Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 23 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX vom 06.02.2024
- 2.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes IX auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0167/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX befasst sich mit der Bewilligung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen Kulturarbeit. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Auszahlung von insgesamt 7.484,00 Euro an verschiedene Kulturträger im Stadtbezirk vor. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsposten zur Förderung der bezirklichen Kulturarbeit.
Die Liste der Empfänger umfasst zahlreiche Vereine und Institutionen, darunter ARS MUSICA, die Freunde des Bürgermeisterhauses e.V., der Concert Band Ruhr e.V. sowie das Essener Lehrerkammerorchester. Ebenso sind Förderungen für die Ev. Kirchengemeinde Kettwig, den Förderkreis der Stadtteilbücherei Kettwig e.V., den Förderverein Ev. Kirche Werden e.V., den Geschichts- und Kulturverein Werden, die IG Bahnhof Kettwig e.V., den Kammerchor Kettwig 1965 e.V., KIES, die Musikschule Kettwig e.V., KunstWerden e.V., die Kath. Kirchengemeinde St. Peter & Laurentius und den Kettwiger Vokalmusik e.V. vorgesehen.
Die Verwaltung hat die eingereichten Anträge auf ihre Förderwürdigkeit gemäß den Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in der Stadt Essen geprüft. Die zuständige Fachabteilung bestätigte dabei die Einhaltung der geltenden Vorgaben. Hinsichtlich der Höhe der Zuschüsse schließt sich die Verwaltung der Empfehlung der Programmkonferenz an.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Ziff. 1 - mehrheitlich beschlossen mit Auflage Ziff. 2-16 - einstimming beschlossen
Ergebnis: Ziff. 1 - mehrheitlich beschlossen mit Auflage Ziff. 2-16 - einstimming beschlossen - 3.Vergabe bezirklicher Mittel 2024
- 3.1Zuschussantrag GGE hier: Neuanlage der Grünfläche der Straßenbahn-Endhaltestelle (Gleisschleife) Bredeney
- 3.2Zuschussantrag SBE hier: Malerische Gestaltung von Außenwänden im Schwimmzentrum Kettwig
- 3.3Zuschussantrag Förderverein Löschgruppe Kettwig vor der Brücke e.V. hier: "Kettwiger Osterfeuer" am 30.03.2024
- 3.4Zuschussantrag Sport Jugend Essen im Essener Sportbund e.V. hier: Kulinarische Piratentage vom 09.-11.05.2024
- 3.5Zuschussantrag Zentrum 60plus Heckstr. hier: Seniorentag am 24.04.2024 im Rathaus Kettwig
- 3.6Zuschussantrag Geschichts- und Kulturverein Werden e.V. hier: Feier zum 200jährigen Jubiläum des Alten Friedhofs Werden am 14.07.2024
- 4.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2024/ 2025Zur Vorlage · 0092/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2024/2025 legt die Entwicklung der Betreuungsplätze sowie die finanziellen Rahmenbedingungen dar. Aufgrund sinkender Geburtenzahlen sank die Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zum Stichtag 30.09.2023 auf 35.267. Für das kommende Kita-Jahr sind 21.629 geförderte Plätze geplant, wobei durch die Realisierung neuer Gruppen ein Zuwachs von 804 Plätzen erwartet wird, trotz des Wegfalls von 201 Plätzen durch Schließungen und Umwandlungen. Dies soll zu einem Anstieg der Versorgungsquoten bei den U3- und Ü3-Plätzen führen.
Der Jugendhilfeausschuss soll die Fortführung kommunaler Spielgruppen sowie Sprachbildungsgruppen beschließen und die Gewährung von Landeszuschüssen für die Fachberatung von 830 Kindertagespflegepersonen genehmigen. Zudem ist die Befreiung von der Zweckbindung für bestimmte U3-Plätze vorgesehen, sodass diese nach Beschluss des Jugendamtes auch mit überdreijährigen Kindern belegt werden können. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird die jährliche Fortschreibung eines Notprogramms mit Notgruppen im KiTa Zweckverband beantragt.
