Rahmen-/ Kooperationsvertrag für Projektmanagement und -leitungsaufgaben mit NRW.Urban
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0061/2024/6 sieht den Abschluss eines Rahmen- und Kooperationsvertrags mit dem Unternehmen NRW.Urban vor. Ziel der Vereinbarung ist die Übernahme von Aufgaben im Bereich Projektmanagement, Steuerung und Leitung durch den externen Dienstleister. Durch diese Maßnahme sollen das Amt für Straßen und Verkehr entlastet und die Umsetzung von Rückbau- und Tiefbauprojekten der Immobilienwirtschaft, insbesondere bei Schul- und Kitaneubauten, beschleunigt werden.
Für die Beauftragung von sieben spezifischen Projekten sind Gesamtkosten in Höhe von rund 690.000 Euro vorgesehen. Die Einzelbeträge der Projekte bewegen sich zwischen 36.000 Euro für die Kita Armstraße und 210.000 Euro für das Leibnitz Gymnasium. Da die Kosten pro Projekt jeweils unter der Wertgrenze von 250.000 Euro liegen, ist ein Gremienbeschluss erforderlich. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Vertrag beschließen, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnahme einberufen wird. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für den 25. Januar und den 15. Februar 2024 angesetzt.
Die Beauftragung soll zu einer personellen Entlastung in den technischen Fachbereichen sowie im Verwaltungsbereich führen. Die Aufgaben der zuständigen Fachbereiche beschränken sich künftig auf die Kommunikation mit NRW.Urban sowie die Rechnungsprüfung. Durch vereinfachte Verwaltungswege innerhalb des Dienstleisters wird eine zügigere Bearbeitung der Projekte angestrebt, um Kapazitäten für neue oder laufende Maßnahmen freizusetzen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde mit der Stufe 1 als positiv bewertet. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 6.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.02.2024Kenntnis genommen
- 25.01.2024mehrheitlich beschlossen
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