sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule. Ab dem 1. April 2024 werden in diesen Bereich auch die Unterrichtsräume in der Außenstelle im renovierten Bürgerbegegnungszentrum Kulturforum Steele einbezogen. Erträge aus Raumvermietungen sind bereits seit 2015 im Haushaltsplan verzeichnet, und für die vorliegenden Änderungen werden keine relevanten haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen erwartet.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.02.2024 · Kulturausschuss (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.(Ersatz-) benennung für den KulturbeiratZur Vorlage · 0162/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Neubesetzung von Mitgliedern im Kulturbeirat. Laut einer Vorlage des Kulturamtes soll ein bisheriges stimmberechtigtes Mitglied aus dem Gremium ausscheiden, da die Person nicht mehr für das Ensemble Ruhr gUG tätig ist. Als Nachfolge wird ein neues stimmberechtigtes Mitglied benannt, welches ebenfalls dem Ensemble Ruhr gUG angehört.
Zudem steht die Neubesetzung eines stellvertretenden Mandats zur Debatte. Ein bisheriges stellvertretendes Mitglied der Kreative Klasse e.V. ist zurückgetreten und soll abberufen werden. Als Nachfolge aus dem Vorstandsteam der Kreative Klasse e.V. wird ein neues stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Der Kulturausschuss nimmt die personellen Veränderungen zur Kenntnis, während die endgültige Entscheidung über die Benennungen beim Rat der Stadt Essen liegt.
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- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.03.2024 · Kulturausschuss (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Ersatzbenennung für den SeniorenratZur Vorlage · 0265/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung eines Stellvertreterpostens im Seniorenrat. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen regelt die Ersatzbenennung nach personellen Veränderungen innerhalb des Gremiums.
Ausgangspunkt der Vorlage ist der Rücktritt eines bisher stimmberechtigten Mitglieds des Seniorenrates. Infolge dieses Rücktritts wurde der bisherige Stellvertreter in das stimmberechtigte Mitglied berufen. Um die vakante Position der Stellvertretung wieder zu besetzen, hat der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Essen-Mülheim-Oberhausen eine neue Person für dieses Amt vorgeschlagen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die von der Gewerkschaft benannte Person als neues stellvertretendes Mitglied des Seniorenrates zu bestellen. Die Entscheidung über diese Benennung ist für die Sitzung des Rates am 13. März 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Nachbesetzung im InklusionsbeiratZur Vorlage · 0316/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Nachbesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Inklusionsbeirat. Auf Grundlage der Satzung des Gremiums wurde ein personeller Wechsel vorgeschlagen, der auf einem gemeinsamen Vorschlag der im Facharbeitskreis Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit vertretenen Organisationen, Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe in Essen basiert.
Im Rahmen dieses Nachbesetzungsverfahrens soll eine neue Person als stellvertretendes Mitglied für die Caritas bestellt werden. Damit wird das bisherige stellvertretende Mitglied ersetzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Neubesetzung festlegt und der Inklusionsbeirat die Änderung zur Kenntnis nimmt. Die entsprechende Vorlage wurde vom Amt für Soziales und Wohnen erstellt.
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- 25.04.2024 · Inklusionsbeirat (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Nachwahl zum Beirat der Unteren NaturschutzbehördeZur Vorlage · 0174/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Nachwahl eines Mitglieds für den Beirat der Unteren Naturschutzbehörde. Die Entscheidung wird notwendig, da ein bisheriges Mitglied des Gremiums seine Tätigkeit im November 2023 niedergelegt hat. Damit ist eine personelle Vakanz in diesem beratenden Organ entstanden.
Zur Besetzung dieser Position hat der Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V. zwei Personen vorgeschlagen. Der vorschlagsberechtigte Verband hat dabei eine Präferenz für einen der beiden eingereichten Kandidaten geäußert. Die Vorlage des Umweltamtes dient dazu, die Wahl eines Nachfolgers durch den Rat zu ermöglichen, um die personelle Besetzung des Beirats sicherzustellen. Durch diesen Prozess soll die fachliche Vertretung des Gartenbauverbandes in der Unteren Naturschutzbehörde fortgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 31.Verstetigung der GrillzonenZur Vorlage · 0135/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach dem Abschluss eines Pilotprojekts zur Regelung des Grillens im Stadtgebiet von Essen wird über die dauerhafte Verstetigung ausgewiesener Grillzonen entschieden. Die Grundlage bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2020, der das Grillen außerhalb festgesetzter Flächen untersagt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bestehenden Grillzonen dauerhaft beizubehalten und die Regelungen zur Nutzung sowie die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die RGE Servicegesellschaft Essen mbH zu festigen.
