Durchführung der Maßnahme "Reckstraße" KAG-Nr. 260/21
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme in der Reckstraße beschließen. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen enthalten.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich aus dem Zustand der Asphaltfahrbahn, die Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist. Eine technische Befahrung hat bereits im Jahr 2016 einen entsprechenden Bedarf festgestellt. Das Amt für Straßen und Verkehr wird als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn durchführen.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 150.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln, die für die Erneuerung von Nebenstraßen bereitgestellt werden. Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbbauchtberechtigte der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht im Rahmen der Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024einstimmig beschlossen