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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0114/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat mit der Vorlage Nummer 0114/2024/AFD einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen eingereicht, der personelle Änderungen in zwei städtischen Ausschüssen vorsieht. Gegenstand des Antrags sind Ersatzwahlen für stellvertretende Mitglieder in den betroffenen Gremien.
Im Rechnungsprüfungsausschuss wird die Besetzung des zweiten stellvertretenden Mitglieds beantragt. Diese Position war bislang unbesetzt und soll nun mit einem neuen Mitglied der Fraktion besetzt werden.
Darüber hinaus umfasst der Antrag eine Neubesetzung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden. In diesem Gremium soll das Amt des ersten stellvertretenden Mitglieds neu geregelt werden, indem die bisherige Person durch ein anderes Mitglied der Fraktion ersetzt wird. Die entsprechenden personellen Umbesetzungen wurden zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung)
- 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 6.Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW vom 07. bis 08.05.2024 in NeussZur Vorlage · 1974/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung von Delegierten für die ordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen, die am 7. und 8. Mai 2024 in Neuss stattfindet. Die Stadt Essen kann hierfür acht stimmberechtigte Abgeordnete entsenden, wobei die Hälfte dieser Mandate für ehrenamtlich tätige Ratsmitglieder vorgesehen ist.
Der Beschlussentwurf sieht eine Verteilung der Stimmen vor, die sich an der Sitzverteilung im Rat orientiert. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion sollen drei stimmberechtigte Abgeordnete sowie deren Stellvertreter benannt werden. Die SPD-Fraktion und die GRÜNEN-Fraktion schlagen jeweils zwei stimmberechtigte Personen inklusive Stellvertretungen vor. Zudem wird ein Vertreter der AfD-Fraktion als stimmberechtigter Abgeordneter vorgeschlagen.
Ergänzend zur Liste der stimmberechtigten Mitglieder sieht die Vorlage die Entsendung von Gastdelegierten vor. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen DIE LINKE, EBB/FW und FDP, um kleineren Fraktionen eine Teilnahme zu ermöglichen. Mit der Annahme des Beschlusses sollen zudem die notwendigen Dienstreisegenehmigungen für die vorgeschlagenen Mitglieder des Rates erteilt werden.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.1Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW vom 07. bis 08.05.2024 in NeussZur Vorlage · 0172/2024/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat im Rahmen der Vorlage 0172/2024/PARTEI einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW zum Gegenstand hat. Diese Versammlung ist für den Zeitraum vom 7. bis zum 8. Mai 2024 in Neuss angesetzt.
Der vorliegende Antrag sieht vor, eine sachkundige Bürgerin als Gastdelegierte der Stadt Essen zu benennen sowie eine weitere sachkundige Bürgerin als stellvertretende Gastdelegierte einzusetzen. Damit soll die Vertretung der Stadt Essen bei der genannten Veranstaltung des Städtetages NRW sichergestellt werden. Bezüglich der Finanzierung ist im Antrag festgehalten, dass etwaige Kosten, welche durch diese Teilnahme entstehen könnten, nach vorheriger Absprache aus den Mitteln der Ratsgruppen getragen werden sollen. Zuständig für die Bearbeitung dieser Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung)
- 6.2Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW vom 07. bis 08.05.2024 in NeussZur Vorlage · 0173/2024/TS · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen vorgelegt, um die Vertretung der Stadt bei der Mitgliederversammlung des Städtetages NRW zu regeln. Die Versammlung des Verbandes findet vom 7. bis zum 8. Mai 2024 in Neuss statt.
Der Antrag sieht vor, für diesen Termin Gastdelegierte aus dem Rat der Stadt Essen zu benennen. Konkret wird vorgeschlagen, eine Ratsfrau als Gastdelegierte sowie eine weitere Ratsfrau als stellvertretende Gastdelegierte zu entsenden. Damit soll die Stadt Essen bei der anstehenden Mitgliederversammlung des Städtetages NRW vertreten sein.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen der Benennung ist im Antrag festgehalten, dass etwaige Kosten, die durch diese Teilnahme entstehen könnten, nicht aus dem allgemeinen städtischen Haushalt zu tragen sind. Die Ratsgruppe Tierschutz Essen sieht vor, die anfallenden Ausgaben aus den eigenen Gruppenmitteln zu decken.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung)
- 7.Haushaltssatzung 2024 hier: Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 16. Januar 2024 zur Anzeige der Haushaltssatzung 2024 der Stadt EssenZur Vorlage · 0069/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 der Bezirksregierung Düsseldorf angezeigt. Die Anzeige erfolgte am 1. Dezember 2023 gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Mit einem Schreiben vom 16. Januar 2024 teilte die Bezirksregierung mit, dass die Haushaltssatzung 2024 keine genehmigungspflichtigen Tatbestände enthält und somit öffentlich bekannt gemacht werden kann. Die Bekanntmachung ist für den 26. Januar 2024 im Amtsblatt der Stadt Essen vorgesehen.
Dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen wird vorgeschlagen, das Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf zur Kenntnis zu nehmen. Damit wird die Rückmeldung der Aufsichtsbehörde bezüglich der Anzeige der Haushaltssatzung 2024 formal dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH hier: CONNECTED.ESSEN – Smart City-StrategieZur Vorlage · 0019/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung der Smart City-Strategie unter der Dachmarke CONNECTED.ESSEN. Ziel der Initiative ist es, digitale Technologien zur Gestaltung der städtischen Zukunft einzusetzen, um die Lebensqualität, die wirtschaftliche Attraktivität sowie die Nachhaltigkeit in Essen zu fördern. Dabei wird eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren, der Stadtverwaltung und den Beteiligungsunternehmen angestrebt.
Die Strategie wurde in einem partizipativen Verfahren unter Einbeziehung von Bürgerschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung erarbeitet. Sie orientiert sich an der Smart City Charta des Bundes und stellt die Menschen in den Mittelpunkt der digitalen Transformation. Die vorliegende Strategie, die den Titel „Unsere Smart City Essen“ trägt, dient als strategischer Rahmen für die Stadtentwicklung und soll kontinuierlich an neue Rahmenbedingungen angepasst werden.
Neben bereits laufenden Umsetzungsprojekten wurden mittelfristige Schwerpunkte definiert, darunter die Steigerung der Sichtbarkeit innovativer Aktivitäten, der Ausbau des Partnernetzwerks sowie die Generierung von Finanzmitteln. Die Finanzierung erfolgt derzeit über Projektbelegungen durch die Stadt Essen unter Einhaltung der notwendigen Vergleichsbedingungen. Die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) soll zudem eigenverantwortlich Geschäftsmodelle und Sponsoringmöglichkeiten zur weiteren Finanzierung entwickeln. Der zuständige Ausschuss wird regelmäßig über die Fortschritte informiert.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.01.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.Ruhrbahn GmbH hier: Kooperation mit der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA)Zur Vorlage · 1775/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Ruhrbahn GmbH und der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA) zustimmen. Die Vereinbarung wurde von den Oberbürgermeistern der Städte Essen, Bochum, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr ausgehandelt. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung sowie die Ruhrbahn GmbH beauftragt, die Zusammenarbeit umzusetzen und sukzessive weiterzuentwickeln.
Die Kooperation orientiert sich an den Leitsätzen des 11-Punkte-Papiers der Kooperation Metropole Ruhr. Ziel ist eine gemeinsame interkommunale Mobilitätsstrategie sowie die Nutzung von Synergie- und Skaleneffekten im öffentlichen Personennahverkehr. Die Zusammenarbeit umfasst Bereiche wie die Kundenorientierung, die Personalgewinnung und den gemeinsamen Einkauf von branchenspezifischen Produkten. Zudem sind eine gemeinsame Digitalisierungsstrategie sowie die Optimierung betrieblicher Prozesse zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit vorgesehen.
Weitere Schwerpunkte liegen in der besseren Verzahnung von Nahverkehr und Schienenverkehr, der Entwicklung gemeinsamer Mobilitätsangebote wie Sharing-Systeme oder On-Demand-Verkehr sowie der Bekämpfung des Fachkräftemangels durch gemeinsame Ausbildungsprogramme. Die Aufsichtsräte der beteiligten Unternehmen sollen jährlich über die Fortschritte der Kooperation informiert werden.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.01.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH hier: Auflösung der GesellschaftZur Vorlage · 0010/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH wurde zum 31. Dezember 2023 aufgelöst. Die Gesellschaft war mit dem Ziel gegründet worden, das EU-Großprojekt „Design- und Kulturstandort Zollverein“ umzusetzen sowie das planerische Gesamtkonzept Zollverein 2010 weiterzuentwickeln. Nachdem ein langjähriger Rechtsstreit durch eine Vergleichsvereinbarung beigelegt werden konnte, erfolgte die Auflösung im Einvernehmen mit dem Mitgesellschafter Land Nordrhein-Westfalen.