Die verschiedenen Bezirksvertretungen haben im Rahmen einer Evaluierung Rückmeldungen zu den Standorten gegeben. Während in den Bezirken I, III, V, VII und IX die Beibehaltung der bestehenden Flächen befürwortet oder zur Fortführung geraten wird, gibt es in anderen Bezirken Anpassungsbedarf. Im Bezirk II soll nach der Schließung der Zone am Haumannplatz eine alternative Fläche im Elsa-Brandström-Park geprüft werden. Im Bezirk IV bleibt die Grillzone in der Residenzaue bestehen, da ein alternativer Standort im Schlosspark aufgrund forstrechtlicher Abstandsregeln nicht umsetzbar ist. In den Bezirken VI und VIII wurden keine Grillzonen eingerichtet, weshalb dort das Grillen weiterhin untersagt bleibt. Die Verwaltung plant zudem, die Überwachung hinsichtlich der Abfallentsorgung, des Lärmschutzes und der Brandgefahr durch die zuständigen Dienste fortzuführen.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen, bei 4 Enthaltungen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Anmerkungen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — grundsätzlicher Beschluss der Standorte, mögliche Verschiebung/Verkleinerung der Grillzone im Nordpark angedacht
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Die BV IX bestätigt einstimmig den Standort der Grillzone im ehem. Freibad Werden unter Berücksichtigung des Antrages Nr. 0385/2024/CDU/Grüne/FDP (TOP 8.a.2).
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Climate and Energy Action Plan - SECAP), hier: Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen GewerbegebietenZur Vorlage · 1976/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung des Projekts „Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten“ beschließen. Dieses Vorhaben ist ein Bestandteil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP). Ziel des Managements ist es, Unternehmen bei der Reduzierung ihres Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie der Senkung von Treibhausgasemissionen zu unterstützen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Abfall, Wasser, Energie, Flächennutzung und Mobilität.
Die Durchführung soll zunächst im Rahmen eines Modellprojektes erprobt werden, wobei die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) als Träger des Managements vorgesehen ist. Als erste Priorität wurde das Gewerbegebiet „Münchener Straße“ ausgewählt, gefolgt vom Stadthafen Essen und dem Gebiet „Im Teelbruch“. Nach der Erprobung ist eine schrittweise Ausweitung auf weitere Gebiete geplant, wobei ab dem Jahr 2026 jährlich ein weiteres Areal einbezogen werden soll. Der Projektstart ist für den 1. Juli 2024 vorgesehen, mit einer ersten Laufzeit bis Ende 2029.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.03.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 33.Sachstand zur Erstellung eines Realisierungskonzeptes für Freiflächen-SolarenergieanlagenZur Vorlage · 0279/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt einen Zwischenbericht zur Erstellung eines Realisierungskonzeptes für Freiflächen-Solarenergieanlagen in Essen vor. Der Auftrag zur Erarbeitung dieses Konzepts geht auf einen Antrag der CDU- und GRÜNE-Fraktion aus dem Jahr 2023 zurück. Ziel ist die Identifizierung potenzieller Flächen, insbesondere entlang von Verkehrsinfrastrukturen sowie in Industrie- und Gewerbegebieten, unter Berücksichtigung von Flächenkonkurrenzen zur Landwirtschaft oder grünen Infrastruktur.
Eine geoinformationssystembasierte Analyse hat bislang 9.514 Eignungsflächen im Stadtgebiet ermittelt. Davon entfallen 9.145 Flächen auf eine Größe von bis zu zwei Hektar, 352 Flächen auf 2 bis 10 Hektar und 17 Flächen auf mehr als 10 Hektar. In einem weiteren Schritt sollen diese Flächen durch die Kombination mit zusätzlichen Geodaten zu Eigentumsverhältnissen und Bauleitplanung systematisch gefillagert und priorisiert werden. Die Fertigstellung des vollständigen Konzepts ist für das dritte Quartal 2024 geplant.
