Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Essen zum 01.03.2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Neufassung der Friedhofs- und Gebührensatzung für die Essener Friedhöfe vorgelegt, der zum 1. März 2024 in Kraft treten soll. Ein zentraler Bestandteil der Vorlage ist die Erhöhung des Anteils öffentlichen Grüns auf Friedhöfen von bisher 5,52 Prozent auf 15 Prozent. Für das Jahr 2024 entspricht dies einer Erhöhung der entsprechenden Mittel von 752.000 Euro auf 1.402.670 Euro.
Die Anpassung der Gebühren basiert auf dem Kostendeckungsgebot nach dem Kommunalabgabengesetz NRW. Ziel der Neukalkulation ist es, eine nahezu vollständige Kostendeckung von 99,77 Prozent zu erreichen. Die Kalkulation berücksichtigt steigende Personalkosten, Preissteigerungen bei Sachkosten in einer Spanne von 2 bis 7 Prozent sowie gestiegene Energiekosten sowie geschätzte zukünftige Fallzahlen. Für das Jahr 2024 werden Gesamteinnahmen in Höhe von 11.502.000 Euro den Gesamtkosten von 11.528.000 Euro gegenübergestellt.
Der Beratungsprozess sieht Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses am 24. Januar 2024 sowie des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz am 30. Januar 2024 vor, bevor der Rat der Stadt Essen am 31. Januar 2024 über die Vorlage entscheidet. Nach der Umsetzung der Gebührenerhöhungen soll dem zuständigen Ausschuss über die Marktreaktion berichtet werden, um bei Bedarf weitere Anpassungen prüfen zu können.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 31.01.2024mehrheitlich beschlossen
- 30.01.2024einstimmig empfohlen
- 24.01.2024einstimmig empfohlen
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