Trinkwasserbrunnen - Standortvorschlag BV III
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III berät über die Festlegung eines Standortes für einen neuen Trinkwasserbrunnen. Nach der Inbetriebnahme einer Anlage am Kennedyplatz ist vorgesehen, bis zum Sommer 2024 in jedem Stadtbezirk mindestens einen weiteren Brunnen zu installieren. Als Standort für den Stadtbezirk III wurde der Frohnhauser Platz vorgeschlagen.
Die Auswahl des Standortes erfolgte unter Berücksichtigung technischer Möglichkeiten des Trinkwassernetzes sowie in Abstimmung mit lokalen Werbegemeinschaften. Der Brunnen soll am Rand des Platzes errichtet werden, um eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten und die Durchführung von Veranstaltungen nicht zu beeinträchtigen. Die gewählte Stelle zeichnet sich durch eine hohe Passantenfrequenz sowie eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und das Radwegenetz aus. Durch die Lage in einem belebten Bereich soll zudem eine soziale Kontrolle zur Vermeidung von Vandalismusschäden ermöglicht werden.
Die Anlage dient dem Gesundheitsschutz bei Hitzeperioden und soll dazu beitragen, den Einsatz von Einwegplastik zu reduzieren. Technisch besteht der Brunnen aus einer quadratischen Säule mit einer Bodenwanne zum Auffangen von überschüssigem Wasser. Die endgültigen Kosten für die Herstellung werden nach der Standortentscheidung ermittelt. Die Klärung der Kostenträgerschaft zwischen der Stadt Essen und der Stadtwerke Essen AG ist derzeit noch Gegenstand laufender Abstimmungen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 18.04.2024einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
- Berichte/ Stellungnahmen der Arbeitsgruppen hier: Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Stellungnahme zu den geplanten Aufforstungsflächen für den Ersatzflächenpool 08.04.2025
- Umstellung des Versandes der Unterlagen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde von analog auf digital 08.04.2025
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/19 "Gladbecker Straße / Blumenfeldstraße" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2025 (öffentlich) 08.04.2025
- Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Nachwahl zum Beirat Untere Naturschutzbehörde 04.06.2025