Bestellung einer Schriftführerin
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen wird über die Bestellung einer weiteren Schriftführerin beraten. Die entsprechende Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, eine Mitarbeiterin der Verwaltung für diese Funktion zu bestimmen.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bilden die Paragrafen 52 und 58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Paragrafen 20 und 24 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Diese Bestimmungen schreiben vor, dass über die im Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen ist. Diese Niederschrift muss unter anderem von einer zu bestellenden Schriftführerin oder einem zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Mit dem Beschlussvorschlag soll die Fortführung der bisherigen Tätigkeit in dieser Rolle sichergestellt werden. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Protokollierung der Ausschusssitzungen durch die Verwaltung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.01.2024einstimmig beschlossen
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