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Vorlage

Ruhrbahn GmbH hier: Kooperation mit der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA)

1775/2023/2 31.01.2024 Beteiligungsmanagement

🟢 Beschlossen 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Ruhrbahn GmbH und der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA) zustimmen. Die Vereinbarung wurde von den Oberbürgermeistern der Städte Essen, Bochum, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr ausgehandelt. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung sowie die Ruhrbahn GmbH beauftragt, die Zusammenarbeit umzusetzen und sukzessive weiterzuentwickeln.

Die Kooperation orientiert sich an den Leitsätzen des 11-Punkte-Papiers der Kooperation Metropole Ruhr. Ziel ist eine gemeinsame interkommunale Mobilitätsstrategie sowie die Nutzung von Synergie- und Skaleneffekten im öffentlichen Personennahverkehr. Die Zusammenarbeit umfasst Bereiche wie die Kundenorientierung, die Personalgewinnung und den gemeinsamen Einkauf von branchenspezifischen Produkten. Zudem sind eine gemeinsame Digitalisierungsstrategie sowie die Optimierung betrieblicher Prozesse zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit vorgesehen.

Weitere Schwerpunkte liegen in der besseren Verzahnung von Nahverkehr und Schienenverkehr, der Entwicklung gemeinsamer Mobilitätsangebote wie Sharing-Systeme oder On-Demand-Verkehr sowie der Bekämpfung des Fachkräftemangels durch gemeinsame Ausbildungsprogramme. Die Aufsichtsräte der beteiligten Unternehmen sollen jährlich über die Fortschritte der Kooperation informiert werden.

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