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Vorlage

Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 58 BO: Steinhausstraße /Günnigfelder Straße in Bochum

0219/2024/7 21.03.2024 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen berät über den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP). Gegenstand ist die Änderung 58 BO im Bereich Steinhausstraße und Günnigfelder Straße in Bochum. Das betroffene Gebiet umfasst eine Fläche von insgesamt etwa 12,2 Hektar.

Im Rahmen der geplanten Anpassung sollen die Flächennutzungen neu geordnet werden. Während das Areal derzeit teilweise als Wohnbaufläche (2,7 ha) und Grünfläche (6,7 ha) sowie als Bahnanlage für eine ehemalige Güterbahnstrecke (2,8 ha) ausgewiesen ist, soll künftig vorrangig eine Darstellung als Wohnbaufläche von 10,3 Hektar erfolgen. Die Trasse des Radschnellweges RS1 im Bereich der ehemaligen Güterbahnstrecke wird als Grünfläche mit einer Größe von 1,9 Hektar vorgesehen.

Da Änderungen am GFNP die gleichlautende Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen erfordern, ist ein abgestimmtes Verfahren notwendig. Die Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 erfolgen. Nach der Erarbeitung eines Umweltberichts und der anschließenden Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden folgt die Prüfung durch das zuständige Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

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