Auflösung der Planungsgemeinschaft RFNP nach Überleitung in einen GFNP
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Auflösung der Planungsgemeinschaft beschließen, die durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen zur Erstellung eines Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) gebildet wurde. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die Veränderung des Rechtsstatus durch den Feststellungsbeschluss der RVR-Verbandsversammlung zum Regionalplan Ruhr im November 2023. Infolge dieser Entscheidung wurde der bauleitplanerische Teil des RFNP in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) überführt, während der regionalplanerische Teil des ursprünglichen Plans seine Wirksamkeit verloren hat.
Da die Planungsgemeinschaft durch den Wegfall der ursprünglichen Geschäftsgrundlage ihre Planungskompetenz verloren hat, die bestehenden Verträge jedoch nicht automatisch enden, wird eine explizite Auflösung empfohlen. Eine rechtliche Untersuchung des Zentralinstituts für Raumplanung ergab, dass zur Beendigung der Vereinbarungen gleichlautende Ratsbeschlüsse der beteiligten Städte notwendig sind. Die künftige Zusammenarbeit im Rahmen des GFNP wird unter dem Namen Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr fortgesetzt. Die entsprechenden organisatorischen Regelungen wurden bereits in einer Verwaltungsvereinbarung getroffen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024einstimmig beschlossen
- 21.03.2024einstimmig empfohlen