Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 1. a.Verstetigung der GrillzonenZur Vorlage · 0135/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0135/2024/6 befasst sich mit der dauerhaften Verstetigung des Pilotprojekts für geordnetes Grillen im Essener Stadtgebiet. Auf Grundlage eines Beschlusses aus dem Jahr 2020, der das Grillen außerhalb ausgewiesener Zonen untersagt, soll nun über die Beibehaltung fester Standorte entschieden werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I bis IX die konkreten Standorte festlegen. Der Rat der Stadt soll das Projekt mit festen Grillzonen verstetigen und dabei die Nutzungsregeln sowie die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die RGE Servicegesellschaft Essen mbH festlegen.
Die Evaluierung des Pilotprojekts zeigt, dass in den Bezirken I, III, IV, V, VII und IX bereits Grillzonen existieren, während im Bezirk II eine Ersatzfläche im Elsa-Brandström-Park möglich ist. In den Bezirken VI und VIII wurden keine Zonen eingerichtet. Die Ausstattung der Zonen umfasst Beschilderung, Poller, Grillaschebehälter, Mülltonnen und mobile Toiletten. Für die Saison 2024 wird eine vollständige Ausstattung aller Zonen mit Entsorgungsstationen angestrebt.
Die jährlichen Sachkosten für die Unterhaltung der Zonen belaufen sich auf insgesamt 1.046.000 Euro. Darin enthalten sind Sicherheitsdienstleistungen der RGE (531.000 Euro), Reinigung und Entsorgung (370.000 Euro) sowie Toilettenanlagen (145.000 Euro). Einmalige Investitionen für die Einhausung von Müllbehältnissen und die Flächenherrichtung sind ebenfalls vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsansätze 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung. Rechtliche Grundlage für die Umsetzung ist die Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 27. August 2020.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen, bei 4 Enthaltungen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Anmerkungen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — grundsätzlicher Beschluss der Standorte, mögliche Verschiebung/Verkleinerung der Grillzone im Nordpark angedacht
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Die BV IX bestätigt einstimmig den Standort der Grillzone im ehem. Freibad Werden unter Berücksichtigung des Antrages Nr. 0385/2024/CDU/Grüne/FDP (TOP 8.a.2).
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben - 2.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Climate and Energy Action Plan - SECAP), hier: Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen GewerbegebietenZur Vorlage · 1976/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1976/2023/6 sieht die Umsetzung des SECAP-Projekts „Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten“ vor. Ziel des Vorhabens ist die Etablierung eines Managements, das Unternehmen bei der Reduzierung von Energie-, Ressourcen- und Treibhausgasverbräuchen in den Bereichen Abfall, Wasser, Energie, Flächen und Mobilität unterstützt. Die Durchführung der Dienstleistungen soll durch die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH erfolgen, wobei eine Kooperation mit der Grünen Hauptstadt Agentur, dem Amt für Stadtplanung und Bauordnung, dem Umweltamt sowie den Stadtwerken Essen vorgesehen ist.
Als erste Modellgebiete werden die Münchener Straße, der Stadthafen Essen und das Gebiet „Im Teelbruch“ vorgeschlagen. Der Projektstart ist für den 1. Juli 2024 geplant, mit einer Laufzeit bis Ende 2029. Ab dem Jahr 2026 soll jährlich ein weiteres Gebiet in das Management aufgenommen werden, wobei die Begleitung der Gebiete jeweils über einen Zeitraum von drei Jahren erfolgt.
Die Gesamtkosten für den Zeitraum von 2024 bis 2029 belaufen sich auf 1.539.864 Euro. Die jährlichen Beträge reichen von 91.954 Euro im Jahr 2024 bis zu 332.181 Euro im Jahr 2029 und decken Personalbedarf, Gemeinkosten sowie Sachkosten für Entwicklung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit ab. Die Finanzierung erfolgt durch eine Umschichtung aus dem Budget der Grünen Hauptstadt Agentur in das Budget der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH. Während für das Jahr 2024 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung vorgesehen ist, sollen die Kosten für die Folgejahre ab 2025 haushaltsneutral über die Haushaltsplanung gedeckt werden. Der Beschluss des Rates der Stadt steht unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.03.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 2. a.KlimaTrainings als Baustein der SECAP-Mitmachkampagne „Machen zählt!Zur Vorlage · 0136/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll die Umsetzung der dritten Phase der sogenannten „KlimaTrainings“ beschließen. Diese Trainings sind Bestandteil der SECAP-Mitmachkampagne „Machen zählt!“ und verfolgen das Ziel, Teilnehmer zu Klimetrainern auszubilden, um die Reichweite der Maßnahmen zu vergrößern. Der geplante Umsetzungszeitraum erstreckt sich von August 2024 bis zum 30. Juli 2027.
Die kalkulierten Gesamtkosten für diese Phase belaufen sich auf 400.000 Euro. Die Finanzierung ist auf die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 verteilt, wobei im Jahr 2024 ein Betrag von 60.000 Euro, in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 135.000 Euro und im Jahr 2027 ein Betrag von 70.000 Euro vorgesehen ist. Die Mittel stammen aus dem Teilergebnisplan 1.13.01.03 der Grünen Hauptstadt Agentur. Für die vorangegangenen Phasen 1 und 2 wurden Kosten in Höhe von 93.962,40 Euro veranschlagt, wobei im Haushaltsjahr 2024 eine Restzahlung von 72.970,80 Euro zu leisten ist. Die Vergabe der Dienstleistung soll europaweit erfolgen.
Die Trainings dienen als kommunikatives Instrument, um die Stadtgesellschaft im Bereich eines klimaschonenden Lebensstils zur Mitwirkung am Klimaschutz zu bewegen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Wirkung der Maßnahmen differenziert zu evaluieren und dabei auch die durch diese Maßnahmen erzielten Minderungen der Treibhausgase abzuschätzen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.Sachstandsbericht: Geh- und Radwegeverbindung Holthuser TalZur Vorlage · 1977/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur geplanten Geh- und Radwegverbindung zwischen Essen-Überruhr und Essen-Kupferdreh erläutert den aktuellen Stand des Bauvorhabens im Bereich Holthuser Tal. Das Projekt sieht einen etwa 1,5 Kilometer langen, asphaltierten Weg abseits der Straße vor, der die Lücke zwischen dem Bahnübergang Holthuster Tal und der neuen Kampmannbrücke schließen soll. Nach dem Baubeschluss des Rates im Januar 2021 kam es zu Verzögerungen gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan.
Untersuchungen des Geländes ergaben die Notwendigkeit, aufgrund ehemaliger Bergbaufolgen ein Geogitter einzusetzen und die Arbeiten fachgutachterlich zu begleiten. Im Bereich der DB Netz AG wurde eine Ausnahmeregelung für den Abstand von Zaunanlagen zu Oberleitungsmasten vereinbart. Zudem steht die Prüfung der Standsicherheit von Stützmauern im Planungsgebiet an, deren Ergebnisse für das zweite Halbjahr 2024 erwartet werden. Im Naturschutzbereich wird ein geplanter Sperrgraben in der Heisinger Ruhraue nun als ökologische Entwicklungsmaßnahme statt als Kompensationsmaßnahme umgesetzt, wobei eine Förderung durch die Bezirksregierung in Aussicht steht.
Die anstehenden Maßnahmen für das Jahr 2024 umfassen verschiedene Ausschreibungen und Untersuchungen, etwa zur Standsicherheit von Bäumen oder zu Bodenbewegungen. Die Durchführung der eigentlichen Bauarbeiten am Radweg ist ab dem dritten Quartal 2025 vorgesehen.
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- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3. a.Verbot von Schottergärten gemäß § 8 BauO NRWZur Vorlage · 0242/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Novellierung der Landesbauordnung NRW zum 1. Januar 2024 enthält neue Regelungen zu Schottergärten. Gemäß § 8 Abs. 1 der Bauordnung stellen Schotterungen und die Anlage von Kunstrasen im Bereich des Vorgartens keine zulässige Verwendung mehr dar. Falls eine Begrünung des Vorgartenbereichs nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, muss die Prüfung von Fassaden- oder Dachbegrünungen erfolgen. Eine Befreiung von dieser Regelung kann erteilt werden, wenn die Umsetzung wirtschaftlich unzumutbar ist oder die bauliche Konstruktion dies nicht zulässt.
Die Neuregelung hat keine Auswirkungen auf das Integrierte Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Essen, stärkt jedoch die rechtliche Grundlage, die Neuanlage von Schottergärten bei Baugenehmigungen zu versagen. Bestehende Schottergärten sind von dieser Änderung nicht betroffen. Vollversiegelte Flächen können weiterhin für andere zulässige Nutzungen, wie etwa Stellplätze, verwendet werden. In der Bauleitplanung ergeben sich keine wesentlichen Änderungen, da die Festsetzung unversiegelter Vorgärten weiterhin möglich bleibt. Während bei vereinfachten Baugenehmigungsverfahren die Prüfung der Außenanlagen nicht explizit erfolgt, ist diese bei umfassenden Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten verpflichtend, wobei Schottergärten dort erfahrungsgemäß eine untergeordnete Rolle spielen.
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- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3. b.Ehemaliges Deilbachgewölbe in Kupferdreh hier: artenschutzrechtliche AspekteZur Vorlage · 0241/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0241/2024/6 befasst sich mit den artenschutzrechtlichen Aspekten der geplanten Teilverfüllung des Deilbachgewölbes in Kupferdreh. Im südlichen Abschnitt des etwa 345 Meter langen Gewölbes sollen rund 150 Meter mit Flüssigboden verfüllt werden. Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherung der öffentlichen Sicherheit nach einem Einsturz von 25 Metern, der durch ein Starkregenereignis im Sommer 2021 verursacht wurde. Der Baubeginn ist für Mai 2024 vorgesehen, wobei der Abschluss der Arbeiten für Dezember 2024 geplant ist.
Um Beeinträchtigungen geschützter Fledermausarten zu vermeiden, sieht das Vorhaben Maßnahmen wie die Installation von Fledermauskästen, den Einsatz von Horchboxen zur Vergrämungskontrolle sowie die Errichtung eines Belüftungspilzes vor. Ein Monitoring zur Überwachung der Population soll zudem durchgeführt werden. Alternative Ausgleichsmaßnahmen, wie die Entwicklung vorhandener Stollen oder der Bau einer tunnelartigen Rohrleitung, wurden geprüft, jedoch aufgrund mangelnder Eignung oder Unverhältnismäßigkeit der Kosten ausgeschlossen.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Teilverfüllung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und mangels Alternativen artenschutzrechtlich zulässig ist, da keine Verschlechterung der Populationen, insbesondere der Wasserfledermaus, zu erwarten ist. Naturschutzverbände sowie der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde wurden im Rahmen des Verfahrens beteiligt. Für den nördlichen Teil der Prinz-Friedrich-Straße ist eine spätere Verfüllung vorgesehen, wobei die Stadt Essen derzeit kompensatorische Maßnahmen prüft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 5.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 6.Mitteilungen der Verwaltung
- 7.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 7.1Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Essener Straßenverkehrs; hier: Höherlegung der Langenberger Straße im hochwassergefährdeten BereichZur Vorlage · 0127/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Essener Straßenverkehrs gestellt. Im Zentrum steht die Prüfung der Umsetzbarkeit einer Höherlegung der Langenberger Straße in einem Bereich, der bei Hochwasserlagen der Ruhr regelmäßig überflutet wird. Betroffen ist der Straßenabschnitt zwischen den Bushaltestellen Kurt-Schumacher-Brücke und Langenberger Straße.
Laut dem Antrag führt die Überflutung dieses Abschnitts zu Sperrungen, welche die Erreichbarkeit der Stadtteile Überruhr, Burgaltendorf und Kupferdreh für den Autoverkehr, den Rad- und Fußverkehr sowie den Bus- und Rettungsverkehr beeinträchtigen können. Zudem wird auf eine erhöhte Verkehrsbelastung auf Ausweichrouten wie der Westfalenstraße hingewiesen.
Der Antrag umfasst technische Vorschläge zur Umsetzung. Eine Variante sieht eine Aufhöhung der Straße um etwa 80 Zentimeter vor, ergänzt durch Durchlässe für den Wasserabfluss sowie eine parallel verlaufende Straßenführung unter der Eisenbahnüberführung in einer erhöhten Lage von 40 bis 50 Zentimetern. Eine alternative Möglichkeit besteht in der Anhebung der bestehenden Straßenführung um circa 40 Zentimeter, wobei hierbei die Einschränkung der Durchfahrtshöhe unter der Brückenkonstruktion als Nachteil angeführt wird. Ziel der Prüfung soll es sein, die Verkehrssicherheit und die Durchgängigkeit des Verkehrs auch bei Hochwasserereignissen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (24. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 8.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 9.Verschiedenes