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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 27 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 14.12.2023
- 2.Bericht Brückensperrung A42 - Auswirkungen auf das Essener Stadtgebiet
- 3.Bericht Autobahn GmbH Rheinland - A40 Brücken
- 4.Schlagloch-Situation in Essen
- 5.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 6.Ruhrbahn GmbH hier: Kooperation mit der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA)Zur Vorlage · 1775/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Ruhrbahn GmbH und der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA) zustimmen. Die Vereinbarung wurde von den Oberbürgermeistern der Städte Essen, Bochum, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr ausgehandelt. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung sowie die Ruhrbahn GmbH beauftragt, die Zusammenarbeit umzusetzen und sukzessive weiterzuentwickeln.
Die Kooperation orientiert sich an den Leitsätzen des 11-Punkte-Papiers der Kooperation Metropole Ruhr. Ziel ist eine gemeinsame interkommunale Mobilitätsstrategie sowie die Nutzung von Synergie- und Skaleneffekten im öffentlichen Personennahverkehr. Die Zusammenarbeit umfasst Bereiche wie die Kundenorientierung, die Personalgewinnung und den gemeinsamen Einkauf von branchenspezifischen Produkten. Zudem sind eine gemeinsame Digitalisierungsstrategie sowie die Optimierung betrieblicher Prozesse zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit vorgesehen.
Weitere Schwerpunkte liegen in der besseren Verzahnung von Nahverkehr und Schienenverkehr, der Entwicklung gemeinsamer Mobilitätsangebote wie Sharing-Systeme oder On-Demand-Verkehr sowie der Bekämpfung des Fachkräftemangels durch gemeinsame Ausbildungsprogramme. Die Aufsichtsräte der beteiligten Unternehmen sollen jährlich über die Fortschritte der Kooperation informiert werden.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.01.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Bebauungsplan Nr. 6/22 "Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee (Weberplatz)" Information über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB sowie Aufstellungs- und VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 1685/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nummer 6/22 „Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee (Weberplatz)“ sieht die Entwicklung eines etwa 0,35 Hektar großen Areals im Essener Stadtbezirk I vor. Das Plangegebiet im Stadtteil Stadtkern wird durch die Kastanienallee, die I. Weberstraße, den Weberplatz sowie eine Grünfläche an der Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee begrenzt.
Das Vorhaben der Allbau GmbH umfasst die Errichtung eines geschlossenen, überwiegend sechsgeschossigen Gebäudeblocks mit einer gemischten Nutzung. Geplant ist ein Anteil von etwa 60 Prozent für Gewerbe – insbesondere Gastronomie, Handel und Dienstleistungen – sowie 40 Prozent für Wohnraum. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Bereitstellung von öffentlich gefördertem Wohnraum, wobei derzeit eine Quote von bis zu 100 Prozent angestrebt wird, um das Wohnungsangebot im Quartier zu ergänzen.
Zudem sieht der Entwurf die Neugestaltung der westlich angrenzenden Treppenanlage vor, um den Weberplatz mit dem nördlich gelegenen Universitätsviertel zu verknüpfen. Der Fokus liegt dabei auf der Stärkung des Umweltverbundes durch die Verortung des ruhenden Verkehrs im Untergrund. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet sowie die öffentliche Auslegung entscheiden. Die Bezirksvertretung I hat zu dem Vorschlag keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - [1.]Freiheit Emscher - Projektstatusbericht 2023Zur Vorlage · 1829/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Statusbericht 2023 zum Projekt „Freiheit Emscher“ informiert über die Entwicklung eines rund 1.700 Hektar großen Gebiets zwischen Bottrop und Essen. Im Zentrum steht die städtebauliche Nutzung ehemaliger Bergbauflächen durch die im April 2023 gegründete Entwicklungsgesellschaft (FEEG). Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts sowie des weiteren Vorgehens vor. Für ein Koordinierungsbüro wird ein Förderantrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 28. Februar 2027 gestellt, wobei die jährlichen Budgets zwischen 91.500 € und 518.500 € liegen. Zudem wird der Just Transition Fund (JTF) thematisiert, der für vier Städte rund 90 Millionen € bereitstellt, wobei investive Maßnahmen bis Mitte 2026 zu 75 % abgerechnet sein müssen.
Die Planung verschiedener Teilprojekte sieht eine Anpassung des Gewerbeboulevards vor, der nun primär entlang der Straßen Haverkamp und In der Welheimer Mark geführt wird. Der Knotenpunkt Gladbecker Straße/Daniel-Eckhardt-Straße/Teilungsweg soll als zentraler Erschließungspunkt ausgebaut werden. Für den Standort Prosper II ist eine vertiefte Planung möglich, wobei die Entlassung aus der Bergaufsicht für 2027/28 erwartet wird. Der Standort Welheimer Mark soll als Campus entwickelt werden. Für die Fläche Sturmshof erarbeitet die FEEG ein Sanierungskonzept zur Bodenbelastung, wobei die RAG MI GmbH ein Leistungsverzeichnis vorbereitet. Im Gebiet Emil Emscher befindet sich ein Bebauungsplan in Aufstellung, während die Stadtverwaltung Essen eine Machbarkeitsstudie für den Stadthafen Essen erstellt. Ziel der nächsten Schritte ist die Qualifizierung der Standorte zur Baureifmachung sowie die Beantragung von JTF-Mitteln.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — Beratungsfolge um den AVM ergänzt, Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [2.]Außengastronomie auf Parkplätzen, Evaluation zur Fortführung des KonzeptesZur Vorlage · 1987/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Fortführung des Konzepts zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomie auf öffentlichen Parkplatzflächen beschlossen. Die Evaluation der bisherigen Regelungen dient als Grundlage für die dauerhafte Anwendung ab dem Jahr 2024, wobei die Nutzung auf den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober begrenzt bleibt.
Im Rahmen der Anpassung wurden bestimmte Kriterien konkretisiert. So werden nun auch Barbetriebe und Kneipen, sofern sie über eine Schankkonzession verfügen, als berechtigte Gastronomiebetriebe eingestuft. Um die Beeinträchtigungen für den Einzelhandel und die Anwohnerschaft zu begrenzen, ist die Inanspruchnahme auf maximal zwei Stellplätze pro Ladenlokal beschränkt. Zudem müssen Betriebe, die Parkflächen nutzen möchten, ihre Gastronomie vor 17 Uhr eröffnen. Die Nutzung von Parkraum erfolgt nachrangig zur vorhandenen Gehwegfläche und soll Funktionsparkplätze wie Ladezonen oder Behindertenparkplätze im Regelfall nicht verdrängen, wobei geringfügige Verschiebungen innerhalb desselben Parkstreifens möglich sind.
Die Auswertung der Anträge bis Ende Oktober 2023 ergab insgesamt 44 bewilligte Sondernutzungen, wobei ein Schwerpunkt im Essener Süden lag. Die Anpassung der Gebühren führte laut der vorliegenden Unterlagen nicht zu einem signifikanten Rückgang der Antragszahlen.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - [3.]Rahmen-/ Kooperationsvertrag für Projektmanagement und -leitungsaufgaben mit NRW.UrbanZur Vorlage · 0061/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0061/2024/6 sieht den Abschluss eines Rahmen- und Kooperationsvertrags mit dem Unternehmen NRW.Urban vor. Ziel der Vereinbarung ist die Übernahme von Aufgaben im Bereich Projektmanagement, Steuerung und Leitung durch den externen Dienstleister. Durch diese Maßnahme sollen das Amt für Straßen und Verkehr entlastet und die Umsetzung von Rückbau- und Tiefbauprojekten der Immobilienwirtschaft, insbesondere bei Schul- und Kitaneubauten, beschleunigt werden.
Für die Beauftragung von sieben spezifischen Projekten sind Gesamtkosten in Höhe von rund 690.000 Euro vorgesehen. Die Einzelbeträge der Projekte bewegen sich zwischen 36.000 Euro für die Kita Armstraße und 210.000 Euro für das Leibnitz Gymnasium. Da die Kosten pro Projekt jeweils unter der Wertgrenze von 250.000 Euro liegen, ist ein Gremienbeschluss erforderlich. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Vertrag beschließen, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnahme einberufen wird. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für den 25. Januar und den 15. Februar 2024 angesetzt.
Die Beauftragung soll zu einer personellen Entlastung in den technischen Fachbereichen sowie im Verwaltungsbereich führen. Die Aufgaben der zuständigen Fachbereiche beschränken sich künftig auf die Kommunikation mit NRW.Urban sowie die Rechnungsprüfung. Durch vereinfachte Verwaltungswege innerhalb des Dienstleisters wird eine zügigere Bearbeitung der Projekte angestrebt, um Kapazitäten für neue oder laufende Maßnahmen freizusetzen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde mit der Stufe 1 als positiv bewertet. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.Beauftragung von weiteren Ingenieurleistungen bei der Maßnahme „P + R Anlage Bahnhof Essen-Kettwig“Zur Vorlage · 1995/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für die Park-and-Ride-Anlage am Bahnhof Essen-Kettwig beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht eine Aufstockung der bisher veranschlagten 300.000 Euro um weitere 573.000 Euro vor, was zu einem neuen Gesamtwert von 873.000 Euro für diesen Bereich führt.
Die bisherige Planung umfasste die erste Stufe der Leistungen bis zum Planbeschluss. Die beantragte Erweiterung umfasst nun die zweite Stufe der Beauftragung des externen Projektträgers NRW.Urban KE. Dies beinhaltet weitere Ingenieurleistungen sowie, nach einem erfolgten Baubeschluss, den Hochbau an sich. Die erforderlichen Mittel für diese zweite Phase in Höhe von 573.000 Euro sind im Haushaltsplan 2024 der Stadt Essen unter dem entsprechenden PSP-Element bereits vorhanden. Über die darüber hinausgehenden Kosten für die eigentliche Umsetzung der Maßnahme wird mit einer separaten Vorlage informiert. Die Maßnahme ist laut Begründung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Schaffung von Parkraum vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Mobilitätsplan Essen 2035: Sachstand und weitere ZeitplanungZur Vorlage · 0006/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität den aktuellen Sachstand sowie die weitere Zeitplanung für den Mobilitätsplan Essen 2035 vorgelegt. Nach Abschluss der strategisch-analytischen Phase, in der eine Bestands- und Potenzialanalyse durchgeführt wurde, befindet sich das Projekt derzeit in der ideengenerierenden Phase. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Erarbeitung von Zielnetzen für alle Verkehrsarten bis Ende Januar 202<0xC2>4, um die Grundlage für künftige Infrastrukturbedarfe sowie die Identifikation von Konflikten zwischen verschiedenen Verkehrsarten zu schaffen.
Die Projektstruktur wurde angepasst, indem die Maßnahmenphase und die Umsetzungsphase nun separat aufgeführt werden. Dies soll verdeutlichen, dass der Plan neben einem Portfolio an Maßnahmen auch konkrete Leitprojekte umfasst, deren vertiefte Ausarbeitung ab dem vierten Quartal 2024 vorgesehen ist. Zur politischen Begleitung wird für April 2024 eine weitere Sitzung des Politik-Workshops angesetzt; zudem schlägt die Verwaltung die Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises vor, der die Maßnahmenentwicklung bis zur Beschlussfassung Ende 2024 begleiten soll.
Parallel dazu startet der öffentliche Diskurs durch die Durchführung von Mobilitätsforen. Zwischen Februar und April 2024 finden in den Stadtteilen Werden, Steele, Borbeck, Mitte und Altenessen Veranstaltungen statt, um Zukunftsbilder für eine klimaneutrale Mobilität unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln. Eine zweite Runde der Foren ist für den Herbst 2024 geplant, um Rückmeldungen zum Entwurf des Maßnahmenkonzeptes einzuholen.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Gewerbeboulevard Bauabschnitt E1 Kreuzungsbereich Gladbecker Straße/Daniel-Eckhardt-Straße/TeilungswegZur Vorlage · 1817/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1817/2023/6 des Amtes für Straßen und Verkehr sieht den Ausbau des Knotenpunktes Gladbecker Straße, Daniel-Eckhardt-Straße und Teilungsweg (Bauabschnitt E1) vor. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Verkehrsleistung für die Projektflächen „Freiheit Emscher“ sowie für den geplanten Betriebshof der Ruhrbahn ab dem Jahr 2027. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen, die Verwaltung mit der Herbeiführung der Baureife beauftragen und die Genehmigung von Ingenieurleistungen in Höhe von 400.000 Euro erteilen.
Die baulichen Veränderungen umfassen die Erweiterung der Daniel-Eckhardt-Straße auf fünf Fahrstreifen sowie die Anpassung der Gladbecker Straße durch neue Abbiegestreifen und einen Fahrbahnteiler. Der Teilungsweg wird auf wenige Fahrbeziehungen reduziert. Zudem sollen die technische Ausstattung der Signalanlage sowie die Beleuchtung erneuert werden. Im Zuge der Maßnahmen ist die Fällung von 51 Bäumen und die Neupflanzung von mindestens 54 Bäumen vorgesehen, was zu einer Netto-Versiegelung von etwa 2.656 m² führt.
Die Gesamtkosten werden auf circa 5,521 Millionen Euro geschätzt. Davon sollen rund 4,141 Millionen Euro durch die Bezirksregierung Düsseldorf gefördert werden, während der städtische Eigenanteil bei 1,380 Millionen Euro liegt. Der Baubeginn ist für 2026 mit einer zweijährigen Bauzeit geplant. Ein Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan soll frühestens im ersten Quartquartal 2025 erfolgen. Die CO2-Bilanz der Erneuerungsmaßnahmen soll durch die Vermeidung von Umwegfahrten sowie durch die Förderung des Radverkehrs ausgeglichen werden.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.12.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (27. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in die nächste Sitzung des AVM im Januar vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.Isenbergplatz, Verbesserung der Führung des RadverkehrsZur Vorlage · 1841/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat Pläne zur Verbesserung der Verkehrsführung am Isenbergplatz vorgelegt. Der Bereich zwischen der Witteringstraße und der Hohenzollerstraße ist Teil des Radhauptroutennetzes in Essen. Ziel der Maßnahmen ist es, die Verbindung für den Radverkehr zu optimieren und den Querungsbereich barrierefrei zu gestalten.
Nach den Planungen des Amtes für Straßen und Verkehr soll der Weg im nördlichen Bereich der Isenbergstraße und Schornstraße auf eine Breite von 3,50 Metern erweitert werden, wofür ein Teil der Grünflächen genutzt wird. Zur besseren Orientierung sind rote Flächen im Querungsbereich vorgesehen. Die Fahrbahnbreite soll durch ein Versetzen der Fahrbahnränder auf 4,60 Meter angepasst werden, um die Sichtweiten zu verbessern und eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Der gesamte Querungsbereich soll zudem mit taktilen Elementen und einer Null-Absenkung nach dem Essener Standard barrierefrei umgebaut werden. Um dem Parkdruck entgegenzuwirken, sind Sperrpfosten zur Unterbindung von unzulässigem Parken geplant. Zudem sollen zwei neue Fahrradabstellanlagen geschaffen werden.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf rund 150.000 Euro. Die Umsetzung wird als Beitrag zum Klimaschutz gewertet, da eine Verlagerung des Verkehrs vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad angestrebt wird. Die Planung wurde dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Bezirksvertretung I zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Prüfung erbeten zu Bevorrechtigung Radfahrende sowie Anregung reflektierender Poller)
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Mitteilungen der Verwaltung
- 13.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 13.1Ausweitung der Parkflächen auf dem ArdeyplatzZur Vorlage · 1978/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis hat mit der Vorlage 1978/2023/EBB einen Antrag eingereicht, der eine Ausweitung der Parkflächen auf dem Ardeyplatz vorsieht. Die Anfrage richtet sich an die Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie des Ausschusses für Verkehr und Mobilität und an den Oberbürgermeister der Stadt Essen.
Der Antrag beinhaltet die Aufforderung, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zu beauftragen, um die Parkflächen auf die gesamte Fläche des Ardeyplatzes auszudehnen. Ziel ist es, der Parkplatznot im Stadtteil Rellinghausen entgegenzuwirken. Durch die Maßnahme sollen Suchfahrten von Anliegern, Mitarbeitenden der Schulen sowie Sportlern der lokalen Turnhalle reduziert und ein Beitrag zur Emissionsreduzierung im Wohngebiet geleistet werden.
Als Begründung führt die Fraktion eine zunehmende Anzahl an Fahrzeugen in Rellinghausen und die daraus resultierende Knappheit an Stellplätzen in den umliegenden Wohngebieten an. Eine Verringerung des Suchverkehrs soll zudem die Luftqualität, insbesondere im Bereich der angrenzenden Frankenstraße, verbessern. Darüber hinaus wird angeführt, dass eine verbesserte Erreichbarkeit durch zusätzliche Parkmöglichkeiten die lokale Wirtschaft und die Geschäfte in der Region unterstützen könne.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 14.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 4. Quartal 2023.Ergebnis: Kenntnis genommen
- 16.Verschiedenes