Die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister erfolgt erst nach Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Liquidationsverfahrens. Der bisherige Geschäftsführer wurde zum alleinigen Liquidator bestellt. Im Zuge der Abwicklung müssen eine gestundete städtische Forderung in Höhe von 592.430 Euro ausgeglichen sowie die Verwendungsnachweisprüfung für erhaltene Fördermittel abgeschlossen werden.
Aufgrund des Überschuldungsstatus und der Finanzlage der Gesellschaft wird die Begleichung der verbleibenden Restforderungen durch die Gesellschafter Stadt Essen und Land Nordrhein-Westfalen erfolgen. Es wird ein weiterer Finanzierungsbedarf von 390.000 Euro prognostiziert, wobei die Stadt Essen bereits eine Rückstellung für Übernahmekosten in Höhe von 296.500 Euro gebildet hat. Die abschließende Prüfung der Fördermittel durch die Bezirksregierung ist für das Jahr 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.01.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Auflösung der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 und Übertragung des Stiftungsvermögens an die Stiftung zur Pflege der örtlichen KunstZur Vorlage · 0022/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Auflösung der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 und die Übertragung des verbleibenden Stiftungsvermögens an die Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst entscheiden. Die im Jahr 2009 gegründete Stiftung steht seit Januar 2013 unter der treuhänderischen Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR). Da seit 2018 keine Kunst- und Kulturprojekte mehr unterstützt wurden und die Mittel derzeit primär für Verwaltungsaufgaben wie die Erstellung von Jahresabschlüssen eingesetzt werden, kann der Stiftungszweck nicht mehr erfüllt werden. Zur Verfügung stehen aktuell 4.700 Euro an liquiden Mitteln sowie 25.000 Euro Stammkapital.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Vertreter der Stadt Essen im Verwaltungsrat der Stiftung zur Auflösung zu ermächtigen. Gleichzeitig soll das nach der Auflösung verbleibende Vermögen der Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst zugeführt werden. Diese in der Verwaltung der Stadt Essen geführte Stiftung verfolgt den Zweck, Kunst und Kultur im Stadtgebiet zu fördern und Projekte für die Jugend zu unterstützen. Die Übertragung der Mittel soll eine Verwendung sicherstellen, die dem ursprünglichen Stiftungszweck der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 entspricht.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Jahresbericht des Integrationsrates
- 13.Integrierte kommunale Wärmeplanung Hier: Weitere PlanungsbestandteileZur Vorlage · 1966/2023/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1966/2023/CDU/GRÜNE vorgelegt. Darin wird die Stadtverwaltung gebeten, im Rahmen der weiteren Planungen zur integrierten kommunalen Wärmeplanung verschiedene Optionen für das gesamte Essener Stadtgebiet zu untersuchen. Der Fokus liegt dabei auf der Prüfung von Möglichkeiten zur Schaffung zentraler leitungsgebundener Wärmeversorgungsnetze sowie dezentraler erneuerbarer Heizungssysteme. In diese Untersuchung sollen auch unterschiedliche Wärmeträger, unter anderem aus dem Bereich der Geothermie, einbezogen werden.
Die Antragsteller fordern zudem, dass die Ergebnisse dieser Prüfungen dem Rat der Stadt Essen rechtzeitig zur Kenntnis gebracht werden, um eine Grundlage für anstehende Richtungsentscheidungen zu schaffen. Des Weiteren soll die Verwaltung Maßnahmen skizzieren, die zur Erreichung des Ziels einer klimaneutralen Wärmeversorgung beitragen können. Bei der Ausarbeitung dieser Maßnahmen sollen auch die Auswirkungen auf das Stromnetz berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Essener StraßenverkehrsnetzesZur Vorlage · 0071/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0071/2024/EBB eingebracht, die Verwaltung mit einer Investition von 43,5 Millionen Euro in die Instandsetzung des Essener Straßennetzes zu beauftragen. Der Antrag begründet den Bedarf mit dem Zustand zahlreicher Haupt-<0xC2>정한 Nebenstraßen, bei denen teilweise eine Erneuerung ganzer Streckenabschnitte erforderlich sei.
Nach Angaben der Fraktion sind laut einem Bericht der Verwaltung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität 8,4 % der Hauptstraßen sowie 14,6 % der Nebenstraßen dringend sanierungsbedürftig. Die im Haushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von 9,6 Millionen Euro seien für die notwendigen Arbeiten nicht ausreichend. Als Grundlage für die geforderte Summe dient der Bilanzwert des Straßennetzes aus dem Jahresabschluss 2022, welcher mit 435 Millionen Euro beziffert wurde. Die Fraktion schlägt vor, eine Investition in Höhe von 10 % dieses Wertes zu tätigen, um den Erhalt der Infrastruktur sicherzustellen und den Werteverzehr auszugleichen. Zur Finanzierung dieser Maßnahme sollen die Erlöse aus dem Verkauf der Steag GmbH verwendet werden.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.1Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Essener Straßenverkehrs; hier: Höherlegung der Langenberger Straße im hochwassergefährdeten BereichZur Vorlage · 0127/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Essener Straßenverkehrs gestellt. Im Zentrum steht die Prüfung der Umsetzbarkeit einer Höherlegung der Langenberger Straße in einem Bereich, der bei Hochwasserlagen der Ruhr regelmäßig überflutet wird. Betroffen ist der Straßenabschnitt zwischen den Bushaltestellen Kurt-Schumacher-Brücke und Langenberger Straße.
Laut dem Antrag führt die Überflutung dieses Abschnitts zu Sperrungen, welche die Erreichbarkeit der Stadtteile Überruhr, Burgaltendorf und Kupferdreh für den Autoverkehr, den Rad- und Fußverkehr sowie den Bus- und Rettungsverkehr beeinträchtigen können. Zudem wird auf eine erhöhte Verkehrsbelastung auf Ausweichrouten wie der Westfalenstraße hingewiesen.
Der Antrag umfasst technische Vorschläge zur Umsetzung. Eine Variante sieht eine Aufhöhung der Straße um etwa 80 Zentimeter vor, ergänzt durch Durchlässe für den Wasserabfluss sowie eine parallel verlaufende Straßenführung unter der Eisenbahnüberführung in einer erhöhten Lage von 40 bis 50 Zentimetern. Eine alternative Möglichkeit besteht in der Anhebung der bestehenden Straßenführung um circa 40 Zentimeter, wobei hierbei die Einschränkung der Durchfahrtshöhe unter der Brückenkonstruktion als Nachteil angeführt wird. Ziel der Prüfung soll es sein, die Verkehrssicherheit und die Durchgängigkeit des Verkehrs auch bei Hochwasserereignissen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (24. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 15.Ausweitung der Parkflächen auf dem ArdeyplatzZur Vorlage · 1978/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis hat mit der Vorlage 1978/2023/EBB einen Antrag eingereicht, der eine Ausweitung der Parkflächen auf dem Ardeyplatz vorsieht. Die Anfrage richtet sich an die Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie des Ausschusses für Verkehr und Mobilität und an den Oberbürgermeister der Stadt Essen.
Der Antrag beinhaltet die Aufforderung, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zu beauftragen, um die Parkflächen auf die gesamte Fläche des Ardeyplatzes auszudehnen. Ziel ist es, der Parkplatznot im Stadtteil Rellinghausen entgegenzuwirken. Durch die Maßnahme sollen Suchfahrten von Anliegern, Mitarbeitenden der Schulen sowie Sportlern der lokalen Turnhalle reduziert und ein Beitrag zur Emissionsreduzierung im Wohngebiet geleistet werden.
Als Begründung führt die Fraktion eine zunehmende Anzahl an Fahrzeugen in Rellinghausen und die daraus resultierende Knappheit an Stellplätzen in den umliegenden Wohngebieten an. Eine Verringerung des Suchverkehrs soll zudem die Luftqualität, insbesondere im Bereich der angrenzenden Frankenstraße, verbessern. Darüber hinaus wird angeführt, dass eine verbesserte Erreichbarkeit durch zusätzliche Parkmöglichkeiten die lokale Wirtschaft und die Geschäfte in der Region unterstützen könne.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 16.Beauftragung von weiteren Ingenieurleistungen bei der Maßnahme „P + R Anlage Bahnhof Essen-Kettwig“Zur Vorlage · 1995/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für die Park-and-Ride-Anlage am Bahnhof Essen-Kettwig beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht eine Aufstockung der bisher veranschlagten 300.000 Euro um weitere 573.000 Euro vor, was zu einem neuen Gesamtwert von 873.000 Euro für diesen Bereich führt.
Die bisherige Planung umfasste die erste Stufe der Leistungen bis zum Planbeschluss. Die beantragte Erweiterung umfasst nun die zweite Stufe der Beauftragung des externen Projektträgers NRW.Urban KE. Dies beinhaltet weitere Ingenieurleistungen sowie, nach einem erfolgten Baubeschluss, den Hochbau an sich. Die erforderlichen Mittel für diese zweite Phase in Höhe von 573.000 Euro sind im Haushaltsplan 2024 der Stadt Essen unter dem entsprechenden PSP-Element bereits vorhanden. Über die darüber hinausgehenden Kosten für die eigentliche Umsetzung der Maßnahme wird mit einer separaten Vorlage informiert. Die Maßnahme ist laut Begründung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Schaffung von Parkraum vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Umgestaltung Spielplatz MünstermannstraßeZur Vorlage · 1789/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Umgestaltung des Spielplatzes Münstermannstraße im Stadtbezirk Gerschede. Das Vorhaben basiert auf der Spielraumleitplanung für den Zeitraum 2022 bis 2024, welche Gebiete mit hohem Handlungsbedarf bei Spielplätzen priorisiert. Ziel der Maßnahme ist die Zusammenführung bisher getrennter Spiel- und Ballspielflächen an einem neuen Standort im nordwestlichen Eingangsbereich der Grünanlage. Durch die räumliche Verlegung sollen die Sichtbarkeit sowie die Barrierefreiheit verbessert werden.
Der neue Spielplatz soll als Angebot der Kategorie A für Kinder und Jugendliche von null bis 17 Jahren dienen. Die Planung sieht eine Sandspielfläche mit Spielhaus, eine Wippe und einen Kletterwald vor. Ergänzt wird das Angebot durch eine Ballspielfläche für Basketball und Fußball mit lärmgedämmten Zäunen sowie eine Tischtennisplatte. Im Rahmen der Erschließung durch neue Wege werden zwei Bäume und Sträucher entfernt; als Ausgleich werden vier neue Bäume und Blütensträucher gepflanzt.
Der einmalige Investitionsbedarf beläuft sich auf circa 540.000 Euro, inklusive Planungskosten. Da die Kosten eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfordern, wird dem Rat der Stadt Essen die Bereitstellung dieser Mittel vorgeschlagen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt diesen Beschluss. Der Baubeginn sowie die Fertigstellung sind für das Jahr 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Essen zum 01.03.2024Zur Vorlage · 2000/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Essen zum 1. März 2024 vor. Die Neufassung der Friedhofssatzung umfasst strukturelle Änderungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit sowie zur Optimierung von Arbeitsabläufen. Dabei wird das Angebot an Grabarten an aktuelle Trends angepasst, indem beispielsweise anonyme Erdreihengräber aus dem Sortiment genommen werden, während neue Urnenthemengräber eingeführt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Erhöhung des Anteils öffentlichen Grüns auf den Friedhofsflächen. Dieser Anteil soll von bisher 5,52 Prozent, was einem Betrag von 752.000 Euro entspricht, auf 15 Prozent angehoben werden. Dies entspricht einer Summe von 1.402.670 Euro für das Jahr 2024. Die Anpassung begründet sich damit, dass die Kosten für Flächen, die nicht unmittelbar der Bestattung dienen – wie etwa Wiesen oder Baumgruppen –, aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden sollen.
Parallel dazu sieht die Neufassung der Gebührensatzung eine Anpassung der Gebühren vor, um eine nahezu vollständige Kostendeckung zu erreichen. Hintergrund sind gestiegene Personalkosten sowie allgemeine Preissteigerungen. Die Kalkulation berücksichtigt dabei die Wettbewerbssituation mit privaten und konfessionellen Anbietern sowie das gesetzliche Kostendeckungsgebot des Kommunalabgabengesetzes.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 19.Gewährung von Sonderzuschüssen zu den Mietkosten für Kindertageseinrichtungen bei Neubau von EinrichtungenZur Vorlage · 0014/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 die Gewährung von Sonderzuschüssen zu den Mietkosten bei Neubauten von Kindertageseinrichtungen beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass Träger auf Antrag und nach Einzelfallprüfung eine temporäre finanzielle Unterstützung erhalten können, welche über die Mietpauschale des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hinausgeht. Die genauen Förderrichtlinien sollen noch festgelegt werden.
Hintergrund der Initiative sind gestiegene Baukosten sowie höhere Betriebskosten, etwa für Strom und Gas. Während der aktuelle Mietkostenzuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen bei etwa 12,24 Euro pro Quadratmeter liegt, werden für Neubauten Mieten zwischen 15 und 18 Euro pro Quadratmeter erwartet. Da die Stadt Essen zur Sicherstellung einer ausreichenden Betreuungsangebote verpflichtet ist, soll der kommunale Zuschuss die Finanzierung neuer Kapazitäten unterstützen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Antragsverfahren sowie die personellen und finanziellen Auswirkungen zu konkretisieren. Der Sonderzuschuss soll zeitlich begrenzt sein und endet, sobald die KiBiz-Förderung die tatsächlichen Mietkosten deckt oder nach maximal 25 Jahren. Für die Umsetzung der Förderrichtlinien und die Bearbeitung der Anträge im Jugendamt können zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich werden.
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Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.01.2024 · Jugendhilfeausschuss (18. Sondersitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Überplanmäßige Mittelbereitstellung Offener Ganztag - Fachbereich SchuleZur Vorlage · 0031/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.960.700 Euro für das Jahr 2023 im Bereich der offenen Ganztagsschulen entscheiden. Die Vorlage begründet den Bedarf mit veränderten Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im Jahr 2022 noch nicht absehbar waren.
Ein Teil des Mehraufwands resultiert aus neuen Tarifvereinbarungen im Bereich der Personalkostenausgaben. Da die Stadt Essen die Kosten für die bei der Jugendhilfe gGmbH beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher übernimmt, fielen durch Inflationsausgleiche und laufende Anpassungen Kosten in Höhe von rund einer Million Euro an. Zudem kam es zu einem höheren Bedarf an Betreuungsplätzen als ursprünglich geplant: Statt der veranschlagten zehn zusätzlichen Gruppen wurden für das Schuljahr 2023/24 insgesamt 37 weitere Gruppen eingerichtet, was einen Mehraufwand von 526.555 Euro zur Folge hatte.
Ein weiterer Kostenfaktor betrifft die Küchenkräfte der RGE. Durch den Gruppenausbau und tarifliche Änderungen entstand hier ein Mehrbedarf von 434.145 Euro. Die Verwaltung führt diese Ausgaben als gesetzliche Pflichtaufgaben sowie vertragliche Verpflichtungen an. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft hat bereits eine Empfehlung zur Beschlussfassung abgegeben.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung)
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.1Überplanmäßige Mittelbereitstellung Offener Ganztag - Fachbereich SchuleZur Vorlage · 0031/2024/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 1.960.700 Euro für den Bereich der Grundschulen im Haushaltsjahr 2023. Die Mittel sind für den Offenen Ganztag vorgesehen und decken Kosten ab, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Haushaltsplanung im Jahr 2022 nicht absehbar waren.
Ein wesentlicher Teil des Bedarfs resultiert aus veränderten Rahmenbedingungen bei den Personalkosten. Die Stadt übernimmt die Personalkosten für Erzieherinnen und Erzieher der Jugendhilfe gGmbH (JHE). Im Rahmen neuer Tarifvereinbarungen fielen durch Inflationsausgleichszahlungen Kosten in Höhe von rund 1.000.000 Euro an, die im ursprünglichen Haushaltsplan nicht enthalten waren.
Zudem kam es zu einem höheren Bedarf bei der Erweiterung der Betreuungsgruppen. Statt der ursprünglich geplanten zehn zusätzlichen Gruppen wurden für das Schuljahr 20gestellt/2024 insgesamt 37 Gruppen eingerichtet, was einen Mehraufwand von 526.555 Euro zur Folge hatte. Ein weiterer Kostenfaktor ist der erhöhte Bedarf an Küchenkräften bei der RGE sowie eine Tariferhöhung, die mit 434.145 Euro zu Buche schlägt. Die Finanzierung dieser überplanmäßigen Mittel erfolgt durch Mehrerträge aus der Gewerbesteuer.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Frida-Levy-Gesamtschule – Neubauprojekt der 6-zügigen Gesamtschule mit 5 Sporthallen – Bereitstellung von Planungsmitteln, Kauf und Errichtung eines Interim GebäudesZur Vorlage · 1961/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über verschiedene Maßnahmen für das Neubauprojekt der Frida-Levy-Gesamtschule entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Beauftragung von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 5 der HOAI in Höhe von 20,5 Millionen Euro vor. Zudem wird ein Teilbaubeginn zur Vorbereitung des Baufeldes mit einem Budget von 2 Millionen Euro beantragt. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2024 in Höhe von insgesamt 17,5 Millionen Euro vorgesehen, wobei die Kassenwirksamkeit auf die Jahre 2025 und 2026 verteilt wird.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Errichtung eines Interimsgebäudes auf dem Schulgelände. Hierfür werden Kosten in Höhe von insgesamt 10,5 Millionen Euro für Bau, Planung und Baufeldherrichtung veranschlagt. Die Kostenentwicklung des Gesamtprojekts wurde unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Brandschutzanforderungen, die Notwendigkeit der Interimslösung sowie Maßnahmen zur Baugrundsicherung infolge des ehemaligen Steinkohlenabbaus angepasst. Der aktuelle Kostenrahmen für die Bauleistungen und Außenanlagen wird auf etwa 188,4 Millionen Euro geschätzt. Durch die Durchführung der nächsten Planungsphasen sollen Projektrisiken minimiert und eine verlässliche Kostenermittlung angestrebt werden, sodass ein Beschluss zum Baubeginn voraussichtlich im Jahr 2025 erfolgen kann.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums am Standort Katzenbruchstraße, Gymnasium Essen-Nord-Ost Hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1923/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für zwei Bauvorhaben am Standort Katzenbruchstraße beschließen. Das Projekt umfasst den Neubau des Gymnasiums Essen-Nord-Ost sowie ein zusätzliches Gebäude in Modulbauweise. Für das Hauptprojekt sind Gesamtkosten in Höhe von 91 Millionen Euro vorgesehen, während die Kosten für den Modulbau auf 6 Millionen Euro beziffert werden.
