Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 41 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 15.02.2024
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Sachstandsbericht zur polis Convention 2024 am 24. und 25. April 2024
- 4.Sachstand Strategie Unterbringung Verwaltungseinheiten
- 5.Berichterstattung zur Anwendung der Neuen Leipzig-Charta
- 6.Auflösung der Planungsgemeinschaft RFNP nach Überleitung in einen GFNPZur Vorlage · 0215/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Auflösung der Planungsgemeinschaft beschließen, die durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen zur Erstellung eines Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) gebildet wurde. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die Veränderung des Rechtsstatus durch den Feststellungsbeschluss der RVR-Verbandsversammlung zum Regionalplan Ruhr im November 2023. Infolge dieser Entscheidung wurde der bauleitplanerische Teil des RFNP in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) überführt, während der regionalplanerische Teil des ursprünglichen Plans seine Wirksamkeit verloren hat.
Da die Planungsgemeinschaft durch den Wegfall der ursprünglichen Geschäftsgrundlage ihre Planungskompetenz verloren hat, die bestehenden Verträge jedoch nicht automatisch enden, wird eine explizite Auflösung empfohlen. Eine rechtliche Untersuchung des Zentralinstituts für Raumplanung ergab, dass zur Beendigung der Vereinbarungen gleichlautende Ratsbeschlüsse der beteiligten Städte notwendig sind. Die künftige Zusammenarbeit im Rahmen des GFNP wird unter dem Namen Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr fortgesetzt. Die entsprechenden organisatorischen Regelungen wurden bereits in einer Verwaltungsvereinbarung getroffen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Beteiligungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 51 BO: Wohnen am Hillerberg in BochumZur Vorlage · 0218/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen hat die Veröffentlichung und die Beteiligung von Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen eines Änderungsverfahrens zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) beschlossen. Betroffen ist das Verfahren 51 BO mit dem Titel „Wohnen am Hillerberg“. Der Ausschuss nahm zudem die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.
Das Vorhaben in Bochum ist Teil des Landesprogrammes „Kooperative Baulandentwicklung“ und sieht in Zusammenarbeit mit NRW.URBAN die Schaffung von etwa 340 Wohneinheiten vor. Ziel ist eine standortgerechte Nachverdichtung, die durch eine kompakte Bebauung und die Nutzung bestehender Erschließungsstrukturen geprägt sein soll. Dabei sind auch Maßnahmen zur Regenwasserretention und -versickerung vorgesehen.
Im Rahmen der Planänderung sollen Flächen, die bisher als Verkehrsflächen oder Grünflächen ausgewiesen waren, überwiegend in Wohnbauflächen umgewandelt werden. Dies betrifft eine Fläche von etwa 9,7 Hektar, während ein kleinerer Streifen an der Grenze zu Herne als Grünfläche erhalten bleibt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird voraussichtlich im Mai und Juni 2024 stattfinden. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Planänderung den Gremien der beteiligten Städte zur Entscheidung vorgelegt und anschließend dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 58 BO: Steinhausstraße /Günnigfelder Straße in BochumZur Vorlage · 0219/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen berät über den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP). Gegenstand ist die Änderung 58 BO im Bereich Steinhausstraße und Günnigfelder Straße in Bochum. Das betroffene Gebiet umfasst eine Fläche von insgesamt etwa 12,2 Hektar.
Im Rahmen der geplanten Anpassung sollen die Flächennutzungen neu geordnet werden. Während das Areal derzeit teilweise als Wohnbaufläche (2,7 ha) und Grünfläche (6,7 ha) sowie als Bahnanlage für eine ehemalige Güterbahnstrecke (2,8 ha) ausgewiesen ist, soll künftig vorrangig eine Darstellung als Wohnbaufläche von 10,3 Hektar erfolgen. Die Trasse des Radschnellweges RS1 im Bereich der ehemaligen Güterbahnstrecke wird als Grünfläche mit einer Größe von 1,9 Hektar vorgesehen.
Da Änderungen am GFNP die gleichlautende Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen erfordern, ist ein abgestimmtes Verfahren notwendig. Die Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 erfolgen. Nach der Erarbeitung eines Umweltberichts und der anschließenden Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden folgt die Prüfung durch das zuständige Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.AGewerbegebiet "Dahlhauser Straße / Breloher Steig" Sachstand zum Antrag Nr. 1790/2023/CDU/GRÜNE im ASPB am 16.11.2023 Stadtbezirk: VII, Stadtteil: HorstZur Vorlage · 0361/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen nimmt einen Bericht zum Sachstand im Gewerbegebiet „Dahlhauser Straße / Breloher Steig“ im Essener Stadtteil Horst zur Kenntnis. Hintergrund ist ein Antrag, der die Untersuchung von Möglichkeiten zum Grundstückserwerb sowie zur zukünftigen Entwicklung des Areals als Angebotsfläche für kleinere Gewerbebetriebe vorsah.
Die zuständige Fachabteilung führt aus, dass im betreffenden Gebiet eine kleinteilige Eigentumsstruktur vorliegt. Neben privaten Eigentümern prägen zwei größere Unternehmen die Fläche maßgeblich. Im Rahmen der Baulandinitiative wurden verschiedene Herausforderungen identifiziert, darunter Lärmbelastungen durch nahegelegene Bahngleise, verkehrliche Einschränkungen sowie Altlasten und bergbauliche Besonderheiten wie oberflächennaher Bergbau. Zudem besteht ein fehlender Anschluss der Regen- und Mischwasserkanäle an das städtische Netz. Eine geplante Wohnnutzung ist aufgrund von Abstandsregeln zum dort ansässigen Containerdienst, der als Recyclinghof eingestuft wird, kaum realisierbar.
Ein städtischer Ankauf einzelner Flächen wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht empfohlen. Als Gründe werden die schwierige Erschließungssituation sowie die fehlenden planerischen Entwicklungsmöglichkeiten angeführt. Ein gezielter Steuerungsaufwand durch Bauleitplanung sei aufgrund fehlender Instrumente nicht möglich. Bestehende kleinteilige Strukturen können jedoch nach den geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben genehmigt werden, während etwaige Umwelt- oder Lärmprobleme durch ordnungsbehördliche Maßnahmen behandelt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Konzept zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung hier: Fortschrittsbericht zur Umsetzung des SchulbauprogrammsZur Vorlage · 0267/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0267/2024/7 zum Thema Schulbauprogramm im Rahmen der Schulentwicklungsplanung dient der Kenntnisnahme des aktuellen Sachstands durch den Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse für Schule, Stadtentwicklung und Umwelt. Zur Deckung des Personalbedarfs wurden 36,5 Planstellen eingerichtet, wovon zum Ende Februar 2024 bereits 29 Stellen besetzt sind. Die Arbeitsgruppe Schulbau Essen übernimmt dabei die Koordination der Maßnahmen. Im Zuge einer Evaluation des sogenannten „5-Säulen-Modells“ wurden die Säulen 4 und 5 zu „Investorenmodellen und sonstige privatwirtschaftliche Unterstützungen“ zusammengeführt; eine Prüfung der Leistungsfähigkeit dieses Modells durch die Verwaltung ist bis Mitte 2024 vorgesehen.
Hinsichtlich der baulichen Maßnahmen wurden fünf von zehn beschlossenen Systemcontainern Anfang Februar 2024 in Betrieb genommen, die restlichen fünf folgen im weiteren Jahresverlauf. Im Bereich der Grundschulen besteht Bedarf für elf Neubauten, von denen vier bereits beschlossen oder in Umsetzung sind. Für eine Grundschule wurde der Kauf eines etwa 12.000 m² großen Grundstücks im November 2023 beschlossen, während in Rüttenscheid ein Verhandlungsverfahren nach einer europaweiten Ausschreibung läuft. Für weiterführende Schulen besteht Bedarf für fünf Neubauten, wobei ein Grundstückskauf in Kupferdreh bereits erfolgt ist. Zudem werden Erweiterungen an 60 Standorten geprüft, wobei für 23 Schulen eine Erweiterung am bestehenden Standort nicht möglich ist.
Weitere Projekte umfassen die geplante Erweiterung oder Zusammenlegung von Standorten am Carl-Humann-Gymnasium sowie die Erweiterung der Gesamtschule Borbeck durch einen Neubau auf einem ehemaligen Kirchengrundstück. Auch die Realschule Bezirk Zollverein soll erweitert werden. Die Verwaltung nutzt eine Prioritätenliste zur Bearbeitung der Vorhaben, wobei Erweiterungen an Gymnasien als dringend eingestuft werden. Zur Information der Öffentlichkeit werden Projektdatenblätter, eine Internetseite sowie der „Tag des Schulbaus“ eingesetzt.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.AGesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 2. Halbjahr 2023Zur Vorlage · 0053/2024/7 · Vorlage
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Der Bericht über die Umsetzung der Förderprogramme KInFöG Kapitel 2 und Gute Schule 2020 in Essen für das zweite Halbjahr 2023 liegt den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vor. Im Rahmen des Programms KInFöG Kapitel 2 wurden bislang rund 17,7 Millionen Euro des Fördervolumens abgerufen. Während fünf der insgesamt 26 Maßnahmen bereits abgeschlossen sind, befinden sich 21 Projekte in der Bauausführungsphase, wobei eine vollständige Abrechnung bis Ende 2025 vorgesehen ist.
Beim Programm Gute Schule 2020 wurde der Kreditrahmen von 81,4 Millionen Euro bereits vollständig abgerufen. Etwa die Hälfte des Volumens wurde bereits umgesetzt und abgerechnet. Für die letzte Tranche in Höhe von rund 39,7 Millionen Euro muss der Verwendungsnachweis bis November 2024 erbracht werden. Bei konkreten Baumaßnahmen zeigt sich ein Bedarf an zusätzlichen Sanierungen: An der Andreasschule sowie an der Sternschule sind aufgrund von Sanierungsarbeiten am Bestand vorübergehende Auslagerungen in den Modulbau an der Rosastraße geplant, dessen Fertigstellung für das zweite Quartal 2024 erwartet wird. An der Dilldorfschule werden Tiefbauarbeiten an einer Stützwand vorbereitet, deren Abschluss für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Fördermittel des Programms Gute Schule 2020 bis Ende 2024 vollständig und fristgerecht abgerechnet werden können.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.BUmnutzung des leerstehenden Ladenlokals im Lichtburggebäude, Kettwiger Straße 36, für städtische ZweckeZur Vorlage · 0207/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0207/2024/7 befasst sich mit der geplanten Umnutzung eines leerstehenden Ladenlokals im Lichtburggebäude in der Kettwiger Straße 36 für städtische Zwecke. Das Vorhaben sieht eine gemeinsame Nutzung durch die Tourist Information der Essen Marketing GmbH sowie die Einrichtung des One-Stop-Shops „Klima-Treff“ der Grüne Hauptstadt Agentur vor. Zusätzlich sollen Multifunktionsflächen für weitere Fachbereiche geschaffen werden.
Das Objekt umfasst zwei Ebenen mit einer Bruttonutzfläche von jeweils rund 180 Quadratmetern. Die bauliche Ertüchtigung der Räumlichkeiten wird von der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH mit einem Kostenansatz von etwa 550.000 Euro bewertet. Die Finanzierung der Maßnahmen soll primär über eine Instandhaltungsrückstellung aus dem Jahresabschluss 2023 sowie über den Pool-Topf für Kleininvestitionen des Jahres 2024 erfolgen. Ein Handlungsbedarf ergibt sich aus dem Auslaufen des Mietverhältnisses der Tourist Information am Kettwiger Tor im März 2025.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage enthält zudem eine strukturelle Checkliste zur Bewertung von Kosten und Klimarelevanz, ohne jedoch spezifische Werte zu den Prüfpunkten der Checkliste anzugeben. Federführend für die Vorlage ist die Immobilienwirtschaft.
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- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Berücksichtigung der Anträge im Landesprogramm ZIO sowie Sachbericht zum Sofortprogramm InnenstadtZur Vorlage · 0295/2024/7 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage (0295/2024/7) des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit der Berücksichtigung von Förderanträgen im Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ sowie einem Sachbericht zum beendeten „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW“. Für die Essener Innenstadt konnten Mittel in Höhe von 1.157.883 Euro eingeworben werden, was einem Fördersatz von 80 Prozent bei Gesamtkosten von 1.447.3ermillion Euro entspricht. Anträge für die Mittelzentren Altenessen, Steele und Borbeck sowie das Südostviertel wurden aufgrund einer Überzeichnung nicht berücksichtigt. Im Rahmen des Sofortprogramms, das bis zum 31. Dezember 2023 lief, wurden insgesamt 1.663.920 Euro abgerufen, wovon 1.224.900 Euro der Innenstadt zugeschlagen wurden. Die Umsetzung des Reallabors am Willy-Brandt-Platz ist aufgrund von Baustellen erst ab September 2025 möglich.
Ein Teil der Fördermittel in Höhe von rund 799.667 Euro musste zu Beginn des Jahres an den Fördermittelgeber zurückgegeben werden. Dies begründet sich durch nicht verausgabte Mittel, da im Jahr 2023 keine neuen Anmietungen über den „Verfügungsfonds Anmietung“ erzielt wurden. Als Gründe werden eine geringere Nachfrage nach Ladenlokalen im Vergleich zu den Aufrufen der Jahre 2020 und 2021 sowie Schwierigkeiten bei der Mietreduktion und Konzeptvermittlung angeführt. Die Erfahrungen aus dem Sofortprogramm wurden in die Beantragung der Mittel für das neue Programm einfließen lassen. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme der Anträge und des Sachberichts durch die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, IV, V und VII sowie den zuständigen Ausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Bitte um Stellungnahme zu nicht berücksichtigten Elementen aus dem Förderaufruf)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII nimmt Kenntnis und merkt an, dass der Förderzeitraum für Anmietende bei Vertragsabschluss mindestens zwei Jahre dauern sollte.
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Anträge und Anfragen
- 12.Verschiedenes
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 14.AWeitere Anmietung von Flächen Gildehofstraße 1,1a als Interim zur RathaussanierungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 15.Anträge und Anfragen
- 16.Mitteilungen der Verwaltung
- 17.Pressemitteilung