Durchführung der Baumaßnahme "Tossens Büschken
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Tossens Büschken“ beschließen. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn, da diese aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen einen erneuerungsbedürftigen Zustand aufweist. Grundlage für den Handlungsbedarf ist eine Zustandsbefahrung aus dem Jahr 2016.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch das Amt für Straßen und Verkehr in seiner Funktion als Straßenbaulastträger. Die Baukosten werden mit 185.000 Euro veranschlagt und sind aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen zu finanzieren. Rechtlich ist das Vorhaben durch die Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG) geprägt. Da für ab dem 1. Januar 2024 beschlossene Maßnahmen ein Beitragserhebungsverbot gilt, werden die der Kommune entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG sind zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung nicht mehr erforderlich.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024einstimmig beschlossen