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Vorlage

Auflösung der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 und Übertragung des Stiftungsvermögens an die Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst

0022/2024/2 31.01.2024 Stadtkämmerei

🟢 Beschlossen 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll über die Auflösung der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 und die Übertragung des verbleibenden Stiftungsvermögens an die Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst entscheiden. Die im Jahr 2009 gegründete Stiftung steht seit Januar 2013 unter der treuhänderischen Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR). Da seit 2018 keine Kunst- und Kulturprojekte mehr unterstützt wurden und die Mittel derzeit primär für Verwaltungsaufgaben wie die Erstellung von Jahresabschlüssen eingesetzt werden, kann der Stiftungszweck nicht mehr erfüllt werden. Zur Verfügung stehen aktuell 4.700 Euro an liquiden Mitteln sowie 25.000 Euro Stammkapital.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Vertreter der Stadt Essen im Verwaltungsrat der Stiftung zur Auflösung zu ermächtigen. Gleichzeitig soll das nach der Auflösung verbleibende Vermögen der Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst zugeführt werden. Diese in der Verwaltung der Stadt Essen geführte Stiftung verfolgt den Zweck, Kunst und Kultur im Stadtgebiet zu fördern und Projekte für die Jugend zu unterstützen. Die Übertragung der Mittel soll eine Verwendung sicherstellen, die dem ursprünglichen Stiftungszweck der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 entspricht.

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