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Vorlage

Durchführung der traditionellen Osterkirmes im Schlosspark Borbeck im Jahr 2024

0224/2024/6 12.03.2024 Grün und Gruga

🟢 Beschlossen 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung IV befasst sich mit der Erteilung einer Genehmigung für die Durchführung der Osterkirmes im Schlosspark Borbeck für das Jahr 2024. Die Veranstaltung, die seit 1969 von der Interessengemeinschaft der Schausteller mbH organisiert wird, ist für den Zeitraum vom 30. März bis zum 7. April 2024 vorgesehen.

Den vorliegenden Unterlagen zufolge liegen positive Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche vor, weshalb keine Bedenken gegen die Durchführung bestehen. Zum Schutz des Schlosstors ist eine Durchfahrt für den Veranstalter grundsätzlich nicht gestattet; stattdessen muss eine Umfahrung über die Straße Schloßgarten erfolgen. Für Rettungsfahrzeuge sowie ungelenke Fahrzeuge sind in Ausnahmefällen Fahrten durch das historische Tor unter bestimmten Auflagen möglich. Dabei müssen Aufsichtspersonen den Schutz des Tores gewährleisten und der Veranstalter die Abstimmung bezüglich des Vorhängeschlosses mit dem Kulturzentrum Schloß Borbeck vornehmen. Da die Durchführung der Kirmes in den vergangenen Jahren ohne Beanstandungen erfolgte, liegt ein entsprechender Beschlussvorschlag zur Genehmigung vor.

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