Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Vorstellung der Bezirkskehrer für den Stadtbezirk I
- 1.1Umgestaltung Steeler Straße und barrierefreier Umbau der Haltestelle WörthstraßeZur Vorlage · 0185/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr (0185/2024/6) befasst sich mit der Umgestaltung der Steeler Straße sowie dem barrierefreien Umbau der Haltestelle Wörthstraße. Die Planung sieht die Einrichtung von sechs signalisierten Querungen vor, wobei die Signalanlagen an den Betrieb der Ruhrbahn GmbH angepasst werden sollen. Zudem sind die Schaffung von 40 Parkplätzen und 21 Baumstandorten sowie die Beibehaltung einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen.
Die Kosten für den städtischen Anteil, der den Straßenbau, die Technik und die Begrünung umfasst, werden auf 2,9 Millionen Euro geschätzt. Der Anteil der Ruhrbahn GmbH für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs beläuft sich auf etwa 3,2 Millionen Euro. Ein entsprechender Förderantrag der Ruhrbahn GmbH ist für das Jahr 2024 geplant. Sofern die Fördermittel bewilligt werden, können vorbereitende Maßnahmen ab 2025 und der eigentliche Baubeginn frühestens ab 2026 erfolgen.
Im Rahmen einer Klimarelevanzprüfung wurde die Auswirkung der Baumaßnahme auf den Klimaschutz als positiv bewertet. Die Begründung hierfür liegt darin, dass der durch die Maßnahme entstehende CO2-Ausstoß durch die dauerhafte Vermeidung von Umwegfahrten, die durch eine Einziehung der Straße entstehen würden, kompensiert wird. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken gegen die Planung erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Planung beschließt.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — grundsätzlich keine Bedenken erhoben, aber Bitte um Prüfung/Beantwortung zu: LSA Steeler Str. /Wörthstr. Akku-Bahn Musterstrecke, Erhalt von Parkplätzen, Anleiterbereich, Velogleis, Kennzeichnung Radweg im Haltestellenbereich, Außengastronomie
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — eingebracht
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 1.a)Bestellung der zur Mitunterzeichnung der Niederschriften ermächtigten Bezirksvertretungsmitglieder hier: AktualisierungZur Vorlage · 0282/2024/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I befasst sich mit der Aktualisierung der Bestellung von Mitgliedern, die zur Mitunterzeichnung der Niederschriften ermächtigt sind. Grundlage hierfür ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, nach der die Protokolle der Sitzungen vom Bezirksbürgermeister und einem von der Bezirksvertretung bestellten Schriftführer zu unterzeichnen sind.
Ergänzend dazu sieht die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen vor, dass die Bezirksvertretung zusätzliche Mitglieder zur Mitunterzeichnung benennen kann. Da seit dem letzten entsprechenden Beschluss im November 2020 personelle Veränderungen eingetreten sind, ist eine Aktualisierung der Liste erforderlich. Der vorliegende Vorschlag zielt darauf ab, alle für die Mitunterzeichnung vorgesehenen Mitglieder aus Gründen der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit gesammelt zu benennen. Die entsprechenden Vorschläge zur Neubesetzung gehen von der CDU-Fraktion, der Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD-Fraktion aus.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Niederschrift Nr. 32 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 30.01.2024
- 3.Aktuelle Bürgersprechstunde / Einwohnerfragestunde
- 3.1Grillplatz Nordpark
- 4.Berichte und Anliegen der Beauftragten
- 5.Grillen im NordparkZur Vorlage · 0248/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat einen Antrag gestellt, den Beschluss zur Einrichtung einer Grillzone im Nordpark zurückzunehmen und die Verwaltung mit dem Rückbau der Anlage zu beauftragen. Grundlage für diesen Antrag sind Anwohnerbeschwerden aus einer Bürgerberatung, die auf Rauch-, Geruchs- und Lärmbelästigungen durch die räumliche Nähe zur Wohnbebauung hinweisen. Zudem wurde berichtet, dass Müll und Glut nicht immer in den vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
Eine Verschiebung der Grillzone innerhalb des Nordparks wird im Antrag als nicht zielführend bewertet, da dies eine größere Nähe zu einem Spielplatz zur Folge hätte. Verweise auf Erfahrungen aus anderen Stadtbezirken deuten darauf hin, dass die Nähe von Grillflächen zu Spielplätzen Probleme durch Abfall oder Sicherheitsrisiken für Kinder mit sich bringen kann. Die Fraktion fordert daher die Suche nach geeigneten Alternativflächen im Stadtbezirk I. Dabei sollen Flächen berücksichtigt werden, die einen Mindestabstand von 50 Metern zur Wohnbebauung sowie einen ausreichenden Abstand zu Kinderspielplätzen aufweisen.
