Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Freigabe der Einbahnstraße Fibelweg für Radverkehr
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III wurde über die mögliche Freigabe der Einbahnstraße im Fibelweg für den Radverkehr beraten. Grundlage der Beratung war eine schriftliche Eingabe eines Bürgers, der eine Änderung der Verkehrsführung anregte.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben. Die zuständige Fachabteilung befürwortet die Freigabe des Fibelwegs für den gegenläufigen Radverkehr entsprechend der Anregung. Ein weiterer Vorschlag, auch die Adolf-Rath-Straße für den gegenläufigen Radverkehr freizugeben, wurde von der Fachabteilung jedoch abgelehnt, da dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich sei.
Die Bezirksvertretung hat beschlossen, die Eingabe sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zur Kenntnis zu nehmen. Damit gilt das Anliegen nach dem vorliegenden Beschlussvorschlag als erledigt. Die technische Umsetzung der Freigabe des Fibelwegs erfolgt durch die zuständige Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024Kenntnis genommen
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