Das geplante Schulgebäude wird in einer Holz-Hybrid-Bauweise errichtet und soll nach dem Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen das Zertifikat „Silber“ anstreben. Die Planung sieht unter anderem Unterrichtsräume, Fachbereiche sowie Gemeinschaftsflächen vor und setzt auf regenerative Energien durch Wärmepumpen und eine Photovoltaikanlage. Das zusätzliche Gebäude in Holzmodulbauweise ersetzt die ursprünglich geplante temporäre Containerlösung, da seitens der Schule ein dauerhafter Raumbedarf für Ganztagsangebote und Büroräume angemeldet wurde.
Durch die Erweiterung des Projekts um den Modulbau verschiebt sich die Fertigstellung des Hauptgebäudes voraussichtlich auf das erste Quartal 2028, während der Modulbau bereits im vierten Quartal 2025 fertiggestellt werden soll. Die Kostenentwicklung zeigt einen Anstieg gegenüber ursprünglichen Schätzungen aus dem Jahr 2018, was unter anderem auf die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs und neue bauliche Vorgaben zurückzuführen ist.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 4. Quartal 2023Zur Vorlage · 1787/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Sanierung der Essener Schultoiletten für das vierte Quartal 2023 gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Maßnahmen. Von insgesamt 189 Schulstandorten weisen derzeit noch 85 Anlagen Sanierungsbedarf auf. Im Berichtszeitraum wurden durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft fünf Projekte mit einem Gesamtvolumen von circa 2,55 Millionen Euro fertiggestellt. Die verbleibenden Maßnahmen werden durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft, die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) sowie die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) umgesetzt.
Die Projekte befinden sich in unterschiedlichen Phasen der Planung und Bauausführung. Um die Umsetzung zu beschleunigen, wurden Maßnahmen zwischen den beteiligten Akteuren umverteilt, unter anderem durch die Abgabe von Projekten von der EABG an die GVE. Ein Teil der GVE-Maßnahmen soll bis Ende 2024 abgeschlossen werden, während die restlichen Sanierungen bis Ende 2025 geplant sind.
Hinsichtlich der Kosten wird aufgrund der Baupreissteigerungen derzeit von einer Unterdeckung in Höhe von rund 4 Millionen Euro ausgegangen. Die Finanzierung erfolgt über einen investiven Pool mit einem jährlichen Budget von 5 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025. Bei einzelnen Projekten wurden Kostenanpassungen notwendig, etwa durch den Einbau von Lüftungsanlagen oder aufgrund erweiterter Instandsetzungsarbeiten an Gebäudeteilen.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Turnhallensanierungsprogramm hier: Sachstand 1. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 1816/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Sachstand des Turnhallensanierungsprogramms für das erste Halbjahr 2024 vorgelegt. Das Programm, welches auf Beschlüssen aus dem Jahr 2015 basiert, umfasst die Sanierung von insgesamt 143 Turn- und Sporthallen sowie drei Lehrschwimmbecken. Von diesen Einrichtungen befinden sich 42 Maßnahmen in einem abgeschlossenen, laufenden oder planenden Zustand. Davon sind 18 Projekte bereits abgeschlossen, während weitere Maßnahmen im Rahmen laufender Sanierungen sowie eines neuen fünften Pakets durchgeführt werden.
Bisher wurden rund 131,9 Millionen Euro in die Sanierung investiert, finanziert durch verschiedene Förderprogramme und den städtischen Haushalt. Für die verbleibenden 101 Hallen besteht weiterhin Sanierungsbedarf. Der prognostizierte Instandhaltungsbedarf für diese Einrichtungen wird auf etwa 285 Millionen Euro geschätzt, wobei die Kosten über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren verteilt sind. Die Priorisierung sieht für die nächsten ein bis zwei Jahre einen Bedarf von 14 Millionen Euro vor. Parallel dazu werden zukünftige Schulbauprojekte, wie etwa an der Tiegelschule oder dem Leibniz-Gymnasium, den Neubau oder die Erweiterung von Hallenteilen beinhalten.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.01.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 25.Montessorischule am Lönsberg - Energetische Sanierung der Turnhalle LönsbergZur Vorlage · 1830/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die energetische Sanierung der Turnhalle am Lönsberg beschließen. Das Projekt umfasst Gesamtkosten in Höhe von 3.380.000 Euro. Die Verwaltung bittet den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft um nachträgliche Kenntnisnahme, um eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden, da die Turnhalle bereits seit Februar 2021 nicht mehr genutzt werden kann.
Ursprünglich als einfache Erneuerung der Heiz-, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen geplant, hat sich das Vorhaben aufgrund baulicher Erkenntnisse zu einer umfassenden Großsanierung ausgeweitet. Im Rahmen von Prüfungen wurden Mängel an der Tragkonstruktion sowie die Notwendigkeit einer Schadstoffsanierung aufgrund eines Asbestbefundes festgestellt. Die Maßnahmen umfassen nun auch die Sanierung des Dachbereichs, der Decken, der Umkleiden und der Sanitärräume sowie die Installation eines LED-Beleuchtungskonzepts. Zudem werden die Anlagen für den künftigen Einsatz von Wärmepumpen vorbereitet.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2024 sind Mittel in Höhe von 2.000.000 Euro für das Projekt geplant, während die verbleibenden Kosten im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 berücksichtigt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.01.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Bauhof Elisenstraße - überplanmäßige Mittelbereitstellung für erweiterte PlanungsleistungenZur Vorlage · 1982/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erweiterung der Planungsleistungen für den Bauhof Elisenstraße entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die Gesamtkosten für die Planungen bis einschließlich Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf 1.240.000 Euro festzulegen. Hierfür wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 637.000 Euro aus dem Projektpool für allgemeine Planungsleistungen beantragngt.
Die Anpassung der Planung resultiert aus veränderten logistischen Anforderungen, zusätzlichen Maßnahmen durch die Nutzer sowie aktuellen Marktentwicklungen. Zu den erweiterten Leistungen gehören unter anderem die Umgestaltung einer Fläche am ehemaligen Gebäude 1 zu einem Parkplatz als Ausweichfläche während der Bauphase sowie die Unterbringung der Verkehrsmanagement Zentrale in Gebäude 3. Zudem ist eine Erweiterung der Osthalle zur Unterbringung der Abteilung für Kritische Infrastruktur vorgesehen. Da das Amt für Straßen und Verkehr die Projektsteuerung nicht intern übernehmen kann, sind zusätzliche Kosten für eine externe Projektsteuerung angefallen.
Durch diese Anpassungen sowie die allgemeine Preisentwicklung erhöht sich der geschätzte Gesamtkostenrahmen für die gesamte Maßnahme von 14,55 Millionen Euro auf 16 Millionen Euro. Die Umsetzung der Baumaßnahmen muss aufgrund des laufenden Dienstbetriebs in mehreren Abschnitten erfolgen.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 27.Niederschrift Nr. 27 über die Sitzung des Rates vom 29.11.2023
- 28.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 29.Mitteilungen der Verwaltung
- 30.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 31.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: Erlöse aus dem Verkauf der STEAGErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 31.1Generationengerechte Verwendung des STEAG-Verkaufserlöses / Rückführung von LiquiditätsgewinnErgebnis: mehrheitlich abgelehnt
- 32.Grundstücksangelegenheit in Essen-BergerhausenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 32.1Grundstücksangelegenheit in Essen-BergerhausenErgebnis: mehrheitlich abgelehnt
- 32.2Vorab-Auszug ASPB
- 32.3Grundstücksangelegenheit in Essen-BergerhausenErgebnis: mehrheitlich beschlossen in Verbindung mit der Vorlage 1900/2023/7
- 33.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil