Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 29 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 01.02.2024
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 4.Neubebauung des Grundstücks der ehemaligen Versöhnungskirche an der Alfredstraße
- 5.Barrierefreie Gestaltung der Haltestelle/Verkehrsinsel "Oststraße", Linie 105Zur Vorlage · 0054/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0054/2024/SPD die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II dazu aufgefordert, die Verwaltung mit der Planung einer barrierefreien Gestaltung der Haltestelle beziehungsweise Verkehrsinsel „Oststraße“ der Linie 105 zu beauftragen. Der Antrag sieht vor, dass die daraus resultierenden Lösungsmaßnahmen durch die zuständige Stelle vorgelegt werden sollen.
Als Grundlage für das Vorhaben wird auf das seit Januar 202gestellt geltende Gesetz zur Barrierefreiheit verwiesen, welches auch für Straßenbahnlinien und Haltestellen verbindlich ist. Die Begründung führt aus, dass der Einstieg und Ausstieg an der Haltestelle Oststraße in Fahrtrichtung Finefraustraße derzeit über eine Verkehrsinsel erfolgt, deren Erreichbarkeit von der Situation des fließenden Verkehrs abhängt. Aufgrund einer Breite von 130 Zentimetern inklusive der Begrenzungssteine befinden sich Fahrgäste beim Aussteigen aus der Straßenbahn unmittelbar an der Fahrbahn. Zudem wird angeführt, dass die Höhe der Bordsteinkante bis zu 10 Zentimeter beträgt und somit nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit entspricht. Der Antrag fordert daher die Erarbeitung einer alternativen Lösung durch die Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Geringe Gehwegbreite in der Manfredstraße
- 7.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 8.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 9.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 10.Bürgereingaben nach § 24 Gemeindeordnung NW (GO)
- 10.1Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Einzäunung von bestehenden Hundewiesen im SiepentalZur Vorlage · 0284/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II wurde eine Bürgereingabe zur Umzäunung von Hundewiesen im Siepental behandelt. Der Antrag regt an, eine der beiden Flächen an der Lanterstraße und Kersebaumstraße einzuzäunen. Die Begründung für diesen Vorschlag ist die Nähe zu einem Spielplatz sowie die Lage an Straßen mit Fahrzeugverkehr. Eine Einzäunung solle dazu beitragen, dass Hunde bei Unruhe nicht auf die Straße laufen und die Sicherheit für Kinder sowie Autofahrer erhöht wird. Als Beispiel für eine bereits umzäunte Fläche wurde eine Hundewiese in Steele angeführt.
Die Verwaltung nahm zu dem Anliegen Stellung und erklärte, dass die Stadt Essen aus Budgetgründen die Einzäunung von Hundewiesen auf Flächen des Grün- und Gruga-Bereichs nur in Ausnahmefällen unter festgelegten Rahmenbedingungen genehmige. Der vorliegende Fall erfülle diese Voraussetzungen für eine Ausnahme nicht. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.2Verlegung Depotcontainer Schönleinstraße
- 11.Integrierte kommunale Präventionsstrategie: Eckpunkte, Datenkonzept und VorhabenZur Vorlage · 0039/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0039/2024/4 des Jugendamtes befasst sich mit der integrierten kommunalen Präventionsstrategie der Stadt Essen. Ziel der Strategie ist die Förderung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen, wobei ein besonderer Fokus auf der Prävention von Folgen finanzieller Familienarmut liegt. Als Grundlage für den Ausbau der Präventionskette dient ein Datenkonzept, das zwölf Indikatoren in den Bereichen wirtschaftliche Lage, Integration, Gesundheit, Bildung sowie Wohnen nutzt, um Risikofaktoren auf Stadtteilebene zu identifizieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Eckpunkte der Strategie annimmt und das Datenkonzept als Handlungsleitung für Fachplanungen nutzt. Die Verwaltung soll Modellvorhaben zur Implementierung von Präventionsketten umsetzen, diese erweitern und ein Konzept für die Kooperation mit medizinischen Leistungserbringern entwickeln. Die Datenbereitstellung erfolgt durch verschiedene Ämter und soll perspektivisch in das geografische Informationssystem KomMonitor integriert werden, um eine dynamische Darstellung zu ermöglichen.
Im Rahmen der Umsetzung sind verschiedene Projekte vorgesehen. Ein dreijähriges Modellvorhaben zur Armutsfolgenprävention soll die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen in der Raumeinheit Bergeborbeck/Bochold erproben. Zudem ist das Starterprojekt „SchuBiE“ zur Förderung von Kindern mit Defiziten beim Schulbeginn geplant. Ein Pilotprojekt im Stadtbezirk I zur Stärkung der Sprachförderung wird durch Stiftungsmittel finanziert. Ein Lotsendienst in Geburtskliniken unterstützt Familien bis zum dritten Lebensjahr. Für die beschriebenen Vorhaben ist kein zusätzlicher Finanz- oder Personalbedarf erforderlich.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2024/ 2025Zur Vorlage · 0092/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2024/2025 legt die Entwicklung der Betreuungsplätze sowie die finanziellen Rahmenbedingungen dar. Aufgrund sinkender Geburtenzahlen sank die Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zum Stichtag 30.09.2023 auf 35.267. Für das kommende Kita-Jahr sind 21.629 geförderte Plätze geplant, wobei durch die Realisierung neuer Gruppen ein Zuwachs von 804 Plätzen erwartet wird, trotz des Wegfalls von 201 Plätzen durch Schließungen und Umwandlungen. Dies soll zu einem Anstieg der Versorgungsquoten bei den U3- und Ü3-Plätzen führen.
Der Jugendhilfeausschuss soll die Fortführung kommunaler Spielgruppen sowie Sprachbildungsgruppen beschließen und die Gewährung von Landeszuschüssen für die Fachberatung von 830 Kindertagespflegepersonen genehmigen. Zudem ist die Befreiung von der Zweckbindung für bestimmte U3-Plätze vorgesehen, sodass diese nach Beschluss des Jugendamtes auch mit überdreijährigen Kindern belegt werden können. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird die jährliche Fortschreibung eines Notprogramms mit Notgruppen im KiTa Zweckverband beantragt.
Finanziell sind Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 210 Millionen Euro veranschlagt. Die Zuschüsse für Spiel- und Sprachbildungsgruppen belaufen sich auf 1.510.000 Euro, während für Brückenprojekte 3.300.000 Euro vorgesehen sind. Ab dem 1. August 2024 ist zudem eine Erhöhung der Kindpauschalen um 9,65 Prozent vorgesehen. Die Planung soll den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis bringen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sondersitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 13.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023Zur Vorlage · 1868/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2023 zur Entwicklung der Spielplatzpatenschaften in Essen dokumentiert die seit 30 Jahren bestehende Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. Zum Stichtag 30. September 2023 verzeichneten die Patenschaften 248 aktive Partnerschaften mit insgesamt 363 Personen, was einem Rückgang von acht Patenschaften im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Rahmen der Spielmobile des Deutschen Kinderschutzbundes wurden im Berichtszeitraum 252 Spielplatzfeste durchgeführt.
Die finanzielle Unterstützung der bestehenden Patenschaften erfolgte durch die Bezirksvertretungen mittels jährlicher Pauschalen zwischen 77,50 Euro und 88,00 Euro, was eine Gesamtsumme von 18.845,50 Euro ergab. Zusätzlich stellt die Stadt Essen jährlich 35.500,00 Euro über den Fördertopf „Besser spielen“ zur Verfügung, wobei die maximale Förderhöhe pro Spielplatz bei 3.550,00 Euro liegt. Im Kinderbüro gingen 2023 insgesamt 24 Anträge mit einem Kostenvolumen von 65.953,17 Euro ein, von denen 14 Maßnahmen bewilligt wurden. Die Patenschaften leisteten Eigenmittel in Höhe von 2.036,94 Euro. Neun Anträge konnten aufgrund erschöpfter Mittel nicht berücksichtigt werden.
Auf Basis eines Kooperationsvertrags wurde durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom Juni 2023 eine Vertragsänderung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 beschlossen, um die Zuwendungen an die Preisentwicklung und das Spendenaufkommen anzupassen. Die Obergrenze von 275 Patenschaften bleibt unverändert. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0027/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0027/2024/5 des Amtes für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Weiterentwicklung des Seniorenförderplans für das Jahr 2022 sowie der Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit. Da die Gruppe der über 60-Jährigen etwa 29 % der Essener Bevölkerung ausmacht, sieht die Finanzierung seit Anfang 2020 ein jährliches Budget von drei Millionen Euro mit einer vorgesehenen Steigerungsrate von 3 % vor. Für das Jahr 2022 sind Gesamtausgaben in Höhe von 3.182.700 Euro geplant. Davon entfallen 1.697.440 Euro auf zwölf Zentren 60plus und 530.450 Euro auf die Projektförderung. Zudem sind bis zu 8.000 Euro für die Gründung eines SeniorenNetzwerks für einen Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen. Die Zuwendungen an die fünf Fachreferate der Wohlfahrtsverbände belaufen sich für 2022 auf insgesamt 388.465,25 Euro.
Die finanzielle Förderung der Zentren 60plus erfolgt auf Basis jährlich einzureichender Finanzpläne, wobei die anerkannten Zuwendungen für 2022 insgesamt 1.420.735,76 Euro betragen. Die Träger der Zentren werden hauptamtlich durch Personal der Wohlfahrtsverbände oder Betreiber besetzt. Die Zuwendungen können bei Bedarf Zuschüsse zur Zentrenlage in teuren Mietlagen umfassen, deren Gewährung einer individuellen Prüfung unterliegt. Die Mittel sind auf verschiedene Standorte und Träger wie den Caritasverband, die Evangelische Kirche, Contigo Ruhr, das Diakoniewerk Essen, die AWO, den ASB und das DRK verteilt. Die Kommunikation der Maßnahmen der Offenen Seniorenarbeit erfolgt über Newsletter, Websites, Pressearbeit und Veranstaltungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, die Bezirksvertretungen I bis IX, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Seniorenrat (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Radwegeführung im Bereich Frankenstraße / SartoriusstraßeZur Vorlage · 0159/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr plant eine Neugestaltung der Radwegeführung im Bereich der Frankenstraße und Sartoriusstraße. Hintergrund sind Unfälle von Radfahrenden zwischen 2018 und 2020, die beim Wechsel vom Schutzstreifen auf den Seitenradweg in der Frankenstraße auftraten. Die Verwaltung hat hier Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation festgestellt, da der Einfädelungsbereich zu kurz ist und durch das Längsgefälle eine erhöhte Geschwindigkeit beim Einfahren in den Radweg besteht. Zudem weist die Sartoriusstraße Schäden an Gehweg und Fahrbahn auf sowie Mängel bei der Barrierefreiheit im Bereich der Einmündung zur Frankenstraße.
Die Planung sieht eine geradlinige Führung des Radwegs ab der Sartoriusstraße vor. Der Seitenraum soll verbreitert und der Fahrbahnrand begradigt werden, um den Anforderungen an einen benutzungspflichtigen Radweg zu entsprechen. Im Einmündungsbereich wird der Seitenraum beidseitig vorgezogen und mit taktilen Elementen barrierefrei gestaltet. Auch die Gehwege in der Sartoriusstraße sollen auf eine Breite von zwei Metern erweitert und die Fahrbahndecke erneuert werden. Die Parkmöglichkeiten am östlichen Fahrbahnrand bleiben erhalten. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 175.000 Euro. Die Umsetzung durch das Amt für Straßen und Verkehr ist für Juli 2024 geplant, wobei eine Bauzeit von drei Monaten veranschlagt wird.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 16.Beschleunigung des ÖPNV für die Buslinien 160/161Zur Vorlage · 0252/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Buslinien 160 und 161 ist am Knotenpunkt Alfredstraße/Martinstraße eine Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehen. Die Planung sieht vor, auf dem Haumannplatz eine Busspur einzurichten, die über die Kreuzung Alfredstraße/Martinstraße bis zur Haltestelle Martinstraße führt. Parallel dazu soll nördlich der Busspur ein zusätzlicher Geradeausfahrstreifen für den Individualverkehr geschaffen werden. Zudem ist eine Bevorrechtigung von Linienbussen an der Lichtsignalanlage 108 geplant.
Die Grundlage für diese Maßnahmen bildet ein Gutachten, das die Einrichtung einer eigenen Spur zur Reduzierung von Rückstau und zur Störungsfreiheit des ÖPNV empfiehlt. Da die technische Umsetzung eine neue signaltechnische Planung sowie die Berücksichtigung der Fußgängerbrücke über die Alfredstraße erfordert, wird ein Ergebnis zur Vorplanung für das zweite Quartal 2025 erwartet. Im Rahmen eines Straßenbahnbeschleunigungsprogramms soll die Lichtsignalanlage 108 im Jahr 2026 erneuert und mit Busbeschleunigungsfunktionen ausgestattet werden. Die Finanzierung der Maßnahmen soll durch die Beantragung von Fördermitteln beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sichergestellt werden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung II haben die Informationen zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 17.Wiederherstellung Zuweg zur Stadtbibliothek von der FrankenstraßeZur Vorlage · 0285/2024/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 0285/2024/GRÜNE einen Antrag auf Instandsetzung von Wegen im Bereich der Stadtbibliothek gestellt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, am Zuweg zur Stadtbibliothek von der Frankenstraße aus links an der Mauer einen Handlauf anzubringen. Zudem wird die Reparatur des Fußwegs zum Jugendmedienzentrum gefordert, der entlang der Mauer in Richtung Amselstraße verläuft.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass der asphaltierte Weg zum Bibliothekseingang bei schlechter Witterung Rutschgefahren birgt und für ältere Menschen schwer zu begehen ist. Zudem haben sich Gehwegplatten auf dem Weg Richtung Amselstraße aufgrund von Baumwurzeln gelöst und stehen teilweise mehr als fünf Zentimeter hoch. Dies habe bereits zu Stürzen geführt, insbesondere in den Abendstunden, da der Bereich nicht beleuchtet ist.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Erwerb und Teilabriss des ehemaligen Polizeipräsidiums Essen zur Errichtung einer GrundschuleZur Vorlage · 1913/2023/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung II hat einen Antrag eingebracht, den Erwerb und Teilabriss des ehemaligen Polizeipräsidiums Essen zu prüfen. Ziel des Vorhabens ist die Errichtung einer Grundschule an der Grenze zwischen Holsterhausen und Rüttenscheid.
Der Antrag sieht vor, dass der zuständige Ratsausschuss die Verwaltung beauftragt, die Machbarkeit dieses Projekts zu untersuchen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob denkmalgeschützte Gebäudeteile als Verwaltungsgebäude erhalten bleiben können, während auf den restlichen Flächen ein Schulneubau entsteht. Zudem soll die Möglichkeit eines Umbaus über ein Projekt im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) bewertet werden.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf den aktuellen Schulentwicklungsplan der Stadt Essen, der einen Bedarf an einer Grundschule in Rüttenscheid ausweist, für den die Stadt derzeit über keine geeigneten Flächen verfügt. Da die Polizei Essen das Gebäude in der Büscherstraße im ersten Quartal 2025 verlassen wird, soll die Nutzung des Objekts, welches aktuell dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW gehört, untersucht werden.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Bauvorhaben Christophstraße / DagobertstraßeZur Vorlage · 0303/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II für den Essener Stadtbezirk 2 hat die Informationen zu einem geplanten Bauvorhaben an der Kreuzung Christophstraße und Dagobertstraße zur Kenntnis genommen. Die Stadtwerke Essen AG plant im Rahmen dieser Maßnahme die Erneuerung von acht Gashausanschlüssen in der Dagobertstraße, wobei sich der Arbeitsbereich von der Hausnummer 2 bis zur Hausnummer 10 erstreckt.
Der Beginn der Arbeiten ist für den 19. Februar 2024 vorgesehen, wobei eine Gesamtdauer von etwa drei Wochen veranschlagt wird. Neben den technischen Erneuerungen der Anschlüsse sieht das Vorhaben auch eine veränderte Verkehrsführung im betroffenen Bereich vor. Die entsprechenden Details zur Verkehrsregelung wurden im Rahmen des Verfahrens vorgelegt und durch die Bezirksvertretung zur Kenntnis genommen.
