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Vorlage

Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Essen zum 01.03.2024

2000/2023/6 31.01.2024 Grün und Gruga

🟢 Beschlossen 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Essen zum 1. März 2024 vor. Die Neufassung der Friedhofssatzung umfasst strukturelle Änderungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit sowie zur Optimierung von Arbeitsabläufen. Dabei wird das Angebot an Grabarten an aktuelle Trends angepasst, indem beispielsweise anonyme Erdreihengräber aus dem Sortiment genommen werden, während neue Urnenthemengräber eingeführt werden.

Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Erhöhung des Anteils öffentlichen Grüns auf den Friedhofsflächen. Dieser Anteil soll von bisher 5,52 Prozent, was einem Betrag von 752.000 Euro entspricht, auf 15 Prozent angehoben werden. Dies entspricht einer Summe von 1.402.670 Euro für das Jahr 2024. Die Anpassung begründet sich damit, dass die Kosten für Flächen, die nicht unmittelbar der Bestattung dienen – wie etwa Wiesen oder Baumgruppen –, aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden sollen.

Parallel dazu sieht die Neufassung der Gebührensatzung eine Anpassung der Gebühren vor, um eine nahezu vollständige Kostendeckung zu erreichen. Hintergrund sind gestiegene Personalkosten sowie allgemeine Preissteigerungen. Die Kalkulation berücksichtigt dabei die Wettbewerbssituation mit privaten und konfessionellen Anbietern sowie das gesetzliche Kostendeckungsgebot des Kommunalabgabengesetzes.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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