Trinkwasserbrunnen - Standortvorschlag BV VII
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII berät über den vorgeschlagenen Standort für einen neuen Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk. Nach der Inbetriebnahme des ersten Brunnens am Kennedyplatz ist geplant, bis zum Sommer 2024 in jedem Essener Stadtbezirk mindestens einen weiteren Brunnen zu installieren. Als Standort für das Gebiet der Bezirksvertretung VII wurde der Kaiser-Otto-Platz identifiziert.
Die Auswahl des Platzes basiert auf Kriterien wie einer hohen Passantenfrequenz, einer guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Radverkehr und der Möglichkeit zur sozialen Kontrolle, um Vandalismusschäden zu minimieren. Der Brunnen soll zentral platziert werden, sodass die Erreichbarkeit gewährleistet bleibt und keine Einschränkungen für Veranstaltungen entstehen. Die technische Konstruktion umfasst eine quadratische Säule mit Wasserdüse sowie eine Bodenwanne zur Ableitung von überschüssigem Wasser in den Untergrund. Neben dem Schutz vor Dehydrierung bei Hitze soll das Projekt dazu beitragen, den Müllanfall durch Plastikflaschen zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu steigern.
Die genauen Herstellungskosten werden nach der Beschlussfassung über den Standort ermittelt. Die Klärung der Kostenträgerschaft zwischen der Stadt Essen und der Stadtwerke Essen AG ist derzeit noch Gegenstand laufender Abstimmungen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.03.2024einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
- Berichte/ Stellungnahmen der Arbeitsgruppen hier: Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Stellungnahme zu den geplanten Aufforstungsflächen für den Ersatzflächenpool 08.04.2025
- Umstellung des Versandes der Unterlagen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde von analog auf digital 08.04.2025
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/19 "Gladbecker Straße / Blumenfeldstraße" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2025 (öffentlich) 08.04.2025
- Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Nachwahl zum Beirat Untere Naturschutzbehörde 04.06.2025