Trinkwasserbrunnen - Standortvorschlag BV IX
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IX hat einen Vorschlag zur Festlegung neuer Standorte für Trinkwasserbrunnen vorgelegt. Ziel ist es, nach der Inbetriebnahme des Brunnens am Kennedyplatz bis zum Sommer 2024 in jedem Stadtbezirk mindestens eine Anlage zu installieren. Für den Stadtbezirk IX werden die Standorte Werdener Markt und Bürgermeister-Fiedler-Platz vorgeschlagen.
Die Auswahl der Plätze erfolgte unter Berücksichtigung der Passantenfrequenz, der sozialen Kontrolle sowie der Erreichbarkeit durch den öffentlichen Personennahverkehr und den Radverkehr. Die Standorte sollen eine hohe Frequenz aufweisen und gleichzeitig keine Einschränkungen für Veranstaltungen ermöglichen. Die Brunnen dienen der Bereitstellung von Trinkwasser an heißen Tagen sowie der Reduzierung von Plastikmüll durch das Befüllen eigener Behälter.
Die technischen Anlagen bestehen aus einer quadratischen Säule mit einer Bodenwanne, die überschüssiges Wasser in den Untergrund ableitet. Die genauen Kosten werden nach der Standortentscheidung ermittelt und orientieren sich an bisherigen Vorlagen. Die Klärung der Kostenträgerschaft zwischen der Stadt Essen und der Stadtwerke Essen AG ist derzeit noch Gegenstand von Abstimmungen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.03.2024einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
- Berichte/ Stellungnahmen der Arbeitsgruppen hier: Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Stellungnahme zu den geplanten Aufforstungsflächen für den Ersatzflächenpool 08.04.2025
- Umstellung des Versandes der Unterlagen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde von analog auf digital 08.04.2025
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/19 "Gladbecker Straße / Blumenfeldstraße" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2025 (öffentlich) 08.04.2025
- Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Nachwahl zum Beirat Untere Naturschutzbehörde 04.06.2025