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- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 6.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023Zur Vorlage · 1868/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2023 zur Entwicklung der Spielplatzpatenschaften in Essen dokumentiert die seit 30 Jahren bestehende Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. Zum Stichtag 30. September 2023 verzeichneten die Patenschaften 248 aktive Partnerschaften mit insgesamt 363 Personen, was einem Rückgang von acht Patenschaften im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Rahmen der Spielmobile des Deutschen Kinderschutzbundes wurden im Berichtszeitraum 252 Spielplatzfeste durchgeführt.
Die finanzielle Unterstützung der bestehenden Patenschaften erfolgte durch die Bezirksvertretungen mittels jährlicher Pauschalen zwischen 77,50 Euro und 88,00 Euro, was eine Gesamtsumme von 18.845,50 Euro ergab. Zusätzlich stellt die Stadt Essen jährlich 35.500,00 Euro über den Fördertopf „Besser spielen“ zur Verfügung, wobei die maximale Förderhöhe pro Spielplatz bei 3.550,00 Euro liegt. Im Kinderbüro gingen 2023 insgesamt 24 Anträge mit einem Kostenvolumen von 65.953,17 Euro ein, von denen 14 Maßnahmen bewilligt wurden. Die Patenschaften leisteten Eigenmittel in Höhe von 2.036,94 Euro. Neun Anträge konnten aufgrund erschöpfter Mittel nicht berücksichtigt werden.
Auf Basis eines Kooperationsvertrags wurde durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom Juni 2023 eine Vertragsänderung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 beschlossen, um die Zuwendungen an die Preisentwicklung und das Spendenaufkommen anzupassen. Die Obergrenze von 275 Patenschaften bleibt unverändert. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Integrierte kommunale Präventionsstrategie: Eckpunkte, Datenkonzept und VorhabenZur Vorlage · 0039/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0039/2024/4 des Jugendamtes befasst sich mit der integrierten kommunalen Präventionsstrategie der Stadt Essen. Ziel der Strategie ist die Förderung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen, wobei ein besonderer Fokus auf der Prävention von Folgen finanzieller Familienarmut liegt. Als Grundlage für den Ausbau der Präventionskette dient ein Datenkonzept, das zwölf Indikatoren in den Bereichen wirtschaftliche Lage, Integration, Gesundheit, Bildung sowie Wohnen nutzt, um Risikofaktoren auf Stadtteilebene zu identifizieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Eckpunkte der Strategie annimmt und das Datenkonzept als Handlungsleitung für Fachplanungen nutzt. Die Verwaltung soll Modellvorhaben zur Implementierung von Präventionsketten umsetzen, diese erweitern und ein Konzept für die Kooperation mit medizinischen Leistungserbringern entwickeln. Die Datenbereitstellung erfolgt durch verschiedene Ämter und soll perspektivisch in das geografische Informationssystem KomMonitor integriert werden, um eine dynamische Darstellung zu ermöglichen.
Im Rahmen der Umsetzung sind verschiedene Projekte vorgesehen. Ein dreijähriges Modellvorhaben zur Armutsfolgenprävention soll die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen in der Raumeinheit Bergeborbeck/Bochold erproben. Zudem ist das Starterprojekt „SchuBiE“ zur Förderung von Kindern mit Defiziten beim Schulbeginn geplant. Ein Pilotprojekt im Stadtbezirk I zur Stärkung der Sprachförderung wird durch Stiftungsmittel finanziert. Ein Lotsendienst in Geburtskliniken unterstützt Familien bis zum dritten Lebensjahr. Für die beschriebenen Vorhaben ist kein zusätzlicher Finanz- oder Personalbedarf erforderlich.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen) - 8.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2024/ 2025Zur Vorlage · 0092/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2024/2025 legt die Entwicklung der Betreuungsplätze sowie die finanziellen Rahmenbedingungen dar. Aufgrund sinkender Geburtenzahlen sank die Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zum Stichtag 30.09.2023 auf 35.267. Für das kommende Kita-Jahr sind 21.629 geförderte Plätze geplant, wobei durch die Realisierung neuer Gruppen ein Zuwachs von 804 Plätzen erwartet wird, trotz des Wegfalls von 201 Plätzen durch Schließungen und Umwandlungen. Dies soll zu einem Anstieg der Versorgungsquoten bei den U3- und Ü3-Plätzen führen.
