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Vorlage

Durchführung der Baumaßnahme "Böcklinstraße" KAG-Nr. 238/2

0461/2024/6 11.04.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme in der Böcklinstraße beschließen. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn, da diese aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen einen erneuerungsbedürftigen Zustand aufweist. Grundlage für die Feststellung des Zustands ist eine im Jahr 2016 durchgeführte Befahrung durch den TÜV.

Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 170.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit den gesetzlichen Änderungen im Bereich des § 8a KAG sind zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung nicht mehr erforderlich.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 137 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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