Umgestaltung Steeler Straße und barrierefreier Umbau der Haltestelle Wörthstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr und die Ruhrbahn haben eine Planung zur Umgestaltung der Steeler Straße sowie zum barrierefreien Umbau der Haltestelle Wörtextstraße erarbeitet. Die Planung sieht vor, die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger durch neue signalgeschützte Übergänge am Knotenpunkt Wörthstraße zu verbessern. Während die Einrichtung von Radfahrstreifen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar ist, umfasst das Vorhaben die Schaffung von 40 bewirtschafteten Parkplätzen und 21 Baumstandorten an den Seitenräumen. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wird aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht vorgesehen; die Geschwindigkeit soll bei 50 km/h bleiben.
Ein zentraler Bestandteil ist zudem die Anpassung der Signalanlagen zur Optimierung des Betriebs der Linie 109 sowie der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Wörthstraße. Ein durchgehender Mittelstreifen wird zugunsten breiterer Seitenräume und zur Sicherstellung der Feuerwehrzufahrten nicht umgesetzt. Die geschätzten Kosten für den städtischen Anteil am Straßenbau und der Begrünung belaufen sich auf 2,9 Millionen Euro. Für den Anteil der Ruhrbahn an der Haltestellenmodernisierung und der Gleiserneuerung werden etwa 3,2 Millionen Euro veranschlagt. Ein Förderantrag für die ÖPNV-Maßnahmen soll im Jahr 2024 gestellt werden. Der Baubeginn ist frühestens für das Jahr 2026 geplant, wobei während der Bauphase mit einem Schienenersatzverkehr zu rechnen ist.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 11.04.2024mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2024grundsätzlich keine Bedenken erhoben, aber Bitte um Prüfung/Beantwortung zu: LSA Steeler Str. /Wörthstr. Akku-Bahn Musterstrecke, Erhalt von Parkplätzen, Anleiterbereich, Velogleis, Kennzeichnung Radweg im Haltestellenbereich, Außengastronomie
- 29.02.2024eingebracht
- 27.02.2024eingebracht