Durchführung der Maßnahme "Im Haferfeld" KAG-Nr. 69/23
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen berät über die Durchführung der Baumaßnahme „Im Haferfeld“. Der Beschlussvorschlag stützt sich auf das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen enthalten.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich aus dem Zustand der Asphaltfahrbahn in der Straße „Im Haferfeld“. Eine technische Befahrung hat Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen in der Fahrbahnoberfläche festgestellt. Das Amt für Straßen und Verkehr wird die Maßnahme als zuständiger Straßenbaulastträger umsetzen.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 240.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Gemäß dem Kommunalabgabengesetz sind die Eigentümer und Erbbauchtberechtigten der angrenzenden Grundstücke zur Beteiligung an den Straßenausbaubeiträgen verpflichtet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.02.2024einstimmig beschlossen
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