Ergänzung der Entgeltregelung der Volkshochschule der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Ergänzung der Entgeltregelung der Volkshochschule (VHS) Essen. Der vorliegende Beschlussvorschlag umfasst zwei wesentliche Anpassungen. Zum einen sollen die Ermäßigungstatbestände für Teilnehmende erweitert werden, sodass künftig auch Personen aus Jugendfreiwilligendiensten oder Bundesfreiwilligendiensten Anspruch auf eine Reduzierung des Teilnehmerentgelts auf 70 Prozent haben.
Zum anderen wird die Entgeltregelung um Regelungen für die Nutzung von Räumlichkeiten ergänzt. Dies betrifft die Gebühren für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen der Volkshochschule an Vereine, politische Vereinigungen, Verbände sowie kirchliche und berufsständische Organisationen für Veranstaltungen nichtgewerblicher Art. Die Grundlage hierfür sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule. Ab dem 1. April 2024 werden in diesen Bereich auch die Unterrichtsräume in der Außenstelle im renovierten Bürgerbegegnungszentrum Kulturforum Steele einbezogen. Erträge aus Raumvermietungen sind bereits seit 2015 im Haushaltsplan verzeichnet, und für die vorliegenden Änderungen werden keine relevanten haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen erwartet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.03.2024einstimmig beschlossen
- 06.03.2024einstimmig empfohlen
- 07.02.2024einstimmig empfohlen