Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Einzäunung von bestehenden Hundewiesen im Siepental
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II wurde eine Bürgereingabe zur Umzäunung von Hundewiesen im Siepental behandelt. Der Antrag regt an, eine der beiden Flächen an der Lanterstraße und Kersebaumstraße einzuzäunen. Die Begründung für diesen Vorschlag ist die Nähe zu einem Spielplatz sowie die Lage an Straßen mit Fahrzeugverkehr. Eine Einzäunung solle dazu beitragen, dass Hunde bei Unruhe nicht auf die Straße laufen und die Sicherheit für Kinder sowie Autofahrer erhöht wird. Als Beispiel für eine bereits umzäunte Fläche wurde eine Hundewiese in Steele angeführt.
Die Verwaltung nahm zu dem Anliegen Stellung und erklärte, dass die Stadt Essen aus Budgetgründen die Einzäunung von Hundewiesen auf Flächen des Grün- und Gruga-Bereichs nur in Ausnahmefällen unter festgelegten Rahmenbedingungen genehmige. Der vorliegende Fall erfülle diese Voraussetzungen für eine Ausnahme nicht. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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- 07.03.2024abgesetzt/vertagt