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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 28 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 25.01.2024
- 2.Bericht der Autobahn GmbH Rheinland - A40 Brücken
- 3.Bestellung der Schriftführung für den Ausschuss für Verkehr und MobilitätZur Vorlage · 0413/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen befasst sich mit der Neubesetzung der Schriftführung des Gremiums. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgeschrieben, dass in den Ausschüssen Niederschriften über die gefassten Beschlüsse zu erstellen sind, welche von einer bestellten Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen sind.
Aufgrund personeller Veränderungen liegt ein Vorschlag vor, eine neue Person als Schriftführerin für den Ausschuss zu bestellen. Um die Handlungsfähigkeit des Gremiums auch in Fällen von Urlaub oder Krankheit zu gewährleisten, soll zudem ein stellvertretender Schriftführer bestellt werden. Nach Umsetzung dieser personellen Anpassung würde der Ausschuss über eine Schriftführerin sowie drei stellvertretende Schriftführer verfügen.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.1Umgestaltung Steeler Straße und barrierefreier Umbau der Haltestelle WörthstraßeZur Vorlage · 0185/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr und die Ruhrbahn haben eine Planung zur Umgestaltung der Steeler Straße sowie zum barrierefreien Umbau der Haltestelle Wörtextstraße erarbeitet. Die Planung sieht vor, die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger durch neue signalgeschützte Übergänge am Knotenpunkt Wörthstraße zu verbessern. Während die Einrichtung von Radfahrstreifen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar ist, umfasst das Vorhaben die Schaffung von 40 bewirtschafteten Parkplätzen und 21 Baumstandorten an den Seitenräumen. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wird aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht vorgesehen; die Geschwindigkeit soll bei 50 km/h bleiben.
Ein zentraler Bestandteil ist zudem die Anpassung der Signalanlagen zur Optimierung des Betriebs der Linie 109 sowie der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Wörthstraße. Ein durchgehender Mittelstreifen wird zugunsten breiterer Seitenräume und zur Sicherstellung der Feuerwehrzufahrten nicht umgesetzt. Die geschätzten Kosten für den städtischen Anteil am Straßenbau und der Begrünung belaufen sich auf 2,9 Millionen Euro. Für den Anteil der Ruhrbahn an der Haltestellenmodernisierung und der Gleiserneuerung werden etwa 3,2 Millionen Euro veranschlagt. Ein Förderantrag für die ÖPNV-Maßnahmen soll im Jahr 2024 gestellt werden. Der Baubeginn ist frühestens für das Jahr 2026 geplant, wobei während der Bauphase mit einem Schienenersatzverkehr zu rechnen ist.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — grundsätzlich keine Bedenken erhoben, aber Bitte um Prüfung/Beantwortung zu: LSA Steeler Str. /Wörthstr. Akku-Bahn Musterstrecke, Erhalt von Parkplätzen, Anleiterbereich, Velogleis, Kennzeichnung Radweg im Haltestellenbereich, Außengastronomie
- 29.02.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (29. Sitzung) — eingebracht
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 4.2Bewohnerparken Eltingviertel: Ergebnisse der Erhebung des ruhenden VerkehrsZur Vorlage · 0336/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Ergebnisse einer Verkehrserhebung im Eltingviertel vorgelegt, um die Einrichtung eines Bewohnerparkbereichs zu prüfen. Im Auftrag des Ausschusses für Verkehr und Mobilität führte ein Planungsbüro im Oktober 2023 eine Kennzeichenerfassung sowie Kontrollzählungen durch. Ziel der Untersuchung war es, den Parkdruck im Wohnquartier sowie das Vorhandensein ortsfremden Verkehrs nachzuweisen.
Die Erhebung zeigt, dass die Auslastung der 793 öffentlichen Parkplätze im Untersuchungsgebiet von morgens bis zum Nachmittag als hoch oder sehr hoch einzustufen ist. Eine Reduzierung der Auslastung auf unter 80 Prozent erfolgt erst nach 17:00 Uhr. Besonders zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr ist eine Überlastung der Parkflächen festzustellen, da die abfahrenden Fahrzeuge der Anwohner durch Berufspendelnde ersetzt werden. In bestimmten Straßen wie der Holzstraße oder der Eltingstraße wurden ganztägig sehr hohe Auslastungen dokumentiert.
Die vorliegenden Daten dienen als Grundlage für die weitere Planung eines Bewohnerparkbereichs. Das Planungsbüro wird nun konkrete Regelungen zum örtlichen Parkraum sowie Vorschläge zur Verbesserung der Nahmobilität und die Prüfung einer Quartiersgarage ausarbeiten. Die Ergebnisse werden der interessierten Öffentlichkeit sowie den zuständigen Gremien, einschließlich des Stadtrats, zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Parksituation)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Ruhrbahn GmbH hier: Finanzierung der Erneuerung der Zugsicherungsanlagen für den Straßen- und Stadtbahnverkehr in EssenZur Vorlage · 0319/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die aktualisierte Finanzierung für die Erneuerung der Zugsicherungsanlagen im Straßen- und Stadtbahnverkehr beschließen. Die Maßnahme umfasst den Austausch der veralteten Relaistechnik durch elektronische Stellwerke, um den langfristigen Betrieb der U-Stadtbahn in Essen und Mülheim an der Ruhr zu gewährleisten. Durch die Durchführung der Ausschreibung haben sich die prognostizierten Gesamtkosten von zuvor 130,3 Millionen Euro auf nun 184,2 Millionen Euro erhöht. Als Ursache für diese Steigerung werden die allgemeine Inflation bei den Baukosten sowie eine geringe Anzahl geeigneter Bieter im Vergabeverfahren angeführt.
Die Finanzierung erfolgt unter Einbeziehung von Fördermitteln aus dem „Erneuerungsprogramm kommunale Schiene“ des Landes und des Bundes, die etwa 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abdecken sollen. Die Stadt Essen trägt im Rahmen der Nordstrecke und der Leitstelle einen Eigenanteil von rund 11,4 Millionen Euro, was eine Erhöhung von 1,4 Millionen Euro gegenüber der vorherigen Planung bedeutet. Diese Kosten werden in den Haushalt ab dem Jahr 2025/2026 aufgenommen. Die Fertigstellung der letzten elektronischen Stellwerke ist nun für das Jahr 2031 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.03.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) Stadtbezirk VI/Zollverein - Aufwertung von Hauptverkehrsstraßen hier: Ideenkonzept und Weiterbeauftragung RealisierungskonzeptZur Vorlage · 0417/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen hat das „Ideenkonzept zur Aufwertung von Hauptverkehrsstraßen im Stadtbezirk VI“ beschlossen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, dieses Konzept zu einem Realisierungskonzept weiterzuentwickeln. Ziel ist die Verbesserung der städtebaulichen Situation an den Zufahrtswegen zum UNESCO-Welterbe Zollverein.
Das Ideenkonzept basiert auf vier Grundpfeilern. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Schaffung einer identitätsstiftenden Struktur, wobei unter anderem eine farbliche Gestaltung der Fahrleitungsmasten der Ruhrbahn vorgesehen ist. Des Weiteren sollen punktuelle visuelle Akzente, wie etwa Lichtkunst an Eisenbahnunterführungen oder die Aufwertung von Friedhofsmauern, geschaffen werden. Im unmittelbaren Sichtbereich des Zechengeländes sind Anpassungen der Fahrbahn- und Gehwegbeläge sowie eine Aufwertung der Beleuchtung und der Grünflächen geplant. Ergänzend sollen Maßnahmen zur kontinuierlichen Pflege und Instandhaltung des Straßenraumes umgesetzt werden.
Die weitere Ausarbeitung des Konzepts soll bis zum Erreichen der Leistungsphase 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erfolgen. Die Ergebnisse sowie eine geplante Bürgerbeteiligung werden für September 2024 erwartet. Für die Planungskosten wurde im Haushalt 2023 ein Betrag von 100.000 Euro bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Planungsbeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0826/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße weiter vorantreiben. Konkret wird vorgeschlagen, die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) mit der Planung bis zur Leistungsphase 3 zu beauftragen. Für diesen Prozess sind voraussichtliche Kosten in Höhe von 1.150.000 Euro vorgesehen, die durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Jahr 2024 gedeckt werden sollen. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt einer Einigung zwischen der GVE und dem Verein Rot-Weiss Essen e.V. über künftige Pachtzahlungen. Zudem soll eine Prüfung zur Verbesserung der Anbindung für den Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr durchgeführt werden.
Das Vorhaben sieht die bauliche Schließung der vier Stadionecken vor, um die Zuschauerkapazitäten für nationale und internationale Spiele zu erhöhen. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2023 ergab, dass durch den Ausbau eine Kapazität von etwa 20.300 Sitzplätzen für FIFA-Spiele erreicht werden kann. Neben der Erweiterung von Logenbereichen und Sitzplätzen sollen auch die Akustik sowie die Barrierefreiheit, insbesondere in der westlichen Ecke, verbessert werden. Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen für den Ausbau beläuft sich nach ersten Schätzungen auf rund 25 Millionen Euro. Parallel zur Planung wird eine Neuregelung des Pachtvertrages zwischen der GVE und dem Verein angestrebt.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 16.04.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.Beauftragung von Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen für die Maßnahme "Brandschutz U-Bahnhof Bamlerstraße"Zur Vorlage · 0358/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den U-Bahnhof Bamlerstraße in Essen sollen Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen für Brandschutzmaßnahmen beauftragt werden. Das entsprechende Konzept sieht bauliche Änderungen vor, um die sichere Entfluchtung im Brandfall zu gewährleisten. Zu den geplanten Maßnahmen gehören der Bau eines Tunnelquerschlags zwischen den Bahnsteigen, die Erstellung von Schutzeinhausungen sowie die Anpassung und Nachrüstung der technischen Gebäudeausstattung.
Die Kosten für diese Planungsleistungen werden auf insgesamt 600.000 Euro geschätzt. Da bereits 100.000 Euro für Erkundungsmaßnahmen bereitgestellt wurden, ist für das Jahr 2024 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen aus dem Haushaltsposten zur Erneuerung der Zugsicherungsanlagen stammen.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt federführend durch die Ruhrbahn, da technische Gewerke und die Bauleitung über deren Betriebsbefugnisse abgewickelt werden. Die Verpflichtung der Stadt Essen zur Kostenübernahme ergibt sich aus dem Stadtbahnpachtvertrag mit der Ruhrbahn GmbH. Ein Beschluss über den eigentlichen Baubeginn wird nach Vorliegen detaillierter Kostenberechnungen auf Grundlage der zu erstellenden Ausschreibungsunterlagen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Katzenbruchstraße zwischen Karolingerstraße und Altenessener Straße"Zur Vorlage · 0355/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn in der Katzenbruchstraße im Abschnitt zwischen der Karolingerstraße und der Altenessener Straße. Im Rahmen der Maßnahme soll lärmoptimierter Asphalt verbaut werden, um die Lärmbelastung für die angrenzende Bebauung zu reduzieren. Zudem sind die Sanierung von Entwassenungsleitungen und -rinnen sowie der barrierefreie Umbau von Fußgängerquerungen vorgesehen. Auch der am Fahrbahnrand liegende Längsparkstreifen wird saniert.
Für die Durchführung der Asphaltarbeiten ist eine Vollsperrung der Fahrbahn in westlicher Richtung erforderlich. Der Betrieb der Buslinien bleibt von der Baustelle unberührt, während Umleitungen für den Individualverkehr großrägig ausgeschildert werden. Die geplante Bauzeit beträgt etwa zweieinhalb Monate, wobei wetterbedingte Verzögerungen möglich sind.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.105.000 Euro. Ein Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen soll bis Ende Mai 2024 eingereicht werden, um eine Bezuschussung von 75 Prozent der förderfähigen Kosten zu erwirken. Dies entspräche einem Zuschuss von rund 828.800 Euro, während der städtische Eigenanteil bei etwa 276.200 Euro liegt. Für das Jahr 2024 ist eine überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 330.000 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Katzenbruchstraße zwischen Stoppenberger Straße und Karolingerstraße"Zur Vorlage · 0354/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Katzenbruchstraße zwischen der Stoppenberger Straße und der Karolingerstraße beschließen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 2.308.000 Euro. Für das Jahr 2024 wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 690.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.610.000 Euro beantragt.
Die Arbeiten umfassen die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn unter Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt, um den Immissionspegel für die angrenzende Bebauung zu senken. Zudem sollen Entwässerungsleitungen und -rinnen saniert sowie Fußgängerquerungen barrierefrei umgebaut werden. Aufgrund des Einsatzes schwerer Maschinen ist in einzelnen Bauabschnitten eine Vollsperrung der Fahrbahn erforderlich. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt etwa vier Monate, wobei Umleitungen für den Individualverkehr ausgeschildet werden. Der Busverkehr bleibt von der Baustelle nicht betroffen.
Die Finanzierung des Projekts soll durch einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, dessen Einreichung bis zum 31. Mai 2024 vorgesehen ist. Es wird eine Bezuschussung von rund 75 Prozent der förderfähigen Kosten in Höhe von etwa 1.731.000 Euro erwartet, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf circa 577.000 Euro reduziert. Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2024 sollen aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Beteiligung der BV für ähnliche Vorlagen 0352/2024/6 und 0355/2024/6 fehlt, 0354/2024/6: Bitte Kreuzungsbereich Katzenbruchstraße/Altenessener Straße aufnehmen, 3 Maßnahmen möglichst zusammen umsetzen)
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Stoppenberger Straße zwischen Herzogstraße und Essener Straße"Zur Vorlage · 0352/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Stoppenberger Straße zwischen Herzogstraße und Essener Straße beschließen. Die Maßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn in beiden Fahrtrichtungen unter Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt. Zudem werden die Entwässerungsleitungen sowie die Straßenabläufe saniert und Fußgängerquerungen barrierefrei umgebaut. Aufgrund der notwendigen Arbeiten ist eine Vollsperrung der betroffenen Abschnitte vorgesehen, wobei der Verkehr auf die gegenüberliegende Straßenseite umgeleitet wird. Da die Baustelle an die Gleistrasse der Ruhrbahn GmbH grenzt, sind Abstimmungen mit diesem Unternehmen erforderlich. Die geplante Bauzeit beträgt etwa drei Monate, wobei wetterbedingte Verzögerungen möglich sind.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 1.620.000 Euro. Für die Umsetzung im Jahr 2024 ist eine überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 480.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 1.120.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen, wobei eine Zuwendung von rund 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angestrebt wird. Der städtische Eigenanteil beläuft sich nach Abzug der Förderung auf etwa 405.000 Euro. Die Maßnahme dient der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, da die aktuelle Asphaltfläche Schäden aufweist.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Langenberger Straße/Kupferdreher Straße"Zur Vorlage · 0353/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung auf der Langenberger Straße und Kupferdreher Straße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 9.430.000 Euro beziffert. Hierfür wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1.000.000 Euro für das Jahr 2024 sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 8.330.000 Euro beantragt.
Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Auffahrt A44 Anschlussstelle Essen-Überruhr bis zur Poststraße. Geplant ist der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt sowie die Erneuerung von Entwässerungsleitungen, Rinnen und Nebenanlagen. Im Zuge dessen soll eine Radverkehrsanlage zur Erweiterung des städtischen Radroutennetzes errichtet werden. Zudem werden die Bushaltestellen Fahrenberg, Hinsbecker Löh und Poststraße barrierefrei umgebaut. Vor Beginn der eigentlichen Straßenbauarbeiten sind aufgrund früherer Bergbauaktivitäten im Bereich der Geländeoberfläche gezielte Erkundungsbohrungen zur Überprüfung der geotechnischen Gegebenheiten vorgesehen. Die Baumaßnahme soll in mehreren Abschnitten mit einer Einbahnstraßenregelung durchgeführt werden, wobei die Gesamtbauzeit auf etwa 18 Monate geschätzt wird.
Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die rund 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten decken sollen. Die verbleibenden Kosten trägt die Stadt Essen aus verschiedenen Projektmitteln.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Zeunerstraße von Walter-Sachsse-Weg bis Bredeneyer Kreuz einschließlich der Straße Bredeneyer Kreuz"Zur Vorlage · 0351/2024/6 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Zeunerstraße sowie am Bredeneyer Kreuz beschließen. Die Maßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn von Walter-Sachsse-Weg bis zum Bredeneyer Kreuz in beiden Fahrtrichtungen sowie Teile der Straße Bredeneyer Kreuz. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 5.712.000 Euro. Zur Umsetzung werden für das Jahr 2024 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.710.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 3.990.000 Euro beantragt.
Im Rahmen der Arbeiten wird lärmoptimierter Asphalt eingebaut, die Entwässerungssysteme werden saniert und Fußgängerquerungen barrierefrei umgebaut. Auch die Haltestellen „Bredeney“ und „Bredeneyer Kreuz“ sollen barrierefrei gestaltet werden, wobei die Kosten hierfür aus einem Projekt für den öffentlichen Personennahverkehr finanziert werden. Aufgrund der Arbeitsraumbreiten ist eine Vollsperrung der jeweiligen Fahrtrichtung erforderlich, wodurch der Verkehr auf die Gegenseite verschwenkt wird. Die Umleitungen werden großrägig ausgeschildert. In Abstimmung mit der Ruhrbahn GmbH sind temporäre Änderungen der Buslinien vorgesehen. Die geplante Bauzeit beträgt etwa zehn Monate, wobei wetterbedingte Verzögerungen möglich sind.
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils von rund 1.428.000 Euro erfolgt über überplanmäßige Mittel aus verschiedenen Projekten zur Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen und Zugsicherungsanlagen. Ein Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen ist für Mai 20
24 geplant, wobei eine Zuwendung in Höhe von etwa 75 Prozent der förderfähigen Kosten angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - [1.]Citybahn, extensive Dachbegrünung an der Straßenbahnhaltestelle HauptbahnhofZur Vorlage · 0346/2024/6 · Vorlage
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Im Rahmen des Projekts „Bahnhofstangente“ der Citybahn ist die Umsetzung einer extensiven Dachbegrünung an der Straßenbahnhaltestelle am Essener Hauptbahnhof vorgesehen. Die bauliche Umsetzung des ersten Projektabschnitts hat bereits im Januar 2024 begonnen. Der geplante Mittelbahnsteig wird barrierefrei gestaltet und umfasst ein taktiles Leitsystem sowie eine dynamische Fahrgastinformation.
Im Zuge der Planungen wurden verschiedene Optionen wie Regenwasserrückhaltung und die Installation von Photovoltaikanlagen geprüft. Eine Regenwasserrückhaltung ist aufgrund der unter dem Bahnsteig befindlichen U-Bahn-Bauwerke nicht realisierbar. Der Einsatz von Photovoltaik wurde aufgrund technischer Risiken durch die Nähe zu den Fahrleitungen sowie möglicher Sichtbarrieren und einer möglichen Verschattung der Dachbegrünung verworfen.
Nach einer Prüfung der Umsetzbarkeit durch die Verwaltung wurde die Realisierung einer extensiven Dachbegrünung befürwortet. Zwar entstehen dadurch zusätzliche Wartungsaufwände, diese können jedoch durch die Zusammenlegung von Wartungsintervallen weitgehend kompensiert werden. Die Herstellungskosten für die Begrünung belaufen sich auf etwa 18.000 Euro brutto und werden von der Ruhrbahn GmbH im Rahmen der Gesamtkosten übernommen. Der Rat der Stadt Essen soll über den Beschluss entscheiden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - [2.]Durchführung einer Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten 2024 / 2025Zur Vorlage · 0468/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Durchführung einer Haushaltsbefragung zum Verkehrs- und Mobilitätsverhalten in zwei Wellen, jeweils im Herbst 2024 und im Frühjahr 2025. Ziel der Erhebung ist es, den sogenannten Modal Split zu aktualisieren, da die letzten umfassenden Daten aus den Jahren 1989, 2001, 2011 und 2019 stammen. Durch die neue Befragung sollen aktuelle Veränderungen im Verkehr, wie etwa die Einführung des Deutschlandtickets oder der Ausbau von Fahrradstraßen, erfasst werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Wirkungskontrolle von Projekten zur Fuß- und Radverkehrsförderung sowie für die Erstellung eines Mobilitätsplans.
Die Befragung erfolgt nach den Qualitätskriterien der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS), um eine Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten. Mittels einer Zufallsstichprobe aus dem Einwohnermelderegister sollen Auswertungen auf Stadtbezirksebene sowie nach Möglichkeit auf Stadtteilebene ermöglicht werden. Die Teilnahme ist postalisch, online oder telefonisch möglich. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf dem Potenzial für den Umweltverbund sowie auf intermodalen Wegen und Wegeketten.
Die Gesamtkosten für die Beauftragung eines Dienstleisters belaufen sich auf 195.000 Euro. Die Stadt hat hierfür Fördermittel über die Richtlinie Nahmobilität beantragt, die voraussichtlich 85 Prozent der Kosten decken könnten. Sollte keine Förderzusage erfolgen, wird die Finanzierung aus dem städtischen Haushalt für den Betrieb und Unterhalt von Verkehrsflächen bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme „Straßenüberführung Alfredstraße"Zur Vorlage · 0369/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planungs- und Bauvorbereitungskosten für das Projekt „Straßenüberführung Alfredstraße“ in Höhe von rund 700.000 Euro beschließen. Die Kosten umfassen verschiedene Ingenieurleistungen sowie bereits getätigte Ausgaben für die Vorbereitung des Brückenbauwerks.
Im Zeitraum von 201ARG bis 2023 wurden Planungsleistungen für Betonrahmen und Bodengutachten im Umfang von etwa 256.000 Euro erbracht. Zusätzlich sind Leistungen für den Neubau von Fuß- und Radwegrampen sowie die Tieferlegung der Straße Grugaplatz in Höhe von rund 312.000 Euro beauftragt worden. Der vorliegende Beschluss sieht nun die Beauftragung weiterer Ingenieurleistungen in Höhe von 132.000 Euro vor, wodurch sich die Gesamtkosten für diesen Schritt auf circa 700.000 Euro belaufen.
Für das gesamte Vorhaben wurde ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht, der ein Volumen von rund 7,4 Millionen Euro umfasst. Eine Bezuschussung von voraussichtlich 75 Prozent wird angestrebt, wobei die Mittelbereitstellung frühestens ab 2025 zu erwarten ist. Die Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen können jedoch bereits vor der Bewilligung durchgeführt werden. Da eine Sanierung des Brückenbauwerks als unwirtschaftlich eingestuft wurde, ist ein Neubau zur Sicherung des Verkehrs auf der Alfredstraße vorgesehen. Über die Kosten der eigentlichen baulichen Umsetzung wird in einem separaten Beschluss entschieden.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Beauftragung von Planungs- und Vorbereitungskosten für die Maßnahme "Fahrradstraße Stauseebogen"Zur Vorlage · 0350/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Beauftragung von Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen für das Projekt „Fahrradstraße Stauseebogen“. Der Beschlussvorschlag sieht ein Budget in Höhe von 560.000 Euro vor. Hintergrund der Maßnahme ist der geplante Umbau der Straße Stauseebogen zu einer Fahrradstraße, da die Fahrbahn aktuell einen erneuerungsbedürftigen Zustand aufweist.
Nach Hinweisen der Bezirksregierung Arnsberg und Einsichtnahmen in Grubenbilder durch ein beauftragtes Ingenieurbüro wurden Verdachtspunkte auf altbergbauliche Tätigkeiten im Bereich der Fahrbahn und angrenzender Flächen bestätigt. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist eine Erkundung dieser Punkte mittels Bohrungen sowie eine bei Bedarf notwendige Verfüllung vorgesehen. Die Kosten für die altbergbauliche Untersuchung werden mit 500.000 Euro veranschlagt.
Da die Maßnahme im Haushalt 2024 nicht als Einzelmaßnahme eingeplant war, ist eine überplanmäßige Bereitstellung der Mittel erforderlich. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Lückenschluss Radwegenetz“ erfolgen. Bereits in den Jahren 2022 und 2023 bereitgestellte Mittel für Vorarbeiten sind für die anfallenden Kosten nicht ausreichend.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Aufstellung einer orangefarbenen Sitzbank auf öffentlicher Verkerkehrsfläche im III. Hagen 39, 45127 Essen im Zusammenhang mit dem Projekt "Gewalt gegen Frauen"Zur Vorlage · 0132/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Evangelische Kirchenkreis Essen plant die dauerhafte Aufstellung einer orangefarbenen Sitzbank auf öffentlicher Verkehrsfläche vor dem Gebäude III. Hagen 39 in Essen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Projekt „Gewalt gegen Frauen“ und der internationalen Kampagne „Orange the World“. Die Sitzbank trägt die Aufschrift „Kein Platz für Gewalt an Frauen“ sowie einen QR-Code, über den Hilfsangebote für Frauen und Mädchen in Not abgerufen werden können.
Die Finanzierung der Bank erfolgt durch die Stiftung Mercator, während die Herstellung durch die Franz-Sales-Werkstätten übernommen wird. Die Sitzbank mit den Maßen 1,40 m x 0,92 m soll fest im Boden verankert werden, da eine zuvor an dieser Stelle befindliche Bank Vandalismus zum Opfer gefallen ist. Im Falle einer Erteilung der Erlaubnis übernimmt der Evangelische Kirchenkreis Essen die Unterhaltung sowie die Verkehrssicherungspflicht, was auch die Reinigung von Graffiti umfasst. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Aufstellung entscheiden, während die Bezirksvertretung I den Vorgang zur Kenntnisnahme erhält.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (die erfolgte Aufstellung im Stadtgarten ohne Kenntnisnahme der BV und ohne Ausschuss-Beschluss sei nicht nachvollziehbar)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 17.Bundesprojekt "Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet": Darstellung der Ergebnisse der MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 0446/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ führt die Stadt Essen Maßnahmen zur klimaresilienten Umgestaltung öffentlicher Plätze durch. Für das Projekt „Platz fürs Klima“ stehen Fördermittel des Bundes in Höhe von 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Machbarkeitsstudie der DTP Landschaftsarchitekten GmbH untersucht die Umsetzungsmöglichkeiten für den Giebelsplatz, den Marktplatz Borbeck sowie den Marktplatz Überruhr-Hinsel.
Für den Giebelsplatz wurden zwei Varianten erarbeitet. Die erste Variante sieht eine Erweiterung von Baumscheiben, die Entsiegelung von Flächen und die Installation von Wurzelbrücken vor, um die Standortsicherheit der Bäume zu erhöhen. Dabei würde die Anzahl der Parkplätze von 29 auf 18 reduziert werden, bei Kosten von etwa 270.000 Euro. Die zweite Variante nutzt das Prinzip der Schwammstadt mit einem unterirdischen Rigolensystem und Rasenfugenpflaster zur Wassersteuerung, was die Kosten auf circa 558.000 Euro steigern würde. Der Gutachter empfiehlt die zweite Variante aufgrund des höheren klimatischen Nutzens; die Bezirksvertretung III favorisiert diese ebenfalls.
Am Marktplatz Borbeck liegt der Fokus auf der Hitzeprävention und dem Starkregenschutz. Die erste Variante sieht die Pflanzung von 14 neuen Bäumen, die Anlage einer grünen Mulde zur Regenwasserrückhaltung sowie eine Fassadenbegrünung vor. Durch die Entsiegelung von Flächen würde die Anzahl der Parkplätze von 84 auf 52 sinken, bei geschätzten Kosten von rund 460.000 Euro.
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- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Bau der Felshangsicherungsmaßnahme Werdener Straße und außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0408/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach einem Hangrutsch an der Werdener Straße im Bereich Charlottenhof am 8. Februar 202läufig sind Maßnahmen zur Felshangsicherung geplant. Bei dem Ereignis lösten sich etwa zwei Kubikmeter Boden- und Felsmaterial, wodurch ein Fußweg verschüttet wurde und Teile der Fahrbahn erreicht wurden. Infolgedessen wurden vorhandene Steinschlagschutzzäune sowie Auffangvorrichtungen beschädigt oder zerstört. Eine geotechnische Untersuchung eines beauftragten Ingenieurbüros hat ergeben, dass weiterhin Risiken für Steinschlag und Hangrutsch bestehen, weshalb die Erneuerung der Schutzanlagen zur Sicherung des Straßenverkehrs vorgesehen ist.
Die Vorlage sieht den Bau der Sicherungsmaßnahme mit Kosten in Höhe von 322.000 Euro vor. Dieser Betrag umfasst die Planung, Bauleitung, Beräumung sowie die Installation neuer Übernetzungen und Auffangbauwerke auf städtischen Flächen. Da diese Maßnahme nicht im Haushalt 2024 veranschlagt ist, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll über die Sammelposition für Felshangsicherung erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Durchführung der Maßnahmen sowie die entsprechende Mittelbereitstellung beschließt.
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- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Beschluss des Planungs- und Bauprogramms Ingenieurbau (Priorisierung der kurz- bis mittelfristig erforderlichen Maßnahmen)Zur Vorlage · 0452/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Planungs- und Bauprogramm „Ingenieurbau“ dient der strukturierten Umsetzung kurz- bis mittelfristiger Maßnahmen wie Rückbauten, Sanierungen sowie Neubauten und Ersatzneubauten in einem Zeitraum von zwei bis fünf Jahren. Hintergrund ist die Diskrepanz zwischen der statistisch erforderlichen Neubauquote für Brückeninfrastrukturen und den tatsächlich realisierten Bauleistungen der vergangenen Jahrzehnte.
Bei der Priorisierung der Maßnahmen werden verschiedene Kriterien herangezogen. Bereits laufende Projekte erhalten Vorrang, um vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. Weitere Faktoren sind der bauliche Zustand, das Alter der Bauwerke sowie die Verkehrsbedeutung, etwa durch die Einbindung in das Radroutonetz oder den schienengebundenen ÖPNV. Auch die Verfügbarkeit von Ausweichrouten, die Bedeutung für den Rettungsdienst sowie bestehende oder zu erwartende Verkehrseinschränkungen fließen in die Bewertung ein. Ziel ist es, die Auswirkungen auf die städtische Wirtschaft und den Verkehr auf wichtigen Strecken zu minimieren.
Zur Sicherstellung der Umsetzung ist das Programm in vier Kategorien unterteilt, die sich am Projektumfang und dem Schwierigkeitsgrad orientieren. Diese Struktur berücksichtigt die verfügbaren personellen Kapazitäten der Projektleitungen, um Verzögerungen und Nachtragskosten zu vermeiden. Neben Brücken umfasst das Programm auch andere Bauwerke wie Stützwände. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretungen I bis IX sollen das aktuelle Programm zur Kenntnis nehmen.
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- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Schilderbrücken in dem Ausmaß noch erforderlich? Frage nach politischem Wunsch bei Radverkehrsmaßnahmen befremdlich, da die BV I mit Anträgen und Anfragen Wunsch bereits geäußert habe)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Verbesserung des Straßenzustandes - SchlaglochbeseitigungsstrategieZur Vorlage · 0481/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung setzt nach dem Winter 2023/24 eine neue Strategie zur Verbesserung des Straßenzustandes in Essen um. Da die Witterung im vergangenen Winter zu Schäden an Asphaltflächen und der Bildung von Schlaglöchern geführt hat, werden bereits Sofortmaßnahmen durch Vertragspartner durchgeführt. Während der Regiedienst weiterhin kleinteilige und kurzfristig gemeldete Verkehrsgefährdungen bearbeitet, sollen wiederkehrende Schadstellen künftig nachhaltiger instandgesetzt werden, um eine längere Haltbarkeit bis zur nächsten grundhaften Erneuerung zu gewährleisten.
Für die Instandsetzung stehen im Jahr 2024 rund 5,5 Millionen Euro aus Rückstellungen des Vorjahres zur Verfügung, wovon etwa 1 Million Euro bereits beauftragt wurde. Neben der Nutzung bestehender Jahresverträge für kleinere Flächen bereitet die zuständige Fachabteilung eine Jahresausschreibung für größere Instandsetzungsflächen von mehr als 600 Quadratmetern vor. Das Ziel ist die Beseitigung aller als problematisch gemeldeten Einzelschäden im Stadtgebiet bis zum Winter 2024/25, sofern keine Prioritätenverschiebungen durch unvorhersehbare Ereignisse wie Tagesbrüche oder Arbeiten der Stadtwerke erforderlich werden. Parallel dazu umfasst das Haupt- und Nebenstraßenprogramm die grundhafte Erneuerung von etwa 40 Nebenstraßen sowie spezifischer Abschnitte in der Zeunerstraße, Katzenbruchstraße, Wittekindstraße und Kupferdreher Straße.
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- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Umgestaltung der Straße Stemmering zur FahrradstraßeZur Vorlage · 0079/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage befasst sich mit dem Antrag, die Straße Stemmering in eine Fahrradstraße umzugestalten, um einen sichereren Weg zum Baldeneysee und zum Ruhrtalradweg zu schaffen. Die Grundlage hierfür ist eine Petition.
Nach der Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr gehört die Straße Stemmering aktuell weder zum Haupt- noch zum Ergänzungsnetz des Radverkehrs. Aus diesem Grund sind dort derzeit keine Radverkehrsanlagen vorgesehen. Die Stadt Essen verfolgt jedoch das Ziel, den Anteil des Umweltverbunds – bestehend aus dem öffentlichen Personennahverkehr, dem Fuß- und dem Radverkehr – zu erhöhen und die Ziele des Radentscheids umzusetzen.
Im Rahmen der weiteren Entwicklung des Radverkehrsnetzes sind andere Abschnitte wie die Heisinger Straße sowie Teile der Bahnhofstraße, Schangstraße und des Baderwegs als Fahrradstraßen geplant. Das Amt für Straßen und Verkehr beabsichtigt, die Planung für diese Bereiche im Jahr 2024 aufzunehmen. Der Ausschuss für Anregungen und Bedenken soll die Stellungnahme des Amtes zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (17. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Anbindung des Schwimmbades Werden, der westlichen Werdener Altstadt und des Gesundheitszentrums durch die Quartiersbuslinie 192Zur Vorlage · 0081/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Eingabe zur Anpassung der Quartiersbuslinie 192 in Werden liegt vor. Ziel ist es, das Schwimmbad Werden, die westliche Werdener Altstadt sowie ein Gesundheitszentrum besser an den ÖPNV anzubinden, indem die Linie zwischen den Haltestellen Werdener Markt und Werden Brücke über die Heckstraße, die Joseph-Breuer-Straße und die Körholzstraße geführt wird.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, die im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis genommen werden soll. Die Verwaltung führt aus, dass die vorgeschlagene Route die Fahrzeit verlängert und durch Ein- und Ausparkvorgänge den Verkehrsfluss beeinträchtigen könnte. Dies würde die Anschlusszeiten an die S-Bahn in Werden S gefährden. Zudem würden durch den längeren Weg zusätzliche Betriebsleistungen entstehen, die von der Stadt Essen finanziert werden müssten. Aufgrund der Einbahnstraßenführung wäre zudem eine Rückfahrt aus bestimmten Bereichen nicht möglich.
Hinsichtlich der Versorgung der westlichen Werdener Altstadt stellt die Fachabteilung fest, dass die Gebiete gemäß dem Nahverkehrsplan bereits durch bestehende Haltestellen abgedeckt sind und die Fußwege zum Gesundheitszentrum kurz bleiben. Da sich das Angebot der Quartiersbusse derzeit noch in einer Pilotphase befindet, ist eine Evaluation für das erste Quartal 2024 geplant. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen im nächsten Nahverkehrsplan berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (17. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 23.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme An Lindemanns Kreuz von Im Lindenstück bis Am BrochZur Vorlage · 0432/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Bereich An Lindemanns Kreuz, beginnend bei der Straße Im Lindenstück bis hin zu Am Broch. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Grund für die Maßnahme ist, dass die derzeitige Anlage nicht den Anforderungen der geltenden DIN-Normen entspricht. Die Anpassung dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 10.000 Euro. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Zwar führt die Nutzung von Ökoststrom zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch ergeben sich durch den geringeren Stromverbrauch beim Einsatz der neuen Beleuchtungsanlage gesamtheitlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.2Durchführung der Baumaßnahme "Böcklinstraße" KAG-Nr. 238/2Zur Vorlage · 0461/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme in der Böcklinstraße beschließen. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn, da diese aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen einen erneuerungsbedürftigen Zustand aufweist. Grundlage für die Feststellung des Zustands ist eine im Jahr 2016 durchgeführte Befahrung durch den TÜV.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 170.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit den gesetzlichen Änderungen im Bereich des § 8a KAG sind zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung nicht mehr erforderlich.
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- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.3Durchführung der Baumaßnahme "Tossens BüschkenZur Vorlage · 0449/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Tossens Büschken“ beschließen. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn, da diese aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen einen erneuerungsbedürftigen Zustand aufweist. Grundlage für den Handlungsbedarf ist eine Zustandsbefahrung aus dem Jahr 2016.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch das Amt für Straßen und Verkehr in seiner Funktion als Straßenbaulastträger. Die Baukosten werden mit 185.000 Euro veranschlagt und sind aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen zu finanzieren. Rechtlich ist das Vorhaben durch die Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG) geprägt. Da für ab dem 1. Januar 2024 beschlossene Maßnahmen ein Beitragserhebungsverbot gilt, werden die der Kommune entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG sind zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung nicht mehr erforderlich.
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- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Mitteilungen der Verwaltung
- 25.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 25.1Quartiersparkhäuser und Bewohnerparkbereiche in den Stadtteilen Altenessen-Süd und MargarethenhöheZur Vorlage · 0440/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0440/2024 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Mobilität gestellt. Der Antrag befasst sich mit der Planung von Quartiersparkhäusern und Bewohnerparkbereichen in den Stadtteilen Altenessen-Süd und Margarethenhöhe.
Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, Planungskonzepte für die Einrichtung von Bewohnerparkbereichen zu erarbeiten, die auch Quartiersparkhäuser umfassen sollen. Der Antrag sieht vor, dass im Regelfall ein oder mehrere Quartiersparkhäuser zugänglich gemacht werden sollen, bevor entsprechende Bewohnerparkbereiche ausgewiesen werden. Diese Vorgabe knüpft an eine bereits bestehende Entscheidung (DS 0238/2023/CDU/GRÜNE) an.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.2Maßnahmen gegen Tarifdumping im TaxigewerbeZur Vorlage · 0298/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der Maßnahmen gegen Preisdumping im Taxi- und Mietwagengewerbe in Essen fordert. Der Antrag richtet sich an die zuständigen Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal und Organisation sowie für Verkehr und Mobilität.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Voraussetzungen für die Einführung von Festpreisen und Tarifkorridoren bei Taxifahrten sowie für Mindesttarife bei Mietwagenfahrten zu schaffen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Preisdumping und einen Verdrängungswettbewerb zu verhindern. In diesem Zusammenhang sollen auch notwendige Änderungen an bestehenden Satzungen vorbereitet werden, um eine spätere Beschlussfassung im Rat zu ermöglichen.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Ermittlung des Personalbedarfs für die ordnungsbehördliche Kontrolle. Es soll festgestellt werden, welche personellen Ressourcen erforderlich sind, um die Einhaltung der neuen Tarifregelungen sowie der Vorschriften für den Einsatz von Mietwagen sicherzustellen.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass Plattformanbieter durch Unterbietung von Preisen den Wettbewerb im Taxigewerbe beeinträchtigen könnten. Dabei wird auf Beispiele aus anderen Städten wie München, Leipzig oder Lörrach verwiesen, in denen bereits ähnliche Instrumente zur Regulierung eingesetzt werden. Zudem wird auf Hinweise auf Verstöße gegen geltende Regelungen hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — verwiesen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: seitens Antragsteller zurückgezogen - 25.3Einführung einer Lichtsignalanlage mit Künstlicher IntelligenzZur Vorlage · 0439/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB-FW Fraktion hat mit der Vorlage 0439/2024/EBB einen Antrag gestellt, den Einsatz von Lichtsignalanlagen mit Künstlicher Intelligenz zu prüfen. Die Verwaltung soll untersuchen, ob die Implementierung solcher KI-gesteuerten Systeme als Pilotprojekt in Essen umsetzbar ist.
Hintergrund des Antrags ist die Optimierung der Verkehrssteuerung an Kreuzungen, um Verzögerungen und Staus, insbesondere während der Hauptverkehrszeiten, zu reduzieren. Die Technologie soll durch die Auswertung von Parametern wie Geschwindigkeit und Fahrtrichtung eine bedarfsgerechte Anpassung der Grünphasen ermöglichen. Dies könnte beispielsweise dazu dienen, Wartezeiten zu verkürzen oder die Grünphasen für den Radverkehr gezielt zu verlängern. Als Beispiel für eine bereits bestehende Anwendung wird ein System in Hamm angeführt, das ähnliche Funktionen zur Verkehrssteuerung nutzt.
Falls eine Umsetzung eines solchen Pilotprojekts in Essen möglich ist, soll die Verwaltung zudem die anfallenden Kosten darlegen. Der Antrag wird im Ausschuss für Verkehr und Mobilität beraten und anschließend dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: seitens Antragsteller zurückgezogen - 26.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 27.Ausbau Stadion an der Hafenstraße hier: Aktueller Stand zur PachtverhandlungErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 28.Verschiedenes