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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 1.1Beschleunigung des ÖPNV für die Buslinien 160/161Zur Vorlage · 0252/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Buslinien 160 und 161 ist am Knotenpunkt Alfredstraße/Martinstraße eine Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehen. Die Planung sieht vor, auf dem Haumannplatz eine Busspur einzurichten, die über die Kreuzung Alfredstraße/Martinstraße bis zur Haltestelle Martinstraße führt. Parallel dazu soll nördlich der Busspur ein zusätzlicher Geradeausfahrstreifen für den Individualverkehr geschaffen werden. Zudem ist eine Bevorrechtigung von Linienbussen an der Lichtsignalanlage 108 geplant.
Die Grundlage für diese Maßnahmen bildet ein Gutachten, das die Einrichtung einer eigenen Spur zur Reduzierung von Rückstau und zur Störungsfreiheit des ÖPNV empfiehlt. Da die technische Umsetzung eine neue signaltechnische Planung sowie die Berücksichtigung der Fußgängerbrücke über die Alfredstraße erfordert, wird ein Ergebnis zur Vorplanung für das zweite Quartal 2025 erwartet. Im Rahmen eines Straßenbahnbeschleunigungsprogramms soll die Lichtsignalanlage 108 im Jahr 2026 erneuert und mit Busbeschleunigungsfunktionen ausgestattet werden. Die Finanzierung der Maßnahmen soll durch die Beantragung von Fördermitteln beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sichergestellt werden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung II haben die Informationen zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.2Führung der Linie 174 über die Straße Schirnbecker TeicheZur Vorlage · 0250/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität prüft die mögliche Änderung der Linienführung der Linie 174 zwischen Eiberg und Steele. Auf Antrag einer Fraktion wurde untersucht, ob die Straße Schirnbecker Teiche anstelle des Großen Schirnkamp befahren werden kann.
Die Verwaltung stellt fest, dass eine dauerhafte Verlegung über die Schirnbecker Teiche längere Fahrzeiten zur Folge hätte. Um die Anbindung des Bergmannsfelds sowie die Umsteigemöglichkeiten an der Bochumer Landstraße zu gewährleisten, müsste die Linie weiterhin das Bergmannsfeld passieren. Dies würde eine Vorverlegung der Abfahrtszeit in Eiberg Kirche erfordern und aufgrund der notwendigen Wendezeiten den Einsatz eines zusätzlichen Busses sowie zusätzlicher Personalkapazitäten notwendig machen.
Finanziell wird mit einer jährlichen Kostensteigerung von etwa 350.000 Euro gerechnet, da die Strecke um rund 1.000 Meter verlängert würde und Leistungen von Subunternehmern erbracht werden müssten. Zudem liegen keine gesicherten Informationen zur Eignung des Straßenoberbaus auf der Straße Schirnbecker Teiche für den dauerhaften Busverkehr vor. Im Vergleich dazu wird die aktuelle Route über den Großen Schirnkamp als betrieblich ohne registrierte Unfälle eingestuft. Die Verwaltung empfiehlt daher in Abstimmung mit der Ruhrbahn, am derzeitigen Linienweg festzuhalten.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.3P+R Parkplatz am S-Bahnhof Zollverein-Nord, MeybuschhofZur Vorlage · 0249/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt, das Vorhaben zur Umsetzung eines Park-and-Ride-Parkplatzes am S-Bahnhof Zollverein-Nord nicht weiter zu verfolgen. Der ursprüngliche Beschluss aus dem Jahr 2019 sah die Einrichtung einer solchen Fläche vor. Das in Betracht gezogene Grundstück steht jedoch im Eigentum der Deutschen Bahn und ist nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Trotz des laufenden barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs durch die Deutsche Bahn besteht seitens des Unternehmens kein Interesse an einer Umgestaltung der Fläche zu einem P+R-Parkplatz.
Untersuchungen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zeigen, dass rund 80 Prozent der Fahrgäste den Bahnhof über den Umweltverbund, also zu Fuß, mit dem Rad oder dem öffentlichen Personennahverkehr, erreichen. Um den Anteil des Radverkehrs zu erhöhen, ist die Aufstellung von Fahrradboxen geplant. Eine Voraussetzung für eine Förderung des P+R-Ausbaus ist eine pendlerbedingte Parkraumnutzung von mindestens 80 Prozent. Zählungen aus dem Jahr 2017 belegen jedoch eine Auslastung von lediglich 40 Prozent. Zudem wurde eine Auslastungsspitze am Nachmittag registriert, was nicht der typischen Struktur des Berufsverkehrs entspricht und die Maßnahme als nicht förderfähig einstuft. Da das Projekt weder für die Deutsche Bahn noch für die Stadt Essen als wirtschaftlich sinnvoll bewertet wird, empfiehlt die zuständige Fachabteilung den Abbruch der weiteren Planung.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.4Lückenschluss Radverkehrsanlagen und Fußweg zwischen Freisenbruch und WattenscheidZur Vorlage · 0294/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen strebt gemeinsam mit der Stadt Bochum und Straßen.NRW den Ausbau von Radverkehrsanlagen und Fußwegen zwischen Essen Freisenbruch und Essen Wattenscheid an. Ziel ist die Schließung einer bestehenden Lücke im Radwegenetz zwischen dem Knotenpunkt Bochumer Landstraße/Rodenseelstraße/Sachsenring in Essen und der Kreuzung Berliner Straße/Zeppelindamm/Wattenscheider Hellweg, um unter anderem die Erreichbarkeit eines neuen Einkaufszentrums zu verbessern.
Der aktuelle Sachstand zeigt, dass in Bochum Radfahrstreifen entlang der Essener Straße bzw. des Wattenscheider Hellwegs nach Möglichkeit der Witterung angelegt werden. Für den Bereich zwischen dem Stalleickenweg und der Stadtgrenze zu Essen ist Straßen.NRW als Baulastträger zuständig. Die Stadt Bochum hat die Notwendigkeit einer durchgehenden Verbindung bereits an das Land kommuniziert.
Für den verbleibenden kurzen Abschnitt auf Essener Stadtgebiet muss eine entsprechende Planung erarbeitet werden. Die Verwaltung wird diesen Vorgang in ihre Aufgabenliste aufnehmen, sobald Klarheit über die Fortführung der Verbindung auf Bochumer Gebiet besteht. Ein erneuter Bericht zum Sachstand durch die Verwaltung ist für das dritte Quartal 2024 vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung VII haben den aktuellen Stand zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.5Sachstand Bewohnerparkbereich EltingviertelZur Vorlage · 0302/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den Bericht zum Sachstand des Bewohnerparkbereichs im Eltingviertel zur Kenntnis genommen. Im Rahmen einer vorangegangenen Planung wurde die Verwaltung angewiesen, den Bedarf an Quartiersparkhäusern bei der Gestaltung des Bewohnerparkens zu berücksichtigen. Ein externes Unternehmen hat hierzu eine Kennzeichenerhebung durchgeführt, um den ruhenden Verkehr im betreffenden Quartier zu erfassen. Die Auswertung dieser Erhebung liegt aktuell als Entwurf vor.
Die Ergebnisse sollen am 19. März 2024 in der Bezirksvertretung I präsentiert werden, gefolgt von einer Vorstellung gegenüber der Anwohnerschaft. Im Anschluss daran wird das beauftragte Planungsbüro mit der Erstellung eines Bewohnerparkkonzeptes beginnen. Dieses soll neben Vorschlägen zur Verbesserung der Nahmobilität auch die Option einer Quartiersgarage erörtern.
Ein Entwurf des Konzepts soll bis zum Sommer zur Diskussion in der Bezirksvertretung und der Bürgerschaft gestellt werden. Nach der Einarbeitung etwaiger Ergänzungen wird das fertige Konzept nach der Sommerpause dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die darauf folgende Planung der Beschilderung dient als Grundlage für die konkreten Anordnungen durch die Verkehrsbehörde.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.6Schaffung einer Nord-Süd-Fahrradverbindung Hier: Sachstand zu einzelnen StreckenabschnittenZur Vorlage · 0293/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität den aktuellen Sachstand zur Schaffung verschiedener Abschnitte einer Nord-Süd-Fahrradverbindung durch das Essener Stadtgebiet vorgelegt. Hintergrund sind Anträge aus der Politik, die Machbarkeitsstudien für durchgängige Verbindungen sowie die Errichtung eines Radwegs zwischen dem Bahnhof Werden und der Stadtgrenze zu Velbert forderten.
Für den Bereich der B 224 liegt für den Abschnitt bis zur Grenze Heidhausen eine Planungsvereinbarung mit der Stadt Velbert vor, während für den weiteren Teil bis zur Ruhrbrücke Werden eine Konzeptstudie durch ein Ingenieurbüro in Bearbeitung ist. Die Ergebnisse hierzu werden für die zweite Jahreshälfte 2024 erwartet. Im Bereich der Bredeneyer Straße werden derzeit Ausschreibungsunterlagen für Planungsleistungen erstellt. Für die Rüttenscheider Straße wurde bereits eine Vorzugsvariante zur Verbesserung der Bedingungen erarbeitet.
An der Huyssenallee wurden die Straßenquerschnitte bereits umgestaltet. Am Europaplatz ist die Umsetzung von Maßnahmen an die Fertigstellung der Bauarbeiten an der Bahnhofstange gebunden. Für die Innenstadtquerung ist eine Route über die Lindenallee vorgesehen, um die Anbindung an bestehende Radwege zu verbessern. Weitere Abschnitte, etwa in Richtung Altenessen oder durch Grünzüge wie die Helenentrasse, befinden sich in unterschiedlichen Planungsstadien, wobei einige Projekte noch Konzeptstudien erfordern. Eine Gesamtkostenschätzung für alle Teilabschnitte ist aufgrund der unterschiedlichen Planungstiefen derzeit nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.Bericht Brückensperrung A42 - Auswirkungen auf das Essener Stadtgebiet
- 3.Bestellung der Schriftführung für den Ausschuss für Verkehr und MobilitätZur Vorlage · 0211/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen wird über eine Neubesetzung der Schriftführung beraten. Auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen schlägt die Verwaltung vor, einen neuen Schriftführer zu bestellen. Dieser soll die Funktion anstelle einer bisherigen Person übernehmen.
Gleichzeitig ist vorgesehen, die personelle Aufstellung der Stellvertretungen anzupassen. Um die Handlungsfähigkeit des Ausschusses insbesondere in Vertretungsfällen, etwa bei Krankheit oder Urlaub, zu gewährleisten, soll eine Person als stellvertretende Schriftführerin bestellt werden. Im Zuge dieser Neuregelung wird ein bisheriger stellvertretender Schriftführer aus seinem Amt abberufen. Nach der Umsetzung des Beschlusses wird das Gremium über einen Schriftführer sowie zwei stellvertretende Schriftführer verfügen.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Ordnungsamt -Verkehrsüberwachung- Berichterstattung zur Schulwegsicherung 2023Zur Vorlage · 0217/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung im Jahr 2023 berichtet. Die Vorlage von Beigeordnetem Kromberg dokumentiert, dass die im Ziel- und Maßnahmenplan „Essen, Großstadt für Kinder“ festgelegten Vorgaben erreicht wurden.
Im Bereich des fließenden Verkehrs fanden im Umfeld von Schulen 3.098 Geschwindigkeitsüberwachungen statt. Mit einem Anteil von 39,94 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet wurde das Ziel von mindestens 20 % überschritten. Bei über 833.603 gemessenen Fahrzeugen wurden 36.956 Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt, was einer Quote von etwa 4,43 % entspricht und somit unter dem festgelegten Grenzwert von 10 % liegt.
Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs wurden 1.397 Einsätze an Schulen durchgeführt. Mit einem Anteil von 18,04 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet wurde die Zielvorgabe von mindestens 15 % erfüllt. Die Maßnahmen umfassten neben Verwarnungen und rechtlichen Schritten auch verkehrserzieherische Gespräche mit Fahrzeugführenden.
Im Vergleich dazu lag die durchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungsquote im gesamten Stadtgebiet bei etwa 5,8 %. Die Berichterstattung wird den zuständigen Ausschüssen sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Sachstandsbericht: Geh- und Radwegeverbindung Holthuser TalZur Vorlage · 1977/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur geplanten Geh- und Radwegverbindung zwischen Essen-Überruhr und Essen-Kupferdreh erläutert den aktuellen Stand des Bauvorhabens im Bereich Holthuser Tal. Das Projekt sieht einen etwa 1,5 Kilometer langen, asphaltierten Weg abseits der Straße vor, der die Lücke zwischen dem Bahnübergang Holthuster Tal und der neuen Kampmannbrücke schließen soll. Nach dem Baubeschluss des Rates im Januar 2021 kam es zu Verzögerungen gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan.
Untersuchungen des Geländes ergaben die Notwendigkeit, aufgrund ehemaliger Bergbaufolgen ein Geogitter einzusetzen und die Arbeiten fachgutachterlich zu begleiten. Im Bereich der DB Netz AG wurde eine Ausnahmeregelung für den Abstand von Zaunanlagen zu Oberleitungsmasten vereinbart. Zudem steht die Prüfung der Standsicherheit von Stützmauern im Planungsgebiet an, deren Ergebnisse für das zweite Halbjahr 2024 erwartet werden. Im Naturschutzbereich wird ein geplanter Sperrgraben in der Heisinger Ruhraue nun als ökologische Entwicklungsmaßnahme statt als Kompensationsmaßnahme umgesetzt, wobei eine Förderung durch die Bezirksregierung in Aussicht steht.
Die anstehenden Maßnahmen für das Jahr 2024 umfassen verschiedene Ausschreibungen und Untersuchungen, etwa zur Standsicherheit von Bäumen oder zu Bodenbewegungen. Die Durchführung der eigentlichen Bauarbeiten am Radweg ist ab dem dritten Quartal 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - [1.]Vergleich von Fahrradstraße, Fahrradzone und Tempo-30-ZoneZur Vorlage · 0253/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität erhielt einen Vergleich zwischen den Verkehrsführungskonzepten Fahrradstraße, Fahrradzone und Tempo-30-Zone zur Kenntnisnahme. Ziel der Stadt Essen ist die Bereitstellung sicherer und komfortabler Radverkehrsanlagen im Rahmen des Radhauptrouten- und Ergänzungsnetzes.
Die Fahrradstraße dient als streckenbezogene Verkehrsführung, bei der der Kraftverkehr dem Radverkehr untergeordnet ist. Für diesen Straßenabschnitt gilt eine Geschwindigkeit von 30 km/h. Die Einrichtung erfolgt primär durch Beschilderung und Markierungen, kann jedoch bauliche Maßnahmen wie die Verengung der Fahrbahn oder den Rückbau von Parkplätzen erfordern. Voraussetzungen für eine Anordnung sind eine hohe Radverkehrsdichte sowie eine untergeordnete Bedeutung der Straße für den motorisierten Kraftverkehr.
Die Fahrradzone soll flächenhafte Sicherheit in engmaschigen Bereichen, etwa nahe Schulen oder Einkaufsgebieten, gewährleisten. Sie kombiniert Merkmale der Fahrradstraße mit denen der Tempo-30-Zone. Ein wesentlicher Unterschied zur Fahrradstraße besteht darin, dass in Fahrradzonen an Kreuzungen und Einmündungen das Vorrangrecht „rechts vor links“ gilt. Die Verwaltung arbeitet derzeit an Standards für die Gestaltung und Kennzeichnung dieser Zonen, um eine eindeutige Erkennbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [2.]Projekt Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (4. Call)Zur Vorlage · 0168/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme sollen die Fußgängerquerungen an der Ruhrallee im Bereich der A52 sowie an der Elbestraße angepasst werden. Eine Vorstudie zum Reallabor Ruhrallee hatte Mängel an den bestehenden Querungsmöglichkeiten identifiziert. Konkret ist geplant, die aktuelle Querung über die Ruhrallee zu entfernen und eine neue Überwegmöglichkeit etwa 80 Meter weiter stadtauswärts einzurichten.
Die Maßnahme soll die Sicherheit und den Komfort für Fußgänger sowie Radfahrer erhöhen und gleichzeitig den öffentlichen Nahverkehr beschleunigen. Durch den Umbau der Signalanlage wird eine priorisierte Einfahrt für Busse in die Ruhrallee angestrebt. Zudem sollen durch die neue Signalisierung Staus an der Elbestraße minimiert und der Verkehrsfluss optimiert werden.
Die Kosten für den Umbau der Signalanlage belaufen sich auf circa 200.000 Euro, wovon die Stadt einen Eigenanteil von 60.000 Euro trägt. Die Finanzierung erfolgt zu 70 Prozent durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Rahmen des Projekts Como. Das Vorhaben ist Teil eines Arbeitspakets, das neben der Verkehrsflussverbesserung auch die Reduzierung von Schadstoffimmissionen zum Ziel hat.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [3.]Umgestaltung Steeler Straße und barrierefreier Umbau der Haltestelle WörthstraßeZur Vorlage · 0185/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr und die Ruhrbahn haben eine Planung zur Umgestaltung der Steeler Straße sowie zum barrierefreien Umbau der Haltestelle Wörtextstraße erarbeitet. Die Planung sieht vor, die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger durch neue signalgeschützte Übergänge am Knotenpunkt Wörthstraße zu verbessern. Während die Einrichtung von Radfahrstreifen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar ist, umfasst das Vorhaben die Schaffung von 40 bewirtschafteten Parkplätzen und 21 Baumstandorten an den Seitenräumen. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wird aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht vorgesehen; die Geschwindigkeit soll bei 50 km/h bleiben.
Ein zentraler Bestandteil ist zudem die Anpassung der Signalanlagen zur Optimierung des Betriebs der Linie 109 sowie der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Wörthstraße. Ein durchgehender Mittelstreifen wird zugunsten breiterer Seitenräume und zur Sicherstellung der Feuerwehrzufahrten nicht umgesetzt. Die geschätzten Kosten für den städtischen Anteil am Straßenbau und der Begrünung belaufen sich auf 2,9 Millionen Euro. Für den Anteil der Ruhrbahn an der Haltestellenmodernisierung und der Gleiserneuerung werden etwa 3,2 Millionen Euro veranschlagt. Ein Förderantrag für die ÖPNV-Maßnahmen soll im Jahr 2024 gestellt werden. Der Baubeginn ist frühestens für das Jahr 2026 geplant, wobei während der Bauphase mit einem Schienenersatzverkehr zu rechnen ist.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — grundsätzlich keine Bedenken erhoben, aber Bitte um Prüfung/Beantwortung zu: LSA Steeler Str. /Wörthstr. Akku-Bahn Musterstrecke, Erhalt von Parkplätzen, Anleiterbereich, Velogleis, Kennzeichnung Radweg im Haltestellenbereich, Außengastronomie
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — eingebracht
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - [4.]Ehemaliges Deilbachgewölbe in Kupferdreh hier: artenschutzrechtliche AspekteZur Vorlage · 0241/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau der Nahverkehrslinie N 9 soll ab Mai 2024 das südliche Teilstück des Deilbachgewölbes in Kupferdreh verfüllt werden. Die Maßnahme betrifft etwa 150 Meter des insgesamt 345 Meter langen Gewölbes und ist Teil der Eisenbahnaufständerung sowie der Verlegung des Deilbachs in eine offene Gewässertrasse. Der Abschluss der Arbeiten wird für Dezember 2024 erwartet.
Da das Deilbachgewölbe als Lebensraum und Winterquartier für verschiedene Fledermausarten genutzt wird, sind artenschutzrechtliche Maßnahmen vorgesehen. Zur Sicherung der Bestände wurden bereits Fledermauskästen an der Sporthalle Kupferdreh sowie an der A/44-Brücke angebracht; weitere Kästen im verbleibenden nördlichen Gewölbeteil sollen errichtet werden. Die Bauarbeiten sind so geplant, dass die Fortpflanzungs- und Winterzeiten der Tiere nicht beeinträchtigt werden. Zudem umfasst das Vorhaben den Einsatz von Abschirmplanen zur Reduzierung von Licht und Staub sowie die Errichtung eines Belüftungspilzes zur Regulierung des Mikroklimas im verbleibenden Gewölbeabschnitt. Ein Monitoring soll die Entwicklung der Fledermauspopulation überwachen, um bei einer Verringerung der Bestände alternative Quartiere zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [5.]Sachstand Umsetzungsstrategie RadEntscheid hier: Synopse zu den Anmerkungen, Fragen und Anregungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und den BezirksvertretungenZur Vorlage · 0310/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstand zur Umsetzungsstrategie des RadEntscheids vor. Die Vorlage dient als Synopse, welche die Anmerkungen, Fragen und Anregungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie aus den verschiedenen Bezirksvertretungen zusammenfasst.
Im Rahmen der bestehenden Beschlusslage zum RadEntscheid erfolgt eine jährliche Berichterstattung der Verwaltung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie an die Bezirksvertretungen. Ziel dieser Berichte ist es, über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele des RadEntscheids zu informieren. Die im Ausschuss geäußerten allgemeinen Äußerungen sollen in das weitere Verwaltungshandeln und künftige Vorlagen einfließen.
Die Rückmeldungen der Bezirksvertretungen wurden in einer Synopse aufbereitet, die konkrete Aussagen sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen zu den jeweiligen Fragen enthält. Sämtliche Anmerkungen aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und den Bezirksvertretungen werden in die kommende Vorlage zum Umsetzungsstand des RadEntscheids für den Zeitraum 2024/2025 integriert. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über diesen Sachstand in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Die Bezirksvertretung VII nimmt Kenntnis mit der Anmerkung, dass die Fragen der BV VII zu Punkt 14 nicht beantwortet worden sind.
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Fahrradstraße Huttrop: vor Fertigstellung der Planung mit BV über Wegführung sprechen, in BV-Sitzung im April/Mai Grobkonzept vorstellen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Be-MoVe - Projekt, hier: Verlängerung / Verstetigung "Bürgerprojekt Offene Bardelebenstraße: Sichere Schulwege in Holsterhausen“Zur Vorlage · 0142/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat die dauerhafte Einrichtung der Bardelebenstraße als Schulstraße beschlossen. Zur Vorbereitung einer rechtssicheren, permanenten Umsetzung durch ein Verfahren zur Teileinziehung wurde zunächst eine dreimonatige Verlängerung der aktuellen Erprobungsphase zugestimmt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nahm den entsprechenden Bericht zur Kenntnis.
Das Vorhaben ist Teil des interdisziplinären Projekts Be-MoVe, das die Stadt Essen, die Universität Duisburg-Essen und die Universitätsmedizin Essen gemeinsam durchführen. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und untersucht neue Strategien zur Förderung der Fuß- und Radmobilität im städtischen Raum. Das spezifische Bürgerprojekt in der Bardelebenstraße wird mit Mitteln der GHA unterstützt.
Seit September 2023 ist die Zufahrt zur Bardelebenstraße während der Bring- und Abholzeiten für Kraftfahrzeuge eingeschränkt, während alternative Haltezonen an der Holsterhauser Straße und der Virchowstraße eingerichtet wurden. Die Verwaltung bewertet die bisherige Erprobung als erfolgreich, da die Resonanz von Anwohnenden sowie Schulen überwiegend positiv ausfällt. Um die rechtliche Absicherung der dauerhaften Sperrung zu gewährleisten, plant die Verwaltung, die kommenden Handreichungen des Verkehrsministeriums abzuwarten und die Verstetigung anschließend durch entsprechende Beschilderung und rechtliche Anpassungen zu realisieren.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 7.1Durchführung der Maßnahme "Reckstraße" KAG-Nr. 260/21Zur Vorlage · 0116/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme in der Reckstraße beschließen. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen enthalten.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich aus dem Zustand der Asphaltfahrbahn, die Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist. Eine technische Befahrung hat bereits im Jahr 2016 einen entsprechenden Bedarf festgestellt. Das Amt für Straßen und Verkehr wird als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn durchführen.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 150.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln, die für die Erneuerung von Nebenstraßen bereitgestellt werden. Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbbauchtberechtigte der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht im Rahmen der Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.2Durchführung der Maßnahme "Im Haferfeld" KAG-Nr. 69/23Zur Vorlage · 0139/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen berät über die Durchführung der Baumaßnahme „Im Haferfeld“. Der Beschlussvorschlag stützt sich auf das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen enthalten.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich aus dem Zustand der Asphaltfahrbahn in der Straße „Im Haferfeld“. Eine technische Befahrung hat Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen in der Fahrbahnoberfläche festgestellt. Das Amt für Straßen und Verkehr wird die Maßnahme als zuständiger Straßenbaulastträger umsetzen.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 240.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Gemäß dem Kommunalabgabengesetz sind die Eigentümer und Erbbauchtberechtigten der angrenzenden Grundstücke zur Beteiligung an den Straßenausbaubeiträgen verpflichtet.
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- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.3Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Kibbelstraße von III.Hagen bis LindenalleeZur Vorlage · 0141/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität befasst sich mit der Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Kibbelstraße, die den Bereich von III. Hagen bis zur Lindenallee umfasst. Der Beschlussvorschlag folgt auf das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß dem Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen.
Ziel des Vorhabens ist die Anpassung der bestehenden Beleuchtungsanlage an die aktuellen DIN-Normen sowie die Umstellung auf LED-Technik, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die vorläufige Kalkulation für das Bauvorhaben beläuft sich auf 26.000 Euro. Durch die Durchführung der Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht im Rahmen von Straßenausbaubeiträgen.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird das Projekt als positiv eingestuft, da durch den Einsatz von LED-Leuchtmitteln Strom eingespart wird, auch wenn die Stadt für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezieht. Die entsprechende Vorlage wurde von der zuständigen Beigeordneten vorgelegt.
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- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.4Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Lindenallee von Vereinstraße bis KibbelstraßeZur Vorlage · 0144/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Lindenallee beschließen. Die Maßnahme betrifft den Abschnitt von der Vereinstraße bis zur Kibbelstraße und basiert auf dem Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß dem Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen des Vorhabens soll die bestehende Beleuchtungsanlage an die aktuellen Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 angepasst werden, wobei auch eine Umstellung auf LED-Technik vorgesehen ist. Die Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die vorläufige Kalkulation für das Bauvorhaben beläuft sich auf 25.000 Euro.
Die Kosten für die Umsetzung werden als Straßenausbaubeiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke getragen. Das Projekt ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen verankert. In Bezug auf den Klimaschutz wird eine positive Auswirkung durch die Einsparung von Strommengen bewertet, da die Maßnahme zur Reduzierung des Energieverbrauchs beiträgt.
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- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Mitteilungen der Verwaltung
- 9.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 9.1Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Essener Straßenverkehrs; hier: Höherlegung der Langenberger Straße im hochwassergefährdeten BereichZur Vorlage · 0127/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Essener Straßenverkehrs gestellt. Im Zentrum steht die Prüfung der Umsetzbarkeit einer Höherlegung der Langenberger Straße in einem Bereich, der bei Hochwasserlagen der Ruhr regelmäßig überflutet wird. Betroffen ist der Straßenabschnitt zwischen den Bushaltestellen Kurt-Schumacher-Brücke und Langenberger Straße.
Laut dem Antrag führt die Überflutung dieses Abschnitts zu Sperrungen, welche die Erreichbarkeit der Stadtteile Überruhr, Burgaltendorf und Kupferdreh für den Autoverkehr, den Rad- und Fußverkehr sowie den Bus- und Rettungsverkehr beeinträchtigen können. Zudem wird auf eine erhöhte Verkehrsbelastung auf Ausweichrouten wie der Westfalenstraße hingewiesen.
Der Antrag umfasst technische Vorschläge zur Umsetzung. Eine Variante sieht eine Aufhöhung der Straße um etwa 80 Zentimeter vor, ergänzt durch Durchlässe für den Wasserabfluss sowie eine parallel verlaufende Straßenführung unter der Eisenbahnüberführung in einer erhöhten Lage von 40 bis 50 Zentimetern. Eine alternative Möglichkeit besteht in der Anhebung der bestehenden Straßenführung um circa 40 Zentimeter, wobei hierbei die Einschränkung der Durchfahrtshöhe unter der Brückenkonstruktion als Nachteil angeführt wird. Ziel der Prüfung soll es sein, die Verkehrssicherheit und die Durchgängigkeit des Verkehrs auch bei Hochwasserereignissen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (24. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 10.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 11.Verschiedenes