Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW Hier: Einzäunung der Hundewiese am Haumannplatz
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II wurde über ein Anliegen zur Einzäunung der Hundewiese am Haumannplatz beraten. Ein Bürger hatte mit Schreiben vom 18. März 2024 die Errichtung eines Zauns beantragt. Als Begründung wurden die offene Lage der Wiese sowie die angrenzende Straße angeführt, wobei auf bereits aufgetretene Situationen hingewiesen wurde, die eine Gefährdung für Menschen und Tiere darstellen könnten.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Einzäunungen von Hundewiesen aus Budgetgründen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden können. Voraussetzung hierfür sei etwa eine unmittelbare Gefährdung durch direkt angrenzende, stark befahrene Straßen, was im Fall des Haumannplatzes nicht vorliege. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Errichtung und Instandhaltung einer Einzäunung kostenintensiv sei und nicht aus städtischen Mitteln finanziert werden könne. Darüber hinaus ist es dem zuständigen Bereich Grün und Gruga ein Anliegen, dass die Erholungsfläche für alle Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkungen durch eine Umzäunung nutzbar bleibt. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 156 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 06.02.2025abgesetzt/vertagt