Ehemaliges Deilbachgewölbe in Kupferdreh hier: artenschutzrechtliche Aspekte
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0241/2024/6 befasst sich mit den artenschutzrechtlichen Aspekten der geplanten Teilverfüllung des Deilbachgewölbes in Kupferdreh. Im südlichen Abschnitt des etwa 345 Meter langen Gewölbes sollen rund 150 Meter mit Flüssigboden verfüllt werden. Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherung der öffentlichen Sicherheit nach einem Einsturz von 25 Metern, der durch ein Starkregenereignis im Sommer 2021 verursacht wurde. Der Baubeginn ist für Mai 2024 vorgesehen, wobei der Abschluss der Arbeiten für Dezember 2024 geplant ist.
Um Beeinträchtigungen geschützter Fledermausarten zu vermeiden, sieht das Vorhaben Maßnahmen wie die Installation von Fledermauskästen, den Einsatz von Horchboxen zur Vergrämungskontrolle sowie die Errichtung eines Belüftungspilzes vor. Ein Monitoring zur Überwachung der Population soll zudem durchgeführt werden. Alternative Ausgleichsmaßnahmen, wie die Entwicklung vorhandener Stollen oder der Bau einer tunnelartigen Rohrleitung, wurden geprüft, jedoch aufgrund mangelnder Eignung oder Unverhältnismäßigkeit der Kosten ausgeschlossen.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Teilverfüllung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und mangels Alternativen artenschutzrechtlich zulässig ist, da keine Verschlechterung der Populationen, insbesondere der Wasserfledermaus, zu erwarten ist. Naturschutzverbände sowie der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde wurden im Rahmen des Verfahrens beteiligt. Für den nördlichen Teil der Prinz-Friedrich-Straße ist eine spätere Verfüllung vorgesehen, wobei die Stadt Essen derzeit kompensatorische Maßnahmen prüft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024Kenntnis genommen
- 27.02.2024Kenntnis genommen
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