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- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Vergabe bezirklicher Mittel
- 20.1Förderung einer inklusiven offenen Maskenspiel-Proben-EinheitZur Vorlage · 0304/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat den Beschlussvorschlag vorgelegt, eine inklusive offene Maskenspiel-Proben-Einheit mit einem Betrag von 2.250 Euro zu fördern. Die Mittel sind für das Zentrum für inklusive Kunst und Kultur (ZiKK e.V.) vorgesehen.
Das Vorhaben dient der Vorbereitung eines stadtweiten, inklusiven Maskenspektakels mit dem Titel „Auf nach Narragonien“, das im August 20<0xC2>24 im Essener Stadtpark stattfinden soll. Ziel des Projekts ist es, die Kooperation zwischen verschiedenen Maskengruppen zu ermöglichen und eine bedingungslose barrierefreie Teilhabe an der Veranstaltung zu fördern. Dabei sollen Menschen mit und ohne Behinderung sowie Personen unterschiedlicher Herkunft einbezogen werden.
Der geplante Workshop umfasst vier Probeneinheiten von jeweils zwei Stunden Dauer. In diesen Einheiten sollen neue Maskenspielerinnen und Maskenspieler eine Einführung in das Maskenspiel erhalten, um eine aktive Teilnahme am Spektakel zu ermöglichen. Die Durchführung der Proben ist durch zwei Dozenten sowie eine Kostümbildnerin vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den Mitteln der Bezirksvertretung II.
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- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Einstimmig beschlossen mit modifiziertem Beschluss
Ergebnis: Einstimmig beschlossen mit modifiziertem Beschluss - 21.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0283/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Ein Punkt betrifft die Umgestaltung der Ballspielfläche am Spielplatz an der Müller-Breslau-Straße. Die Erweiterung der asphaltierten Basketballfläche wurde im Dezember 2023 mit einem Budget von 15.700 Euro umgesetzt.
Bezüglich der Prüfung einer Sitzbank an der Vittinghoffstraße, nahe dem Zugang zum Wanderweg A1, teilte die Verwaltung mit, dass auf öffentlichen Wegegrundstücken kein geeigneter Standort gefunden wurde. Es wird ein alternativer Platz gegenüber einer dort befindlichen Lore vorgeschlagen, wobei eine optische Aufwertung des Bereichs vorgesehen ist.
An der Ampelkreuzung Frankenstraße/Wuppertaler Straße wurde ein offizielles Wendeverbot durch das Verkehrszeichen 272 angeordnet. Da bisherige Maßnahmen zur Reduzierung von Gefahrensituationen an diesem Knotenpunkt nicht ausreichten, erfolgte die Umsetzung nach einer Aufforderung der Polizei. Hintergrund ist die Vermeidung von Personenschäden, da Wendemanöver in diesem Bereich als unsicher eingestuft wurden.
Zudem liegen Informationen zum Sachstand der Beleuchtung der Grugatrasse im Rahmen der Umsetzungsstrategie RadEntscheid sowie Berichte zu weiteren Themen des Radverkehrs und der Grünflächengestaltung vor.
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- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Liste der offenen Anträge
- 23.Verschiedenes
- 23 a.Projekt Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (4. Call)Zur Vorlage · 0168/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme sollen die Fußgängerquerungen an der Ruhrallee im Bereich der A52 sowie an der Elbestraße angepasst werden. Eine Vorstudie zum Reallabor Ruhrallee hatte Mängel an den bestehenden Querungsmöglichkeiten identifiziert. Konkret ist geplant, die aktuelle Querung über die Ruhrallee zu entfernen und eine neue Überwegmöglichkeit etwa 80 Meter weiter stadtauswärts einzurichten.
Die Maßnahme soll die Sicherheit und den Komfort für Fußgänger sowie Radfahrer erhöhen und gleichzeitig den öffentlichen Nahverkehr beschleunigen. Durch den Umbau der Signalanlage wird eine priorisierte Einfahrt für Busse in die Ruhrallee angestrebt. Zudem sollen durch die neue Signalisierung Staus an der Elbestraße minimiert und der Verkehrsfluss optimiert werden.
Die Kosten für den Umbau der Signalanlage belaufen sich auf circa 200.000 Euro, wovon die Stadt einen Eigenanteil von 60.000 Euro trägt. Die Finanzierung erfolgt zu 70 Prozent durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Rahmen des Projekts Como. Das Vorhaben ist Teil eines Arbeitspakets, das neben der Verkehrsflussverbesserung auch die Reduzierung von Schadstoffimmissionen zum Ziel hat.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23 b.Trinkwasserbrunnen - Standortvorschlag BV IIZur Vorlage · 0318/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II berät über den Standortvorschlag für einen neuen Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk II. Ziel ist es, nach der Inbetriebnahme des Brunnens am Kennedyplatz bis zum Sommer 2024 in jedem Stadtbezirk mindestens einen weiteren Brunnen zu installieren. Als Standort für das Gebiet Rüttenscheid wurde der Rüttenscheider Stern vorgeschlagen.
Die Identifizierung des Standorts erfolgte unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten des Trinkwassernetzes sowie nach Abstimmung mit der Interessengemeinschaft Rüttenscheid e.V. Der Rüttenscheider Stern fungiert als Verkehrsknotenpunkt für Straßenbahn, U-Bahn und Buslinien und weist eine hohe Passantenfrequenz auf. Die Platzierung am Rand einer Pflanzfläche soll die Erreichbarkeit gewährleisten und das Versickern von überschüssigem Wasser in den Untergrund ermöglichen. Durch die Lage in einem belebten Bereich wird eine soziale Kontrolle angestrebt, um Vandalismusschäden zu minimieren.
Die Installation der Brunnen dient der Gesundheitsvorsorge bei Hitzeperioden sowie der Reduzierung von Plastikmüll durch das Befüllen eigener Behälter. Die technische Anlage besteht aus einer quadratischen Säule mit einer Bodenwanne zum Auffangen von Wasser. Die genauen Kosten werden nach der Entscheidung über den Standort ermittelt und orientieren sich an früheren Vorlagen. Die Klärung der Kostenträgerschaft zwischen der Stadt Essen und der Stadtwerke Essen AG ist derzeit noch in Abstimmung.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Einstimmig beschlossen mit modifiziertem Beschluss
Ergebnis: Einstimmig beschlossen mit modifiziertem Beschluss - 23 c.Aufstellen von neuen und Reparatur von defekten Sitzhockern auf der Rüttenscheider Str.Zur Vorlage · 0344/2024/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit der Aufstellung neuer sowie der Reparatur bestehender Sitzhocker zu beauftragen. An der Straßenecke Rüttenscheider Straße und Emmastraße sollen ein oder zwei neue Sitzhocker vor der dortigen Apotheke neben den Fahrradbügeln platziert werden. Die Fraktion führt an, dass zuvor vorhandene Hocker aus Drahtgeflecht vor einigen Jahren abgebaut wurden.
Zudem sieht der Antrag die Erneuerung der Sitzflächen an den Waschbeton-Sitzhockern in der Wegener Straße am Ausgang zur Rüttenscheider Straße vor. Die Reparatur soll sowohl im Bereich vor der Eisdiele als auch zwischen der Apotheke und einem Gastronomiebetrieb erfolgen. Grund für das Ersuchen ist der Zustand der Holzlatten, die durch Witterungseinflüsse beschädigt sind.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23 d.Verstetigung der GrillzonenZur Vorlage · 0135/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0135/2024/6 befasst sich mit der dauerhaften Verstetigung des Pilotprojekts für geordnetes Grillen im Essener Stadtgebiet. Auf Grundlage eines Beschlusses aus dem Jahr 2020, der das Grillen außerhalb ausgewiesener Zonen untersagt, soll nun über die Beibehaltung fester Standorte entschieden werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I bis IX die konkreten Standorte festlegen. Der Rat der Stadt soll das Projekt mit festen Grillzonen verstetigen und dabei die Nutzungsregeln sowie die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die RGE Servicegesellschaft Essen mbH festlegen.
Die Evaluierung des Pilotprojekts zeigt, dass in den Bezirken I, III, IV, V, VII und IX bereits Grillzonen existieren, während im Bezirk II eine Ersatzfläche im Elsa-Brandström-Park möglich ist. In den Bezirken VI und VIII wurden keine Zonen eingerichtet. Die Ausstattung der Zonen umfasst Beschilderung, Poller, Grillaschebehälter, Mülltonnen und mobile Toiletten. Für die Saison 2024 wird eine vollständige Ausstattung aller Zonen mit Entsorgungsstationen angestrebt.
Die jährlichen Sachkosten für die Unterhaltung der Zonen belaufen sich auf insgesamt 1.046.000 Euro. Darin enthalten sind Sicherheitsdienstleistungen der RGE (531.000 Euro), Reinigung und Entsorgung (370.000 Euro) sowie Toilettenanlagen (145.000 Euro). Einmalige Investitionen für die Einhausung von Müllbehältnissen und die Flächenherrichtung sind ebenfalls vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsansätze 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung. Rechtliche Grundlage für die Umsetzung ist die Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 27. August 2020.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen, bei 4 Enthaltungen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Anmerkungen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — grundsätzlicher Beschluss der Standorte, mögliche Verschiebung/Verkleinerung der Grillzone im Nordpark angedacht
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Die BV IX bestätigt einstimmig den Standort der Grillzone im ehem. Freibad Werden unter Berücksichtigung des Antrages Nr. 0385/2024/CDU/Grüne/FDP (TOP 8.a.2).
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 23 e.Risikobaumfällung Sommer 2024Zur Vorlage · 0188/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Zusätzlich zur regulären Fällung im Winterzeitraum sollen im Sommer 2024 bestimmte als Risikobäume eingestufte Bäume entfernt werden. Die Maßnahme erfolgt aufgrund dokumentierter Schäden wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden. Diese Zustände können die Standfestigkeit gegenüber den zu erwartenden Windlasten im Herbst beeinträchtigen, sodass eine Gefährdung von Personen und Eigentum nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Die Entscheidung für jede einzelne Fällung basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleur der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. oder auf einer sachverständigen Beurteilung nach dem aktuellen Stand der Technik.
Der Fachbereich Grün und Gruga empfiehlt, die entfernten solitären Bäume nach Möglichkeit an derselben Stelle wieder anzupflanzen. Die Zuständigkeit für diese Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Abteilungen des Bauherrenamtes FB 67 für die Bereiche Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten. Aufgrund klimatischer Veränderungen, wie etwa durch Pilze oder Insekten verursachte Schäden, können weitere Entnahmen notwendig werden. Die Bezirksvertretung II hat die Informationen zur Kenntnis genommen. Eine separate Vorlage für den Winterzeitraum 2024/2025 wird nach der Sommerpause erstellt.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23 f.Kanalbaumaßnahme WittekindstraßeZur Vorlage · 0360/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks II in Essen hat die Informationen zur geplanten Erneuerung der Abwasserkanäle in der Wittekindstraße zur Kenntnis genommen. Die Maßnahme umfasst den Straßenabschnitt von der Ursulastraße bis hin zu der Hausnummer 8 der Wittekindstraße sowie zum Bereich der Rüttenscheider Straße.
Nach Angaben der Stadtwerke Essen AG ist der Beginn der Bauarbeiten für April 2024 vorgesehen, wobei eine voraussichtliche Dauer von acht Wochen veranschlagt wird. Im Rahmen dieser Kanalbaumaßnahme ist zudem eine veränderte Verkehrsführung im betroffenen Bereich geplant. Die Details zur Verkehrsregelung sind in einem Protokoll zum Verkehrslenkungstermin dokumentiert. Mit der vorliegenden Information wurde die Bezirksvertretung über den Umfang der Arbeiten sowie die damit verbundenen Anpassungen der Verkehrsführung informiert.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 25.Grundstücksangelegenheiten
- 26.Verschiedenes
- 27.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil