Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 1. a.Verstetigung der GrillzonenZur Vorlage · 0135/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach dem Abschluss eines Pilotprojekts zur Regelung des Grillens im Stadtgebiet von Essen wird über die dauerhafte Verstetigung ausgewiesener Grillzonen entschieden. Die Grundlage bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2020, der das Grillen außerhalb festgesetzter Flächen untersagt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bestehenden Grillzonen dauerhaft beizubehalten und die Regelungen zur Nutzung sowie die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die RGE Servicegesellschaft Essen mbH zu festigen.
Die verschiedenen Bezirksvertretungen haben im Rahmen einer Evaluierung Rückmeldungen zu den Standorten gegeben. Während in den Bezirken I, III, V, VII und IX die Beibehaltung der bestehenden Flächen befürwortet oder zur Fortführung geraten wird, gibt es in anderen Bezirken Anpassungsbedarf. Im Bezirk II soll nach der Schließung der Zone am Haumannplatz eine alternative Fläche im Elsa-Brandström-Park geprüft werden. Im Bezirk IV bleibt die Grillzone in der Residenzaue bestehen, da ein alternativer Standort im Schlosspark aufgrund forstrechtlicher Abstandsregeln nicht umsetzbar ist. In den Bezirken VI und VIII wurden keine Grillzonen eingerichtet, weshalb dort das Grillen weiterhin untersagt bleibt. Die Verwaltung plant zudem, die Überwachung hinsichtlich der Abfallentsorgung, des Lärmschutzes und der Brandgefahr durch die zuständigen Dienste fortzuführen.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen, bei 4 Enthaltungen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Anmerkungen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — grundsätzlicher Beschluss der Standorte, mögliche Verschiebung/Verkleinerung der Grillzone im Nordpark angedacht
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Die BV IX bestätigt einstimmig den Standort der Grillzone im ehem. Freibad Werden unter Berücksichtigung des Antrages Nr. 0385/2024/CDU/Grüne/FDP (TOP 8.a.2).
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben - 2.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Climate and Energy Action Plan - SECAP), hier: Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen GewerbegebietenZur Vorlage · 1976/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung des Projekts „Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten“ beschließen. Dieses Vorhaben ist ein Bestandteil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP). Ziel des Managements ist es, Unternehmen bei der Reduzierung ihres Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie der Senkung von Treibhausgasemissionen zu unterstützen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Abfall, Wasser, Energie, Flächennutzung und Mobilität.
Die Durchführung soll zunächst im Rahmen eines Modellprojektes erprobt werden, wobei die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) als Träger des Managements vorgesehen ist. Als erste Priorität wurde das Gewerbegebiet „Münchener Straße“ ausgewählt, gefolgt vom Stadthafen Essen und dem Gebiet „Im Teelbruch“. Nach der Erprobung ist eine schrittweise Ausweitung auf weitere Gebiete geplant, wobei ab dem Jahr 2026 jährlich ein weiteres Areal einbezogen werden soll. Der Projektstart ist für den 1. Juli 2024 vorgesehen, mit einer ersten Laufzeit bis Ende 2029.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.03.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 2. a.KlimaTrainings als Baustein der SECAP-Mitmachkampagne „Machen zählt!Zur Vorlage · 0136/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz beabsichtigt die Fortführung der Phase 3 der „KlimaTrainings“ als Bestandteil der SECAP-Mitmachkampagne „Machen zählt!“. Die Umsetzung dieser Phase ist für den Zeitraum von August 2024 bis Juli 2027 vorgesehen.
Die Maßnahme ist ein Element des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP), welcher die Klimaneutralität der Stadt Essen bis spätestens 2040 anstrebt. Die „KlimaTrainings“ dienen dazu, klimaschonende Verhaltensweisen in Bereichen wie Energie, Mobilität, Wohnen und Ernährung zu fördern. Ziel ist es, Teilnehmende durch praktische Informationen und Angebote zur Veränderung zu motivieren und sie als Multiplikatoren auszubilden. In der geplanten dritten Phase soll eine Skalierung des Formats stattfinden, um die Anzahl der verfügbaren Trainingsgruppen zu erhöhen. Dabei werden Anbieter nachhaltiger Dienstleistungen und Produkte mit den Teilnehmenden zusammengeführt.
Die Kosten für die Umsetzung der Phase 3 belaufen sich auf insgesamt 400.000 Euro für den Zeitraum von 2024 bis 2027. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan der „Grünen Hauptstadt Agentur“ vorgesehen. Die Beauftragung der Leistungen soll über eine europaweite Vergabe erfolgen.
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- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.Sachstandsbericht: Geh- und Radwegeverbindung Holthuser TalZur Vorlage · 1977/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur geplanten Geh- und Radwegverbindung zwischen Essen-Überruhr und Essen-Kupferdreh erläutert den aktuellen Stand des Bauvorhabens im Bereich Holthuser Tal. Das Projekt sieht einen etwa 1,5 Kilometer langen, asphaltierten Weg abseits der Straße vor, der die Lücke zwischen dem Bahnübergang Holthuster Tal und der neuen Kampmannbrücke schließen soll. Nach dem Baubeschluss des Rates im Januar 2021 kam es zu Verzögerungen gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan.
Untersuchungen des Geländes ergaben die Notwendigkeit, aufgrund ehemaliger Bergbaufolgen ein Geogitter einzusetzen und die Arbeiten fachgutachterlich zu begleiten. Im Bereich der DB Netz AG wurde eine Ausnahmeregelung für den Abstand von Zaunanlagen zu Oberleitungsmasten vereinbart. Zudem steht die Prüfung der Standsicherheit von Stützmauern im Planungsgebiet an, deren Ergebnisse für das zweite Halbjahr 2024 erwartet werden. Im Naturschutzbereich wird ein geplanter Sperrgraben in der Heisinger Ruhraue nun als ökologische Entwicklungsmaßnahme statt als Kompensationsmaßnahme umgesetzt, wobei eine Förderung durch die Bezirksregierung in Aussicht steht.
Die anstehenden Maßnahmen für das Jahr 2024 umfassen verschiedene Ausschreibungen und Untersuchungen, etwa zur Standsicherheit von Bäumen oder zu Bodenbewegungen. Die Durchführung der eigentlichen Bauarbeiten am Radweg ist ab dem dritten Quartal 2025 vorgesehen.
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- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3. a.Verbot von Schottergärten gemäß § 8 BauO NRWZur Vorlage · 0242/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Novellierung der Landesbauordnung NRW zum 1. Januar 2024 enthält neue Regelungen zu Schottergärten. Gemäß § 8 Abs. 1 der Bauordnung stellen Schotterungen und die Anlage von Kunstrasen im Bereich des Vorgartens keine zulässige Verwendung mehr dar. Falls eine Begrünung des Vorgartenbereichs nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, muss die Prüfung von Fassaden- oder Dachbegrünungen erfolgen. Eine Befreiung von dieser Regelung kann erteilt werden, wenn die Umsetzung wirtschaftlich unzumutbar ist oder die bauliche Konstruktion dies nicht zulässt.
Die Neuregelung hat keine Auswirkungen auf das Integrierte Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Essen, stärkt jedoch die rechtliche Grundlage, die Neuanlage von Schottergärten bei Baugenehmigungen zu versagen. Bestehende Schottergärten sind von dieser Änderung nicht betroffen. Vollversiegelte Flächen können weiterhin für andere zulässige Nutzungen, wie etwa Stellplätze, verwendet werden. In der Bauleitplanung ergeben sich keine wesentlichen Änderungen, da die Festsetzung unversiegelter Vorgärten weiterhin möglich bleibt. Während bei vereinfachten Baugenehmigungsverfahren die Prüfung der Außenanlagen nicht explizit erfolgt, ist diese bei umfassenden Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten verpflichtend, wobei Schottergärten dort erfahrungsgemäß eine untergeordnete Rolle spielen.
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- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3. b.Ehemaliges Deilbachgewölbe in Kupferdreh hier: artenschutzrechtliche AspekteZur Vorlage · 0241/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau der Nahverkehrslinie N 9 soll ab Mai 2024 das südliche Teilstück des Deilbachgewölbes in Kupferdreh verfüllt werden. Die Maßnahme betrifft etwa 150 Meter des insgesamt 345 Meter langen Gewölbes und ist Teil der Eisenbahnaufständerung sowie der Verlegung des Deilbachs in eine offene Gewässertrasse. Der Abschluss der Arbeiten wird für Dezember 2024 erwartet.
Da das Deilbachgewölbe als Lebensraum und Winterquartier für verschiedene Fledermausarten genutzt wird, sind artenschutzrechtliche Maßnahmen vorgesehen. Zur Sicherung der Bestände wurden bereits Fledermauskästen an der Sporthalle Kupferdreh sowie an der A/44-Brücke angebracht; weitere Kästen im verbleibenden nördlichen Gewölbeteil sollen errichtet werden. Die Bauarbeiten sind so geplant, dass die Fortpflanzungs- und Winterzeiten der Tiere nicht beeinträchtigt werden. Zudem umfasst das Vorhaben den Einsatz von Abschirmplanen zur Reduzierung von Licht und Staub sowie die Errichtung eines Belüftungspilzes zur Regulierung des Mikroklimas im verbleibenden Gewölbeabschnitt. Ein Monitoring soll die Entwicklung der Fledermauspopulation überwachen, um bei einer Verringerung der Bestände alternative Quartiere zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 5.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 6.Mitteilungen der Verwaltung
- 7.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 7.1Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Essener Straßenverkehrs; hier: Höherlegung der Langenberger Straße im hochwassergefährdeten BereichZur Vorlage · 0127/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Essener Straßenverkehrs gestellt. Im Zentrum steht die Prüfung der Umsetzbarkeit einer Höherlegung der Langenberger Straße in einem Bereich, der bei Hochwasserlagen der Ruhr regelmäßig überflutet wird. Betroffen ist der Straßenabschnitt zwischen den Bushaltestellen Kurt-Schumacher-Brücke und Langenberger Straße.
Laut dem Antrag führt die Überflutung dieses Abschnitts zu Sperrungen, welche die Erreichbarkeit der Stadtteile Überruhr, Burgaltendorf und Kupferdreh für den Autoverkehr, den Rad- und Fußverkehr sowie den Bus- und Rettungsverkehr beeinträchtigen können. Zudem wird auf eine erhöhte Verkehrsbelastung auf Ausweichrouten wie der Westfalenstraße hingewiesen.
Der Antrag umfasst technische Vorschläge zur Umsetzung. Eine Variante sieht eine Aufhöhung der Straße um etwa 80 Zentimeter vor, ergänzt durch Durchlässe für den Wasserabfluss sowie eine parallel verlaufende Straßenführung unter der Eisenbahnüberführung in einer erhöhten Lage von 40 bis 50 Zentimetern. Eine alternative Möglichkeit besteht in der Anhebung der bestehenden Straßenführung um circa 40 Zentimeter, wobei hierbei die Einschränkung der Durchfahrtshöhe unter der Brückenkonstruktion als Nachteil angeführt wird. Ziel der Prüfung soll es sein, die Verkehrssicherheit und die Durchgängigkeit des Verkehrs auch bei Hochwasserereignissen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (24. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 8.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 9.Verschiedenes