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Vorlage

Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme An Lindemanns Kreuz von Im Lindenstück bis Am Broch

0432/2024/6 11.04.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Bereich An Lindemanns Kreuz, beginnend bei der Straße Im Lindenstück bis hin zu Am Broch. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Grund für die Maßnahme ist, dass die derzeitige Anlage nicht den Anforderungen der geltenden DIN-Normen entspricht. Die Anpassung dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.

Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 10.000 Euro. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.

In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Zwar führt die Nutzung von Ökoststrom zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch ergeben sich durch den geringeren Stromverbrauch beim Einsatz der neuen Beleuchtungsanlage gesamtheitlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz.

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