Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 24 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII vom 13.02.2024
- 2.Fragestunde
- 3.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023Zur Vorlage · 1868/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023 dokumentiert den aktuellen Stand der Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. Zum Stichtag 30. September 2023 bestanden insgesamt 248 Patenschaften mit 363 beteiligten Personen. Seit dem Start der Initiative im Jahr 1993 ist die Anzahl der Patenschaften von ursprünglich 13 auf diesen Wert gestiegen. In den Stadtbezirken I bis IX wurden 416 Spielplätze ohne Schulhöfe erfasst, wobei eine Patenschaftsquote von 55,88 Prozent erreicht wurde.
Im Jahr 2023 wurden 252 Spielplatzfeste durchgeführt, wobei der Einsatz des Spielmobils des Deutschen Kinderschutzbundes auf die Bewegungsförderung ausgerichtet war. Die Veranstaltungen fanden unter anderem in sozial strukturell benachteiligten Wohngebieten sowie an Schulen statt. Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zu Themen wie Spielplatzpflege, Reparaturen oder Vandalismus wurden durch die zuständigen Fachabteilungen bearbeitet. Zur Sicherstellung der Qualitätsstandards ist für die Patenschaften alle fünf Jahre ein Führungszeugnis erforderlich.
Die finanzielle Förderung der Patenschaften erfolgt durch die Bezirksvertretungen sowie über städtische Mittel. Die Bezirksvertretungen leisteten im Jahr 2023 eine Gesamtfördersumme von 18.845,50 Euro. Zudem stellt die Stadt Essen jährlich 35.500 Euro aus dem Fördertopf „Besser spielen“ bereit. Im Berichtsjahr gingen hierfür 24 Anträge mit einem Kostenvolumen von 65.953,17 Euro ein, wovon 14 Maßnahmen bewilligt werden konnten.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Integrierte kommunale Präventionsstrategie: Eckpunkte, Datenkonzept und VorhabenZur Vorlage · 0039/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat eine integrierte kommunale Präventionsstrategie vorgelegt, die als Grundlage für den weiteren Ausbau der Essener Präventionskette dienen soll. Ziel der Strategie ist die Förderung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, materielle Versorgung sowie im soziokulturellen Bereich, wobei ein Fokus auf der Vermeidung negativer Folgen finanzieller Familienarmut liegt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist ein neues Datenkonzept. Dieses nutzt zwölf Indikatoren in den Dimensionen wirtschaftliche Lage, Integration, Gesundheit, Bildung und Wohnen, um Risikofaktoren und Hindernisse für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu identifizieren. Die Daten sollen als Grundlage für zukünftige Fachplanungen dienen und eine bedarfsorientierte Steuerung der Maßnahmen ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung Modellvorhaben zur strukturellen Implementierung von Präventionsketten und -netzwerken umsetzt und schrittweise ausweitet. Zudem wird die Erarbeitung eines Konzepts für eine verbindliche Kooperation mit medizinischen Leistungserbringern innerhalb der Präventionsstrategie beauftragt. Die zuständigen Ausschüsse haben den Sachbericht zur Kenntnis genommen und empfehlen dem Rat der Stadt Essen die Annahme der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2024/ 2025Zur Vorlage · 0092/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2024/2025 beschlossen. Die Entscheidung umfasst die Fortführung der kommunalen Spielgruppen sowie der Sprachbildungsgruppen. Zudem wurde der Antrag auf Gewährung von Landeszuschüssen für eine Fachberatung von 830 Kindertagespflegepersonen genehmigt. Ein weiterer Beschluss ermöglicht die Befreiung von der Zweckbindung bestimmter Betreuungsplätze, sodass diese vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden können.
