Mitteilungen der Verwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Bezirksvertretung I über verschiedene Sachverhalte informiert. Bezüglich der Nünningstraße in Frillendorf teilte das Amt für Straßen und Verkehr mit, dass eine Anordnung von Tempo 30 rechtlich nicht umsetzbar ist. Da die Straße als Vorbehaltsstraße im Hauptverkehrsstraßennetz fungiert, bleibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Eine rechtliche Grundlage für eine Temporeduzierung fehle, da keine erhöhte Gefahrenlage nachweisbar sei und die Straßenführung nicht den Anforderungen für Tempo-30-Zonen entspreche. Alternativ wird die Prüfung einer Beschilderung als Gefahrenstelle mit einem Zusatzhinweis auf die Behindertenwerkstatt in Aussicht gestellt.
Hinsichtlich der Parkplatzflächen an der Natorpstraße erklärte das Amt für Stadtplanung und Bauordnung, dass die vorhandenen Stellplätze baurechtlich durch eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1992 vorgeschrieben sind. Ein Rückbau der Flächen zur Entsiegelung oder Bepflanzung sei aufgrund des Bestandsschutzes nicht möglich. Die Parkflächen werden zudem als weitgehend ausgelastet gemeldet. Der Fachbereich Grün und Gruga sah aufgrund dieser verbindlichen Vorgaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weitere Handlungsnotwendigkeit.
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- 27.02.2024kein Ergebnis hinterlegt