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Vorlage

Beabsichtigte Teileinziehung der "Bardelebenstraße"

0459/2024/6 18.04.2024 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung III hat beschlossen, ein Verfahren zur teilweisen Einziehung der Bardelebenstraße einzuleiten. Basierend auf dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Widmung der Gemeindestraße nachträglich so angepasst werden, dass die Nutzung für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr sowie für den Kraftfahrzeugverkehr von Anwohnern zeitlich beschränkt wird. Diese Beschränkung soll an Werktagen von Montag bis Freitag in den Zeitfenstern zwischen 07:45 Uhr und 08:30 Uhr, 13:00 Uhr und 14:15 Uhr sowie 15:45 Uhr und 16:15 Uhr gelten.

Die Maßnahme dient der dauerhaften Umsetzung der Bardelebenstraße als sogenannte Schulstraße. Während die Regelung bisher im Rahmen einer Erprobung nach der Straßenverkehrs-Ordnung durchgeführt wurde, soll nun das formale Verfahren zur Teileinziehung eingeleitet werden. Nach der Beschlussfassung wird die Absicht der Teileinziehung im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht, um eine Frist für Einwendungen zu ermöglichen. Eine endgültige Entscheidung über die dauerhafte Beschränkung kann frühestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung getroffen werden.

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