Die Bevölkerungsentwicklung zeigt einen Rückgang der Kinder im Alter von null bis sechs Jahren um insgesamt 812 auf 35.267. Dieser Rückgang ist auf eine geringere Geburtenrate zurückzuführen; während die Zahl der unter dreijährigen Kinder sank, stieg die Gruppe der über dreijährigen Kinder leicht an. Für das laufende Kita-Jahr 2023/2024 werden voraussichtlich 24.144 Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zur Verfügung stehen, was einem Zuwachs von 86 Plätzen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Um die Zielversorgung von 100 Prozent für Kinder ab drei Jahren zu erreichen, besteht jedoch ein Bedarf von 1.611 Plätzen.
Für das kommende Kindergartenjahr 2024/2025 sind 21.629 KiBiz-geförderte Plätze in Kindertageseinrichtungen geplant, darunter 50 neue Gruppen mit insgesamt 938 Plätzen. Dennoch ist für diesen Zeitraum mit einem Abbau von 201 Plätzen durch Gruppenschließungen zu rechnen. Zudem erschweren Bauverzögerungen aufgrund von Lieferengpässen und gestiegenen Kosten die Umsetzung geplanter Projekte.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sondersitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes VII auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0165/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII befasst sich mit der Bewilligung von Zuschüssen für verschiedene Kulturträger im Rahmen der bezirklichen Kulturarbeit. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtförderung in Höhe von 18.000 Euro für insgesamt 17 Projekte vor. Die Mittel werden aus dem Haushaltsposten zur Förderung der bezirkchen Kulturarbeit bereitgestellt.
Die beantragten Förderungen richten sich an unterschiedliche Institutionen und Vereine im Stadtbezirk, darunter die Studio-Bühne Essen, die Stadtteilbibliothek Kray/Freisenbruch, das Bürgerhaus Oststadt sowie der Steeler Bürgerschaft e.V. Ebenso sind Zuschüsse für verschiedene Chorgemeinschaften, wie den Essener Damenchor e.V. oder den Kirchenchor An St. Laurentius, sowie für das Kulturzentrum GREND e.V. vorgesehen. Die zeitlichen Zeiträume der geförderten Veranstaltungen erstrecken sich über das Jahr 2024 bis in das Jahr 2025.
Die Verwaltung hat die Förderwürdigkeit der eingereichten Anträge auf Basis der Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in der Stadt Essen geprüft. In Bezug auf die Höhe der Zuschüsse folgt die zuständige Stelle der Empfehlung der Programmkonferenz.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Aschulorganisatorische Maßnahme: Aufgabe des Teilstandorts Neuholland der städt. kath. Hauptschule Steele- MarienschuleZur Vorlage · 0266/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Auflösung des Teilstandorts Neuholland der städtischen katholischen Hauptschule Steele - Marienschule entscheiden. Laut dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird der Teilstandort in der Neuhollandstraße 38 zum 31. Juli 2024 vollständig aufgelöst. Die Unterrichtsangebote werden dabei auf die verbleibenden zwei Standorte verteilt: Die Jahrgangsstufen 5 bis 7 werden am Hauptstandort Steeler Bergstelle unterrichtet, während die Jahrgangsstufen 8 bis 10 am Teilstandort Krekeler Weg untergebracht werden. Die Schulform wird weiterhin zweizügig geführt.
Hintergrund der Maßnahme sind sinkende Schülerzahlen und ein schrumpfendes Lehrkollegium, wodurch der Betrieb an drei Standorten zunehmend schwierig wurde. Das Gebäude in Neuholland wird bereits im aktuellen Schuljahr nicht mehr von dieser Schule genutzt. Die neue Verteilung der Klassen entspricht einer Struktur, die bereits vor der Einrichtung des dritten Standorts praktiziert wurde.
Durch die Aufgabe des Teilstandorts könnte das Schulgebäude in Neuholland der Nelli Neumann Schule zugeordnet werden, um den Bedarf an Schulraum für Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zu decken. Dies würde zudem Kapazitäten an der Hüttmannschule schaffen, um dort zusätzliche Grundschulplätze bereitzustellen. Aus der Maßnahme entstehen laut Verwaltung keine weiteren Kosten.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 7.Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0027/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022 thematisiert die Weiterentwicklung des Seniorenförderplans angesichts der demografischen Entwicklung. Da die Gruppe der über sechzigjährigen Einwohner etwa 29 Prozent der Essener Bevölkerung ausmacht, wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses von 2019 eine Neuausrichtung der Seniorenarbeit umgesetzt.
Die Finanzierung der Offenen Seniorenarbeit ist so strukturiert, dass die Mittel jährlich um drei Prozent steigen, um Kostensteigerungen auszugleichen. Für das Jahr 2022 war eine Gesamtsumme von rund 3,18 Millionen Euro veranschlagt. Diese Mittel werden für verschiedene Bereiche wie die zwölf Zentren 60plus, Projektförderung, Investitionskosten sowie Mietkostenübernahmen für Altenclubs verwendet.
Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit im Jahr 2022 war die Gründung von SeniorenNetzwerken in den Stadtteilen. Hierfür stellt die Verwaltung pro Netzwerk bis zu 8.000 Euro für eine zwölfmonatige Gründungsphase bereit. Im Berichtszeitraum fanden zehn solche Gründungsbegegnungen statt, unter anderem in Kray, Altenessen und Werden. Zudem wurden die Fachreferate der fünf großen Wohlfahrtsverbände mit insgesamt 388.465,25 Euro unterstützt. Die Koordinierungsstelle im Amt für Soziales und Wohnen übernimmt dabei die Funktion als Schnittstelle zwischen der Kommunalverwaltung und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Seniorenrat (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Lückenschluss Radverkehrsanlagen und Fußweg zwischen Freisenbruch und WattenscheidZur Vorlage · 0294/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen strebt gemeinsam mit der Stadt Bochum und Straßen.NRW den Ausbau von Radverkehrsanlagen und Fußwegen zwischen Essen Freisenbruch und Essen Wattenscheid an. Ziel ist die Schließung einer bestehenden Lücke im Radwegenetz zwischen dem Knotenpunkt Bochumer Landstraße/Rodenseelstraße/Sachsenring in Essen und der Kreuzung Berliner Straße/Zeppelindamm/Wattenscheider Hellweg, um unter anderem die Erreichbarkeit eines neuen Einkaufszentrums zu verbessern.
Der aktuelle Sachstand zeigt, dass in Bochum Radfahrstreifen entlang der Essener Straße bzw. des Wattenscheider Hellwegs nach Möglichkeit der Witterung angelegt werden. Für den Bereich zwischen dem Stalleickenweg und der Stadtgrenze zu Essen ist Straßen.NRW als Baulastträger zuständig. Die Stadt Bochum hat die Notwendigkeit einer durchgehenden Verbindung bereits an das Land kommuniziert.
Für den verbleibenden kurzen Abschnitt auf Essener Stadtgebiet muss eine entsprechende Planung erarbeitet werden. Die Verwaltung wird diesen Vorgang in ihre Aufgabenliste aufnehmen, sobald Klarheit über die Fortführung der Verbindung auf Bochumer Gebiet besteht. Ein erneuter Bericht zum Sachstand durch die Verwaltung ist für das dritte Quartal 2024 vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung VII haben den aktuellen Stand zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Trinkwasserbrunnen - Standortvorschlag BV VIIZur Vorlage · 0327/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII berät über den vorgeschlagenen Standort für einen neuen Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk. Nach der Inbetriebnahme des ersten Brunnens am Kennedyplatz ist geplant, bis zum Sommer 2024 in jedem Essener Stadtbezirk mindestens einen weiteren Brunnen zu installieren. Als Standort für das Gebiet der Bezirksvertretung VII wurde der Kaiser-Otto-Platz identifiziert.
Die Auswahl des Platzes basiert auf Kriterien wie einer hohen Passantenfrequenz, einer guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Radverkehr und der Möglichkeit zur sozialen Kontrolle, um Vandalismusschäden zu minimieren. Der Brunnen soll zentral platziert werden, sodass die Erreichbarkeit gewährleistet bleibt und keine Einschränkungen für Veranstaltungen entstehen. Die technische Konstruktion umfasst eine quadratische Säule mit Wasserdüse sowie eine Bodenwanne zur Ableitung von überschüssigem Wasser in den Untergrund. Neben dem Schutz vor Dehydrierung bei Hitze soll das Projekt dazu beitragen, den Müllanfall durch Plastikflaschen zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu steigern.
Die genauen Herstellungskosten werden nach der Beschlussfassung über den Standort ermittelt. Die Klärung der Kostenträgerschaft zwischen der Stadt Essen und der Stadtwerke Essen AG ist derzeit noch Gegenstand laufender Abstimmungen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.AVerstetigung der GrillzonenZur Vorlage · 0135/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach dem Abschluss eines Pilotprojekts zur Regelung des Grillens im Stadtgebiet von Essen wird über die dauerhafte Verstetigung ausgewiesener Grillzonen entschieden. Die Grundlage bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2020, der das Grillen außerhalb festgesetzter Flächen untersagt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bestehenden Grillzonen dauerhaft beizubehalten und die Regelungen zur Nutzung sowie die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die RGE Servicegesellschaft Essen mbH zu festigen.
Die verschiedenen Bezirksvertretungen haben im Rahmen einer Evaluierung Rückmeldungen zu den Standorten gegeben. Während in den Bezirken I, III, V, VII und IX die Beibehaltung der bestehenden Flächen befürwortet oder zur Fortführung geraten wird, gibt es in anderen Bezirken Anpassungsbedarf. Im Bezirk II soll nach der Schließung der Zone am Haumannplatz eine alternative Fläche im Elsa-Brandström-Park geprüft werden. Im Bezirk IV bleibt die Grillzone in der Residenzaue bestehen, da ein alternativer Standort im Schlosspark aufgrund forstrechtlicher Abstandsregeln nicht umsetzbar ist. In den Bezirken VI und VIII wurden keine Grillzonen eingerichtet, weshalb dort das Grillen weiterhin untersagt bleibt. Die Verwaltung plant zudem, die Überwachung hinsichtlich der Abfallentsorgung, des Lärmschutzes und der Brandgefahr durch die zuständigen Dienste fortzuführen.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen, bei 4 Enthaltungen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Anmerkungen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — grundsätzlicher Beschluss der Standorte, mögliche Verschiebung/Verkleinerung der Grillzone im Nordpark angedacht
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Die BV IX bestätigt einstimmig den Standort der Grillzone im ehem. Freibad Werden unter Berücksichtigung des Antrages Nr. 0385/2024/CDU/Grüne/FDP (TOP 8.a.2).
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.BRisikobaumfällung Sommer 2024Zur Vorlage · 0193/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII wurde über die Fällung von Risikobäumen im Sommer 2024 informiert. Zusätzlich zu den regulären Fällungen im Winter müssen bestimmte Bäume entfernt werden, da dokumentierte Schäden wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden die Standsicherheit beeinträchtigen. Damit einher geht das Risiko für die Sicherheit von Personen und Eigentum, insbesondere bei zu erwartenden Windlasten. Die Entscheidung über jede Fällung basiert auf unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder auf sachverständigen Beurteilungen nach dem aktuellen Stand der Technik.
Für die Nachpflanzung der betroffenen solitären Bäume empfiehlt der Fachbereich Grün und Gruga, diese möglichst an ihrem ursprünglichen Standort zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen liegt bei den entsprechenden Abteilungen des Fachbereichs Grün und Gruga, unterteilt nach Grünanlagen, Spielplätzen, Friedhöfen sowie Straßenbäumen mit eigenen Baumbeeten. Aufgrund klimatischer Veränderungen, etwa durch Pilzerkrankungen oder Insektenbefall, können weitere Baumentfernungen notwendig werden. Die Bezirksvertretungen werden über solche Entwicklungen einzeln in Kenntnis gesetzt. Eine separate Vorlage für die Fällungen im Winterzeitraum 2024/2025 wird zu einem späteren Zeitpunkt erstellt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.CBerücksichtigung der Anträge im Landesprogramm ZIO sowie Sachbericht zum Sofortprogramm InnenstadtZur Vorlage · 0295/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ Fördergelder in Höhe von rund 1,16 Millionen Euro für die Essener Innenstadt erhalten. Anträge für die Mittelzentren Altenessen, Steele und Borbeck sowie für das Südostviertel wurden aufgrund einer Budgetüberschreitung beim Fördermittelgeber nicht berücksichtigt. Im neuen Programm sollen Mittel vor allem für einen Verfügungsfonds zur Anmietung von Ladenlokalen genutzt werden, wobei die Essen Marketing GmbH die Vorbereitungen für die Bewertung von Konzepten durch eine Jury übernimmt. Weitere geplante Maßnahmen umfassen die Erarbeitung eines Gestaltungshandbuchs sowie eine Studie zur Umnutzung von Einzelhandelsimmobilien. Ein Reallabor am Willy-Brandt-Platz wird für das Jahr 2025 geprüft, da bauliche Einschränkungen eine Umsetzung vor September 2024 verhindern.
Zum abgeschlossenen „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW“ liegt ein Sachbericht vor. Im Jahr 2023 wurden Fördermittel in Höhe von rund 1,66 Millionen Euro abgerufen, wovon etwa 73 Prozent der Essener Innenstadt zugutekamen. In der Limbecker Straße konnten so acht Ladenlokale angemietet werden, was zur Stabilisierung der Situation beitrug. Kleinere Maßnahmen wie die Anschaffung von Sitzgelegenheiten und Grün-Elementen wurden ebenfalls umgesetzt. Nicht verausgabte Mittel mussten an den Fördermittelgeber zurückgegeben werden. Die Erfahrungen aus dem abgeschlossenen Programm fließen nun in die Umsetzung des neuen Förderprogramms ein.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Bitte um Stellungnahme zu nicht berücksichtigten Elementen aus dem Förderaufruf)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII nimmt Kenntnis und merkt an, dass der Förderzeitraum für Anmietende bei Vertragsabschluss mindestens zwei Jahre dauern sollte.
Ergebnis: Die Bezirksvertretung VII nimmt Kenntnis und merkt an, dass der Förderzeitraum für Anmietende bei Vertragsabschluss mindestens zwei Jahre dauern sollte. - 9.DInanspruchnahme der öffentlichen Parkplatzfläche zur Errichtung einer Außengastronomie vor dem Ladenlokal Grendtor 17, 45276 EssenZur Vorlage · 0389/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII berät über die Inanspruchnahme einer öffentlichen Parkplatzfläche zur Errichtung einer Außengastronomie vor dem Ladenlokal am Grendtor 17 in Essen. Grundlage für das Vorhaben ist ein im März 2023 vom Rat der Stadt Essen beschlossenes Konzept, welches die dauerhafte Nutzung von Parkflächen für gastronomische Betriebe unter bestimmten Kriterien vorsieht.
Die Betreiberin des Ladenlokals hat die Erteilung einer Erlaubnis für eine nicht bewirtschaftete Fläche von etwa 2,00 m x 7,50 m beantragt. Nach Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Fachabteilung wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen des genannten Konzepts erfüllt sind. Das Amt für Straßen und Verkehr hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Sondernutzung erhoben, sofern die erforderlichen Auflagen beachtet werden. Hierzu zählen die Verkehrssicherungspflicht durch den Erlaubnisnehmer sowie die Schaffung einer massiven Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche. Zudem muss die Parkplatzfläche wieder dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung gestellt werden, falls der gastronomische Betrieb an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen bleibt. Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung VII, dem Antrag auf Sondernutzung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Abknickende Vorfahrt Hubertstraße/HubertweicheZur Vorlage · 0332/2024/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion und die Bezirksvertretung VII haben einen Antrag gestellt, den Verkehrsknoten an der Kreuzung Hubertstraße und Hubertweiche umzugestalten. Ziel des Antrags ist es, die bestehende Vorfahrtregelung in eine abknickende Vorfahrt zu ändern. Hintergrund ist die aktuelle bauliche Situation, bei der die spitzwinklige Einmündung der Hubertweiche in die Hubertstraße die Sichtverhältnisse für wartende Fahrzeuge erschwert. Da ein wesentlicher Teil des Verkehrs von der Hubertstraße zur Hubertweiche und weiter in Richtung Rotthausen geleitet wird, sieht die Bezirksvertretung Bedarf an einer Anpassung der Verkehrsführung.
In der Vergangenheit wurden entsprechende Anträge bereits mehrfach abgelehnt, unter anderem durch die Polizei, um den Charakter der Hubertstraße als Hauptverkehrsstraße nicht zu verändern. Die Verkehrsbehörde hat sich jedoch der aktuellen Einschätzung zur Notwendigkeit einer Umgestaltung angeschlossen. Der Antrag fordert nun den Ausschuss für Verkehr und Mobilität auf, die Verwaltung anzuweisen, die Planungen für einen Umbau des Knotens zur abknickenden Vorfahrt aufzunehmen und umzusetzen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.Jugendhalle KrayZur Vorlage · 0333/2024/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion und die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII haben einen Antrag zur Erneuerung des Mobiliars in der Jugendhalle Kray vorgelegt. Dem Dokument zufolge ist das Inventar der Halle, die als Veranstaltungsort für Vereine und Organisationen dient, teilweise beschädigt oder unvollständig. Insbesondere bei den Tischen wird auf die Notwendigkeit spezifischer Maße hingewiesen, um Brandschutzvorgaben einzuhalten und die Kapazität für Veranstaltungen nicht zu verringern.
Die Verwaltung wird beauftragt, noch im laufenden Jahr Kostenvoranschläge für zehn Tische und einhundert Stühle einzuholen. Ziel ist es, die vollständige Einsatzbereitschaft des Mobiliars für das Jahr 2025 sicherzustellen. Für diese Maßnahme hat die Bezirksvertretung VII einen Betrag in Höhe von 15.000 Euro reserviert.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Bezirkliche Haushaltsmittel 2024
- 12.1geschobene Zuwendungsanträge BV-Sitzung 13.02.2024
- 12.2Zuwendungsantrag Schule Am Hellweg, Sportprojektwoche
- 12.3Stadtteilbudget Bergmannsfeld, Container
- 12.AArbeitsgruppe Stadttauben, Futterkosten
- 12.BVKJ Kinderhaus Im Park (neu), Sonnenschutz
- 12.CVKJ Kita Kleine Füße (neu), Industriespülmaschine
- 12.DGGE, Beschaffung Hundekotbeutel
- 12.EBürgereingabe: Sitzbänke in Horst
- 12.FTVG Steele, E-Herd
- 12.GKJH JÜWeg, Jubiläumsveranstaltungen
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 13.1Tunnelbeleuchtung Volksgarten Kray Bezug: BV-Sitzung 14.11.2023 Antrag 1722/2023/CDU
- 13.2Umgestaltung im Bereich vor der Tunneleinfahrt an der Horster Straße zum Breloher Steig Bezug: BV-Sitzung 13.06.2023 Antrag 0854/2023/CDU
- 13.3Verkehrssituation Von-Ossietzky-Ring Bezug: BV-Sitzung 12.12.2023 Antrag 1910/2023/CDU
- 14.Anfragen und Mitteilungen
- 14.1Rettungsweg Rathaus Kray
- 14.2Außengelände Leither Grundschule
- 14.3Sachstand Sanierung Taubenschlag Steele
- 14.4Erinnerung: Bauzäune Endhaltestelle Wackenberg
- 14.5Leerungsintervall Abfallbehälter Steele
- 14.6Fußweg von Westfalenstraße zum Stadtgarten Steele
- 15.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Ankauf eines Grundstücks im Stadtteil WestviertelErgebnis: Kenntnis genommen
- 17.Anfragen und Mitteilungen
- 18.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil