Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung einer SchriftführerinZur Vorlage · 1970/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen wird über die Bestellung einer weiteren Schriftführerin beraten. Die entsprechende Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, eine Mitarbeiterin der Verwaltung für diese Funktion zu bestimmen.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bilden die Paragrafen 52 und 58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Paragrafen 20 und 24 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Diese Bestimmungen schreiben vor, dass über die im Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen ist. Diese Niederschrift muss unter anderem von einer zu bestellenden Schriftführerin oder einem zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Mit dem Beschlussvorschlag soll die Fortführung der bisherigen Tätigkeit in dieser Rolle sichergestellt werden. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Protokollierung der Ausschusssitzungen durch die Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Niederschrift Nr. 24 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.11.2023
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und TrägernZur Vorlage · 0024/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Essen haben mit dem Antrag 0024/2024/CDU/GRÜNE Vorgaben für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen in der Integrationsarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Die Stadtverwaltung soll sich weiterhin um Kooperationen mit verschiedenen Trägern bemühen und diese – abhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – finanziell unterstützen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Verpflichtung der Institutionen zum Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dies beinhaltet die Ablehnung von Rassismus und Antisemitismus nach der Definition der International Holocaust Remembrance Alliance sowie ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels. Bei Zweifeln an diesen Kriterien soll die Verwaltung eine Prüfung vornehmen und die Ratsgremien informieren. Auch Finanzierungen aus dem Ausland oder inländische Unterstützungsleistungen sollen bei entsprechenden Zweifeln unter die Prüfung fallen.
Zudem wird die Erarbeitung neuer Leit- und Förderrichtlinien gefordert, um die rechtssichere Überprüfung der Anforderungen zu gewährleisten. Im Bereich der freien Jugendhilfe sollen Zweifel der Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss gemeldet werden, wobei Träger zur Vorstellung im Ausschuss verpflichtet sein sollen. Darüber hinaus wird angeregt, die Unterstützung von islamischen Gemeinden vorrangig auf solche zu beschränken, deren Imame an Fakultäten für Islamische Theologie deutscher Universitäten ausgebildet wurden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen mit Gegenstimme der SPD Fraktion und mit Enthaltungen der FDP Fraktion und der Fraktion Die Partei
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 07.02.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Finanzwirtschaftliche Auswirkungen der Bundeshaushaltskrise auf den Haushalt der Stadt EssenZur Vorlage · 0026/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstand zu den finanziellen Auswirkungen der Bundeshaushaltskrise auf den Haushalt der Stadt Essen zur Kenntnis. Grundlage für die aktuelle Situation ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, welches den zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2021 als verfassungswidrig einstufte. Dies bedingt Anpassungen im Entwurf des Bundeshaushalts 2024 in einem Umfang von 17 Milliarden Euro.
Zur Kompensierung der Deckungslücke sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, wie die Heranziehung von Rücklagen aus Sondervermögen, Änderungen bei den Regionalisierungsmitteln für den öffentlichen Personennahverkehr sowie Anpassungen bei der CO2-Bepreisung. Im Bereich des Klima- und Transformationsfonds ist zudem das Auslaufen der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie die Streichung des Bundeszuschusses für Übertragungsnetzbetreiber geplant, was eine Änderung der Netzentgelte zur Folge hat.
Eine interne Abfrage der Stadtkämmerei zeigt, dass die konkreten Auswirkungen auf die kommunale Ebene derzeit noch nicht absehbar sind. Die weitere Entwicklung hängt von den kommenden Beschlüssen im Bundestag und im Bundesrat ab.
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- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5 a.Haushaltssatzung 2024 hier: Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 16. Januar 2024 zur Anzeige der Haushaltssatzung 2024 der Stadt EssenZur Vorlage · 0069/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 der Bezirksregierung Düsseldorf angezeigt. Die Anzeige erfolgte am 1. Dezember 2023 gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Mit einem Schreiben vom 16. Januar 2024 teilte die Bezirksregierung mit, dass die Haushaltssatzung 2024 keine genehmigungspflichtigen Tatbestände enthält und somit öffentlich bekannt gemacht werden kann. Die Bekanntmachung ist für den 26. Januar 2024 im Amtsblatt der Stadt Essen vorgesehen.
Dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen wird vorgeschlagen, das Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf zur Kenntnis zu nehmen. Damit wird die Rückmeldung der Aufsichtsbehörde bezüglich der Anzeige der Haushaltssatzung 2024 formal dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Auflösung der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 und Übertragung des Stiftungsvermögens an die Stiftung zur Pflege der örtlichen KunstZur Vorlage · 0022/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Auflösung der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 und die Übertragung des verbleibenden Stiftungsvermögens an die Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst entscheiden. Die im Jahr 2009 gegründete Stiftung steht seit Januar 2013 unter der treuhänderischen Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR). Da seit 2018 keine Kunst- und Kulturprojekte mehr unterstützt wurden und die Mittel derzeit primär für Verwaltungsaufgaben wie die Erstellung von Jahresabschlüssen eingesetzt werden, kann der Stiftungszweck nicht mehr erfüllt werden. Zur Verfügung stehen aktuell 4.700 Euro an liquiden Mitteln sowie 25.000 Euro Stammkapital.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Vertreter der Stadt Essen im Verwaltungsrat der Stiftung zur Auflösung zu ermächtigen. Gleichzeitig soll das nach der Auflösung verbleibende Vermögen der Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst zugeführt werden. Diese in der Verwaltung der Stadt Essen geführte Stiftung verfolgt den Zweck, Kunst und Kultur im Stadtgebiet zu fördern und Projekte für die Jugend zu unterstützen. Die Übertragung der Mittel soll eine Verwendung sicherstellen, die dem ursprünglichen Stiftungszweck der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 entspricht.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Verfahren zur Nachbesetzung der Geschäftsführerposition der EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH (EVB) und der RGE Servicegesellschaft Essen mbHZur Vorlage · 0008/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss befasst sich mit dem Verfahren zur Nachbesetzung der Geschäftsführerposition bei der EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH (EVB) sowie der RGE Servicegesellschaft Essen mbH. Da die derzeitige Geschäftsführung zum 31. August 2024 in den Ruhestand geht, muss die Position neu besetzt werden. Es ist vorgesehen, dass die Personenidentität in der Geschäftsführung beider Gesellschaften zunächst beibehalten wird.
Die Suche nach einer Nachfolge soll durch eine Findungskommission erfolgen. Der Aufsichtsrat der RGE Servicegesellschaft Essen mbH ist für die Einsetzung und Zusammensetzung dieser Kommission zuständig, welche gleichzeitig als Findungskommission für die EVB fungieren wird. Die Arbeit der Kommission ist für den Zeitraum von Februar bis April 2024 geplant. Im Juni 2024 soll ein Empfehlungsbeschluss des Aufsichtsrats vorliegen, sodass der Rat der Stadt Essen voraussichtlich am 26. Juni 2024 über die Bestellung entscheiden kann.
Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, eine Prüfung einzuleiten. Dabei soll untersucht werden, ob eine Zusammenlegung der EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH mit der RGE Servicegesellschaft Essen mbH oder andere Formen der Optimierung beider Gesellschaften sinnvoll sind.
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- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Überplanmäßige Mittelbereitstellung Offener Ganztag - Fachbereich SchuleZur Vorlage · 0031/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.960.700 Euro für das Jahr 2023 im Bereich der offenen Ganztagsschulen entscheiden. Die Vorlage begründet den Bedarf mit veränderten Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im Jahr 2022 noch nicht absehbar waren.
Ein Teil des Mehraufwands resultiert aus neuen Tarifvereinbarungen im Bereich der Personalkostenausgaben. Da die Stadt Essen die Kosten für die bei der Jugendhilfe gGmbH beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher übernimmt, fielen durch Inflationsausgleiche und laufende Anpassungen Kosten in Höhe von rund einer Million Euro an. Zudem kam es zu einem höheren Bedarf an Betreuungsplätzen als ursprünglich geplant: Statt der veranschlagten zehn zusätzlichen Gruppen wurden für das Schuljahr 2023/24 insgesamt 37 weitere Gruppen eingerichtet, was einen Mehraufwand von 526.555 Euro zur Folge hatte.
Ein weiterer Kostenfaktor betrifft die Küchenkräfte der RGE. Durch den Gruppenausbau und tarifliche Änderungen entstand hier ein Mehrbedarf von 434.145 Euro. Die Verwaltung führt diese Ausgaben als gesetzliche Pflichtaufgaben sowie vertragliche Verpflichtungen an. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft hat bereits eine Empfehlung zur Beschlussfassung abgegeben.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung)
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Gewährung von Sonderzuschüssen zu den Mietkosten für Kindertageseinrichtungen bei Neubau von EinrichtungenZur Vorlage · 0014/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 die Gewährung von Sonderzuschüssen zu den Mietkosten bei Neubauten von Kindertageseinrichtungen beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass Träger auf Antrag und nach Einzelfallprüfung eine temporäre finanzielle Unterstützung erhalten können, welche über die Mietpauschale des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hinausgeht. Die genauen Förderrichtlinien sollen noch festgelegt werden.
Hintergrund der Initiative sind gestiegene Baukosten sowie höhere Betriebskosten, etwa für Strom und Gas. Während der aktuelle Mietkostenzuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen bei etwa 12,24 Euro pro Quadratmeter liegt, werden für Neubauten Mieten zwischen 15 und 18 Euro pro Quadratmeter erwartet. Da die Stadt Essen zur Sicherstellung einer ausreichenden Betreuungsangebote verpflichtet ist, soll der kommunale Zuschuss die Finanzierung neuer Kapazitäten unterstützen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Antragsverfahren sowie die personellen und finanziellen Auswirkungen zu konkretisieren. Der Sonderzuschuss soll zeitlich begrenzt sein und endet, sobald die KiBiz-Förderung die tatsächlichen Mietkosten deckt oder nach maximal 25 Jahren. Für die Umsetzung der Förderrichtlinien und die Bearbeitung der Anträge im Jugendamt können zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich werden.
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- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.01.2024 · Jugendhilfeausschuss (18. Sondersitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Straßenbenennung hier: Umbenennung des "Kardinal-Hengsbach-Platz" - Arbeitsbezeichnung H 36 - im Stadtteil StadtkernZur Vorlage · 0005/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Umbenennung eines Platzes im Essener Stadtkern in „Friedensplatz“ beschließen. Die Vorlage sieht vor, den derzeitigen Platz, der nach einem verstorbenen Geistlichen benannt wurde, umzubenennen. Hintergrund sind Vorwürfe gegen die Person, nach der die Benennung im Jahr 1994 erfolgte.
Die Bezirksvertretung I wird zu diesem Vorschlag angehört. Da dem betreffenden Platz keine Anliegeradressen zugeordnet sind, sind keine Umnummerierungen erforderlich. Von der üblichen Praxis, den alten Namen für eine Übergangszeit zusätzlich am neuen Schild lesbar anzubringen, kann in diesem Fall ausnahmsweise abgesehen werden.
Die Kosten für ein neues Straßennamensschild werden mit etwa 200 Euro veranschlagt. Der Benennungsbeschluss wird nach der Entscheidung im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht. Die Änderung wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig, sofern kein Einspruch gegen den Beschluss erhoben wird.
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Beratungsfolge
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I — einstimmig keine Bedenken erhoben, Berücksichtigung der Anmerkungen erbeten
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - Vorab-Auszug BV I
- 11.Umgestaltung Spielplatz MünstermannstraßeZur Vorlage · 1789/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Umgestaltung des Spielplatzes Münstermannstraße im Stadtbezirk Gerschede. Das Vorhaben basiert auf der Spielraumleitplanung für den Zeitraum 2022 bis 2024, welche Gebiete mit hohem Handlungsbedarf bei Spielplätzen priorisiert. Ziel der Maßnahme ist die Zusammenführung bisher getrennter Spiel- und Ballspielflächen an einem neuen Standort im nordwestlichen Eingangsbereich der Grünanlage. Durch die räumliche Verlegung sollen die Sichtbarkeit sowie die Barrierefreiheit verbessert werden.
Der neue Spielplatz soll als Angebot der Kategorie A für Kinder und Jugendliche von null bis 17 Jahren dienen. Die Planung sieht eine Sandspielfläche mit Spielhaus, eine Wippe und einen Kletterwald vor. Ergänzt wird das Angebot durch eine Ballspielfläche für Basketball und Fußball mit lärmgedämmten Zäunen sowie eine Tischtennisplatte. Im Rahmen der Erschließung durch neue Wege werden zwei Bäume und Sträucher entfernt; als Ausgleich werden vier neue Bäume und Blütensträucher gepflanzt.
Der einmalige Investitionsbedarf beläuft sich auf circa 540.000 Euro, inklusive Planungskosten. Da die Kosten eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfordern, wird dem Rat der Stadt Essen die Bereitstellung dieser Mittel vorgeschlagen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt diesen Beschluss. Der Baubeginn sowie die Fertigstellung sind für das Jahr 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Beauftragung von weiteren Ingenieurleistungen bei der Maßnahme „P + R Anlage Bahnhof Essen-Kettwig“Zur Vorlage · 1995/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für die Park-and-Ride-Anlage am Bahnhof Essen-Kettwig beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht eine Aufstockung der bisher veranschlagten 300.000 Euro um weitere 573.000 Euro vor, was zu einem neuen Gesamtwert von 873.000 Euro für diesen Bereich führt.
Die bisherige Planung umfasste die erste Stufe der Leistungen bis zum Planbeschluss. Die beantragte Erweiterung umfasst nun die zweite Stufe der Beauftragung des externen Projektträgers NRW.Urban KE. Dies beinhaltet weitere Ingenieurleistungen sowie, nach einem erfolgten Baubeschluss, den Hochbau an sich. Die erforderlichen Mittel für diese zweite Phase in Höhe von 573.000 Euro sind im Haushaltsplan 2024 der Stadt Essen unter dem entsprechenden PSP-Element bereits vorhanden. Über die darüber hinausgehenden Kosten für die eigentliche Umsetzung der Maßnahme wird mit einer separaten Vorlage informiert. Die Maßnahme ist laut Begründung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Schaffung von Parkraum vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12 a.Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Essen zum 01.03.2024Zur Vorlage · 2000/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Essen zum 1. März 2024 vor. Die Neufassung der Friedhofssatzung umfasst strukturelle Änderungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit sowie zur Optimierung von Arbeitsabläufen. Dabei wird das Angebot an Grabarten an aktuelle Trends angepasst, indem beispielsweise anonyme Erdreihengräber aus dem Sortiment genommen werden, während neue Urnenthemengräber eingeführt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Erhöhung des Anteils öffentlichen Grüns auf den Friedhofsflächen. Dieser Anteil soll von bisher 5,52 Prozent, was einem Betrag von 752.000 Euro entspricht, auf 15 Prozent angehoben werden. Dies entspricht einer Summe von 1.402.670 Euro für das Jahr 2024. Die Anpassung begründet sich damit, dass die Kosten für Flächen, die nicht unmittelbar der Bestattung dienen – wie etwa Wiesen oder Baumgruppen –, aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden sollen.
Parallel dazu sieht die Neufassung der Gebührensatzung eine Anpassung der Gebühren vor, um eine nahezu vollständige Kostendeckung zu erreichen. Hintergrund sind gestiegene Personalkosten sowie allgemeine Preissteigerungen. Die Kalkulation berücksichtigt dabei die Wettbewerbssituation mit privaten und konfessionellen Anbietern sowie das gesetzliche Kostendeckungsgebot des Kommunalabgabengesetzes.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums am Standort Katzenbruchstraße, Gymnasium Essen-Nord-Ost Hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1923/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für zwei Bauvorhaben am Standort Katzenbruchstraße beschließen. Das Projekt umfasst den Neubau des Gymnasiums Essen-Nord-Ost sowie ein zusätzliches Gebäude in Modulbauweise. Für das Hauptprojekt sind Gesamtkosten in Höhe von 91 Millionen Euro vorgesehen, während die Kosten für den Modulbau auf 6 Millionen Euro beziffert werden.
Das geplante Schulgebäude wird in einer Holz-Hybrid-Bauweise errichtet und soll nach dem Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen das Zertifikat „Silber“ anstreben. Die Planung sieht unter anderem Unterrichtsräume, Fachbereiche sowie Gemeinschaftsflächen vor und setzt auf regenerative Energien durch Wärmepumpen und eine Photovoltaikanlage. Das zusätzliche Gebäude in Holzmodulbauweise ersetzt die ursprünglich geplante temporäre Containerlösung, da seitens der Schule ein dauerhafter Raumbedarf für Ganztagsangebote und Büroräume angemeldet wurde.
Durch die Erweiterung des Projekts um den Modulbau verschiebt sich die Fertigstellung des Hauptgebäudes voraussichtlich auf das erste Quartal 2028, während der Modulbau bereits im vierten Quartal 2025 fertiggestellt werden soll. Die Kostenentwicklung zeigt einen Anstieg gegenüber ursprünglichen Schätzungen aus dem Jahr 2018, was unter anderem auf die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs und neue bauliche Vorgaben zurückzuführen ist.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Frida-Levy-Gesamtschule – Neubauprojekt der 6-zügigen Gesamtschule mit 5 Sporthallen – Bereitstellung von Planungsmitteln, Kauf und Errichtung eines Interim GebäudesZur Vorlage · 1961/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über verschiedene Maßnahmen für das Neubauprojekt der Frida-Levy-Gesamtschule entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Beauftragung von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 5 der HOAI in Höhe von 20,5 Millionen Euro vor. Zudem wird ein Teilbaubeginn zur Vorbereitung des Baufeldes mit einem Budget von 2 Millionen Euro beantragt. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2024 in Höhe von insgesamt 17,5 Millionen Euro vorgesehen, wobei die Kassenwirksamkeit auf die Jahre 2025 und 2026 verteilt wird.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Errichtung eines Interimsgebäudes auf dem Schulgelände. Hierfür werden Kosten in Höhe von insgesamt 10,5 Millionen Euro für Bau, Planung und Baufeldherrichtung veranschlagt. Die Kostenentwicklung des Gesamtprojekts wurde unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Brandschutzanforderungen, die Notwendigkeit der Interimslösung sowie Maßnahmen zur Baugrundsicherung infolge des ehemaligen Steinkohlenabbaus angepasst. Der aktuelle Kostenrahmen für die Bauleistungen und Außenanlagen wird auf etwa 188,4 Millionen Euro geschätzt. Durch die Durchführung der nächsten Planungsphasen sollen Projektrisiken minimiert und eine verlässliche Kostenermittlung angestrebt werden, sodass ein Beschluss zum Baubeginn voraussichtlich im Jahr 2025 erfolgen kann.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Montessorischule am Lönsberg - Energetische Sanierung der Turnhalle LönsbergZur Vorlage · 1830/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die energetische Sanierung der Turnhalle am Lönsberg beschließen. Das Projekt umfasst Gesamtkosten in Höhe von 3.380.000 Euro. Die Verwaltung bittet den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft um nachträgliche Kenntnisnahme, um eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden, da die Turnhalle bereits seit Februar 2021 nicht mehr genutzt werden kann.
Ursprünglich als einfache Erneuerung der Heiz-, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen geplant, hat sich das Vorhaben aufgrund baulicher Erkenntnisse zu einer umfassenden Großsanierung ausgeweitet. Im Rahmen von Prüfungen wurden Mängel an der Tragkonstruktion sowie die Notwendigkeit einer Schadstoffsanierung aufgrund eines Asbestbefundes festgestellt. Die Maßnahmen umfassen nun auch die Sanierung des Dachbereichs, der Decken, der Umkleiden und der Sanitärräume sowie die Installation eines LED-Beleuchtungskonzepts. Zudem werden die Anlagen für den künftigen Einsatz von Wärmepumpen vorbereitet.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2024 sind Mittel in Höhe von 2.000.000 Euro für das Projekt geplant, während die verbleibenden Kosten im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 berücksichtigt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.01.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Bauhof Elisenstraße - überplanmäßige Mittelbereitstellung für erweiterte PlanungsleistungenZur Vorlage · 1982/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erweiterung der Planungsleistungen für den Bauhof Elisenstraße entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die Gesamtkosten für die Planungen bis einschließlich Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf 1.240.000 Euro festzulegen. Hierfür wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 637.000 Euro aus dem Projektpool für allgemeine Planungsleistungen beantragngt.
Die Anpassung der Planung resultiert aus veränderten logistischen Anforderungen, zusätzlichen Maßnahmen durch die Nutzer sowie aktuellen Marktentwicklungen. Zu den erweiterten Leistungen gehören unter anderem die Umgestaltung einer Fläche am ehemaligen Gebäude 1 zu einem Parkplatz als Ausweichfläche während der Bauphase sowie die Unterbringung der Verkehrsmanagement Zentrale in Gebäude 3. Zudem ist eine Erweiterung der Osthalle zur Unterbringung der Abteilung für Kritische Infrastruktur vorgesehen. Da das Amt für Straßen und Verkehr die Projektsteuerung nicht intern übernehmen kann, sind zusätzliche Kosten für eine externe Projektsteuerung angefallen.
Durch diese Anpassungen sowie die allgemeine Preisentwicklung erhöht sich der geschätzte Gesamtkostenrahmen für die gesamte Maßnahme von 14,55 Millionen Euro auf 16 Millionen Euro. Die Umsetzung der Baumaßnahmen muss aufgrund des laufenden Dienstbetriebs in mehreren Abschnitten erfolgen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Mitteilungen der Verwaltung
- 18.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: Erlöse aus dem Verkauf der STEAGErgebnis: mehrheitlich empfohlen
- 19.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil