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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 27 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 14.12.2023
- 2.Bericht Brückensperrung A42 - Auswirkungen auf das Essener Stadtgebiet
- 3.Bericht Autobahn GmbH Rheinland - A40 Brücken
- 4.Schlagloch-Situation in Essen
- 5.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 6.Ruhrbahn GmbH hier: Kooperation mit der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA)Zur Vorlage · 1775/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Ruhrbahn GmbH und der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA) zustimmen. Die Vereinbarung wurde von den Oberbürgermeistern der Städte Essen, Bochum, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr ausgehandelt. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung sowie die Ruhrbahn GmbH beauftragt, die Zusammenarbeit umzusetzen und sukzessive weiterzuentwickeln.
Die Kooperation orientiert sich an den Leitsätzen des 11-Punkte-Papiers der Kooperation Metropole Ruhr. Ziel ist eine gemeinsame interkommunale Mobilitätsstrategie sowie die Nutzung von Synergie- und Skaleneffekten im öffentlichen Personennahverkehr. Die Zusammenarbeit umfasst Bereiche wie die Kundenorientierung, die Personalgewinnung und den gemeinsamen Einkauf von branchenspezifischen Produkten. Zudem sind eine gemeinsame Digitalisierungsstrategie sowie die Optimierung betrieblicher Prozesse zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit vorgesehen.
Weitere Schwerpunkte liegen in der besseren Verzahnung von Nahverkehr und Schienenverkehr, der Entwicklung gemeinsamer Mobilitätsangebote wie Sharing-Systeme oder On-Demand-Verkehr sowie der Bekämpfung des Fachkräftemangels durch gemeinsame Ausbildungsprogramme. Die Aufsichtsräte der beteiligten Unternehmen sollen jährlich über die Fortschritte der Kooperation informiert werden.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.01.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Bebauungsplan Nr. 6/22 "Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee (Weberplatz)" Information über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB sowie Aufstellungs- und VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 1685/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nummer 6/22 „Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee (Weberplatz)“ sieht die Entwicklung eines etwa 0,35 Hektar großen Areals im Essener Stadtbezirk I vor. Das Plangegebiet im Stadtteil Stadtkern wird durch die Kastanienallee, die I. Weberstraße, den Weberplatz sowie eine Grünfläche an der Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee begrenzt.
Das Vorhaben der Allbau GmbH umfasst die Errichtung eines geschlossenen, überwiegend sechsgeschossigen Gebäudeblocks mit einer gemischten Nutzung. Geplant ist ein Anteil von etwa 60 Prozent für Gewerbe – insbesondere Gastronomie, Handel und Dienstleistungen – sowie 40 Prozent für Wohnraum. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Bereitstellung von öffentlich gefördertem Wohnraum, wobei derzeit eine Quote von bis zu 100 Prozent angestrebt wird, um das Wohnungsangebot im Quartier zu ergänzen.
Zudem sieht der Entwurf die Neugestaltung der westlich angrenzenden Treppenanlage vor, um den Weberplatz mit dem nördlich gelegenen Universitätsviertel zu verknüpfen. Der Fokus liegt dabei auf der Stärkung des Umweltverbundes durch die Verortung des ruhenden Verkehrs im Untergrund. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet sowie die öffentliche Auslegung entscheiden. Die Bezirksvertretung I hat zu dem Vorschlag keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - [1.]Freiheit Emscher - Projektstatusbericht 2023Zur Vorlage · 1829/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Projekt „Freiheit Emsert“ ist ein Kooperationsvorhaben der Städte Bottrop und Essen sowie der RAG Montan Immobilien GmbH. Ziel des Projekts ist die städtebauliche Entwicklung von rund 1.700 Hektar Fläche, wobei die Reaktivierung ehemaliger Bergbauflächen wie „Emil Emscher“ in Essen oder „Prosper II“ und „Welheimer Mark“ in Bottrop im Fokus steht.
Mit der Gründung der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH (FEEG) im April 2023 wurde eine operative Basis für die Erwerbs-, Entwicklungs- und Vermarktungsaufgaben geschaffen. Die Gesellschaft hat ihre Personalstruktur mit vier Mitarbeitenden vervollständigt und erste Beratungsverträge für Steuer- und Rechtsfragen abgeschlossen. Aktuell bereitet die FEEG verschiedene Vergaben vor, darunter eine Energiepotenzialanalyse sowie die Entwicklung eines digitalen Geländemodells.
Zur Finanzierung eines Koordinierungsbüros wurde ein Förderantrag beim Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht. Dieser soll die Projektsteuerung sowie fachspezifische Gutachten ermöglichen. Zudem ist das Projekt für die Nutzung des europäischen Just Transition Fund (JTF) vorgesehen, um eine nachhaltige Flächenentwicklung zu unterstützen. Die Umsetzung von investiven Maßnahmen im Rahmen dieser Förderung steht jedoch vor zeitlichen Herausforderungen, da viele Flächen aufgrund der laufenden Planungsprozesse und der bestehenden Bergaufsicht erst nach dem geforderten Abrechnungszeitraum zur Verfügung stehen werden.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — Beratungsfolge um den AVM ergänzt, Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [2.]Außengastronomie auf Parkplätzen, Evaluation zur Fortführung des KonzeptesZur Vorlage · 1987/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Fortführung des Konzepts zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomie auf öffentlichen Parkplatzflächen beschlossen. Die Evaluation der bisherigen Regelungen dient als Grundlage für die dauerhafte Anwendung ab dem Jahr 2024, wobei die Nutzung auf den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober begrenzt bleibt.
Im Rahmen der Anpassung wurden bestimmte Kriterien konkretisiert. So werden nun auch Barbetriebe und Kneipen, sofern sie über eine Schankkonzession verfügen, als berechtigte Gastronomiebetriebe eingestuft. Um die Beeinträchtigungen für den Einzelhandel und die Anwohnerschaft zu begrenzen, ist die Inanspruchnahme auf maximal zwei Stellplätze pro Ladenlokal beschränkt. Zudem müssen Betriebe, die Parkflächen nutzen möchten, ihre Gastronomie vor 17 Uhr eröffnen. Die Nutzung von Parkraum erfolgt nachrangig zur vorhandenen Gehwegfläche und soll Funktionsparkplätze wie Ladezonen oder Behindertenparkplätze im Regelfall nicht verdrängen, wobei geringfügige Verschiebungen innerhalb desselben Parkstreifens möglich sind.
Die Auswertung der Anträge bis Ende Oktober 2023 ergab insgesamt 44 bewilligte Sondernutzungen, wobei ein Schwerpunkt im Essener Süden lag. Die Anpassung der Gebühren führte laut der vorliegenden Unterlagen nicht zu einem signifikanten Rückgang der Antragszahlen.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - [3.]Rahmen-/ Kooperationsvertrag für Projektmanagement und -leitungsaufgaben mit NRW.UrbanZur Vorlage · 0061/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über einen Rahmen- und Kooperationsvertrag mit NRW.Urban zur Übernahme von Projektmanagement- und Leitungsaufgaben. Ziel der Vereinbarung ist die Unterstützung bei Rückbau- und Tiefbauprojekten im Rahmen der Bauoffensive für Schulen und Kitas in Essen. Dies umfasst insbesondere den Rückbau alter sowie schadstoffbelasteter Immobilien und die Aufbereitung von Grundstücken.
Die Stadt Essen ist Gesellschafterin von NRW.Urban, wodurch die Aufgaben im Wege eines In-House-Geschäfts vergeben werden können. Der Leistungsumfang der Kooperation umfasst verschiedene Handlungsbereiche wie Organisation, Qualitätskontrolle, Kostenmanagement sowie Termine und Logistik. Betroffen sind unter anderem Projekte an verschiedenen Schulstandorten und Kindertagesstätten, darunter das Leibnitz Gymnasium, die Frida-Levy-Gesamtschule sowie der Bauhof Elisenstraße.
Für die Projektleistungen bei sieben ausgewiesenen Projekten werden Gesamtkosten von rund 690.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt anteilig auf die einzelnen Vorhaben, wobei die Kosten pro Projekt jeweils unter der Grenze für einen separaten Gremienschluss liegen. Durch die Beauftragung sollen personelle Kapazitäten im Amt für Straßen und Verkehr entlastet und die Projektabläufe beschleunigt werden, während die fachliche Federführung bei der Stadtverwaltung verbleibt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.Beauftragung von weiteren Ingenieurleistungen bei der Maßnahme „P + R Anlage Bahnhof Essen-Kettwig“Zur Vorlage · 1995/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für die Park-and-Ride-Anlage am Bahnhof Essen-Kettwig beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht eine Aufstockung der bisher veranschlagten 300.000 Euro um weitere 573.000 Euro vor, was zu einem neuen Gesamtwert von 873.000 Euro für diesen Bereich führt.
Die bisherige Planung umfasste die erste Stufe der Leistungen bis zum Planbeschluss. Die beantragte Erweiterung umfasst nun die zweite Stufe der Beauftragung des externen Projektträgers NRW.Urban KE. Dies beinhaltet weitere Ingenieurleistungen sowie, nach einem erfolgten Baubeschluss, den Hochbau an sich. Die erforderlichen Mittel für diese zweite Phase in Höhe von 573.000 Euro sind im Haushaltsplan 2024 der Stadt Essen unter dem entsprechenden PSP-Element bereits vorhanden. Über die darüber hinausgehenden Kosten für die eigentliche Umsetzung der Maßnahme wird mit einer separaten Vorlage informiert. Die Maßnahme ist laut Begründung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Schaffung von Parkraum vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Mobilitätsplan Essen 2035: Sachstand und weitere ZeitplanungZur Vorlage · 0006/2024/6 · Vorlage
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Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität den aktuellen Sachstand sowie die weitere Zeitplanung für den Mobilitätsplan Essen 2035 vorgelegt. Nach Abschluss der strategisch-analytischen Phase, in der eine Bestands- und Potenzialanalyse durchgeführt wurde, befindet sich das Projekt derzeit in der ideengenerierenden Phase. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Erarbeitung von Zielnetzen für alle Verkehrsarten bis Ende Januar 202<0xC2>4, um die Grundlage für künftige Infrastrukturbedarfe sowie die Identifikation von Konflikten zwischen verschiedenen Verkehrsarten zu schaffen.
Die Projektstruktur wurde angepasst, indem die Maßnahmenphase und die Umsetzungsphase nun separat aufgeführt werden. Dies soll verdeutlichen, dass der Plan neben einem Portfolio an Maßnahmen auch konkrete Leitprojekte umfasst, deren vertiefte Ausarbeitung ab dem vierten Quartal 2024 vorgesehen ist. Zur politischen Begleitung wird für April 2024 eine weitere Sitzung des Politik-Workshops angesetzt; zudem schlägt die Verwaltung die Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises vor, der die Maßnahmenentwicklung bis zur Beschlussfassung Ende 2024 begleiten soll.
Parallel dazu startet der öffentliche Diskurs durch die Durchführung von Mobilitätsforen. Zwischen Februar und April 2024 finden in den Stadtteilen Werden, Steele, Borbeck, Mitte und Altenessen Veranstaltungen statt, um Zukunftsbilder für eine klimaneutrale Mobilität unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln. Eine zweite Runde der Foren ist für den Herbst 2024 geplant, um Rückmeldungen zum Entwurf des Maßnahmenkonzeptes einzuholen.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Gewerbeboulevard Bauabschnitt E1 Kreuzungsbereich Gladbecker Straße/Daniel-Eckhardt-Straße/TeilungswegZur Vorlage · 1817/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung für den Bauabschnitt E1 des Gewerbeboulevards im Bereich der Kreuzung Gladbecker Straße, Daniel-Eckhardt-Straße und Teilungsweg beschließen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme zur Baureife zu bringen und Ingenieurleistungen in Höhe von 400.000 Euro in Auftrag zu geben. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V nimmt die Planung zur Kenntnis.
Die Maßnahme ist Teil des Projekts Freiheit Emscher, welches die Erschließung ehemaliger Bergbauflächen in Essen und Bottrop vorsieht. Der Ausbau des Knotenpunktes soll die Erreichbarkeit der zukünftigen Gewerbequartiere gewährleisten und den zusätzlichen Verkehr durch den geplanten Betriebshof der Ruhrbahn ab dem Jahr 2027 aufnehmen können. Da die derzeitige Kapazität des Knotens für das prognostizierte Verkehrsaufkommen nicht ausreicht, sieht die Planung zusätzliche Fahrstreifen sowie eine Anpassung der Signalzeiten vor.
Der geplante Straßenquerschnitt soll einen Standard von 25 Metern einhalten und Grünflächen sowie getrennte Rad- und Gehwege umfassen. Im Bereich des Knotenpunktes ist zudem die Errichtung einer Wendeanlage auf der B224 nördlich der Kreuzung vorgesehen. Der Bauabschnitt E1 wird aufgrund der Notwendigkeit für den zukünftigen Busbetrieb vorrangig behandelt.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.12.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (27. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in die nächste Sitzung des AVM im Januar vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.Isenbergplatz, Verbesserung der Führung des RadverkehrsZur Vorlage · 1841/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat Pläne zur Verbesserung der Verkehrsführung am Isenbergplatz vorgelegt. Der Bereich zwischen der Witteringstraße und der Hohenzollerstraße ist Teil des Radhauptroutennetzes in Essen. Ziel der Maßnahmen ist es, die Verbindung für den Radverkehr zu optimieren und den Querungsbereich barrierefrei zu gestalten.
Nach den Planungen des Amtes für Straßen und Verkehr soll der Weg im nördlichen Bereich der Isenbergstraße und Schornstraße auf eine Breite von 3,50 Metern erweitert werden, wofür ein Teil der Grünflächen genutzt wird. Zur besseren Orientierung sind rote Flächen im Querungsbereich vorgesehen. Die Fahrbahnbreite soll durch ein Versetzen der Fahrbahnränder auf 4,60 Meter angepasst werden, um die Sichtweiten zu verbessern und eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Der gesamte Querungsbereich soll zudem mit taktilen Elementen und einer Null-Absenkung nach dem Essener Standard barrierefrei umgebaut werden. Um dem Parkdruck entgegenzuwirken, sind Sperrpfosten zur Unterbindung von unzulässigem Parken geplant. Zudem sollen zwei neue Fahrradabstellanlagen geschaffen werden.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf rund 150.000 Euro. Die Umsetzung wird als Beitrag zum Klimaschutz gewertet, da eine Verlagerung des Verkehrs vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad angestrebt wird. Die Planung wurde dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Bezirksvertretung I zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Prüfung erbeten zu Bevorrechtigung Radfahrende sowie Anregung reflektierender Poller)
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Mitteilungen der Verwaltung
- 13.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 13.1Ausweitung der Parkflächen auf dem ArdeyplatzZur Vorlage · 1978/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis hat mit der Vorlage 1978/2023/EBB einen Antrag eingereicht, der eine Ausweitung der Parkflächen auf dem Ardeyplatz vorsieht. Die Anfrage richtet sich an die Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie des Ausschusses für Verkehr und Mobilität und an den Oberbürgermeister der Stadt Essen.
Der Antrag beinhaltet die Aufforderung, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zu beauftragen, um die Parkflächen auf die gesamte Fläche des Ardeyplatzes auszudehnen. Ziel ist es, der Parkplatznot im Stadtteil Rellinghausen entgegenzuwirken. Durch die Maßnahme sollen Suchfahrten von Anliegern, Mitarbeitenden der Schulen sowie Sportlern der lokalen Turnhalle reduziert und ein Beitrag zur Emissionsreduzierung im Wohngebiet geleistet werden.
Als Begründung führt die Fraktion eine zunehmende Anzahl an Fahrzeugen in Rellinghausen und die daraus resultierende Knappheit an Stellplätzen in den umliegenden Wohngebieten an. Eine Verringerung des Suchverkehrs soll zudem die Luftqualität, insbesondere im Bereich der angrenzenden Frankenstraße, verbessern. Darüber hinaus wird angeführt, dass eine verbesserte Erreichbarkeit durch zusätzliche Parkmöglichkeiten die lokale Wirtschaft und die Geschäfte in der Region unterstützen könne.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 14.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 4. Quartal 2023.Ergebnis: Kenntnis genommen
- 16.Verschiedenes