Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 25 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.01.2024
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und TrägernZur Vorlage · 0024/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Essen haben mit dem Antrag 0024/2024/CDU/GRÜNE Vorgaben für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen in der Integrationsarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Die Stadtverwaltung soll sich weiterhin um Kooperationen mit verschiedenen Trägern bemühen und diese – abhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – finanziell unterstützen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Verpflichtung der Institutionen zum Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dies beinhaltet die Ablehnung von Rassismus und Antisemitismus nach der Definition der International Holocaust Remembrance Alliance sowie ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels. Bei Zweifeln an diesen Kriterien soll die Verwaltung eine Prüfung vornehmen und die Ratsgremien informieren. Auch Finanzierungen aus dem Ausland oder inländische Unterstützungsleistungen sollen bei entsprechenden Zweifeln unter die Prüfung fallen.
Zudem wird die Erarbeitung neuer Leit- und Förderrichtlinien gefordert, um die rechtssichere Überprüfung der Anforderungen zu gewährleisten. Im Bereich der freien Jugendhilfe sollen Zweifel der Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss gemeldet werden, wobei Träger zur Vorstellung im Ausschuss verpflichtet sein sollen. Darüber hinaus wird angeregt, die Unterstützung von islamischen Gemeinden vorrangig auf solche zu beschränken, deren Imame an Fakultäten für Islamische Theologie deutscher Universitäten ausgebildet wurden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen mit Gegenstimme der SPD Fraktion und mit Enthaltungen der FDP Fraktion und der Fraktion Die Partei
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 07.02.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Haushaltsplanaufstellung 2025/2026Zur Vorlage · 0232/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister hat einen Vorschlag zur Aufstellung eines Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat der Stadt Essen empfehlen, eine Haushaltssatzung für diesen Zeitraum gemäß § 78 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW zu beschließen.
Grundlage für dieses Vorhaben ist die geplante Ablösung des bisherigen ERP-Systems SAP R/3 durch das neue System SAP S/4 HANA zum 1. Januar 2026. Da eine erfolgreiche Datenmigration für den Prozess notwendig ist, soll durch den Doppelhaushalt die zeitliche Abhängigkeit von Haushaltsplandaten vermieden werden. Bei einem Einzelhaushalt für das Jahr 2026 würden die entsprechenden Daten erst Ende November 2025 vorliegen, was die Umstellung des Finanzmanagementsystems beeinflussen könnte. Ziel der Vorlage ist es, die mit der Systemumstellung verbundenen Risiken und Kosten zu reduzieren.
Der vorgesehene Zeitplan sieht die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs in den Rat der Stadt bis zum 25. September 2024 vor. Die Beratungen in den Bezirksvertretungen sowie in den Fachausschüssen und im Integrationsrat sollen bis November 2024 stattfinden, damit eine Entscheidung im Rat am 27. November 2024 getroffen werden kann.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Ruhrbahn GmbH hier: Finanzierung der Erneuerung der Zugsicherungsanlagen für den Straßen- und Stadtbahnverkehr in EssenZur Vorlage · 0319/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die aktualisierte Finanzierung für die Erneuerung der Zugsicherungsanlagen im Straßen- und Stadtbahnverkehr beschließen. Die Maßnahme umfasst den Austausch der veralteten Relaistechnik durch elektronische Stellwerke, um den langfristigen Betrieb der U-Stadtbahn in Essen und Mülheim an der Ruhr zu gewährleisten. Durch die Durchführung der Ausschreibung haben sich die prognostizierten Gesamtkosten von zuvor 130,3 Millionen Euro auf nun 184,2 Millionen Euro erhöht. Als Ursache für diese Steigerung werden die allgemeine Inflation bei den Baukosten sowie eine geringe Anzahl geeigneter Bieter im Vergabeverfahren angeführt.
Die Finanzierung erfolgt unter Einbeziehung von Fördermitteln aus dem „Erneuerungsprogramm kommunale Schiene“ des Landes und des Bundes, die etwa 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abdecken sollen. Die Stadt Essen trägt im Rahmen der Nordstrecke und der Leitstelle einen Eigenanteil von rund 11,4 Millionen Euro, was eine Erhöhung von 1,4 Millionen Euro gegenüber der vorherigen Planung bedeutet. Diese Kosten werden in den Haushalt ab dem Jahr 2025/2026 aufgenommen. Die Fertigstellung der letzten elektronischen Stellwerke ist nun für das Jahr 2031 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.03.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Quartalsbericht IV/2023 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 0020/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei hat dem Haupt- und Finanzausschuss den Quartalsbericht für das vierte Quartal 2023 zum Zins- und Schuldenmanagement vorgelegt. Die Berichterstattung erfolgt gemäß den internen Vorgaben zur Verwaltung der Finanzgeschäfte, die eine vierteljährliche Information über verschiedene finanzielle Entwicklungen vorsieht.
Der Bericht umfasst Informationen zur Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie zur Entwicklung der Schuldenlast. Darüber hinaus werden Details zum Abschluss von Options- und Derivatgeschäften, deren Marktwerte und weitere Risikokennzahlen aufgeführt. Neben einer Analyse des gesamten Kreditportfolios dient die Vorlage dazu, die Einhaltung der in den Dienstanweisungen festgelegten Limits zu belegen. Zudem wird die Einhaltung der in der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung thematisiert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Fahrzeugbeschaffungen gemäß des Rettungsdienstbedarfsplans im Jahr 2024Zur Vorlage · 1339/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beschaffung neuer Fahrzeuge für den Rettungsdienst beschließen. Konkret geht es um drei Intensiv-/Schwerlast-Rettungswagen (RTW) sowie zwei Einsatzleitwagen 1,5. Die Gesamtkosten für diese Anschaffungen belaufen sich auf 3.090.000 Euro. Der Beschlussvorschlag der zuständigen Ausschüsse basiert auf dem Rettungsdienstbedarfsplan für das Jahr 2024.
Die Maßnahme ist Teil eines längerfristigen Plans, die Fahrzeugkapazitäten an den gestiegenen Bedarf anzupassen. Laut dem Bedarfsplan sind die Einsatzzahlen im Rettungsdienst seit 2010 um knapp 40 Prozent gestiegen. Um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen und die langen Lieferzeiten zu berücksichtigen, sollen die europaweiten Vergabeverfahren bereits im Jahr 2024 eingeleitet werden. Die Beschaffungen sind auf einen Zeitraum von fünf Jahren gestreckt, wobei diese Vorlage lediglich die für 2024 geplanten Schritte umfasst.
Die neuen Rettungswagen sollen sowohl für den Transport schwerlastintensiver Patientengruppen als auch für Intensivtransporte genutzt werden können. Die Einsatzleitwagen dienen der Übernahme komplexer Einsatzführungen im medizinischen Rettungsdienst. Die Finanzierung erfolgt über die entsprechenden Haushaltsansätze des Jahres 2024. Da die Fahrzeuge in der kostenrechnenden Einrichtung „Rettungsdienst“ eingesetzt werden, ist eine Refinanzierung durch Gebühreneinnahmen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7 a.Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung der Stadt EssenZur Vorlage · 0182/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung beschließen. Die Stadt ist als Trägerin des Rettungsdienstes für die Notfallrettung und den Krankentransport verantwortlich. Die neue Gebührenkalkulation basiert auf den Ergebnissen einer Organisationsüberprüfung durch einen externen Gutachter sowie auf der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes.
Die Einsatzzahlen im Rettungsdienst stiegen bis zum Jahr 2022 kontinuierlich an, bevor im Jahr 2023 ein Rückgang zu verzeichnen war. Dieser Rückgang wird mit der Einführung einer neuen Software im Krankenhausbereich begründet, die Transporte ohne medizinische Notwendigkeit automatisch an private Dienstleister vergibt, sowie mit der Entspannung der Corona-Situation.
Hinsichtlich der Finanzen stiegen die Gebühreneinnahmen bis 2022 an, konnten jedoch die Kostenentwicklung im Jahr 2022 nicht decken. Die Kosten für den Rettungsdienst sind durch steigende Personalausgaben sowie Preissteigerungen am Markt gestiegen. Während die Einnahmen im Zeitraum von 2020 bis 2022 zunahmen, überstiegen die Gesamtkosten im Jahr 2022 die Gebühreneinnahmen.
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- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Neubau Freiwillige Feuerwehr Kray (FF03) - zweite Baukostenerhöhung bei Projekt 5.376014Zur Vorlage · 0179/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Baukostenerhöhung für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Kray zu beschließen. Die Kosten für das Bauvorhaben sollen von 2.529.000 Euro auf insgesamt 3.090.000 Euro steigen.
Die Erhöhung um insgesamt 561.000 Euro begründet sich zum Teil durch die Ergebnisse der Ausschreibungen für Elektroleistungen, den Rohbau, den Rüttelboden sowie Heizungs- und Sanitärleistungen, die über den ursprünglichen Werten liegen. Zudem sind neue Anforderungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz für die Einfriedung kritischer Infrastruktur durch elektrische Einfahrtstore in Höhe von 55.000 Euro sowie Kosten für den Schutz von Kabelverbindungen in einem Medien- und Versorgungsgraben in Höhe von 96.000 Euro angefallen. Ein Betrag von 50.000 Euro wurde als Sicherheit für künftige Preissteigerungen eingeplant.
Das Bauvorhaben umfasst ein Gerätehaus mit drei Fahrzeughallen sowie Umkleide- und Sozialbereiche. Da die Gesamtkosten nun bei 3.090.000 Euro liegen, aber im Haushalt der Stadt Essen rund 2.888.000 Euro zur Verfügung stehen, soll die Differenz von 202.000 Euro aus dem Projekt zum Neubau der Freiwilligen Feuerwehr 01 gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie als interkommunales Projekt der Städte Bochum und Essen hier: Letter of IntentZur Vorlage · 0239/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Essen und Bochum planen die gemeinsame Einrichtung einer Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie. In einem Letter of Intent vereinbaren die beiden Kommunen, die Realisierung eines solchen interkommunalen Projekts im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu prüfen. Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse haben die Ausführungen zum Vorhaben und zur Absichtserklärung zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Projekt weiterzuverfolgen und über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
Das geplante Projekt soll die bestehenden Ausbildungsstätten beider Städte zusammenführen, um Anforderungen wie digitalen Simulationen oder hybriden Lehrformen gerecht zu werden. Als potenzieller Standort dient ein etwa 38.000 Quadratmeter großes Grundstück in Bochum-Wattenscheid. Im Rahmen der Untersuchung sollen die Nutzungsmöglichkeiten des Areals sowie der Bedarf an einem möglichen Katastrophenschutzzentrum für Bochum verifiziert werden. Zur Klärung rechtlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Fragen sowie der Lehrinhalte soll eine Projektstruktur unter der Leitung der Brandschutzdezernenten beider Städte geschaffen werden. Die Finanzierung der notwendigen Machbarkeitsstudie wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage beantragt.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung)
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — siehe TOP 3.1
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung)
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 9.1Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie als interkommunales Projekt der Städte Bochum und Essen hier: Letter of IntentZur Vorlage · 0239/2024/3 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Essen und Bochum planen die gemeinsame Einrichtung einer Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie. Dem Rat der Stadt Essen liegt ein Entwurf für einen Letter of Intent vor, mit dem der Oberbürgermeister ermächtigt werden soll, diese Absichtserklärung zu unterzeichnen. Ziel des interkommunalen Projekts ist es, die bestehenden Ausbildungsstätten beider Kommunen in einer gemeinsamen Akademie zusammenzuführen, um technologische Entwicklungen wie digitale Simulationen und virtuelle Trainingsumgebungen realisieren zu können.
Als möglicher Standort für die neue Einrichtung wird ein etwa 38.000 m² großes Grundstück in Bochum-Wattenscheid an der Grünstraße angeführt. Im Rahmen des Letter of Intent sollen zunächst die Nutzungsmöglichkeiten dieses Standorts durch eine Machbarkeitsstudie geprüft werden, wobei die jeweiligen Raum- und Flächenbedarfe berücksichtigt werden sollen.
Zur Klärung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen sowie der Lehrinhalte soll eine Projektstruktur unter der Leitung der Brandschutzdezernenten beider Städte geschaffen werden. Die Entscheidung über die Beauftragung und Finanzierung der Machbarkeitsstudie erfolgt in einem separaten Verfahren, sobald die genauen Bedarfe feststehen. Die Verwaltung ist beauftragt, das Projekt weiter zu verfolgen und über die Ergebnisse zu berichten.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Ergänzung der Entgeltregelung der Volkshochschule der Stadt EssenZur Vorlage · 1986/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Ergänzung der Entgeltregelung der Volkshochschule (VHS) Essen. Der vorliegende Beschlussvorschlag umfasst zwei wesentliche Anpassungen. Zum einen sollen die Ermäßigungstatbestände für Teilnehmende erweitert werden, sodass künftig auch Personen aus Jugendfreiwilligendiensten oder Bundesfreiwilligendiensten Anspruch auf eine Reduzierung des Teilnehmerentgelts auf 70 Prozent haben.
Zum anderen wird die Entgeltregelung um Regelungen für die Nutzung von Räumlichkeiten ergänzt. Dies betrifft die Gebühren für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen der Volkshochschule an Vereine, politische Vereinigungen, Verbände sowie kirchliche und berufsständische Organisationen für Veranstaltungen nichtgewerblicher Art. Die Grundlage hierfür sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule. Ab dem 1. April 2024 werden in diesen Bereich auch die Unterrichtsräume in der Außenstelle im renovierten Bürgerbegegnungszentrum Kulturforum Steele einbezogen. Erträge aus Raumvermietungen sind bereits seit 2015 im Haushaltsplan verzeichnet, und für die vorliegenden Änderungen werden keine relevanten haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen erwartet.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.02.2024 · Kulturausschuss (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Sachstand IN/S/O-Prozess - Organisationsuntersuchung der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt EssenZur Vorlage · 0206/2024/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die zuständigen Ausschüsse haben dem Rat der Stadt Essen empfohlen, die Einrichtung von 35 zusätzlichen Vollzeitstellen in der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes zu beschließen. Die Stellen sind nach der Bewertung S14 TVöD angesetzt, wobei die konkrete Verteilung auf die Bezirke erst nachträglich durch eine Organisationsverfügung festgelegt wird.
Hintergrund der Maßnahme ist ein Prozess zur Organisationsuntersuchung sowie die gesetzliche Verpflichtung des Jugendamtes, eine bedarfsgerechte Personalausstattung sicherzustellen. Mithilfe eines Personalbemessungstools wurden die Arbeitsabläufe im Allgemeinen Sozialen Dienst sowie in der Fachgruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ausgewertet. Die Auswertung zum Stichtag 31. Dezember 2023 ergab den identifizierten Mehrbedarf an Stellen. Ein Teil dieser Bedarfe wurde bereits vorab anerkannt und sukzessive besetzt.
Mit dem Abschluss der Etablierung des Messverfahrens wird die Steuerungsgruppe aufgelöst, während die jährliche Personalbemessung fortgeführt wird. Zur Fachkräftegewinnung arbeitet das Jugendamt zudem mit verschiedenen Hochschulen zusammen. Die geschätzten Personalkosten für die neuen Stellen belaufen sich auf rund 2,4 Millionen Euro, wobei eine Finanzierung über das bestehende Budget hinaus im Rahmen der Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2025 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11 a.Sanierung und Erneuerung Parkhaus Nord sowie Gestaltung des Rathausumfelds; hier: Erweiterung der geplanten Maßnahme und KostenerhöhungZur Vorlage · 1446/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Erweiterung der Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen am Parkhaus Nord sowie die Gestaltung des Rathausumfelds beraten. Der Beschlussvorschlag sieht eine Erhöhung der Baukosten von bisher 12,3 Millionen Euro auf insgesamt 24,85 Millionen Euro vor. Diese Steigerung resultiert aus allgemeinen Preissteigerungen im Bausektor in Höhe von etwa 4,7 Millionen Euro sowie aus zusätzlichen Maßnahmen im Umfang von 7,85 Millionen Euro, einschließlich der Management-Gebühren der GVE. Zudem wird die Erweiterung des Auftrags an die GVE zur Übernahme der Bauherrenfunktion und zur Erbringung von Projektmanagementleistungen beantragt.
Die geplanten Zusatzmaßnahmen umfassen die Aufwertung der Dachflächen durch Begrünung sowie die Modernisierung des Parkhauses Nord. Zu den technischen Neuerungen gehören eine neue Beleuchtung, verbesserte Sicherheitseinrichtungen, die Erneuerung der Lüftungs- und Sprinkleranlagen sowie ein neues Farbkonzept. Im Außenbereich sind die barrierefreie Gestaltung der Flächen vor der Rathauskantine, die Schaffung von Fahrradstellplätzen mit Lademöglichkeiten sowie die Installation von Elektroladesäulen vorgesehen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Anforderungen an einen modernen Arbeitsplatz und eine zeitgemäße Infrastruktur gerecht zu werden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - B.Nicht öffentlicher Teil
- 12.Mitteilungen der Verwaltung
- 13.Ehrenordnung der Stadt Essen hier: Mitteilungspflicht von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern gem. § 2 der EhrenordnungErgebnis: Kenntnis genommen
- 14.Ankauf eines Grundstücks im Stadtteil WestviertelErgebnis: einstimmig empfohlen
- 15.Grundstücksangelegenheiten im StadtkernErgebnis: kein Beschluss gefasst
- 16.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil