Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 24 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII vom 13.02.2024
- 2.Fragestunde
- 3.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023Zur Vorlage · 1868/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2023 zur Entwicklung der Spielplatzpatenschaften in Essen dokumentiert die seit 30 Jahren bestehende Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. Zum Stichtag 30. September 2023 verzeichneten die Patenschaften 248 aktive Partnerschaften mit insgesamt 363 Personen, was einem Rückgang von acht Patenschaften im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Rahmen der Spielmobile des Deutschen Kinderschutzbundes wurden im Berichtszeitraum 252 Spielplatzfeste durchgeführt.
Die finanzielle Unterstützung der bestehenden Patenschaften erfolgte durch die Bezirksvertretungen mittels jährlicher Pauschalen zwischen 77,50 Euro und 88,00 Euro, was eine Gesamtsumme von 18.845,50 Euro ergab. Zusätzlich stellt die Stadt Essen jährlich 35.500,00 Euro über den Fördertopf „Besser spielen“ zur Verfügung, wobei die maximale Förderhöhe pro Spielplatz bei 3.550,00 Euro liegt. Im Kinderbüro gingen 2023 insgesamt 24 Anträge mit einem Kostenvolumen von 65.953,17 Euro ein, von denen 14 Maßnahmen bewilligt wurden. Die Patenschaften leisteten Eigenmittel in Höhe von 2.036,94 Euro. Neun Anträge konnten aufgrund erschöpfter Mittel nicht berücksichtigt werden.
Auf Basis eines Kooperationsvertrags wurde durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom Juni 2023 eine Vertragsänderung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 beschlossen, um die Zuwendungen an die Preisentwicklung und das Spendenaufkommen anzupassen. Die Obergrenze von 275 Patenschaften bleibt unverändert. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Integrierte kommunale Präventionsstrategie: Eckpunkte, Datenkonzept und VorhabenZur Vorlage · 0039/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0039/2024/4 des Jugendamtes befasst sich mit der integrierten kommunalen Präventionsstrategie der Stadt Essen. Ziel der Strategie ist die Förderung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen, wobei ein besonderer Fokus auf der Prävention von Folgen finanzieller Familienarmut liegt. Als Grundlage für den Ausbau der Präventionskette dient ein Datenkonzept, das zwölf Indikatoren in den Bereichen wirtschaftliche Lage, Integration, Gesundheit, Bildung sowie Wohnen nutzt, um Risikofaktoren auf Stadtteilebene zu identifizieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Eckpunkte der Strategie annimmt und das Datenkonzept als Handlungsleitung für Fachplanungen nutzt. Die Verwaltung soll Modellvorhaben zur Implementierung von Präventionsketten umsetzen, diese erweitern und ein Konzept für die Kooperation mit medizinischen Leistungserbringern entwickeln. Die Datenbereitstellung erfolgt durch verschiedene Ämter und soll perspektivisch in das geografische Informationssystem KomMonitor integriert werden, um eine dynamische Darstellung zu ermöglichen.
Im Rahmen der Umsetzung sind verschiedene Projekte vorgesehen. Ein dreijähriges Modellvorhaben zur Armutsfolgenprävention soll die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen in der Raumeinheit Bergeborbeck/Bochold erproben. Zudem ist das Starterprojekt „SchuBiE“ zur Förderung von Kindern mit Defiziten beim Schulbeginn geplant. Ein Pilotprojekt im Stadtbezirk I zur Stärkung der Sprachförderung wird durch Stiftungsmittel finanziert. Ein Lotsendienst in Geburtskliniken unterstützt Familien bis zum dritten Lebensjahr. Für die beschriebenen Vorhaben ist kein zusätzlicher Finanz- oder Personalbedarf erforderlich.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2024/ 2025Zur Vorlage · 0092/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2024/2025 legt die Entwicklung der Betreuungsplätze sowie die finanziellen Rahmenbedingungen dar. Aufgrund sinkender Geburtenzahlen sank die Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zum Stichtag 30.09.2023 auf 35.267. Für das kommende Kita-Jahr sind 21.629 geförderte Plätze geplant, wobei durch die Realisierung neuer Gruppen ein Zuwachs von 804 Plätzen erwartet wird, trotz des Wegfalls von 201 Plätzen durch Schließungen und Umwandlungen. Dies soll zu einem Anstieg der Versorgungsquoten bei den U3- und Ü3-Plätzen führen.
Der Jugendhilfeausschuss soll die Fortführung kommunaler Spielgruppen sowie Sprachbildungsgruppen beschließen und die Gewährung von Landeszuschüssen für die Fachberatung von 830 Kindertagespflegepersonen genehmigen. Zudem ist die Befreiung von der Zweckbindung für bestimmte U3-Plätze vorgesehen, sodass diese nach Beschluss des Jugendamtes auch mit überdreijährigen Kindern belegt werden können. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird die jährliche Fortschreibung eines Notprogramms mit Notgruppen im KiTa Zweckverband beantragt.
Finanziell sind Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 210 Millionen Euro veranschlagt. Die Zuschüsse für Spiel- und Sprachbildungsgruppen belaufen sich auf 1.510.000 Euro, während für Brückenprojekte 3.300.000 Euro vorgesehen sind. Ab dem 1. August 2024 ist zudem eine Erhöhung der Kindpauschalen um 9,65 Prozent vorgesehen. Die Planung soll den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis bringen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sondersitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes VII auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0165/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII befasst sich mit der Bewilligung von Zuschüssen für verschiedene Kulturträger im Rahmen der bezirklichen Kulturarbeit. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtförderung in Höhe von 18.000 Euro für insgesamt 17 Projekte vor. Die Mittel werden aus dem Haushaltsposten zur Förderung der bezirkchen Kulturarbeit bereitgestellt.
Die beantragten Förderungen richten sich an unterschiedliche Institutionen und Vereine im Stadtbezirk, darunter die Studio-Bühne Essen, die Stadtteilbibliothek Kray/Freisenbruch, das Bürgerhaus Oststadt sowie der Steeler Bürgerschaft e.V. Ebenso sind Zuschüsse für verschiedene Chorgemeinschaften, wie den Essener Damenchor e.V. oder den Kirchenchor An St. Laurentius, sowie für das Kulturzentrum GREND e.V. vorgesehen. Die zeitlichen Zeiträume der geförderten Veranstaltungen erstrecken sich über das Jahr 2024 bis in das Jahr 2025.
Die Verwaltung hat die Förderwürdigkeit der eingereichten Anträge auf Basis der Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in der Stadt Essen geprüft. In Bezug auf die Höhe der Zuschüsse folgt die zuständige Stelle der Empfehlung der Programmkonferenz.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Aschulorganisatorische Maßnahme: Aufgabe des Teilstandorts Neuholland der städt. kath. Hauptschule Steele- MarienschuleZur Vorlage · 0266/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Auflösung des Teilstandorts Neuholland der städtischen katholischen Hauptschule Steele - Marienschule entscheiden. Laut dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird der Teilstandort in der Neuhollandstraße 38 zum 31. Juli 2024 vollständig aufgelöst. Die Unterrichtsangebote werden dabei auf die verbleibenden zwei Standorte verteilt: Die Jahrgangsstufen 5 bis 7 werden am Hauptstandort Steeler Bergstelle unterrichtet, während die Jahrgangsstufen 8 bis 10 am Teilstandort Krekeler Weg untergebracht werden. Die Schulform wird weiterhin zweizügig geführt.
Hintergrund der Maßnahme sind sinkende Schülerzahlen und ein schrumpfendes Lehrkollegium, wodurch der Betrieb an drei Standorten zunehmend schwierig wurde. Das Gebäude in Neuholland wird bereits im aktuellen Schuljahr nicht mehr von dieser Schule genutzt. Die neue Verteilung der Klassen entspricht einer Struktur, die bereits vor der Einrichtung des dritten Standorts praktiziert wurde.
Durch die Aufgabe des Teilstandorts könnte das Schulgebäude in Neuholland der Nelli Neumann Schule zugeordnet werden, um den Bedarf an Schulraum für Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zu decken. Dies würde zudem Kapazitäten an der Hüttmannschule schaffen, um dort zusätzliche Grundschulplätze bereitzustellen. Aus der Maßnahme entstehen laut Verwaltung keine weiteren Kosten.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 7.Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0027/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0027/2024/5 des Amtes für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Weiterentwicklung des Seniorenförderplans für das Jahr 2022 sowie der Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit. Da die Gruppe der über 60-Jährigen etwa 29 % der Essener Bevölkerung ausmacht, sieht die Finanzierung seit Anfang 2020 ein jährliches Budget von drei Millionen Euro mit einer vorgesehenen Steigerungsrate von 3 % vor. Für das Jahr 2022 sind Gesamtausgaben in Höhe von 3.182.700 Euro geplant. Davon entfallen 1.697.440 Euro auf zwölf Zentren 60plus und 530.450 Euro auf die Projektförderung. Zudem sind bis zu 8.000 Euro für die Gründung eines SeniorenNetzwerks für einen Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen. Die Zuwendungen an die fünf Fachreferate der Wohlfahrtsverbände belaufen sich für 2022 auf insgesamt 388.465,25 Euro.
Die finanzielle Förderung der Zentren 60plus erfolgt auf Basis jährlich einzureichender Finanzpläne, wobei die anerkannten Zuwendungen für 2022 insgesamt 1.420.735,76 Euro betragen. Die Träger der Zentren werden hauptamtlich durch Personal der Wohlfahrtsverbände oder Betreiber besetzt. Die Zuwendungen können bei Bedarf Zuschüsse zur Zentrenlage in teuren Mietlagen umfassen, deren Gewährung einer individuellen Prüfung unterliegt. Die Mittel sind auf verschiedene Standorte und Träger wie den Caritasverband, die Evangelische Kirche, Contigo Ruhr, das Diakoniewerk Essen, die AWO, den ASB und das DRK verteilt. Die Kommunikation der Maßnahmen der Offenen Seniorenarbeit erfolgt über Newsletter, Websites, Pressearbeit und Veranstaltungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, die Bezirksvertretungen I bis IX, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Seniorenrat (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Lückenschluss Radverkehrsanlagen und Fußweg zwischen Freisenbruch und WattenscheidZur Vorlage · 0294/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen strebt gemeinsam mit der Stadt Bochum und Straßen.NRW den Ausbau von Radverkehrsanlagen und Fußwegen zwischen Essen Freisenbruch und Essen Wattenscheid an. Ziel ist die Schließung einer bestehenden Lücke im Radwegenetz zwischen dem Knotenpunkt Bochumer Landstraße/Rodenseelstraße/Sachsenring in Essen und der Kreuzung Berliner Straße/Zeppelindamm/Wattenscheider Hellweg, um unter anderem die Erreichbarkeit eines neuen Einkaufszentrums zu verbessern.
Der aktuelle Sachstand zeigt, dass in Bochum Radfahrstreifen entlang der Essener Straße bzw. des Wattenscheider Hellwegs nach Möglichkeit der Witterung angelegt werden. Für den Bereich zwischen dem Stalleickenweg und der Stadtgrenze zu Essen ist Straßen.NRW als Baulastträger zuständig. Die Stadt Bochum hat die Notwendigkeit einer durchgehenden Verbindung bereits an das Land kommuniziert.
Für den verbleibenden kurzen Abschnitt auf Essener Stadtgebiet muss eine entsprechende Planung erarbeitet werden. Die Verwaltung wird diesen Vorgang in ihre Aufgabenliste aufnehmen, sobald Klarheit über die Fortführung der Verbindung auf Bochumer Gebiet besteht. Ein erneuter Bericht zum Sachstand durch die Verwaltung ist für das dritte Quartal 2024 vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung VII haben den aktuellen Stand zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Trinkwasserbrunnen - Standortvorschlag BV VIIZur Vorlage · 0327/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII berät über den vorgeschlagenen Standort für einen neuen Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk. Nach der Inbetriebnahme des ersten Brunnens am Kennedyplatz ist geplant, bis zum Sommer 2024 in jedem Essener Stadtbezirk mindestens einen weiteren Brunnen zu installieren. Als Standort für das Gebiet der Bezirksvertretung VII wurde der Kaiser-Otto-Platz identifiziert.
Die Auswahl des Platzes basiert auf Kriterien wie einer hohen Passantenfrequenz, einer guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Radverkehr und der Möglichkeit zur sozialen Kontrolle, um Vandalismusschäden zu minimieren. Der Brunnen soll zentral platziert werden, sodass die Erreichbarkeit gewährleistet bleibt und keine Einschränkungen für Veranstaltungen entstehen. Die technische Konstruktion umfasst eine quadratische Säule mit Wasserdüse sowie eine Bodenwanne zur Ableitung von überschüssigem Wasser in den Untergrund. Neben dem Schutz vor Dehydrierung bei Hitze soll das Projekt dazu beitragen, den Müllanfall durch Plastikflaschen zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu steigern.
Die genauen Herstellungskosten werden nach der Beschlussfassung über den Standort ermittelt. Die Klärung der Kostenträgerschaft zwischen der Stadt Essen und der Stadtwerke Essen AG ist derzeit noch Gegenstand laufender Abstimmungen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.AVerstetigung der GrillzonenZur Vorlage · 0135/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0135/2024/6 befasst sich mit der dauerhaften Verstetigung des Pilotprojekts für geordnetes Grillen im Essener Stadtgebiet. Auf Grundlage eines Beschlusses aus dem Jahr 2020, der das Grillen außerhalb ausgewiesener Zonen untersagt, soll nun über die Beibehaltung fester Standorte entschieden werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I bis IX die konkreten Standorte festlegen. Der Rat der Stadt soll das Projekt mit festen Grillzonen verstetigen und dabei die Nutzungsregeln sowie die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die RGE Servicegesellschaft Essen mbH festlegen.
Die Evaluierung des Pilotprojekts zeigt, dass in den Bezirken I, III, IV, V, VII und IX bereits Grillzonen existieren, während im Bezirk II eine Ersatzfläche im Elsa-Brandström-Park möglich ist. In den Bezirken VI und VIII wurden keine Zonen eingerichtet. Die Ausstattung der Zonen umfasst Beschilderung, Poller, Grillaschebehälter, Mülltonnen und mobile Toiletten. Für die Saison 2024 wird eine vollständige Ausstattung aller Zonen mit Entsorgungsstationen angestrebt.
Die jährlichen Sachkosten für die Unterhaltung der Zonen belaufen sich auf insgesamt 1.046.000 Euro. Darin enthalten sind Sicherheitsdienstleistungen der RGE (531.000 Euro), Reinigung und Entsorgung (370.000 Euro) sowie Toilettenanlagen (145.000 Euro). Einmalige Investitionen für die Einhausung von Müllbehältnissen und die Flächenherrichtung sind ebenfalls vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsansätze 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung. Rechtliche Grundlage für die Umsetzung ist die Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 27. August 2020.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen, bei 4 Enthaltungen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Anmerkungen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — grundsätzlicher Beschluss der Standorte, mögliche Verschiebung/Verkleinerung der Grillzone im Nordpark angedacht
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Die BV IX bestätigt einstimmig den Standort der Grillzone im ehem. Freibad Werden unter Berücksichtigung des Antrages Nr. 0385/2024/CDU/Grüne/FDP (TOP 8.a.2).
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.BRisikobaumfällung Sommer 2024Zur Vorlage · 0193/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII wurde über die Fällung von Risikobäumen im Sommer 2024 informiert. Zusätzlich zu den regulären Fällungen im Winter müssen bestimmte Bäume entfernt werden, da dokumentierte Schäden wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden die Standsicherheit beeinträchtigen. Damit einher geht das Risiko für die Sicherheit von Personen und Eigentum, insbesondere bei zu erwartenden Windlasten. Die Entscheidung über jede Fällung basiert auf unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder auf sachverständigen Beurteilungen nach dem aktuellen Stand der Technik.
Für die Nachpflanzung der betroffenen solitären Bäume empfiehlt der Fachbereich Grün und Gruga, diese möglichst an ihrem ursprünglichen Standort zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen liegt bei den entsprechenden Abteilungen des Fachbereichs Grün und Gruga, unterteilt nach Grünanlagen, Spielplätzen, Friedhöfen sowie Straßenbäumen mit eigenen Baumbeeten. Aufgrund klimatischer Veränderungen, etwa durch Pilzerkrankungen oder Insektenbefall, können weitere Baumentfernungen notwendig werden. Die Bezirksvertretungen werden über solche Entwicklungen einzeln in Kenntnis gesetzt. Eine separate Vorlage für die Fällungen im Winterzeitraum 2024/2025 wird zu einem späteren Zeitpunkt erstellt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.CBerücksichtigung der Anträge im Landesprogramm ZIO sowie Sachbericht zum Sofortprogramm InnenstadtZur Vorlage · 0295/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0295/2024/7) des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit der Berücksichtigung von Förderanträgen im Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ sowie einem Sachbericht zum beendeten „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW“. Für die Essener Innenstadt konnten Mittel in Höhe von 1.157.883 Euro eingeworben werden, was einem Fördersatz von 80 Prozent bei Gesamtkosten von 1.447.3ermillion Euro entspricht. Anträge für die Mittelzentren Altenessen, Steele und Borbeck sowie das Südostviertel wurden aufgrund einer Überzeichnung nicht berücksichtigt. Im Rahmen des Sofortprogramms, das bis zum 31. Dezember 2023 lief, wurden insgesamt 1.663.920 Euro abgerufen, wovon 1.224.900 Euro der Innenstadt zugeschlagen wurden. Die Umsetzung des Reallabors am Willy-Brandt-Platz ist aufgrund von Baustellen erst ab September 2025 möglich.
Ein Teil der Fördermittel in Höhe von rund 799.667 Euro musste zu Beginn des Jahres an den Fördermittelgeber zurückgegeben werden. Dies begründet sich durch nicht verausgabte Mittel, da im Jahr 2023 keine neuen Anmietungen über den „Verfügungsfonds Anmietung“ erzielt wurden. Als Gründe werden eine geringere Nachfrage nach Ladenlokalen im Vergleich zu den Aufrufen der Jahre 2020 und 2021 sowie Schwierigkeiten bei der Mietreduktion und Konzeptvermittlung angeführt. Die Erfahrungen aus dem Sofortprogramm wurden in die Beantragung der Mittel für das neue Programm einfließen lassen. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme der Anträge und des Sachberichts durch die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, IV, V und VII sowie den zuständigen Ausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Bitte um Stellungnahme zu nicht berücksichtigten Elementen aus dem Förderaufruf)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII nimmt Kenntnis und merkt an, dass der Förderzeitraum für Anmietende bei Vertragsabschluss mindestens zwei Jahre dauern sollte.
Ergebnis: Die Bezirksvertretung VII nimmt Kenntnis und merkt an, dass der Förderzeitraum für Anmietende bei Vertragsabschluss mindestens zwei Jahre dauern sollte. - 9.DInanspruchnahme der öffentlichen Parkplatzfläche zur Errichtung einer Außengastronomie vor dem Ladenlokal Grendtor 17, 45276 EssenZur Vorlage · 0389/2024/6 · Vorlage
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Die Bezirksvertretung VII berät über die Inanspruchnahme einer öffentlichen Parkplatzfläche zur Errichtung einer Außengastronomie vor dem Ladenlokal am Grendtor 17 in Essen. Grundlage für das Vorhaben ist ein im März 2023 vom Rat der Stadt Essen beschlossenes Konzept, welches die dauerhafte Nutzung von Parkflächen für gastronomische Betriebe unter bestimmten Kriterien vorsieht.
Die Betreiberin des Ladenlokals hat die Erteilung einer Erlaubnis für eine nicht bewirtschaftete Fläche von etwa 2,00 m x 7,50 m beantragt. Nach Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Fachabteilung wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen des genannten Konzepts erfüllt sind. Das Amt für Straßen und Verkehr hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Sondernutzung erhoben, sofern die erforderlichen Auflagen beachtet werden. Hierzu zählen die Verkehrssicherungspflicht durch den Erlaubnisnehmer sowie die Schaffung einer massiven Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche. Zudem muss die Parkplatzfläche wieder dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung gestellt werden, falls der gastronomische Betrieb an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen bleibt. Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung VII, dem Antrag auf Sondernutzung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Abknickende Vorfahrt Hubertstraße/HubertweicheZur Vorlage · 0332/2024/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die CDU-Fraktion und die Bezirksvertretung VII haben einen Antrag gestellt, den Verkehrsknoten an der Kreuzung Hubertstraße und Hubertweiche umzugestalten. Ziel des Antrags ist es, die bestehende Vorfahrtregelung in eine abknickende Vorfahrt zu ändern. Hintergrund ist die aktuelle bauliche Situation, bei der die spitzwinklige Einmündung der Hubertweiche in die Hubertstraße die Sichtverhältnisse für wartende Fahrzeuge erschwert. Da ein wesentlicher Teil des Verkehrs von der Hubertstraße zur Hubertweiche und weiter in Richtung Rotthausen geleitet wird, sieht die Bezirksvertretung Bedarf an einer Anpassung der Verkehrsführung.
In der Vergangenheit wurden entsprechende Anträge bereits mehrfach abgelehnt, unter anderem durch die Polizei, um den Charakter der Hubertstraße als Hauptverkehrsstraße nicht zu verändern. Die Verkehrsbehörde hat sich jedoch der aktuellen Einschätzung zur Notwendigkeit einer Umgestaltung angeschlossen. Der Antrag fordert nun den Ausschuss für Verkehr und Mobilität auf, die Verwaltung anzuweisen, die Planungen für einen Umbau des Knotens zur abknickenden Vorfahrt aufzunehmen und umzusetzen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.Jugendhalle KrayZur Vorlage · 0333/2024/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die CDU-Fraktion und die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII haben einen Antrag zur Erneuerung des Mobiliars in der Jugendhalle Kray vorgelegt. Dem Dokument zufolge ist das Inventar der Halle, die als Veranstaltungsort für Vereine und Organisationen dient, teilweise beschädigt oder unvollständig. Insbesondere bei den Tischen wird auf die Notwendigkeit spezifischer Maße hingewiesen, um Brandschutzvorgaben einzuhalten und die Kapazität für Veranstaltungen nicht zu verringern.
Die Verwaltung wird beauftragt, noch im laufenden Jahr Kostenvoranschläge für zehn Tische und einhundert Stühle einzuholen. Ziel ist es, die vollständige Einsatzbereitschaft des Mobiliars für das Jahr 2025 sicherzustellen. Für diese Maßnahme hat die Bezirksvertretung VII einen Betrag in Höhe von 15.000 Euro reserviert.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Bezirkliche Haushaltsmittel 2024
- 12.1geschobene Zuwendungsanträge BV-Sitzung 13.02.2024
- 12.2Zuwendungsantrag Schule Am Hellweg, Sportprojektwoche
- 12.3Stadtteilbudget Bergmannsfeld, Container
- 12.AArbeitsgruppe Stadttauben, Futterkosten
- 12.BVKJ Kinderhaus Im Park (neu), Sonnenschutz
- 12.CVKJ Kita Kleine Füße (neu), Industriespülmaschine
- 12.DGGE, Beschaffung Hundekotbeutel
- 12.EBürgereingabe: Sitzbänke in Horst
- 12.FTVG Steele, E-Herd
- 12.GKJH JÜWeg, Jubiläumsveranstaltungen
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 13.1Tunnelbeleuchtung Volksgarten Kray Bezug: BV-Sitzung 14.11.2023 Antrag 1722/2023/CDU
- 13.2Umgestaltung im Bereich vor der Tunneleinfahrt an der Horster Straße zum Breloher Steig Bezug: BV-Sitzung 13.06.2023 Antrag 0854/2023/CDU
- 13.3Verkehrssituation Von-Ossietzky-Ring Bezug: BV-Sitzung 12.12.2023 Antrag 1910/2023/CDU
- 14.Anfragen und Mitteilungen
- 14.1Rettungsweg Rathaus Kray
- 14.2Außengelände Leither Grundschule
- 14.3Sachstand Sanierung Taubenschlag Steele
- 14.4Erinnerung: Bauzäune Endhaltestelle Wackenberg
- 14.5Leerungsintervall Abfallbehälter Steele
- 14.6Fußweg von Westfalenstraße zum Stadtgarten Steele
- 15.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Ankauf eines Grundstücks im Stadtteil WestviertelErgebnis: Kenntnis genommen
- 17.Anfragen und Mitteilungen
- 18.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil