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Vorlage

Gewährung von Sonderzuschüssen zu den Mietkosten für Kindertageseinrichtungen bei Neubau von Einrichtungen

0014/2024/4 28.02.2024 Jugendamt

🟢 Beschlossen 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 die Gewährung von Sonderzuschüssen zu den Mietkosten bei Neubauten von Kindertageseinrichtungen beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass Träger auf Antrag und nach Einzelfallprüfung eine temporäre finanzielle Unterstützung erhalten können, welche über die Mietpauschale des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hinausgeht. Die genauen Förderrichtlinien sollen noch festgelegt werden.

Hintergrund der Initiative sind gestiegene Baukosten sowie höhere Betriebskosten, etwa für Strom und Gas. Während der aktuelle Mietkostenzuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen bei etwa 12,24 Euro pro Quadratmeter liegt, werden für Neubauten Mieten zwischen 15 und 18 Euro pro Quadratmeter erwartet. Da die Stadt Essen zur Sicherstellung einer ausreichenden Betreuungsangebote verpflichtet ist, soll der kommunale Zuschuss die Finanzierung neuer Kapazitäten unterstützen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, das Antragsverfahren sowie die personellen und finanziellen Auswirkungen zu konkretisieren. Der Sonderzuschuss soll zeitlich begrenzt sein und endet, sobald die KiBiz-Förderung die tatsächlichen Mietkosten deckt oder nach maximal 25 Jahren. Für die Umsetzung der Förderrichtlinien und die Bearbeitung der Anträge im Jugendamt können zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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