Finanziell sind Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 210 Millionen Euro veranschlagt. Die Zuschüsse für Spiel- und Sprachbildungsgruppen belaufen sich auf 1.510.000 Euro, während für Brückenprojekte 3.300.000 Euro vorgesehen sind. Ab dem 1. August 2024 ist zudem eine Erhöhung der Kindpauschalen um 9,65 Prozent vorgesehen. Die Planung soll den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis bringen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sondersitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Integrierte kommunale Präventionsstrategie: Eckpunkte, Datenkonzept und VorhabenZur Vorlage · 0039/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0039/2024/4 des Jugendamtes befasst sich mit der integrierten kommunalen Präventionsstrategie der Stadt Essen. Ziel der Strategie ist die Förderung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen, wobei ein besonderer Fokus auf der Prävention von Folgen finanzieller Familienarmut liegt. Als Grundlage für den Ausbau der Präventionskette dient ein Datenkonzept, das zwölf Indikatoren in den Bereichen wirtschaftliche Lage, Integration, Gesundheit, Bildung sowie Wohnen nutzt, um Risikofaktoren auf Stadtteilebene zu identifizieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Eckpunkte der Strategie annimmt und das Datenkonzept als Handlungsleitung für Fachplanungen nutzt. Die Verwaltung soll Modellvorhaben zur Implementierung von Präventionsketten umsetzen, diese erweitern und ein Konzept für die Kooperation mit medizinischen Leistungserbringern entwickeln. Die Datenbereitstellung erfolgt durch verschiedene Ämter und soll perspektivisch in das geografische Informationssystem KomMonitor integriert werden, um eine dynamische Darstellung zu ermöglichen.
Im Rahmen der Umsetzung sind verschiedene Projekte vorgesehen. Ein dreijähriges Modellvorhaben zur Armutsfolgenprävention soll die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen in der Raumeinheit Bergeborbeck/Bochold erproben. Zudem ist das Starterprojekt „SchuBiE“ zur Förderung von Kindern mit Defiziten beim Schulbeginn geplant. Ein Pilotprojekt im Stadtbezirk I zur Stärkung der Sprachförderung wird durch Stiftungsmittel finanziert. Ein Lotsendienst in Geburtskliniken unterstützt Familien bis zum dritten Lebensjahr. Für die beschriebenen Vorhaben ist kein zusätzlicher Finanz- oder Personalbedarf erforderlich.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023Zur Vorlage · 1868/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2023 zur Entwicklung der Spielplatzpatenschaften in Essen dokumentiert die seit 30 Jahren bestehende Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. Zum Stichtag 30. September 2023 verzeichneten die Patenschaften 248 aktive Partnerschaften mit insgesamt 363 Personen, was einem Rückgang von acht Patenschaften im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Rahmen der Spielmobile des Deutschen Kinderschutzbundes wurden im Berichtszeitraum 252 Spielplatzfeste durchgeführt.
Die finanzielle Unterstützung der bestehenden Patenschaften erfolgte durch die Bezirksvertretungen mittels jährlicher Pauschalen zwischen 77,50 Euro und 88,00 Euro, was eine Gesamtsumme von 18.845,50 Euro ergab. Zusätzlich stellt die Stadt Essen jährlich 35.500,00 Euro über den Fördertopf „Besser spielen“ zur Verfügung, wobei die maximale Förderhöhe pro Spielplatz bei 3.550,00 Euro liegt. Im Kinderbüro gingen 2023 insgesamt 24 Anträge mit einem Kostenvolumen von 65.953,17 Euro ein, von denen 14 Maßnahmen bewilligt wurden. Die Patenschaften leisteten Eigenmittel in Höhe von 2.036,94 Euro. Neun Anträge konnten aufgrund erschöpfter Mittel nicht berücksichtigt werden.
Auf Basis eines Kooperationsvertrags wurde durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom Juni 2023 eine Vertragsänderung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 beschlossen, um die Zuwendungen an die Preisentwicklung und das Spendenaufkommen anzupassen. Die Obergrenze von 275 Patenschaften bleibt unverändert. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0027/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0027/2024/5 des Amtes für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Weiterentwicklung des Seniorenförderplans für das Jahr 2022 sowie der Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit. Da die Gruppe der über 60-Jährigen etwa 29 % der Essener Bevölkerung ausmacht, sieht die Finanzierung seit Anfang 2020 ein jährliches Budget von drei Millionen Euro mit einer vorgesehenen Steigerungsrate von 3 % vor. Für das Jahr 2022 sind Gesamtausgaben in Höhe von 3.182.700 Euro geplant. Davon entfallen 1.697.440 Euro auf zwölf Zentren 60plus und 530.450 Euro auf die Projektförderung. Zudem sind bis zu 8.000 Euro für die Gründung eines SeniorenNetzwerks für einen Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen. Die Zuwendungen an die fünf Fachreferate der Wohlfahrtsverbände belaufen sich für 2022 auf insgesamt 388.465,25 Euro.