Der Jugendhilfeausschuss soll die Fortführung kommunaler Spielgruppen sowie Sprachbildungsgruppen beschließen und die Gewährung von Landeszuschüssen für die Fachberatung von 830 Kindertagespflegepersonen genehmigen. Zudem ist die Befreiung von der Zweckbindung für bestimmte U3-Plätze vorgesehen, sodass diese nach Beschluss des Jugendamtes auch mit überdreijährigen Kindern belegt werden können. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird die jährliche Fortschreibung eines Notprogramms mit Notgruppen im KiTa Zweckverband beantragt.
Finanziell sind Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 210 Millionen Euro veranschlagt. Die Zuschüsse für Spiel- und Sprachbildungsgruppen belaufen sich auf 1.510.000 Euro, während für Brückenprojekte 3.300.000 Euro vorgesehen sind. Ab dem 1. August 2024 ist zudem eine Erhöhung der Kindpauschalen um 9,65 Prozent vorgesehen. Die Planung soll den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis bringen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sondersitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0027/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0027/2024/5 des Amtes für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Weiterentwicklung des Seniorenförderplans für das Jahr 2022 sowie der Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit. Da die Gruppe der über 60-Jährigen etwa 29 % der Essener Bevölkerung ausmacht, sieht die Finanzierung seit Anfang 2020 ein jährliches Budget von drei Millionen Euro mit einer vorgesehenen Steigerungsrate von 3 % vor. Für das Jahr 2022 sind Gesamtausgaben in Höhe von 3.182.700 Euro geplant. Davon entfallen 1.697.440 Euro auf zwölf Zentren 60plus und 530.450 Euro auf die Projektförderung. Zudem sind bis zu 8.000 Euro für die Gründung eines SeniorenNetzwerks für einen Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen. Die Zuwendungen an die fünf Fachreferate der Wohlfahrtsverbände belaufen sich für 2022 auf insgesamt 388.465,25 Euro.
Die finanzielle Förderung der Zentren 60plus erfolgt auf Basis jährlich einzureichender Finanzpläne, wobei die anerkannten Zuwendungen für 2022 insgesamt 1.420.735,76 Euro betragen. Die Träger der Zentren werden hauptamtlich durch Personal der Wohlfahrtsverbände oder Betreiber besetzt. Die Zuwendungen können bei Bedarf Zuschüsse zur Zentrenlage in teuren Mietlagen umfassen, deren Gewährung einer individuellen Prüfung unterliegt. Die Mittel sind auf verschiedene Standorte und Träger wie den Caritasverband, die Evangelische Kirche, Contigo Ruhr, das Diakoniewerk Essen, die AWO, den ASB und das DRK verteilt. Die Kommunikation der Maßnahmen der Offenen Seniorenarbeit erfolgt über Newsletter, Websites, Pressearbeit und Veranstaltungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, die Bezirksvertretungen I bis IX, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Seniorenrat (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Baumbilanz 2022Zur Vorlage · 1990/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der städtische Baumbestand in Essen hat sich im Jahr 202läufig um insgesamt 1.768 Bäume erhöht, womit die Gesamtzahl auf 211.055 anstieg. Während im Berichtszeitraum 3.280 Abgänge durch Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht, Baumaßnahmen sowie natürliche Ursachen zu verzeichnen waren, standen diesen Neupflanzungen von 1.530 Einzelbäumen und 3.518 Bäumen aus natürlicher Verjüngung gegenüber. Besonders im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Grün und Gruga ist ein Zuwachs von 2.193 Bäumen zu verzeichnen.
Ein Schwerpunkt der Verwaltung lag im Jahr 2022 auf dem Abbau von Arbeitsrückständen bei der Straßenbaumnachpflanzung, wobei 1.025 Bäume nachgeordnet wurden. Zudem konnte die Qualität der Pflanzgruben gesteigert werden: Der Anteil der Standorte, welche den Mindeststandard für das Bodenvolumen erfüllen, stieg von etwa 26 % im Jahr 2021 auf rund 65 % im Jahr 2022. Diese Maßnahmen dienen der Umsetzung der Essener Nachhaltigkeitsstrategie und der Klimaanpassung.
Für die kommenden Jahre wurde die Ausschreibung für ein neues Straßenbaumkonzept durch ein externes Büro abgeschlossen. Zudem verstärkt die zuständige Fachabteilung ihr Personal im Bereich der Baumpflanzungen in Grünanlagen. Die vorliegenden Ausführungen wurden dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den verschiedenen Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Frage: ab wann gilt ein naturverjüngter Baum als Ersatz für einen alten gefällten Baum? Hinweis: Bezirk I wenige Waldflächen, Nachpflanzungen in Baumbeeten bitte zügig)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 01.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Frage: ab wann gilt ein naturverjüngter Baum als Ersatz für einen alten gefällten Baum? Hinweis: Bezirk I wenige Waldflächen, Nachpflanzungen in Baumbeeten bitte zügig) - 11.1.000-Bäume-Programm - Stand der UmsetzungZur Vorlage · 1994/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage mit der Nummer 1994/2023/6 zum Stand der Umsetzung des „1.000-Bäume-Programms“ dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen I bis IX. Das Programm verfolgt das Ziel, die grüne Infrastruktur der Stadt Essen gegenüber Klimafolgen wie Hitze und Starkregen abzusichern und die Artenvielfalt zu erhalten. Durch die Pflanzung von zusätzlich 1.000 Bäumen sollen ökologische Funktionen wie Kühlung, Beschattung und Schadstofffilterung optimiert werden.
Seit dem Haushalt 2022 stehen für die Umsetzung jährlich 300.000 Euro zur Verfügung, wobei die Mittel auch im Haushalt 2024 veranschlagt sind. Die Umsetzung ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt. Zur Durchführung wurde im Fachbereich 67 eine zusätzliche Planstelle eingerichtet, die seit Februar 2023 besetzt ist. Bisher wurden 258 Baumstandorte in verschiedenen Parkanlagen und Grünflächen, darunter der Segeroth Park und der Westpark, für Neupflanzungen identifiziert.
Parallel dazu wird durch ein externes Büro ein Straßenbaumkonzept entwickelt. Die Pflanzungen erfolgen nach dem Handlungsleitfaden „BaumAdapt“, wobei eine Mindestgröße der Pflanzgrube von 12 m³ vorgesehen ist. Das Programm nutzt vorhandene Nutzungspotenziale in Grünflächen, um diese als Bindeglied zwischen den Stadtbezirken und als Erholungsraum zu stärken.
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- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 01.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Aufstellung einer orangefarbenen Sitzbank auf öffentlicher Verkerkehrsfläche im III. Hagen 39, 45127 Essen im Zusammenhang mit dem Projekt "Gewalt gegen Frauen"Zur Vorlage · 0132/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Evangelische Kirchenkreis Essen plant die dauerhafte Aufstellung einer orangefarbenen Sitzbank auf öffentlicher Verkehrsfläche vor dem Gebäude III. Hagen 39 in Essen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Projekt „Gewalt gegen Frauen“ und der internationalen Kampagne „Orange the World“. Die Sitzbank trägt die Aufschrift „Kein Platz für Gewalt an Frauen“ sowie einen QR-Code, über den Hilfsangebote für Frauen und Mädchen in Not abgerufen werden können.
Die Finanzierung der Bank erfolgt durch die Stiftung Mercator, während die Herstellung durch die Franz-Sales-Werkstätten übernommen wird. Die Sitzbank mit den Maßen 1,40 m x 0,92 m soll fest im Boden verankert werden, da eine zuvor an dieser Stelle befindliche Bank Vandalismus zum Opfer gefallen ist. Im Falle einer Erteilung der Erlaubnis übernimmt der Evangelische Kirchenkreis Essen die Unterhaltung sowie die Verkehrssicherungspflicht, was auch die Reinigung von Graffiti umfasst. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Aufstellung entscheiden, während die Bezirksvertretung I den Vorgang zur Kenntnisnahme erhält.
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- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (die erfolgte Aufstellung im Stadtgarten ohne Kenntnisnahme der BV und ohne Ausschuss-Beschluss sei nicht nachvollziehbar)
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (die erfolgte Aufstellung im Stadtgarten ohne Kenntnisnahme der BV und ohne Ausschuss-Beschluss sei nicht nachvollziehbar) - 13.SWE-Baumaßnahme Kanalerneuerung Huttropstr./Moltkestr.Zur Vorlage · 0227/2024/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat der angepassten Verkehrsführung im Rahmen einer anstehenden Kanalerneuerung in den Bereichen Huttropstraße und Moltkestraße zugestimmt. Das Bauvorhaben, welches von der Stadtwerke Essen AG durchgeführt wird, umfasst die Erneuerung der Abwasserkanäle in der Elsa-Brandström-Straße an der Kreuzung zur Moltkestraße sowie in der Moltkestrastraße im Abschnitt zwischen der Elsa-Brandström-Straße und der Ruhrallee. Zudem sind Teile der Huttropstraße, konkret die Hausnummern 61 bis 23, von den Maßnahmen betroffen.
Der Beginn der Bauarbeiten ist für das vierte Quartal des Jahres 2024 vorgesehen. Die voraussichtliche Dauer der Maßnahme wird auf etwa 28 Monate geschätzt. Die Zustimmung der Bezirksvertretung an die geänderte Verkehrsführung ist mit einer spezifischen Vorgabe verknüpft: Die Baustelle soll erst dann eingerichtet werden, wenn sowohl das benötigte Material als auch das Personal bereitstehen. Ziel dieser Maßgabe ist es, einen zeitnahen Arbeitsbeginn sowie eine ununterbrochene Durchführung der Bauarbeiten sicherzustellen.
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- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0238/2024/BV I · Bezirksvertretung I
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Die Verwaltung hat die Bezirksvertretung I über verschiedene Sachverhalte informiert. Bezüglich der Nünningstraße in Frillendorf teilte das Amt für Straßen und Verkehr mit, dass eine Anordnung von Tempo 30 rechtlich nicht umsetzbar ist. Da die Straße als Vorbehaltsstraße im Hauptverkehrsstraßennetz fungiert, bleibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Eine rechtliche Grundlage für eine Temporeduzierung fehle, da keine erhöhte Gefahrenlage nachweisbar sei und die Straßenführung nicht den Anforderungen für Tempo-30-Zonen entspreche. Alternativ wird die Prüfung einer Beschilderung als Gefahrenstelle mit einem Zusatzhinweis auf die Behindertenwerkstatt in Aussicht gestellt.
Hinsichtlich der Parkplatzflächen an der Natorpstraße erklärte das Amt für Stadtplanung und Bauordnung, dass die vorhandenen Stellplätze baurechtlich durch eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1992 vorgeschrieben sind. Ein Rückbau der Flächen zur Entsiegelung oder Bepflanzung sei aufgrund des Bestandsschutzes nicht möglich. Die Parkflächen werden zudem als weitgehend ausgelastet gemeldet. Der Fachbereich Grün und Gruga sah aufgrund dieser verbindlichen Vorgaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weitere Handlungsnotwendigkeit.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung)
- 14.1Tempo 30 auf der Nünningstr. zwischen Hubertstr. und Manderscheidtstr., Frillendorf
- 14.2Baumbeete Parkplatz Umweltamt Essen Natorpstraße
- 14.3Entsiegelung am Ehrenmal Frillendorf
- 15.Sonstige Mitteilungen
- 16.Verkehrliche Problempunkte
- 16.1ÖPNV-Anbindung an Gewerbepark Graf Beust
- 17.Aktion "Hässliche Ecken"
- 17.1Laubberge am Steinplatz
- 17.2Gleisbereich Haltestelle Hollestraße
- 17.3Gänse im Unipark
- 17.4Graffiti am Spielplatz Grüne Mitte
- 17.5Grünfläche Reckhammerweg Ecke Tiegelstraße
- 18.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 18.1Essener Tafel / Wasserturm
- 18.2Unfallhäufigkeit Steeler Straße Einfahrt Discounter
- 19.Liste der offenen Aufträge
- 20.Veranstaltungen in der Innenstadt
- 21.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Grundstücksangelegenheiten
- 22.1Grundstücksangelegenheiten Ankauf im EltingviertelErgebnis: Kenntnis genommen
- 22.2Ankauf eines Grundstücks im Stadtteil WestviertelErgebnis: keine grundsätzlichen Bedenken erhoben, aber Unverständnis über den Kaufpreis und Frage nach dem Wertgutachten
- 22.3Grundstücksangelegenheiten im StadtkernErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.Mitteilungen der Verwaltung
- 23.a)Zuständigkeiten der BV I
- 24.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil