Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 28 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 17.01.2024
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 3.Gewährung von Sonderzuschüssen zu den Mietkosten für Kindertageseinrichtungen bei Neubau von EinrichtungenZur Vorlage · 0014/2024/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 die Gewährung von Sonderzuschüssen zu den Mietkosten bei Neubauten von Kindertageseinrichtungen beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass Träger auf Antrag und nach Einzelfallprüfung eine temporäre finanzielle Unterstützung erhalten können, welche über die Mietpauschale des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hinausgeht. Die genauen Förderrichtlinien sollen noch festgelegt werden.
Hintergrund der Initiative sind gestiegene Baukosten sowie höhere Betriebskosten, etwa für Strom und Gas. Während der aktuelle Mietkostenzuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen bei etwa 12,24 Euro pro Quadratmeter liegt, werden für Neubauten Mieten zwischen 15 und 18 Euro pro Quadratmeter erwartet. Da die Stadt Essen zur Sicherstellung einer ausreichenden Betreuungsangebote verpflichtet ist, soll der kommunale Zuschuss die Finanzierung neuer Kapazitäten unterstützen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Antragsverfahren sowie die personellen und finanziellen Auswirkungen zu konkretisieren. Der Sonderzuschuss soll zeitlich begrenzt sein und endet, sobald die KiBiz-Förderung die tatsächlichen Mietkosten deckt oder nach maximal 25 Jahren. Für die Umsetzung der Förderrichtlinien und die Bearbeitung der Anträge im Jugendamt können zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.01.2024 · Jugendhilfeausschuss (18. Sondersitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.aSachstand IN/S/O-Prozess - Organisationsuntersuchung der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt EssenZur Vorlage · 0206/2024/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Einrichtung von 35 zusätzlichen Vollzeitstellen in der Bewertung S 14 für die Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes beschließen. Die konkrete Verteilung dieser Stellen auf die Bezirke erfolgt nachfolgend durch eine Organisationsverfügung.
Die Grundlage für diesen Antrag ist eine Organisationsuntersuchung des IN/S/O Instituts sowie die Anwendung eines Personalbemessungs-Tools. Durch die Auswertung der Arbeitsabläufe zum Stichtag 31. Dezember 2023 wurde ein Mehrbedarf im Allgemeinen Sozialen Dienst sowie in der Fachgruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge festgestellt. Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Personalausstattung nach gesetzlichen Vorgaben wird die jährliche Durchführung dieses Verfahrens angestrebt. Ergänzend dazu arbeitet das Jugendamt mit verschiedenen Hochschulen zur Fachkräftegewinnung zusammen.
Die jährlichen zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf etwa 2,41 Millionen Euro. Hinzu kommen Sachkosten für Arbeitsplätze in Höhe von rund 490.000 Euro. Die Finanzierung soll im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ab dem Jahr 2025 sichergestellt werden, wobei eine mögliche Überschreitung des Personalkostenbudgets für das Jahr 2024 toleriert wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.a.1Sachstand IN/S/O-Prozess - Organisationsuntersuchung der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt EssenZur Vorlage · 0206/2024/4 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die zuständigen Ausschüsse haben dem Rat der Stadt Essen empfohlen, die Einrichtung von 35 zusätzlichen Vollzeitstellen in der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes zu beschließen. Die Stellen sind nach der Bewertung S14 TVöD angesetzt, wobei die konkrete Verteilung auf die Bezirke erst nachträglich durch eine Organisationsverfügung festgelegt wird.
Hintergrund der Maßnahme ist ein Prozess zur Organisationsuntersuchung sowie die gesetzliche Verpflichtung des Jugendamtes, eine bedarfsgerechte Personalausstattung sicherzustellen. Mithilfe eines Personalbemessungstools wurden die Arbeitsabläufe im Allgemeinen Sozialen Dienst sowie in der Fachgruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ausgewertet. Die Auswertung zum Stichtag 31. Dezember 2023 ergab den identifizierten Mehrbedarf an Stellen. Ein Teil dieser Bedarfe wurde bereits vorab anerkannt und sukzessive besetzt.
Mit dem Abschluss der Etablierung des Messverfahrens wird die Steuerungsgruppe aufgelöst, während die jährliche Personalbemessung fortgeführt wird. Zur Fachkräftegewinnung arbeitet das Jugendamt zudem mit verschiedenen Hochschulen zusammen. Die geschätzten Personalkosten für die neuen Stellen belaufen sich auf rund 2,4 Millionen Euro, wobei eine Finanzierung über das bestehende Budget hinaus im Rahmen der Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2025 vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.bHandlungskonzept "Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt"Zur Vorlage · 0228/2024/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das neue Handlungskonzept „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ beschließen. Mit diesem Beschluss wird das bisherige Konzept „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen“ aus dem Jahr 2011 abgelöst. Die Verwaltung wurde bereits im Jahr 2019 damit beauftragt, die bestehenden Ansätze sprachlich zu aktualisieren und um Themen bezüglich Trans- und Intermenschen zu ergänzen.
Das vorliegende Konzept entstand in Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, dem Forum für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt (FELS) sowie Vertretern der Kommunalpolitik. Es orientiert sich an verschiedenen Handlungsfeldern wie Arbeitswelt, Bildung, Kultur, Sport, Gesundheit, soziale Aspekte sowie Wohnen. Dabei wird ein intersektionaler Ansatz verfolgt, um die unterschiedlichen Dimensionen von Benachteiligung und Diskriminierung zu berücksichtigen. Das Konzept umfasst sowohl konkrete Maßnahmen für die Stadtverwaltung als auch Empfehlungen an die Stadtgesellschaft, etwa für Unternehmen und Vereine.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch die Verwaltung durchgeführt. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren ist eine Berichterstattung über den Fortschritt der Maßnahmen sowie die Erreichung der gesetzten Ziele an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie an den Rat der Stadt vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Inklusionsbeirat (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit der Anmerkung, das Handlungskonzept dem Inklusionsbeirat zur Kenntnis zu geben
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Seniorenrat (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: in den Rat geschoben - 3.b.1Handlungskonzept "Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt" hier: Finanzmittel zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 27.02.2024Zur Vorlage · 0364/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0364/2024 eingebracht, um die Finanzierung des Handlungskonzepts „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ zu sichern. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich die notwendigen Mittel für die Umsetzung der im Konzept beschriebenen Einzelmaßnahmen bereitzustellen. Die Bereitstellung soll im Zuge der kommenden Haushaltsaufstellung für den Haushaltsplanentwurf 2025/26 erfolgen.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die bisher im Haushalt vorgesehenen Mittel in Höhe von 15.000 Euro nicht ausreichen, um die Maßnahmen der vorliegenden Neufassung des Handlungskonzepts vollständig umzusetzen. Um eine Umsetzung des Konzeptes zu gewährleisten, sollen die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel bereits während der verwaltungsinternen Haushaltsplanung unter Einbeziehung der Gleichstellungsstelle eingeplant werden. Der Antrag sieht zudem vor, dass die entsprechenden Ausschüsse sowie der Integrationsrat und der Seniorenrat über das Vorhaben informiert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Seniorenrat (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: in den Rat geschoben - 4.Nachtrag zum Stellenplan 2024Zur Vorlage · 0212/2024/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Stellenplan für das Jahr 2024 zu ergänzen. Die Vorlage basiert auf einem Beschluss aus dem Jahr 2023, der personelle Verstärkungen sowie finanzielle Maßnahmen für verschiedene Geschäftsbereiche vorsah.
Im Rahmen dieses Nachtrags sollen insgesamt zehn neue Vollzeitstellen geschaffen werden. Die neuen Planstellen sind unterschiedlichen Aufgabengebieten zugeordnet, darunter die Schulsozialarbeit, der kommunale Ordnungsdienst, die Instandhaltung von Straßen und Wegen sowie die Bauleitplanung. Weitere Stellen betreffen den Naturschutz, Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr, das Gebäudeenergiemanagement sowie die Bereiche der Alten Synagoge und der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Besoldungsgruppen der neuen Stellen bewegen sich zwischen E 9a und S 15 TVöD.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Planstellen durch organisatorische Maßnahmen zu konkretisieren, um den Personalzuwachs im laufenden Jahr 2024 schrittweise zu ermöglichen. Die geschätzten jährlichen Personalkosten für diese Erweiterung belaufen sich auf bis zu eine Million Euro. Diese Mittel wurden bereits bei der Aufstellung des Haushalts ab 2024 berücksichtigt und entsprechend bereitgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.1Nachtrag zum Stellenplan - Schaffung einer zusätzlichen Planstelle zur Instandhaltung für Straßen und Wege im FB 66 hier: Antrag der EBB-FW Fraktion vom 27.02.2024Zur Vorlage · 0363/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis hat einen Antrag auf die Schaffung einer zusätzlichen Planstelle im Fachbereich 66 des Geschäftsbereichs 6 gestellt. Die neue Stelle soll der Planung und Umsetzung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen für Straßen und Wege dienen. Zur Finanzierung des Mehraufwands sollen nicht verausgabte Mittel aus dem Geschäftsbereich 6 sowie Budgetmittel aus unbesetzten Planstellen des Personaldezernats verwendet werden.
Die Begründung der Fraktion weist auf den Bedarf an personellen Kapazitäten für die Infrastruktur hin. Es wird angeführt, dass zwar finanzielle Mittel zur Behebung von Mängeln an Straßen vorhanden seien, jedoch ein Mangel an verfügbaren Planern und Sachbearbeitern bestehe. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die bereits beschlossenen Personalmaßnahmen nicht ausreichen, um diesen Bedarf nachhaltig zu decken, weshalb die Einrichtung der zusätzlichen Stelle gefordert wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 5.Situation und Förderung von Menschen mit Behinderung in der Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 0064/2024/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat einen Sachstandsbericht zur Situation und Förderung von Menschen mit Behinderung im eigenen Dienst vorgelegt. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch den Inklusionsbeirat sowie die zuständigen Fachausschüsse. Hintergrund ist ein Antrag einer Fraktion, der Informationen zur Beschäftigungssituation sowie zur Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen fordert.
Der Bericht beschreibt Maßnahmen im Bewerbermanagement, bei denen Menschen mit Behinderung ausdrücklich als Zielgruppe angesprochen werden. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber bevorzugt berücksichtigt. Zur Förderung der Teilhabe stellt die Verwaltung technische Hilfsmittel wie Braillezeilen oder spezielle Telefoniegeräte bereit. Dies geschieht in Abstimmung mit der Schwerbehindertenvertretung und der Arbeitssicherheit. Zudem werden betriebsintegrierte Arbeitsplätze angeboten, um Beschäftigten aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Statistische Daten zum Stand Januar 2024 zeigen, dass die Stadtverwaltung 646 schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte umfasst. Davon haben 596 einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Die Gruppe der Beschäftigten setzt sich aus 377 Frauen und 269 Männern zusammen. Die gesetzliche Beschäftigungspflicht von fünf Prozent wurde im Jahr 2023 mit einer Quote von 6,11 Prozent erfüllt, sodass keine Ausgleichsabgabe geleistet werden musste.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.01.2024 · Inklusionsbeirat (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Entwicklung des Personalbestandes der Stadt EssenZur Vorlage · 0175/2024/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen verzeichnete zum Stichtag 31. Dezember 2023 einen Personalbestand von 10.698 Mitarbeitenden, was einem Anstieg von 403 Personen im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Mit dieser Belegschaft ist die Stadt die größte Arbeitgeberin im Stadtgebiet. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten liegt bei etwa 43 Jahren.
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.306 Neueinstellungen vorgenommen, während 903 Personen aus dem Dienst ausschieden. Im Bereich der Beamtinnen und Beamten ist ein Zuwachs von 60 Personen zu verzeichnen, wobei die Ausbildung in beiden Laufbahngruppen wieder aufgenommen wurde. Bei den Beschäftigten stieg die Zahl um 343 Personen. Die höchsten Einstellungszahlen im Bereich der Auszubildenden, Studierenden und Praktikanten fanden sich im Jugendamt mit 180 sowie im JobCenter mit 64 neuen Kräften.
Die Fluktuation unterteilt sich in Altersabgänge und sonstige Austrittsgründe. Zur Erfassung der Beweggründe führt die Verwaltung Exit-Gespräche durch, deren Ergebnisse in einem Bericht im zweiten Halbjahr 2024 vorgelegt werden sollen. Im Rahmen der Strategie zur Förderung unbefristeter Arbeitsverhältnisse wurden innerhalb eines Jahres rund 250 Entfristungen durchgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Personalkostenentwicklung in der Stadtverwaltung Essen, vorläufiges Rechnungsergebnis 2023Zur Vorlage · 0177/2024/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung setzt sich mit der vorläufigen Personalkostenentwicklung der Stadtverwaltung Essen für das Jahr 2023 auseinander. Das vorläufige Rechnungsergebnis beläuft sich auf 704,34 Millionen Euro, womit der Planansatz von 718,07 Millionen Euro um etwa 13,72 Millionen Euro unterschritten wurde.
Die Kosten gliedern sich in Personalaufwendungen von 601,02 Millionen Euro (85 Prozent) und Versorgungsaufwendungen von 103,33 Millionen Euro (15 Prozent). Eine Erhöhung der Bezüge und Entgelte resultiert aus den Ergebnissen des Tarifabschlusses zum TVöD VKA sowie der Übertragung des Abschlusses zum TV-L auf Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger in Nordrhein-Westfalen. Da im Jahr 2023 lediglich ein nicht versorgungsrelevanter Inflationsausgleich gezahlt wurde und tatsächliche Besoldungserhöhungen erst für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen sind, kam es zu Auswirkungen auf die Pensionsrückstellungen, die eine teilweise Unterschreitung der Planansätze zur Folge hatten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 9.Hochwasser zum Jahreswechsel 2023 - 2024Zur Vorlage · 0034/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Anhaltende Regenfälle im Dezember 2023 und Anfang Januar 2024 führten zu erhöhten Wasserständen in verschiedenen Gewässern des Essener Stadtgebiets. Im Dezember fielen 185 Prozent der durchschnittlichen Niederschlagsmenge, was dazu führte, dass die Ruhr den Informationswert 2 erreichte. Dies bedeutet ein mittleres Hochwasser mit der Möglichkeit zur Überflutung einzelner Grundstücke oder Keller. Auch an der Emscher und dem Rinderbach wurden erhöhte Pegel gemessen. Am Deilbach kam es am 4. Januar 2024 zu Überflutungen im Bereich Kupferdreh, die sich weitgehend auf das festgesetzte Überschwemmungsgebiet beschränkten. Die Feuerwehr beseitigte zudem Verstopfungen an Durchlässen.
Die Verwaltung kontrollierte die Pegelstände über die Leitstelle der Feuerwehr unter Nutzung regionaler Informationssysteme. Entsprechend dem Hochwasserrisikomanagement wurden Straßen in Gefahrenbereichen gesperrt, während die Stadtwerke Essen den Betrieb des Kanalnetzes sicherstellten. Für die Zukunft ist die Erneuerung des Deilbach-Wehrs für 2024/2025 geplant sowie die Entwicklung eines Hochwasserschutzkonzepts im Oberlauf in Abstimmung mit der Stadt Velbert. Erfahrungen aus dem Hochwasser von 2021 wurden bereits durch bauliche Maßnahmen umgesetzt, etwa durch die Verlagerung von Sportflächen an der Nierenhofer Straße oder die technische Sanierung des Freibads Steele und des Hallenbades Werden zur Erhöhung der Hochwassertauglichkeit.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.01.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.aVerstetigung der GrillzonenZur Vorlage · 0135/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Nach dem Abschluss eines Pilotprojekts zur Regelung des Grillens im Stadtgebiet von Essen wird über die dauerhafte Verstetigung ausgewiesener Grillzonen entschieden. Die Grundlage bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2020, der das Grillen außerhalb festgesetzter Flächen untersagt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bestehenden Grillzonen dauerhaft beizubehalten und die Regelungen zur Nutzung sowie die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die RGE Servicegesellschaft Essen mbH zu festigen.
Die verschiedenen Bezirksvertretungen haben im Rahmen einer Evaluierung Rückmeldungen zu den Standorten gegeben. Während in den Bezirken I, III, V, VII und IX die Beibehaltung der bestehenden Flächen befürwortet oder zur Fortführung geraten wird, gibt es in anderen Bezirken Anpassungsbedarf. Im Bezirk II soll nach der Schließung der Zone am Haumannplatz eine alternative Fläche im Elsa-Brandström-Park geprüft werden. Im Bezirk IV bleibt die Grillzone in der Residenzaue bestehen, da ein alternativer Standort im Schlosspark aufgrund forstrechtlicher Abstandsregeln nicht umsetzbar ist. In den Bezirken VI und VIII wurden keine Grillzonen eingerichtet, weshalb dort das Grillen weiterhin untersagt bleibt. Die Verwaltung plant zudem, die Überwachung hinsichtlich der Abfallentsorgung, des Lärmschutzes und der Brandgefahr durch die zuständigen Dienste fortzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen, bei 4 Enthaltungen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Anmerkungen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — grundsätzlicher Beschluss der Standorte, mögliche Verschiebung/Verkleinerung der Grillzone im Nordpark angedacht
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Die BV IX bestätigt einstimmig den Standort der Grillzone im ehem. Freibad Werden unter Berücksichtigung des Antrages Nr. 0385/2024/CDU/Grüne/FDP (TOP 8.a.2).
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: in den Rat geschoben - 10.Ordnungsamt -Verkehrsüberwachung- Berichterstattung zur Schulwegsicherung 2023Zur Vorlage · 0217/2024/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung im Jahr 2023 berichtet. Die Vorlage von Beigeordnetem Kromberg dokumentiert, dass die im Ziel- und Maßnahmenplan „Essen, Großstadt für Kinder“ festgelegten Vorgaben erreicht wurden.
Im Bereich des fließenden Verkehrs fanden im Umfeld von Schulen 3.098 Geschwindigkeitsüberwachungen statt. Mit einem Anteil von 39,94 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet wurde das Ziel von mindestens 20 % überschritten. Bei über 833.603 gemessenen Fahrzeugen wurden 36.956 Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt, was einer Quote von etwa 4,43 % entspricht und somit unter dem festgelegten Grenzwert von 10 % liegt.
Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs wurden 1.397 Einsätze an Schulen durchgeführt. Mit einem Anteil von 18,04 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet wurde die Zielvorgabe von mindestens 15 % erfüllt. Die Maßnahmen umfassten neben Verwarnungen und rechtlichen Schritten auch verkehrserzieherische Gespräche mit Fahrzeugführenden.
Im Vergleich dazu lag die durchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungsquote im gesamten Stadtgebiet bei etwa 5,8 %. Die Berichterstattung wird den zuständigen Ausschüssen sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie als interkommunales Projekt der Städte Bochum und Essen hier: Letter of IntentZur Vorlage · 0239/2024/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Essen und Bochum planen die gemeinsame Einrichtung einer Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie. In einem Letter of Intent vereinbaren die beiden Kommunen, die Realisierung eines solchen interkommunalen Projekts im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu prüfen. Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse haben die Ausführungen zum Vorhaben und zur Absichtserklärung zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Projekt weiterzuverfolgen und über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
Das geplante Projekt soll die bestehenden Ausbildungsstätten beider Städte zusammenführen, um Anforderungen wie digitalen Simulationen oder hybriden Lehrformen gerecht zu werden. Als potenzieller Standort dient ein etwa 38.000 Quadratmeter großes Grundstück in Bochum-Wattenscheid. Im Rahmen der Untersuchung sollen die Nutzungsmöglichkeiten des Areals sowie der Bedarf an einem möglichen Katastrophenschutzzentrum für Bochum verifiziert werden. Zur Klärung rechtlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Fragen sowie der Lehrinhalte soll eine Projektstruktur unter der Leitung der Brandschutzdezernenten beider Städte geschaffen werden. Die Finanzierung der notwendigen Machbarkeitsstudie wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage beantragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung)
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — siehe TOP 3.1
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung)
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Fahrzeugbeschaffungen gemäß des Rettungsdienstbedarfsplans im Jahr 2024Zur Vorlage · 1339/2023/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beschaffung neuer Fahrzeuge für den Rettungsdienst beschließen. Konkret geht es um drei Intensiv-/Schwerlast-Rettungswagen (RTW) sowie zwei Einsatzleitwagen 1,5. Die Gesamtkosten für diese Anschaffungen belaufen sich auf 3.090.000 Euro. Der Beschlussvorschlag der zuständigen Ausschüsse basiert auf dem Rettungsdienstbedarfsplan für das Jahr 2024.
Die Maßnahme ist Teil eines längerfristigen Plans, die Fahrzeugkapazitäten an den gestiegenen Bedarf anzupassen. Laut dem Bedarfsplan sind die Einsatzzahlen im Rettungsdienst seit 2010 um knapp 40 Prozent gestiegen. Um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen und die langen Lieferzeiten zu berücksichtigen, sollen die europaweiten Vergabeverfahren bereits im Jahr 2024 eingeleitet werden. Die Beschaffungen sind auf einen Zeitraum von fünf Jahren gestreckt, wobei diese Vorlage lediglich die für 2024 geplanten Schritte umfasst.
Die neuen Rettungswagen sollen sowohl für den Transport schwerlastintensiver Patientengruppen als auch für Intensivtransporte genutzt werden können. Die Einsatzleitwagen dienen der Übernahme komplexer Einsatzführungen im medizinischen Rettungsdienst. Die Finanzierung erfolgt über die entsprechenden Haushaltsansätze des Jahres 2024. Da die Fahrzeuge in der kostenrechnenden Einrichtung „Rettungsdienst“ eingesetzt werden, ist eine Refinanzierung durch Gebühreneinnahmen vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.aNeubau Freiwillige Feuerwehr Kray (FF03) - zweite Baukostenerhöhung bei Projekt 5.376014Zur Vorlage · 0179/2024/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Baukostenerhöhung für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Kray zu beschließen. Die Kosten für das Bauvorhaben sollen von 2.529.000 Euro auf insgesamt 3.090.000 Euro steigen.
Die Erhöhung um insgesamt 561.000 Euro begründet sich zum Teil durch die Ergebnisse der Ausschreibungen für Elektroleistungen, den Rohbau, den Rüttelboden sowie Heizungs- und Sanitärleistungen, die über den ursprünglichen Werten liegen. Zudem sind neue Anforderungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz für die Einfriedung kritischer Infrastruktur durch elektrische Einfahrtstore in Höhe von 55.000 Euro sowie Kosten für den Schutz von Kabelverbindungen in einem Medien- und Versorgungsgraben in Höhe von 96.000 Euro angefallen. Ein Betrag von 50.000 Euro wurde als Sicherheit für künftige Preissteigerungen eingeplant.
Das Bauvorhaben umfasst ein Gerätehaus mit drei Fahrzeughallen sowie Umkleide- und Sozialbereiche. Da die Gesamtkosten nun bei 3.090.000 Euro liegen, aber im Haushalt der Stadt Essen rund 2.888.000 Euro zur Verfügung stehen, soll die Differenz von 202.000 Euro aus dem Projekt zum Neubau der Freiwilligen Feuerwehr 01 gedeckt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Drogen und Sucht in Essen, hier: Konsolidierte Berichterstattung und Ableitung von HandlungsstrategienZur Vorlage · 0221/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines gemeinsamen Antrags der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Essen wird die Zusammenführung wesentlicher Erkenntnisse zum Thema Drogen und Sucht beantragt. Die Stadtverwaltung soll dabei Informationen verschiedener Akteure bündeln. Dies umfasst Analysen zum Suchtverhalten, zu Trends bei Suchtmitteln sowie zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Hilfsangeboten. Zudem sollen Strategien zur Eindämmung des öffentlichen Konsums und zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen dargestellt werden. Ein weiterer Bestandteil ist die Benennung von Standorten im Stadtgebiet, an denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz registriert wurden, einschließlich der Art und Anzahl der dort erfassten Delikte.
Die Berichterstattung über diese Ergebnisse soll in einem Zweijahresrhythmus in den zuständigen Ausschüssen sowie im Kriminalpräventiven Rat erfolgen. Darüber hinaus wird die Prüfung einer Erhebung zum Konsumverhalten und zur Einstellung gegenüber Drogen gefordert, differenziert nach Altersgruppen. Diese Untersuchung soll entweder wissenschaftlich begleitet oder eigenständig, etwa durch eine Online-Befragung, durchgeführt werden können. Für die Umsetzung ist die Ermittlung des personellen und finanziellen Aufwands sowie der entsprechenden Deckungsmöglichkeiten vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist die Bereitstellung einer Grundlage für die Anpassung der Präventionspolitik und zur Sicherung der Ordnung im öffentlichen Raum.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen mit Enthaltung der FDP Fraktion und AFD Fraktion
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 15.Bestellung des Betriebsleiters für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Essener SystemhausErgebnis: einstimmig empfohlen
- 16.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereiches 43 -VolkshochschuleErgebnis: einstimmig empfohlen
- 17.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 18.Verschiedenes