Die finanzielle Förderung der Zentren 60plus erfolgt auf Basis jährlich einzureichender Finanzpläne, wobei die anerkannten Zuwendungen für 2022 insgesamt 1.420.735,76 Euro betragen. Die Träger der Zentren werden hauptamtlich durch Personal der Wohlfahrtsverbände oder Betreiber besetzt. Die Zuwendungen können bei Bedarf Zuschüsse zur Zentrenlage in teuren Mietlagen umfassen, deren Gewährung einer individuellen Prüfung unterliegt. Die Mittel sind auf verschiedene Standorte und Träger wie den Caritasverband, die Evangelische Kirche, Contigo Ruhr, das Diakoniewerk Essen, die AWO, den ASB und das DRK verteilt. Die Kommunikation der Maßnahmen der Offenen Seniorenarbeit erfolgt über Newsletter, Websites, Pressearbeit und Veranstaltungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, die Bezirksvertretungen I bis IX, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Seniorenrat (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Sachstand Umsetzungsstrategie RadEntscheid hier: Synopse zu den Anmerkungen, Fragen und Anregungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und den BezirksvertretungenZur Vorlage · 0310/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstand zur Umsetzungsstrategie des RadEntscheids vor. Die Vorlage dient als Synopse, welche die Anmerkungen, Fragen und Anregungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie aus den verschiedenen Bezirksvertretungen zusammenfasst.
Im Rahmen der bestehenden Beschlusslage zum RadEntscheid erfolgt eine jährliche Berichterstattung der Verwaltung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie an die Bezirksvertretungen. Ziel dieser Berichte ist es, über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele des RadEntscheids zu informieren. Die im Ausschuss geäußerten allgemeinen Äußerungen sollen in das weitere Verwaltungshandeln und künftige Vorlagen einfließen.
Die Rückmeldungen der Bezirksvertretungen wurden in einer Synopse aufbereitet, die konkrete Aussagen sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen zu den jeweiligen Fragen enthält. Sämtliche Anmerkungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und den Bezirksvertretungen werden in die kommende Vorlage zum Umsetzungsstand des RadEntscheids für den Zeitraum 2024/2025 integriert. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über diesen Sachstand in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Die Bezirksvertretung VII nimmt Kenntnis mit der Anmerkung, dass die Fragen der BV VII zu Punkt 14 nicht beantwortet worden sind.
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Fahrradstraße Huttrop: vor Fertigstellung der Planung mit BV über Wegführung sprechen, in BV-Sitzung im April/Mai Grobkonzept vorstellen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 8.aVerstetigung der GrillzonenZur Vorlage · 0135/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0135/2024/6 befasst sich mit der dauerhaften Verstetigung des Pilotprojekts für geordnetes Grillen im Essener Stadtgebiet. Auf Grundlage eines Beschlusses aus dem Jahr 2020, der das Grillen außerhalb ausgewiesener Zonen untersagt, soll nun über die Beibehaltung fester Standorte entschieden werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I bis IX die konkreten Standorte festlegen. Der Rat der Stadt soll das Projekt mit festen Grillzonen verstetigen und dabei die Nutzungsregeln sowie die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die RGE Servicegesellschaft Essen mbH festlegen.
Die Evaluierung des Pilotprojekts zeigt, dass in den Bezirken I, III, IV, V, VII und IX bereits Grillzonen existieren, während im Bezirk II eine Ersatzfläche im Elsa-Brandström-Park möglich ist. In den Bezirken VI und VIII wurden keine Zonen eingerichtet. Die Ausstattung der Zonen umfasst Beschilderung, Poller, Grillaschebehälter, Mülltonnen und mobile Toiletten. Für die Saison 2024 wird eine vollständige Ausstattung aller Zonen mit Entsorgungsstationen angestrebt.
Die jährlichen Sachkosten für die Unterhaltung der Zonen belaufen sich auf insgesamt 1.046.000 Euro. Darin enthalten sind Sicherheitsdienstleistungen der RGE (531.000 Euro), Reinigung und Entsorgung (370.000 Euro) sowie Toilettenanlagen (145.000 Euro). Einmalige Investitionen für die Einhausung von Müllbehältnissen und die Flächenherrichtung sind ebenfalls vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsansätze 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung. Rechtliche Grundlage für die Umsetzung ist die Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 27. August 2020.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen, bei 4 Enthaltungen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Anmerkungen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — grundsätzlicher Beschluss der Standorte, mögliche Verschiebung/Verkleinerung der Grillzone im Nordpark angedacht
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Die BV IX bestätigt einstimmig den Standort der Grillzone im ehem. Freibad Werden unter Berücksichtigung des Antrages Nr. 0385/2024/CDU/Grüne/FDP (TOP 8.a.2).
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Die BV IX bestätigt einstimmig den Standort der Grillzone im ehem. Freibad Werden unter Berücksichtigung des Antrages Nr. 0385/2024/CDU/Grüne/FDP (TOP 8.a.2). - 8.a.1Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Grillzone Löwental
- 8.a.2Verstetigung der Grillzone im ehemaligen Freibad WerdenZur Vorlage · 0385/2024/CDU/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, Grüne und die Einzelvertreter der FDP in der Bezirksvertretung IX haben einen Antrag zur Verstetigung der Grillzone im ehemaligen Freibad Werden eingebracht. Die Vorlage fordert die Verwaltung dazu auf, die aktuelle Pilotierung der Grillzone im Stadtbezirk IX um ein weiteres Jahr zu verlängern, sodass der Zeitraum bis zum 1. März 2025 reicht.
Zudem wird die Umsetzung bereits bestehender Beschlüsse angestrebt. Der Antrag bezieht sich auf einen Antrag vom Mai 2023 sowie einen Beschluss vom August 2023. In diesem Zusammenhang bittet die Bezirksvertretung darum, durch die Installation von versenkbaren Pollern in der Nähe des Kindergartens eine geordnete Zufahrt zu gewährleisten. Damit soll die infrastrukturelle Regelung im Bereich der Grillzone vervollständigt werden.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Straßenbenennung einer Erschließungsstraße des Baugebietes "Am Stammensberg/Ringstraße" Arbeitsbezeichnung G 36 im Stadtteil KettwigZur Vorlage · 0321/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IX befasst sich mit der Benennung einer neuen Erschließungsstraße im Baugebiet „Am Stammensberg/Ringstraße“ im Kettwiger Stadtteil. Aufgrund des Bebauungsplanes 14/16 entstehen dort bis zu 27 neue Gebäude, die nicht in die bestehende Hausnummerierung integriert werden können. Zur Gewährleistung einer übersichtlichen Nummerierung ist eine neue Straßenbezeichnung erforderlich.
Als mögliche Bezeichnungen stehen „Bergscher Weg“ oder „An Anschels Wiese“ zur Auswahl. Der Vorschlag „Bergscher Weg“ bezieht sich auf eine ehemalige Zollstation und das Baudenkmal „Alt Bergschen“. Ein von einer Bürgerin bzw. einem Bürger eingereichter Vorschlag für den Namen „Bergische Talstraße“ wurde von der Bezirksvertretung abgelehnt, da die Benennung einen Bezug zur Denkmallandschaft herstellen soll.
Die zweite Option, „An Anschels Wiese“, nimmt Bezug auf eine historisch bedeutsame Familie in Kettwig. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die Benennung von Straßen bei der Bezirksvertretung. Nach der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt der Stadt Essen und dem Ablauf der Rechtsmittelfrist wird die neue Bezeichnung rechtskräftig.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.Trinkwasserbrunnen - Standortvorschlag BV IXZur Vorlage · 0329/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IX hat einen Vorschlag zur Festlegung neuer Standorte für Trinkwasserbrunnen vorgelegt. Ziel ist es, nach der Inbetriebnahme des Brunnens am Kennedyplatz bis zum Sommer 2024 in jedem Stadtbezirk mindestens eine Anlage zu installieren. Für den Stadtbezirk IX werden die Standorte Werdener Markt und Bürgermeister-Fiedler-Platz vorgeschlagen.
Die Auswahl der Plätze erfolgte unter Berücksichtigung der Passantenfrequenz, der sozialen Kontrolle sowie der Erreichbarkeit durch den öffentlichen Personennahverkehr und den Radverkehr. Die Standorte sollen eine hohe Frequenz aufweisen und gleichzeitig keine Einschränkungen für Veranstaltungen ermöglichen. Die Brunnen dienen der Bereitstellung von Trinkwasser an heißen Tagen sowie der Reduzierung von Plastikmüll durch das Befüllen eigener Behälter.
Die technischen Anlagen bestehen aus einer quadratischen Säule mit einer Bodenwanne, die überschüssiges Wasser in den Untergrund ableitet. Die genauen Kosten werden nach der Standortentscheidung ermittelt und orientieren sich an bisherigen Vorlagen. Die Klärung der Kostenträgerschaft zwischen der Stadt Essen und der Stadtwerke Essen AG ist derzeit noch Gegenstand von Abstimmungen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Anbindung des Schwimmbades Werden, der westlichen Werdener Altstadt und des Gesundheitszentrums durch die Quartiersbuslinie 192Zur Vorlage · 0081/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Eingabe zur Anpassung der Quartiersbuslinie 192 in Werden liegt vor. Ziel ist es, das Schwimmbad Werden, die westliche Werdener Altstadt sowie ein Gesundheitszentrum besser an den ÖPNV anzubinden, indem die Linie zwischen den Haltestellen Werdener Markt und Werden Brücke über die Heckstraße, die Joseph-Breuer-Straße und die Körholzstraße geführt wird.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, die im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis genommen werden soll. Die Verwaltung führt aus, dass die vorgeschlagene Route die Fahrzeit verlängert und durch Ein- und Ausparkvorgänge den Verkehrsfluss beeinträchtigen könnte. Dies würde die Anschlusszeiten an die S-Bahn in Werden S gefährden. Zudem würden durch den längeren Weg zusätzliche Betriebsleistungen entstehen, die von der Stadt Essen finanziert werden müssten. Aufgrund der Einbahnstraßenführung wäre zudem eine Rückfahrt aus bestimmten Bereichen nicht möglich.
Hinsichtlich der Versorgung der westlichen Werdener Altstadt stellt die Fachabteilung fest, dass die Gebiete gemäß dem Nahverkehrsplan bereits durch bestehende Haltestellen abgedeckt sind und die Fußwege zum Gesundheitszentrum kurz bleiben. Da sich das Angebot der Quartiersbusse derzeit noch in einer Pilotphase befindet, ist eine Evaluation für das erste Quartal 2024 geplant. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen im nächsten Nahverkehrsplan berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (17. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW; hier: Buslinie 190Zur Vorlage · 0339/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung IX für den Stadtbezirk IX wurde eine Anregung zur Buslinie 190 zur Kenntnis genommen. Hintergrund ist eine Beschwerde, die an die Bezirksbürgermeisterin gerichtet wurde. Darin wird thematisiert, dass auf der Linie vermehrt größere Citaro-Busse statt der üblichen Quartiersbusse eingesetzt werden. Laut der Eingabe führt dies bei Wendemanövern zu Problemen beim Fahrpersonal und Schäden an Grünstreifen.
Die zuständige Steuerungsstelle ÖPNV holte hierzu eine Stellungnahme der Ruhrbahn GmbH ein. Nach Angaben des Verkehrsunternehmens werden die größeren Fahrzeuge als Ausnahmeregelung eingesetzt, da die regulären Minibusse aufgrund technischer Defekte, die unter anderem auf die Topografie der Strecke zurückgeführt werden, häufig ausfallen. Der Einsatz der Standardfahrzeuge dient dazu, die Dienstleistung bei Ausfällen der kleineren Busse aufrechtzuerhalten.
Es wurde festgestellt, dass die Wendefahrt am Heidhauser Platz, insbesondere im Bereich der Jacobsallee und der Grünen Harfe, mit den größeren Fahrzeugen aufgrund der Parksituation und der Fahrweise schwierig sein kann. Die Ruhrbahn GmbH beabsichtigt, die örtlichen Gegebenheiten erneut zu überprüfen und eine Lösung für reibungslose Wendemanöver zu erarbeiten.