Neben dem übergeordneten Konzept werden konkrete Projekte angeführt. Die Wassergewinnung Essen GmbH betreibt bereits Dachanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 635 kWp und prüft die Realisierung von Freiflächenanlagen am Pumpwerk Essen Horst mit einer potenziellen Leistung von bis zu 1.505 kWp für den Zeitraum 2025/2026. Zudem zeigt eine Machbarkeitsstudie der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft, dass auf dem Messeparkplatz P10 ein Solar-Carport mit einer installierten Leistung von etwa 11 MWp errichtet werden kann.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 34.Sportplatz Am Eisenhammer / Essen-Kupferdreh - Erneuerung der SportanlageZur Vorlage · 0214/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen empfiehlt dem Rat der Stadt, die Planung sowie den Bau zur Erneuerung der Sportanlage „Am Eisenhammer“ in Essen-Kupferdreh zu beschließen. Das Vorhaben ist mit einem Nettobetrag von 1.924.517,22 Euro veranschlagt. Anlass für die Maßnahmen sind die durch das Hochwasser im Juli 20lag 2021 entstandenen Schäden am Hockey-Kunstrasenplatz.
Im Zuge der Neugestaltung soll der Hockeyplatz an die Stelle des bisherigen Tennisplatzes verlegt werden, um den Schutz vor zukünftigen Hochwasserereignissen zu erhöhen. Die neue Fläche wird für die gemeinsame Nutzung durch Fußball und Hockey konzipiert. Zusätzlich ist der Bau eines weiteren Kunstrasen-Kleinspielfeldes in einem nicht hochwassergefährdeten Bereich sowie einer Trainingsfläche vorgesehen. Die Leichtathletik-Infrastruktur auf der Anlage wird nicht weiter vorgehalten, da die entsprechenden Sportler künftig die Sportanlage Uhlenstraße nutzen werden.
Die Kostensteigerung gegenüber ursprünglichen Prognosen resultiert aus höheren Baupreisen, topografischen Gegebenheiten, neuen Zugangsmöglichkeiten sowie Maßnahmen zum Hochwasserschutz und dem Neubau einer Sitztribüne. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen, wobei Mittel aus der Generalsanierung des Freibads Oststadt zur Deckung der Mehraufwendungen genutzt werden können. Zudem wurden Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Wiederaufbauhilfe beantragt. Ein Baubeginn ist für den Sommer 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.HochhausentwicklungskonzeptZur Vorlage · 1230/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über das Hochhausentwicklungskonzept für die erweiterte Innenstadt entscheiden. Das Konzept dient dazu, die Entwicklung von Hochhäusern in der Stadt gezielt zu steuern und Planungsgrundsätze für neue Bauvorhaben festzulegen. Es bietet eine Grundlage für die Verwaltung, die Politik sowie für Bauherren und die Öffentlichkeit, um bei der Planung neuer Hochpunkte frühzeitig Orientierung über architektonische und städtebauliche Erwartungen zu erhalten.
Der Fokus des Konzepts liegt auf dem Einzugsbereich der Innenstadt, da dort die größte Nachfrage nach Hochhausflächen besteht. Das Dokument definiert Eignungsräume für neue Gebäude und formuliert Leitplanken für die Integration in die bestehende Stadtstruktur. Die Anwendung des Konzepts ist bei Bauleitplanungsverfahren für Gebäude ab einer Fußbodenhöhe von über 22 Metern vorgesehen, wobei die Planungsgrundsätze auch für Vorhaben außerhalb der Innenstadt gelten.
Die Erarbeitung des Entwurfs umfasste verschiedene Beratungsformate, darunter Expertengespräche mit Architekten sowie einen Austausch im Rahmen eines Arbeitskreises, an dem Vertreter der Stadtverwaltungen Essen und Düsseldorf teilnahmen. Zudem wurden Erkenntnisse aus einer Diskussion des BDA Essen sowie Arbeiten von Studierenden der Fachrichtung Raumplanung in das Konzept integriert. Das Vorhaben basiert auf den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches zur Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungskonzepte bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.02.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (41. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — beraten und zur Empfehlung in die nächste ASPB-Sitzung am 18.01.2024 geschoben
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.1Ergänzungsantrag zu TOP: HochhausentwicklungskonzeptZur Vorlage · 0080/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat einen ergänzenden Antrag zum Hochhausentwicklungskonzept der Stadt Essen vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Aufnahme spezifischer Formulierungen in die bestehenden Planungsgrundsätze des Konzepts.
Im Bereich der Wohnnutzung sollen laut dem Antrag soziale Zwecke eine hohe Priorität erhalten. Für die Bebauungspläne von Wohnprojekten wird die Festlegung eines verbindlichen Anteils an öffentlich geförderten Wohnungen angestrebt. Falls dies bei Bauvorhaben, die lediglich ein Hochhaus umfassen, aufgrund fehlender Einzelfallgenehmigungen des zuständigen Ministeriums nicht realisierbar ist, soll stattdessen ein hoher Anteil an preisgedämpften Wohnungen vorgesehen werden.
Die Begründung der Ratsfraktion hebt hervor, dass die Betonung von öffentlichem Raum sowie die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zur Steigerung der Akzeptanz von Hochhausprojekten beitragen soll. Dabei wird auf die Einhaltung menschlicher Maßstäbe in der Stadtentwicklung verwiesen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 15.02.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (41. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 36.Sanierung und Erneuerung Parkhaus Nord sowie Gestaltung des Rathausumfelds; hier: Erweiterung der geplanten Maßnahme und KostenerhöhungZur Vorlage · 1446/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Erweiterung der Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen am Parkhaus Nord sowie die Gestaltung des Rathausumfelds beraten. Der Beschlussvorschlag sieht eine Erhöhung der Baukosten von bisher 12,3 Millionen Euro auf insgesamt 24,85 Millionen Euro vor. Diese Steigerung resultiert aus allgemeinen Preissteigerungen im Bausektor in Höhe von etwa 4,7 Millionen Euro sowie aus zusätzlichen Maßnahmen im Umfang von 7,85 Millionen Euro, einschließlich der Management-Gebühren der GVE. Zudem wird die Erweiterung des Auftrags an die GVE zur Übernahme der Bauherrenfunktion und zur Erbringung von Projektmanagementleistungen beantragt.
Die geplanten Zusatzmaßnahmen umfassen die Aufwertung der Dachflächen durch Begrünung sowie die Modernisierung des Parkhauses Nord. Zu den technischen Neuerungen gehören eine neue Beleuchtung, verbesserte Sicherheitseinrichtungen, die Erneuerung der Lüftungs- und Sprinkleranlagen sowie ein neues Farbkonzept. Im Außenbereich sind die barrierefreie Gestaltung der Flächen vor der Rathauskantine, die Schaffung von Fahrradstellplätzen mit Lademöglichkeiten sowie die Installation von Elektroladesäulen vorgesehen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Anforderungen an einen modernen Arbeitsplatz und eine zeitgemäße Infrastruktur gerecht zu werden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie als interkommunales Projekt der Städte Bochum und Essen hier: Letter of IntentZur Vorlage · 0239/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Essen und Bochum planen die gemeinsame Einrichtung einer Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie. In einem Letter of Intent vereinbaren die beiden Kommunen, die Realisierung eines solchen interkommunalen Projekts im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu prüfen. Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse haben die Ausführungen zum Vorhaben und zur Absichtserklärung zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Projekt weiterzuverfolgen und über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
Das geplante Projekt soll die bestehenden Ausbildungsstätten beider Städte zusammenführen, um Anforderungen wie digitalen Simulationen oder hybriden Lehrformen gerecht zu werden. Als potenzieller Standort dient ein etwa 38.000 Quadratmeter großes Grundstück in Bochum-Wattenscheid. Im Rahmen der Untersuchung sollen die Nutzungsmöglichkeiten des Areals sowie der Bedarf an einem möglichen Katastrophenschutzzentrum für Bochum verifiziert werden. Zur Klärung rechtlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Fragen sowie der Lehrinhalte soll eine Projektstruktur unter der Leitung der Brandschutzdezernenten beider Städte geschaffen werden. Die Finanzierung der notwendigen Machbarkeitsstudie wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage beantragt.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung)
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — siehe TOP 3.1
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung)
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 37.1Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie als interkommunales Projekt der Städte Bochum und Essen hier: Letter of IntentZur Vorlage · 0239/2024/3 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Essen und Bochum planen die gemeinsame Einrichtung einer Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie. Dem Rat der Stadt Essen liegt ein Entwurf für einen Letter of Intent vor, mit dem der Oberbürgermeister ermächtigt werden soll, diese Absichtserklärung zu unterzeichnen. Ziel des interkommunalen Projekts ist es, die bestehenden Ausbildungsstätten beider Kommunen in einer gemeinsamen Akademie zusammenzuführen, um technologische Entwicklungen wie digitale Simulationen und virtuelle Trainingsumgebungen realisieren zu können.
Als möglicher Standort für die neue Einrichtung wird ein etwa 38.000 m² großes Grundstück in Bochum-Wattenscheid an der Grünstraße angeführt. Im Rahmen des Letter of Intent sollen zunächst die Nutzungsmöglichkeiten dieses Standorts durch eine Machbarkeitsstudie geprüft werden, wobei die jeweiligen Raum- und Flächenbedarfe berücksichtigt werden sollen.
Zur Klärung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen sowie der Lehrinhalte soll eine Projektstruktur unter der Leitung der Brandschutzdezernenten beider Städte geschaffen werden. Die Entscheidung über die Beauftragung und Finanzierung der Machbarkeitsstudie erfolgt in einem separaten Verfahren, sobald die genauen Bedarfe feststehen. Die Verwaltung ist beauftragt, das Projekt weiter zu verfolgen und über die Ergebnisse zu berichten.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Fahrzeugbeschaffungen gemäß des Rettungsdienstbedarfsplans im Jahr 2024Zur Vorlage · 1339/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beschaffung neuer Fahrzeuge für den Rettungsdienst beschließen. Konkret geht es um drei Intensiv-/Schwerlast-Rettungswagen (RTW) sowie zwei Einsatzleitwagen 1,5. Die Gesamtkosten für diese Anschaffungen belaufen sich auf 3.090.000 Euro. Der Beschlussvorschlag der zuständigen Ausschüsse basiert auf dem Rettungsdienstbedarfsplan für das Jahr 2024.
Die Maßnahme ist Teil eines längerfristigen Plans, die Fahrzeugkapazitäten an den gestiegenen Bedarf anzupassen. Laut dem Bedarfsplan sind die Einsatzzahlen im Rettungsdienst seit 2010 um knapp 40 Prozent gestiegen. Um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen und die langen Lieferzeiten zu berücksichtigen, sollen die europaweiten Vergabeverfahren bereits im Jahr 2024 eingeleitet werden. Die Beschaffungen sind auf einen Zeitraum von fünf Jahren gestreckt, wobei diese Vorlage lediglich die für 2024 geplanten Schritte umfasst.
Die neuen Rettungswagen sollen sowohl für den Transport schwerlastintensiver Patientengruppen als auch für Intensivtransporte genutzt werden können. Die Einsatzleitwagen dienen der Übernahme komplexer Einsatzführungen im medizinischen Rettungsdienst. Die Finanzierung erfolgt über die entsprechenden Haushaltsansätze des Jahres 2024. Da die Fahrzeuge in der kostenrechnenden Einrichtung „Rettungsdienst“ eingesetzt werden, ist eine Refinanzierung durch Gebühreneinnahmen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung der Stadt EssenZur Vorlage · 0182/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung beschließen. Die Stadt ist als Trägerin des Rettungsdienstes für die Notfallrettung und den Krankentransport verantwortlich. Die neue Gebührenkalkulation basiert auf den Ergebnissen einer Organisationsüberprüfung durch einen externen Gutachter sowie auf der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes.
Die Einsatzzahlen im Rettungsdienst stiegen bis zum Jahr 2022 kontinuierlich an, bevor im Jahr 2023 ein Rückgang zu verzeichnen war. Dieser Rückgang wird mit der Einführung einer neuen Software im Krankenhausbereich begründet, die Transporte ohne medizinische Notwendigkeit automatisch an private Dienstleister vergibt, sowie mit der Entspannung der Corona-Situation.
Hinsichtlich der Finanzen stiegen die Gebühreneinnahmen bis 2022 an, konnten jedoch die Kostenentwicklung im Jahr 2022 nicht decken. Die Kosten für den Rettungsdienst sind durch steigende Personalausgaben sowie Preissteigerungen am Markt gestiegen. Während die Einnahmen im Zeitraum von 2020 bis 2022 zunahmen, überstiegen die Gesamtkosten im Jahr 2022 die Gebühreneinnahmen.
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Beratungsfolge
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Nachtrag zum Stellenplan 2024Zur Vorlage · 0212/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Stellenplan für das Jahr 2024 zu ergänzen. Die Vorlage basiert auf einem Beschluss aus dem Jahr 2023, der personelle Verstärkungen sowie finanzielle Maßnahmen für verschiedene Geschäftsbereiche vorsah.
Im Rahmen dieses Nachtrags sollen insgesamt zehn neue Vollzeitstellen geschaffen werden. Die neuen Planstellen sind unterschiedlichen Aufgabengebieten zugeordnet, darunter die Schulsozialarbeit, der kommunale Ordnungsdienst, die Instandhaltung von Straßen und Wegen sowie die Bauleitplanung. Weitere Stellen betreffen den Naturschutz, Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr, das Gebäudeenergiemanagement sowie die Bereiche der Alten Synagoge und der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Besoldungsgruppen der neuen Stellen bewegen sich zwischen E 9a und S 15 TVöD.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Planstellen durch organisatorische Maßnahmen zu konkretisieren, um den Personalzuwachs im laufenden Jahr 2024 schrittweise zu ermöglichen. Die geschätzten jährlichen Personalkosten für diese Erweiterung belaufen sich auf bis zu eine Million Euro. Diese Mittel wurden bereits bei der Aufstellung des Haushalts ab 2024 berücksichtigt und entsprechend bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.1Nachtrag zum Stellenplan - Schaffung einer zusätzlichen Planstelle zur Instandhaltung für Straßen und Wege im FB 66 hier: Antrag der EBB-FW Fraktion vom 27.02.2024Zur Vorlage · 0363/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis hat einen Antrag auf die Schaffung einer zusätzlichen Planstelle im Fachbereich 66 des Geschäftsbereichs 6 gestellt. Die neue Stelle soll der Planung und Umsetzung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen für Straßen und Wege dienen. Zur Finanzierung des Mehraufwands sollen nicht verausgabte Mittel aus dem Geschäftsbereich 6 sowie Budgetmittel aus unbesetzten Planstellen des Personaldezernats verwendet werden.
Die Begründung der Fraktion weist auf den Bedarf an personellen Kapazitäten für die Infrastruktur hin. Es wird angeführt, dass zwar finanzielle Mittel zur Behebung von Mängeln an Straßen vorhanden seien, jedoch ein Mangel an verfügbaren Planern und Sachbearbeitern bestehe. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die bereits beschlossenen Personalmaßnahmen nicht ausreichen, um diesen Bedarf nachhaltig zu decken, weshalb die Einrichtung der zusätzlichen Stelle gefordert wird.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 41.Mitgliedschaft des Essener Systemhaus in der ProVitakoZur Vorlage · 0121/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen den Beitritt zur Genossenschaft ProVitako e.G. Die Stadt Essen wird dabei durch das Essener Systemhaus vertreten. Als Vertreter in der Generalversammlung der Genossenschaft soll die Betriebsleitung des Essener Systemhauses fungieren, wobei die Vertretung durch die Leitung der Abteilung Finanzen und Management wahrgenommen wird.
Die ProVitako e.G. dient als Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft kommunaler IT-Dienstleister mit dem Ziel, durch gemeinsame Beschaffung von Hardware- und Softwarekomponenten wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Durch die Bündelung von Ressourcen und die Nutzung von Lizenzen sollen Synergieeffekte genutzt werden. Ein Gutachten aus dem Jahr 2021 bestätigt, dass Vergaben über die Genossenschaft als Inhouse-Verfahren eingestuft werden können, was den administrativen Aufwand für Vergabestellen verringern kann. Die Kosten für den Erwerb der Genossenschaftsanteile belaufen sich auf 5.000 Euro und sind im Wirtschaftsplan des Essener Systemhauses vorgesehen. Eine Verpflichtung zur Abnahme oder Erbringung von Leistungen besteht nicht.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.03.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 42.Niederschrift Nr. 28 über die Sitzung des Rates vom 31.01.2024
- 43.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 44.Mitteilungen der Verwaltung
- 45.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 46.Ausbau Stadion an der Hafenstraße hier: Aktueller Stand zur PachtverhandlungErgebnis: eingebracht
- 47.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereiches 43 -VolkshochschuleErgebnis: einstimmig beschlossen
- 48.Bestellung des Betriebsleiters für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Essener SystemhausErgebnis: einstimmig beschlossen
- 49.GeschäftsführerangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 50.Ankauf eines Grundstücks im Stadtteil WestviertelErgebnis: einstimmig beschlossen
- 51.Grundstücksangelegenheiten im StadtkernErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 52.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil