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Vorlage

Ehemaliges Deilbachgewölbe in Kupferdreh hier: artenschutzrechtliche Aspekte

0241/2024/6 29.02.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau der Nahverkehrslinie N 9 soll ab Mai 2024 das südliche Teilstück des Deilbachgewölbes in Kupferdreh verfüllt werden. Die Maßnahme betrifft etwa 150 Meter des insgesamt 345 Meter langen Gewölbes und ist Teil der Eisenbahnaufständerung sowie der Verlegung des Deilbachs in eine offene Gewässertrasse. Der Abschluss der Arbeiten wird für Dezember 2024 erwartet.

Da das Deilbachgewölbe als Lebensraum und Winterquartier für verschiedene Fledermausarten genutzt wird, sind artenschutzrechtliche Maßnahmen vorgesehen. Zur Sicherung der Bestände wurden bereits Fledermauskästen an der Sporthalle Kupferdreh sowie an der A/44-Brücke angebracht; weitere Kästen im verbleibenden nördlichen Gewölbeteil sollen errichtet werden. Die Bauarbeiten sind so geplant, dass die Fortpflanzungs- und Winterzeiten der Tiere nicht beeinträchtigt werden. Zudem umfasst das Vorhaben den Einsatz von Abschirmplanen zur Reduzierung von Licht und Staub sowie die Errichtung eines Belüftungspilzes zur Regulierung des Mikroklimas im verbleibenden Gewölbeabschnitt. Ein Monitoring soll die Entwicklung der Fledermauspopulation überwachen, um bei einer Verringerung der Bestände alternative Quartiere zu schaffen.

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