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- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW; hier: Bushaltestelle PolizeischuleZur Vorlage · 0338/2024/6 · Vorlage
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In der Bezirksvertretung IX von Essen liegt eine Anregung bezüglich der Bushaltestelle Polizeischule in der Norbertstraße vor. Hintergrund ist eine Beschwerde, die am 10. Januar 2024 eingereicht wurde und über die Bezirksvertretung III an die zuständige Bezirksvertretung IX weitergeleitet wurde. Gegenstand der Beschwerde war der dauerhafte Ausfall der Beleuchtung an der genannten Haltestelle.
Nach einer Stellungnahme der Ruhrbahn GmbH lässt sich der Sachverhalt wie folgt darstellen: Die bisherige Stromversorgung der Haltestelle erfolgte über eine Zuleitung aus der Polizeischule. Da die Polizeischule jedoch stillgelegt und vom Versorgungsnetz getrennt wurde, fiel auch die Beleuchtung der Haltestelle aus. Eine alternative Versorgung über einen etwa 300 Meter entfernten Anschluss hätte Kosten in Höhe von 20.000 bis 25.000 Euro verursacht.
Um dieses Problem zu lösen, wurde am 29. Januar 2024 eine Solaranlage direkt an der Haltestelle installiert, wodurch die Beleuchtung wieder dauerhaft sichergestellt ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IX diese Informationen zur Kenntnis nimmt.
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- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Standorte für Friedensbäume in den einzelnen Stadtteilen der BV IXZur Vorlage · 0012/2024/CDU/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX liegt ein gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und eines Einzelvertreters der FDP vor. Mit der Vorlage Nummer 0012/2024/CDU/FDP wird die Bezirksvertretung ersucht, die Verwaltung dazu aufzufordern, Vorschläge für mögliche Standorte in den einzelnen Stadtteilen des Bezirks zu erarbeiten.
Gegenstand des Antrags ist die Pflanzung von klimaresilienten Friedensbäumen. Die Verwaltung soll hierzu geeignete Orte innerhalb der verschiedenen Stadtteile des Stadtbezirks IX identifizieren und der Bezirksvertretung unterbreiten. Damit wird eine Grundlage für die Auswahl von Flächen geschaffen, an denen diese Bäume in den jeweiligen Ortsteilen gepflanzt werden können.
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- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung)
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (23. Sitzung) — eingebracht
- 15.Prüfauftrag an die Stadtverwaltung bzgl. einer Tempo 30-Zone auf der Bredeneyer Straße (Einbiegung von B224 in die Bredeneyer Straße bis Kreuzung Bredeneyer Straße/Bredeneyer Kreuz)Zur Vorlage · 0269/2024/CDU/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX liegt ein gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion sowie eines Einzelvertreters der FDP vor. Mit diesem Vorhaben wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine mögliche Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Bredeneyer Straße zu prüfen.
Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich von der Einbiegung der B224 in die Bredeneyer Straße bis hin zur Kreuzung Bredeneyer Straße und Bredeneyer Kreuz, parallel zur Zeunerstraße. Ziel des Antrags ist eine Untersuchung der technischen und verkehrstechnischen Umsetzbarkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesem Teilstück. Eine detaillierte Begründung für das Ersuchen wird im Rahmen der Sitzung mündlich dargelegt. Die Entscheidung über den Prüfauftrag steht im Rahmen der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung an.
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- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Beschlussänderung
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Beschlussänderung - 16.Dauerparken am Sportpark BredeneyZur Vorlage · 0342/2024/CDU/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion sowie ein Einzelvertreter der FDP in der Bezirksvertretung IX haben einen Antrag zur Regelung des Dauerparkens am Sportpark Bredeney vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, dass die Bezirksvertretung beschließt, die Stadtverwaltung mit einer Prüfung rechtlicher Möglichkeiten zu beauftragen.
Im Fokus steht dabei die Untersuchung, inwieweit die Höchstparkdauer für Kraftfahrzeuge unter 7,5 Tonnen gemäß § 13 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschränkt werden kann. Die Antragsteller bitten die Verwaltung um eine Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine mögliche Begrenzung des Parkens an diesem Standort zu prüfen. Eine schriftliche Begründung für das Anliegen wurde im Dokument nicht aufgeführt, da die Erläuterungen zur Vorlage mündlich erfolgten.
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- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Schulhof Graf-Spee-SchuleZur Vorlage · 0347/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung IX hat einen Antrag zur Wiederaufnahme der Nutzung eines Teils des Schulhofs der Graf-Spee-Schule in Essen-Bredeney gestellt. Die betreffende Teilfläche ist seit sechs Jahren abgesperrt.
Der Antrag sieht vor, die Fläche möglichst bis zu den Sommerferien 2024 wieder nutzbar zu machen. In Abstimmung mit der Schule sollen dabei die schatten spendenden Bäume erhalten oder durch adäquate Neupflanzungen ersetzt werden. Zudem sollen Sitzmöglichkeiten erneuert sowie alte Spielgeräte entweder instand gesetzt oder durch neue Geräte ersetzt werden. Falls eine Umsetzung bis zum genannten Zeitraum nicht möglich ist, fordert die Fraktion die Angabe eines verbindlichen Datums für die Durchführung der Arbeiten.
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- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Besondere Projektförderung durch die Bezirksvertretung IX im Jahr 2024Zur Vorlage · 0348/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung IX hat einen Antrag zur besonderen Projektförderung für das Jahr 2024 vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Bereitstellung eines Fördervolumens von insgesamt 50.000 Euro aus dem Haushalt 2024 für Initiativen unter dem Thema „Zusammen.Leben in einer vielfältigen Gesellschaft“.
Die Förderung richtet sich an verschiedene Akteure im Stadtbezirk, darunter Schulen sowie Vereine wie Bürger-, Heimat- und Geschichtsvereine. Inhaltlich sollen die Projekte die Themen Pluralismus, demokratische Prozesse und Toleranz, Erfahrungen mit Flucht, Vertreibung und Migration sowie die lokale Erinnerungskultur behandeln. Eine Zusammenarbeit mit externen zivilgesellschaftlichen Partnern, Zeitzeugen und Organisationen wird dabei angestrebt. Förderfähig sind unter anderem auch die Kosten für Gruppenfahrten zu thematisch relevanten Orten und Einrichtungen.
Die Umsetzung der geförderten Projekte ist für das Jahr 2024 vorgesehen. Über die Förderfähigkeit einzelner Vorhaben entscheidet die Bezirksvertretung im Rahmen ihrer öffentlichen Sitzungen.
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- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 19.Aufstellen einer Bank an der Ecke Fischlaker Str./KimmeskampwegZur Vorlage · 0330/2024/BV IX · Bezirksvertretung IX
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Die Bezirksvertretung IX befasst sich mit der Aufstellung einer Sitzbank im Bereich der Fischlaker Straße. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Bank im Kreuzungsbereich Fischlaker Straße und Aloisstraße aufstellen zu lassen. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf etwa 1.200 Euro geschätzt und sollen aus den Mitteln der Bezirksvertretung IX finanziert werden.
Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage der Bezirksvertretung an das Amt für Straßen und Verkehr vom Oktober 2023, die mögliche Aufstellung einer Bank an der Kreuzung Fischlaker Straße und Kimmeskampweg zu prüfen. Die Verwaltung hat diesen Standort aufgrund des starken Gefälles der Straße als nicht geeignet eingestuft. Ein weiterer vorgeschlagener Standort am sogenannten „Heiligenhäuschen“ wurde ebenfalls abgelehnt. Dort ist die städtische Gehwegbreite mit 1,80 Metern zu gering und eine mögliche Aufstellung würde den Zugang zum Bauwerk behindern. Zudem weist auch dieser Bereich ein starkes Gefälle auf.
Aufgrund der genannten Gründe empfiehlt die Verwaltung die Nutzung des Kreuzungsbereichs Fischlaker Straße und Aloisstraße als Standort für die Bank. Die Bezirksvertretung wird nun um eine Entscheidung bezüglich der endgültigen Standortwahl sowie der Übernahme der anfallenden Kosten gebeten.
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- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0147/2024/BV IX · Bezirksvertretung IX
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Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung IX verschiedene Mitteilungen zu Verkehrs- und Infrastrukturthemen vorgelegt. Bezüglich der Parkplatzsituation in der Ruhrstraße 100 bis 104 in Kettwig lehnte das Amt für Straßen und Verkehr eine Ausweitung der Parkscheibenregelung auf alle 16 Stellplätze ab. Da es sich um öffentlich gewidmete Verkehrsflächen handelt, müsse die Nutzung für Anwohner und Besucher gewährleistet bleiben. Eine Notwendigkeit für weitere Beschilderungen wurde von den zuständigen Behörden nicht festgestellt.
Hinsichtlich möglicher Geschwindigkeitsbegrenzungen vor dem Spielplatz im Lürsweg ergab eine Prüfung durch das Amt für Straßen und Verkehr keinen unmittelbaren Handlungsbedarf für zusätzliche bauliche Maßnahmen oder Verkehrszeichen. Die Straße ist bereits als Tempo-30-Zone ausgewiesen, und die Polizei sowie das Ordnungsamt verzeichneten keine auffälligen Geschwindigkeitsverstöße oder Unfallhäufungen.
Im Bereich der Infrastruktur wurde mitgeteilt, dass eine Bank in der Schmachtenbergstraße kurzfristig ausgetauscht wird. Zum Projektstand der Renaturierung des Oefterbachs teilte die Verwaltung mit, dass der Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht wurde und eine positive Entscheidung bis Ende Mai 2024 erwartet wird. Die Ausführungsplanung soll ebenfalls bis Mai 2024 abgeschlossen sein, sodass die Umsetzung des Projekts – vorbehaltlich der Fördermittelzusage – ab September 2024 geplant ist.
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- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.1Erweiterung der Parkscheibenregelung auf den Parkplätzen Ruhrstraße 100-104 in Essen-Kettwig
- 20.2Prüfung über Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung vor dem Spielplatz Lürsweg
- 20.3Bank Schmachtenbergstraße gegenüber der Ausfahrt Auf der Forst
- 20.4Installation eines Basketballkorbes auf dem Gelände der Schmachtenbergschule
- 20.5Radwegeverbindung von der Bredeneyer Straße bis zur Meisenburgstraße
- 20.6Projektstand Oefter Bach
- 20.7Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0147/2024/BV IX 1. Ergänzung · Bezirksvertretung IX
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In der Bezirksvertretung IX wurde über die Nutzung von Parkflächen an der Einmündung Zeunerstraße und Walter-Sachsse-Weg informiert. Gegenstand der Mitteilung waren Werbeanhänger, die auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt wurden.
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung erläuterte dazu die bauordnungsrechtliche Lage. Werbeanhänger können als bauliche Anlagen eingestuft werden, wenn sie durch ihre Aufstellung eine dauerhafte Verbindung zum Standort zu haben scheinen, was eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung NRW erforderlich machen würde. Zudem unterliegen solche Vorhaben den planungsrechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches. Eine pauschale Untersagung solcher Werbeanlagen für das Stadtgebiet Essen ist rechtlich nicht möglich, da eine Einzelfallprüfung notwendig bleibt. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen zu Werbezwecken unterliegt zudem der Genehmigungspflicht nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW.
Das Amt für Straßen und Verkehr teilte mit, dass das Abstellen von Fahrzeugen oder Anhängern zu Werbezwecken auf öffentlichen Flächen ohne Erlaubnis eine unzulässige Sondernutzung darstellt, für die keine Genehmigung erteilt werden kann. Die zuständige Abteilung hat die entsprechenden Halter ermittelt und schriftlich auf den Verstoß hingewiesen. Nach Kontrollen, zuletzt im Januar 2024, konnten keine weiteren Werbeanhänger an der betreffenden Stelle festgestellt werden. Damit gilt die Angelegenheit für das zuständige Sachgebiet als erledigt.
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- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung)
- 20.7.1PKW-Stellplätze auf der Zeunerstr., Einmündung Walter-Sachsse-Weg
- 21.Unterrichtung der Bezirksvertretung über Baumaßnahmen mit verkehrlichen Auswirkungen
- 22.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 23.Liste der offenen Anträge der BV IX
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 24.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 25.Ortstermine
- 26.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil