Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Viertelstunde
- 2.Niederschrift Nr. 26 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 22.02.2024
- 3.Stadtteilprojekt Altendorf
- 4.Stadtteilprojekt Frohnhausen
- 5.Bericht der Beauftragten
- 6.Beschluss des Planungs- und Bauprogramms Ingenieurbau (Priorisierung der kurz- bis mittelfristig erforderlichen Maßnahmen)Zur Vorlage · 0452/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Planungs- und Bauprogramm „Ingenieurbau“ dient der strukturierten Umsetzung kurz- bis mittelfristiger Maßnahmen wie Rückbauten, Sanierungen sowie Neubauten und Ersatzneubauten in einem Zeitraum von zwei bis fünf Jahren. Hintergrund ist die Diskrepanz zwischen der statistisch erforderlichen Neubauquote für Brückeninfrastrukturen und den tatsächlich realisierten Bauleistungen der vergangenen Jahrzehnte.
Bei der Priorisierung der Maßnahmen werden verschiedene Kriterien herangezogen. Bereits laufende Projekte erhalten Vorrang, um vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. Weitere Faktoren sind der bauliche Zustand, das Alter der Bauwerke sowie die Verkehrsbedeutung, etwa durch die Einbindung in das Radroutonetz oder den schienengebundenen ÖPNV. Auch die Verfügbarkeit von Ausweichrouten, die Bedeutung für den Rettungsdienst sowie bestehende oder zu erwartende Verkehrseinschränkungen fließen in die Bewertung ein. Ziel ist es, die Auswirkungen auf die städtische Wirtschaft und den Verkehr auf wichtigen Strecken zu minimieren.
Zur Sicherstellung der Umsetzung ist das Programm in vier Kategorien unterteilt, die sich am Projektumfang und dem Schwierigkeitsgrad orientieren. Diese Struktur berücksichtigt die verfügbaren personellen Kapazitäten der Projektleitungen, um Verzögerungen und Nachtragskosten zu vermeiden. Neben Brücken umfasst das Programm auch andere Bauwerke wie Stützwände. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretungen I bis IX sollen das aktuelle Programm zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Schilderbrücken in dem Ausmaß noch erforderlich? Frage nach politischem Wunsch bei Radverkehrsmaßnahmen befremdlich, da die BV I mit Anträgen und Anfragen Wunsch bereits geäußert habe)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 7.Verstetigung der GrillzonenZur Vorlage · 0135/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach dem Abschluss eines Pilotprojekts zur Regelung des Grillens im Stadtgebiet von Essen wird über die dauerhafte Verstetigung ausgewiesener Grillzonen entschieden. Die Grundlage bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2020, der das Grillen außerhalb festgesetzter Flächen untersagt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bestehenden Grillzonen dauerhaft beizubehalten und die Regelungen zur Nutzung sowie die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die RGE Servicegesellschaft Essen mbH zu festigen.
Die verschiedenen Bezirksvertretungen haben im Rahmen einer Evaluierung Rückmeldungen zu den Standorten gegeben. Während in den Bezirken I, III, V, VII und IX die Beibehaltung der bestehenden Flächen befürwortet oder zur Fortführung geraten wird, gibt es in anderen Bezirken Anpassungsbedarf. Im Bezirk II soll nach der Schließung der Zone am Haumannplatz eine alternative Fläche im Elsa-Brandström-Park geprüft werden. Im Bezirk IV bleibt die Grillzone in der Residenzaue bestehen, da ein alternativer Standort im Schlosspark aufgrund forstrechtlicher Abstandsregeln nicht umsetzbar ist. In den Bezirken VI und VIII wurden keine Grillzonen eingerichtet, weshalb dort das Grillen weiterhin untersagt bleibt. Die Verwaltung plant zudem, die Überwachung hinsichtlich der Abfallentsorgung, des Lärmschutzes und der Brandgefahr durch die zuständigen Dienste fortzuführen.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen, bei 4 Enthaltungen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Anmerkungen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — grundsätzlicher Beschluss der Standorte, mögliche Verschiebung/Verkleinerung der Grillzone im Nordpark angedacht
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Die BV IX bestätigt einstimmig den Standort der Grillzone im ehem. Freibad Werden unter Berücksichtigung des Antrages Nr. 0385/2024/CDU/Grüne/FDP (TOP 8.a.2).
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen - 8.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Trinkwasserbrunnen - Standortvorschlag BV IIIZur Vorlage · 0322/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III berät über die Festlegung eines Standortes für einen neuen Trinkwasserbrunnen. Nach der Inbetriebnahme einer Anlage am Kennedyplatz ist vorgesehen, bis zum Sommer 2024 in jedem Stadtbezirk mindestens einen weiteren Brunnen zu installieren. Als Standort für den Stadtbezirk III wurde der Frohnhauser Platz vorgeschlagen.
Die Auswahl des Standortes erfolgte unter Berücksichtigung technischer Möglichkeiten des Trinkwassernetzes sowie in Abstimmung mit lokalen Werbegemeinschaften. Der Brunnen soll am Rand des Platzes errichtet werden, um eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten und die Durchführung von Veranstaltungen nicht zu beeinträchtigen. Die gewählte Stelle zeichnet sich durch eine hohe Passantenfrequenz sowie eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und das Radwegenetz aus. Durch die Lage in einem belebten Bereich soll zudem eine soziale Kontrolle zur Vermeidung von Vandalismusschäden ermöglicht werden.
Die Anlage dient dem Gesundheitsschutz bei Hitzeperioden und soll dazu beitragen, den Einsatz von Einwegplastik zu reduzieren. Technisch besteht der Brunnen aus einer quadratischen Säule mit einer Bodenwanne zum Auffangen von überschüssigem Wasser. Die endgültigen Kosten für die Herstellung werden nach der Standortentscheidung ermittelt. Die Klärung der Kostenträgerschaft zwischen der Stadt Essen und der Stadtwerke Essen AG ist derzeit noch Gegenstand laufender Abstimmungen.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Beabsichtigte Teileinziehung der "Bardelebenstraße"Zur Vorlage · 0459/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat beschlossen, ein Verfahren zur teilweisen Einziehung der Bardelebenstraße einzuleiten. Basierend auf dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Widmung der Gemeindestraße nachträglich so angepasst werden, dass die Nutzung für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr sowie für den Kraftfahrzeugverkehr von Anwohnern zeitlich beschränkt wird. Diese Beschränkung soll an Werktagen von Montag bis Freitag in den Zeitfenstern zwischen 07:45 Uhr und 08:30 Uhr, 13:00 Uhr und 14:15 Uhr sowie 15:45 Uhr und 16:15 Uhr gelten.
Die Maßnahme dient der dauerhaften Umsetzung der Bardelebenstraße als sogenannte Schulstraße. Während die Regelung bisher im Rahmen einer Erprobung nach der Straßenverkehrs-Ordnung durchgeführt wurde, soll nun das formale Verfahren zur Teileinziehung eingeleitet werden. Nach der Beschlussfassung wird die Absicht der Teileinziehung im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht, um eine Frist für Einwendungen zu ermöglichen. Eine endgültige Entscheidung über die dauerhafte Beschränkung kann frühestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung getroffen werden.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Sachstand Umsetzungsstrategie RadEntscheid hier: Synopse zu den Anmerkungen, Fragen und Anregungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und den BezirksvertretungenZur Vorlage · 0310/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstand zur Umsetzungsstrategie des RadEntscheids vor. Die Vorlage dient als Synopse, welche die Anmerkungen, Fragen und Anregungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie aus den verschiedenen Bezirksvertretungen zusammenfasst.
Im Rahmen der bestehenden Beschlusslage zum RadEntscheid erfolgt eine jährliche Berichterstattung der Verwaltung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie an die Bezirksvertretungen. Ziel dieser Berichte ist es, über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele des RadEntscheids zu informieren. Die im Ausschuss geäußerten allgemeinen Äußerungen sollen in das weitere Verwaltungshandeln und künftige Vorlagen einfließen.
Die Rückmeldungen der Bezirksvertretungen wurden in einer Synopse aufbereitet, die konkrete Aussagen sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen zu den jeweiligen Fragen enthält. Sämtliche Anmerkungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und den Bezirksvertretungen werden in die kommende Vorlage zum Umsetzungsstand des RadEntscheids für den Zeitraum 2024/2025 integriert. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über diesen Sachstand in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Die Bezirksvertretung VII nimmt Kenntnis mit der Anmerkung, dass die Fragen der BV VII zu Punkt 14 nicht beantwortet worden sind.
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Fahrradstraße Huttrop: vor Fertigstellung der Planung mit BV über Wegführung sprechen, in BV-Sitzung im April/Mai Grobkonzept vorstellen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Risikobaumfällung Sommer 2024Zur Vorlage · 0189/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Sommer 2024 sind im Stadtbezirk III zusätzliche Fällungen von Bäumen vorgesehen, die über die reguläre Fällung im Winterzeitraum hinausgehen. Die betroffenen Bäume wurden über einen längeren Zeitraum kontrolliert. Laut der vorliegenden Vorlage weisen diese Bäume Anzeichen wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden auf. Da die Standfestigkeit, insbesondere im Hinblick auf zu erwartende Windlasten, nicht mehr gewährleistet ist, kann eine Gefährdung von Eigentum und Leben Dritter nicht ausgeschlossen werden. Auch Bäume mit statischen Defiziten, etwa durch Rissbildungen infolge von Kompensationswachstum, sind betroffen.
Die Entscheidung für jede Fällung basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleur der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. oder auf sachverständiger Beurteilung nach dem aktuellen Stand der Technik. Der Fachbereich Grün und Gruga empfiehlt, solitäre Risikobäume nach Möglichkeit an derselben Stelle nachzupflanzen. Die Zuständigkeit für die Nachpflanzungen liegt bei den entsprechenden Abteilungen des Bauherrenamtes, je nachdem, ob es sich um Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe oder Straßenbäume handelt. Aufgrund klimatischer Veränderungen und möglicher Schäden durch Pilze oder Insekten können weitere Fällungen notwendig werden, über die die Bezirksvertretungen informiert werden. Eine separate Vorlage für den Winterzeitraum 2024/2025 wird nach der Sommerpause erstellt.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Anbringung von Pflanzgefäßen an Straßenbeleuchtungsmasten im Stadtteil AltendorfZur Vorlage · 0474/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Altendorfer Bürgerverein e. V. hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Anbringung zusätzlicher Blumenampeln an Straßenbeleuchtungsmasten im Stadtteil Altendorf beantragt. Die Maßnahme ist für den Zeitraum von Frühjahr bis Herbst 2024 vorgesehen und soll zur Verschönerung des Straßenbildes beitragen.
Die Erweiterung der bisherigen Maßnahmen umfasst insgesamt fünfzehn neue Standorte, unter anderem in der Schölerpad, der Mellinghofer Straße sowie der Eppinghofer Straße. Die Kosten für die Anbringung und die Pflege der Pflanzgefäße sowie die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht werden vom Antragsteller getragen. Ein Fachbetrieb übernimmt dabei die Installation und die regelmäßige Instandhaltung.
Die zuständige Verwaltung führt derzeit eine interne Prüfung der einzelnen Laternenmasten hinsichtlich ihrer Standfestigkeit und der verkehrsrechtlichen Beurteilung durch. Vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses dieser Prüfung ist die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis seitens der Verwaltung vorgesehen. Um eine rechtzeitige Umsetzung der Maßnahme zu ermöglichen, wird der Bezirksvertretung III die Zustimmung zur beantragten Sondernutzung vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.schulorganisatorische Maßnahme: Aufgabe des Teilstandorts Neuholland der städt. kath. Hauptschule Steele- MarienschuleZur Vorlage · 0266/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Auflösung des Teilstandorts Neuholland der städtischen katholischen Hauptschule Steele - Marienschule entscheiden. Laut dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird der Teilstandort in der Neuhollandstraße 38 zum 31. Juli 2024 vollständig aufgelöst. Die Unterrichtsangebote werden dabei auf die verbleibenden zwei Standorte verteilt: Die Jahrgangsstufen 5 bis 7 werden am Hauptstandort Steeler Bergstelle unterrichtet, während die Jahrgangsstufen 8 bis 10 am Teilstandort Krekeler Weg untergebracht werden. Die Schulform wird weiterhin zweizügig geführt.
Hintergrund der Maßnahme sind sinkende Schülerzahlen und ein schrumpfendes Lehrkollegium, wodurch der Betrieb an drei Standorten zunehmend schwierig wurde. Das Gebäude in Neuholland wird bereits im aktuellen Schuljahr nicht mehr von dieser Schule genutzt. Die neue Verteilung der Klassen entspricht einer Struktur, die bereits vor der Einrichtung des dritten Standorts praktiziert wurde.
Durch die Aufgabe des Teilstandorts könnte das Schulgebäude in Neuholland der Nelli Neumann Schule zugeordnet werden, um den Bedarf an Schulraum für Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zu decken. Dies würde zudem Kapazitäten an der Hüttmannschule schaffen, um dort zusätzliche Grundschulplätze bereitzustellen. Aus der Maßnahme entstehen laut Verwaltung keine weiteren Kosten.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Freigabe der Einbahnstraße Fibelweg für RadverkehrZur Vorlage · 0490/2024/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III wurde über die mögliche Freigabe der Einbahnstraße im Fibelweg für den Radverkehr beraten. Grundlage der Beratung war eine schriftliche Eingabe eines Bürgers, der eine Änderung der Verkehrsführung anregte.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben. Die zuständige Fachabteilung befürwortet die Freigabe des Fibelwegs für den gegenläufigen Radverkehr entsprechend der Anregung. Ein weiterer Vorschlag, auch die Adolf-Rath-Straße für den gegenläufigen Radverkehr freizugeben, wurde von der Fachabteilung jedoch abgelehnt, da dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich sei.
Die Bezirksvertretung hat beschlossen, die Eingabe sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis zu nehmen. Damit gilt das Anliegen nach dem vorliegenden Beschlussvorschlag als erledigt. Die technische Umsetzung der Freigabe des Fibelwegs erfolgt durch die zuständige Verwaltung.
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- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Einrichtung von zwei allgemeinen Schwerbehindertenparkplätzen am Ehrenzeller PlatzZur Vorlage · 0506/2024/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit der Einrichtung von zwei allgemeinen Schwerbehindertenparkplätzen am Ehrenzeller Platz. Ein vorliegender Beschlussvorschlag sieht die Schaffung dieser behindertengerechten Stellflächen in der Sursstraße vor den Hausnummern 2/2a vor.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, GRÜNE und CDU aus dem Jahr 2023. In diesem wurde die Verwaltung gebeten, im Bereich des Ehrenzeller Marktplatzes zwei barrierefreie Parkplätze bereitzustellen. Zur Umsetzung wurden durch das Amt für Straßen und Verkehr zwei mögliche Bereiche benannt. Die erste Option umfasst die Sursstraße vor den Hausnummern 2/2a, während die zweite Option eine Platzierung in der Haskenstraße vor dem Standort des VKJ vorsieht. Die Antragsteller favorisieren die Umsetzung am Standort in der Sursstraße.
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- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.1Gervinusschule, Gervinusstraße 28, 45144 Essen hier: Überlassung des Schulhofes für die Austragung des Maifestes am 05.Mai 2024Zur Vorlage · 0564/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat über die Überlassung des Schulhofes der Gervinusschule in Essen für das Maifest am 5. Mai 2024 beraten. Die Interessengemeinschaft Frohnhausen hat beantragt, das Gelände in der Gervinusstraße 28 im Zeitraum von 11:00 Uhr bis etwa 18:00 Uhr als Veranstaltungsort zu nutzen. Das geplante Programm für diesen Tag umfasst unter anderem die Einrichtung einer Kindererlebniswelt.
Seitens der Schulleitung sowie der zuständigen Immobilienwirtschaft wurden keine Bedenken gegen die Nutzung des Schulhofes angemeldet. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung III der Überlassung des Geländes an die Interessengemeinschaft Frohnhausen für den genannten Termin zustimmt. Damit wird die Durchführung der Veranstaltung auf dem Schulgelände ermöglicht.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes III auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0469/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit der Bewilligung von Zuschüssen zur Förderung der bezirklichen Kulturarbeit. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die finanzielle Unterstützung verschiedener Projekte vor, für die Kulturträger aus dem Stadtbezirk Anträge gestellt haben. Insgesamt beläuft sich die Summe der geplanten Zuwendungen auf 5.745 Euro.
Die Liste der zu fördernden Vorhaben umfasst unter anderem ARS MUSICA, The Greek Orfeas Essen e.V., den Chor der Christuskirche sowie den Young People Chor und Band e.V. Zudem sind der Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendliteratur e.V., die Hüttmannschule sowie mehrere Einzelveranstaltungen der Darnea Kammerkonzerte im Beschluss enthalten. Die Verwaltung hat die Förderfähigkeit dieser Projekte auf Basis der Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in Essen geprüft. In diesem Zusammenhang folgt die zuständige Stelle der Empfehlung der Programmkonferenz bezüglich der Höhe der beantragten Zuschüsse.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Zuwendungen an Vereine, Verbände und InstitutionenZur Vorlage · 0306/2024/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit der Bewilligung von Zuwendungen an verschiedene Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtgebiet. In der vorliegenden Vorlage wird ein Beschlussvorschlag zur Vergabe finanzieller Mittel für unterschiedliche Projekte vorgelegt.
Die geplanten Förderungen umfassen Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raums sowie die Unterstützung lokaler Vereinsaktivitäten. So ist eine Förderung für den Freizeitkalender des Vereins Die Perspektive e.V. vorgesehen. Im Bereich der Stadtgestaltung sind die Bepflanzung von Blumenbeeten am Gervinusplatz durch die Initiative Frohnhausen blüht auf sowie die Anschaffung von Blumenampeln für Holsterhausen durch den Verein Wir sind Holsterhausen enthalten.
Darüber hinaus sieht der Beschlussvorschlag Mittel für gesellschaftliche Veranstaltungen und sportliche Infrastruktur vor. Die Förderung des Lädchen e.V. bezieht sich auf das Sommerfest anlässlich des 40-jährigen Bestehens des Vereins. Zudem ist die Anschaffung eines Turngeräts für Kinder durch den Verein TV Cronenberg Teil der geplanten Zuwendungen.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — siehe Einzelbeschlüsse
Ergebnis: siehe Einzelbeschlüsse - 19.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0307/2024/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III wird in ihrer Sitzung am 18. April 2024 verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage umfasst Informationen zu verkehrs- und infrastrukturbezogenen Themen im Stadtbezirk.
Ein Teil der Mitteilungen bezieht sich auf die Umsetzung bereits beschlossener Anträge. Dazu gehören Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine Tempo-30-Regelung an der neugebauten Schule an der Hatzper Straße, die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in der Gemarkenstraße sowie die Sicherstellung einer Sperrfläche für Rettungsfahrzeuge im Bereich Stensstraße/Hohlweg.
Zudem werden Antworten auf Anfragen aus den Fraktionen behandelt. Die Verwaltung informiert über die Renaturierung des Jahnplatzes sowie über die Verlegung eines Standorts an der Eppinghofer Straße zum Holdenweg und die Einrichtung eines Unterflur-Standortes an der Eppinghofer Straße. Ein weiterer Punkt der Mitteilungen betrifft die Reinigung von Verkehrsinseln, auf die eine Anfrage der CDU Bezug nahm.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.1Tempo 30 entlang der neugebauten Schule an der Hatzper Straße / Erhöhung der Verkehrssicherheit (Beschluss zu Antrag 0386/2023/SPD/GRÜNE aus der Sitzung vom 16.03.2023)
- 19.2Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auf der Gemarkenstraße (Beschluss zu Antrag 1141/2023/SPD/GRÜNE aus der Sitzung vom 17.08.2023)
- 19.3Sperrfläche für Rettungsfahrzeuge Stensstraße/Hohlweg (Beschluss zu Antrag 1410/2023/SPD/GRÜNE aus der Sitzung vom 21.09.2023)
- 19.4Renaturierung Jahnplatz (Anfrage GRÜNE zur Sitzung am 25.01.2024)
- 19.5Verlegung DC-Eppinghofer Straße zum Holdenweg / Einrichtung Unterflur-DC-Standort Eppinghofer Straße (Anfrage GRÜNE zur Sitzung am 25.01.2024)
- 19.6Reinigung von Verkehrsinseln (Anfrage CDU zur Sitzung am 25.01.2024)
- 20.Anfragen
- 21.Unerledigte Beschlüsse
- 22.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 23.Mitteilungen und Anfragen
- 24.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil