Nachwahl zum Beirat der Unteren Naturschutzbehörde
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Nachwahl eines Mitglieds für den Beirat der Unteren Naturschutzbehörde. Die Entscheidung wird notwendig, da ein bisheriges Mitglied des Gremiums seine Tätigkeit im November 2023 niedergelegt hat. Damit ist eine personelle Vakanz in diesem beratenden Organ entstanden.
Zur Besetzung dieser Position hat der Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V. zwei Personen vorgeschlagen. Der vorschlagsberechtigte Verband hat dabei eine Präferenz für einen der beiden eingereichten Kandidaten geäußert. Die Vorlage des Umweltamtes dient dazu, die Wahl eines Nachfolgers durch den Rat zu ermöglichen, um die personelle Besetzung des Beirats sicherzustellen. Durch diesen Prozess soll die fachliche Vertretung des Gartenbauverbandes in der Unteren Naturschutzbehörde fortgeführt werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.03.2024mehrheitlich beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
- Berichte/ Stellungnahmen der Arbeitsgruppen hier: Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Stellungnahme zu den geplanten Aufforstungsflächen für den Ersatzflächenpool 08.04.2025
- Umstellung des Versandes der Unterlagen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde von analog auf digital 08.04.2025
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/19 "Gladbecker Straße / Blumenfeldstraße" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2025 (öffentlich) 08.04.2025
- Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Nachwahl zum Beirat Untere Naturschutzbehörde 04.06.2025