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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Ersatzwahl für den Aufsichtsrat der GSE gGmbHZur Vorlage · 0424/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der GSE gGmbH. Hintergrund des Antrags ist der Wegfall eines Mandats, da das bisherige Mitglied als Arbeitnehmervertreter zum 1. April 2024 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eingetreten ist. Nach den geltenden Regelungen entsendet der Rat Mitglieder aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft erstellten Vorschlagsliste.
Aufgrund des veränderten Arbeitsverhältnisses muss das bisherige Mitglied abberufen und ein Ersatz aus der bestehenden Liste entsandt werden. Ein weiterer Kandidat auf dieser Vorschlagsliste hat seinen Verzicht auf eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat erklärt. Die GSE gGmbH bestätigte jedoch, dass der Betriebsratsvorsitzende für die Nachfolge zur Verfügung steht. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher vor, den Betriebsratsvorsitzenden anstelle des ehemaligen Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat der GSE gGmbH zu entsenden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 0635/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 0635/2024/SPD einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen eingereicht. Gegenstand des Antrags sind Wahlen beziehungsweise Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen im kommunalen Bereich.
Im Fokus steht dabei eine personelle Entscheidung für den Aufsichtsrat der Immobilien Management Essen GmbH (IME). Die Fraktion beantragt, ein bestehendes Mitglied des Aufsichtsrats in seiner Funktion beizubehalten. Damit soll die aktuelle Besetzung des Gremiums durch das betreffende Ratsmitglied für die kommende Periode bestätigt werden.
Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen übermittelt. Federführend für das Verfahren ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation. Die parlamentarische Beratung war für die Sitzung am 24. April 2024 vorgesehen, um über die beantragte Umbesetzung im Aufsichtsrat der IME GmbH zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Handlungskonzept "Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt"Zur Vorlage · 0228/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das neue Handlungskonzept „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ beschließen. Mit diesem Beschluss wird das bisherige Konzept „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen“ aus dem Jahr 2011 abgelöst. Die Verwaltung wurde bereits im Jahr 2019 damit beauftragt, die bestehenden Ansätze sprachlich zu aktualisieren und um Themen bezüglich Trans- und Intermenschen zu ergänzen.
Das vorliegende Konzept entstand in Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, dem Forum für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt (FELS) sowie Vertretern der Kommunalpolitik. Es orientiert sich an verschiedenen Handlungsfeldern wie Arbeitswelt, Bildung, Kultur, Sport, Gesundheit, soziale Aspekte sowie Wohnen. Dabei wird ein intersektionaler Ansatz verfolgt, um die unterschiedlichen Dimensionen von Benachteiligung und Diskriminierung zu berücksichtigen. Das Konzept umfasst sowohl konkrete Maßnahmen für die Stadtverwaltung als auch Empfehlungen an die Stadtgesellschaft, etwa für Unternehmen und Vereine.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch die Verwaltung durchgeführt. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren ist eine Berichterstattung über den Fortschritt der Maßnahmen sowie die Erreichung der gesetzten Ziele an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie an den Rat der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Inklusionsbeirat (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit der Anmerkung, das Handlungskonzept dem Inklusionsbeirat zur Kenntnis zu geben
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Seniorenrat (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.1Handlungskonzept "Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt" hier: Finanzmittel zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 27.02.2024Zur Vorlage · 0364/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0364/2024 eingebracht, um die Finanzierung des Handlungskonzepts „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ zu sichern. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich die notwendigen Mittel für die Umsetzung der im Konzept beschriebenen Einzelmaßnahmen bereitzustellen. Die Bereitstellung soll im Zuge der kommenden Haushaltsaufstellung für den Haushaltsplanentwurf 2025/26 erfolgen.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die bisher im Haushalt vorgesehenen Mittel in Höhe von 15.000 Euro nicht ausreichen, um die Maßnahmen der vorliegenden Neufassung des Handlungskonzepts vollständig umzusetzen. Um eine Umsetzung des Konzeptes zu gewährleisten, sollen die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel bereits während der verwaltungsinternen Haushaltsplanung unter Einbeziehung der Gleichstellungsstelle eingeplant werden. Der Antrag sieht zudem vor, dass die entsprechenden Ausschüsse sowie der Integrationsrat und der Seniorenrat über das Vorhaben informiert werden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Seniorenrat (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.Planungsbeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0826/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) den Auftrag erteilen, die Planung für den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße bis zur Leistungsphase 3 durchzuführen. Gegenstand des Planungsbeschlusses ist die Schließung der vier Stadionecken zur Erhöhung der Zuschauerkapazitäten sowie die Optimierung der Verkehrssituation im Stadionumfeld. Die Planung umfasst die Errichtung eines Fahrrad-Parkhauses, eine verbesserte Radverkehrsanbindung sowie ein elektronisches Hinweissystem, um den Anteil von ÖPNV und Fahrrad am Verkehr zu erhöhen und die Notwendigkeit eines zusätzlichen PKW-Parkhauses zu vermeiden. Zudem ist eine Prüfung der Anbindung für den Fuß-, Rad- und ÖPNV vorgesehen.
Für die Durchführung der Planungsphasen 1 bis 3 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.150.000 Euro für das Jahr 2024 vorgesehen. Da im Haushalt 2024 kein Budget vorhanden ist, soll die Finanzierung über das Projekt 5.980006 erfolgen. Die Mittel werden aus den Projekten „Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Str.“ und „Bochumer Landstr. / Sachsenring“ bereitgestellt, deren Baubeginn sich auf 2025 verschiebt. Die Beauftragung der GVE steht unter dem Vorbehalt einer Einigung über künftige Pachtzahlungen zwischen der GVE und dem Rot-Weiss Essen e.V. Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen für den Ausbau beläuft sich nach Stand 2023 auf etwa 25 Millionen Euro. Der aktuelle Pachtvertrag endet am 30. Juni 2027.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 16.04.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.1Planungsbeschluss zum Ausbau des Stadtions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0631/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zu verschiedenen Sportprojekten vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Investitionen in den Breitensport fortzusetzen. Dies beinhaltet die Beschleunigung des Turnhallensanierungsprogramms, die energetische Sanierung von Sportstätten sowie die Fertigstellung des Kunstrasenprogramms bis Ende 2025. Die zuständigen Ausschüsse sollen über den Fortgang dieser Maßnahmen regelmäßig unterrichtet werden.
Ein weiterer Punkt ist die Stärkung vereinsunabhängiger Breit- und Freizeitsportangebote durch bauliche Maßnahmen an der Schillerwiese auf Basis bestehender Varianten. Zudem wird die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine neue Multifunktionsveranstaltungshalle beantragt, die auf professionelle Hand- und Basketball sowie Eissport ausgerichtet ist und eine energetisch optimierte Wärme- und Kälteversorgung umfasst. Diese Studie soll als zusätzliche Variante zur bereits beauftragten Untersuchung zur Ertüchtigung der Essener Eissporthalle dienen.
Darüber hinaus wird eine beschleunigte Generalsanierung des Grugabades gefordert, unabhängig von etwaigen Erweiterungen oder zusätzlichen Lehrschwimmbecken. Schließlich sieht der Antrag die Beauftragung weiterer Planungen für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ vor. Ein konkreter Baubeschluss durch den Rat soll erst nach Vorlage der Planungsergebnisse beraten und entschieden werden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 sowie Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 0457/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen Regelungen zu über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2023 vor. Der Vorschlag umfasst die Kenntnisnahme bereits durch den Stadtkämmerer genehmigter Mittelbereitstellungen sowie die Entscheidung über notwendige Bereitstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2023. Letztere belaufen sich auf rund 147,4 Millionen Euro und werden durch Mehrerträge sowie Minderaufwendungen gedeckt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Jahr 2024. Im Bereich der konsumtiven Aufwendungen wurden etwa 1,06 Millionen Euro übertragen, was unter anderem Mittel der Bezirksvertretungen sowie Budgets für Maßnahmen des Amts für Straßen und Verkehr und von Grün und Gruga beinhaltet. Diese Übertragungen reduzieren den geplanten Planüberschuss für das Jahr 2024 auf rund 1,44 Millionen Euro.
Für den Finanzplan 2024 wurden zudem konsumtive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von etwa 53,6 Millionen Euro übertragen, unter anderem für Gebäudeinstandhaltungen und Umlagezahlungen. Im investiven Bereich erfolgt eine Übertragung von rund 265 Millionen Euro, was primär auf bestehende Aufträge und freie Reste zurückzuführen ist. Die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2023 in Höhe von etwa 292,3 Millionen Euro wird vollständig in das Haushaltsjahr 2024 übernommen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Theater und Philharmonie Essen GmbH hier: Errichtung einer mittleren Spielstätte am Standort Rottstr.28 als Ersatz für die CasaZur Vorlage · 0470/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0470/2024/2 befasst sich mit der Errichtung einer mittleren Spielstätte der Theater und Philharmonie Essen GmbH (TuP) am Standort Rottstraße 28. Das Projekt soll als Ersatz für die wegfallende Spielstätte „Casa“ dienen und eine Kapazität von etwa 150 Plätzen bieten. Als Beschlussvorschlag wird die Umsetzung der sogenannten Variante 2 empfohlen.
Im Rahmen dieser Variante übernimmt die Allbau Managementgesellschaft mbH die Sanierung des Objekts auf eigene Kosten und vermietet die Räumlichkeiten für eine Dauer von 20 Jahren an die TuP. Die jährlichen Kosten für die TuP belaufen sich dabei auf etwa 446.000 Euro, was sich aus einer monatlichen Grundmiete von 29.000 Euro sowie einer Betriebskostenvorauszahlung von 2.000 Euro zusammensetzt. Einmalig werden Projektleitungskosten in Höhe von 787.000 Euro veranschlagt. Für die Erstausstattung ist eine Kapitaleinlage der Stadt von bis zu 2.380.000 Euro vorgesehen, die für das Jahr 2026 geplant ist.
Die jährliche Erhöhung des Verlustausgleichs der TuP wird für das Jahr 2026 auf 600.000 Euro und ab 2027 auf 1.255.000 Euro geschätzt. Die kumulierte Haushaltsbelastung über den Zeitraum von 20 Jahren wird auf rund 29.366.000 Euro beziffert. Eine Inbetriebnahme der Spielstätte ist für die Spielzeit 2026/2027 vorgesehen. Die Maßnahme dient dem Erhalt des kulturellen Angebots der TuP. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz liegt vor, wobei der Treibhausgas-Ausstoß in CO2-eq als nicht ermittelbar eingestuft wurde.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.04.2024 · Kulturausschuss (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH hier: Umbau Haus 12 im Bildungspark (Karolinger Straße 94)Zur Vorlage · 0465/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 10,7 Millionen Euro an die Grundstücksverwaltung Essen GmbH (GVE) gewähren. Dieser Zuschuss ist für den Umbau und die Sanierung des Gebäudes Haus 12 im Bildungspark in der Karolinger Straße 94 vorgesehen. Das Objekt wurde bereits im März 2023 für 11,8 Millionen Euro erworben.
Die Maßnahme umfasst zwei Ausbauphasen. In der ersten Phase soll das Gebäude als Schulungsgebäude für die Bfz Essen GmbH genutzt werden können. Die zweite Phase sieht Anpassungen der Räumlichkeiten für die spätere Nutzung als Schulgebäude der Sekundarstufe I vor. Bauliche Maßnahmen beinhalten die Anpassung der Grundrisse, die Umsetzung brandschutztechnischer Anforderungen sowie energetische Optimierungen, wie die Installation einer Photovoltaikanlage und die Erneuerung der Dachbegrünung. Zudem ist die Schaffung barrierefreier Zugänge geplant.
Die Finanzierung des Zuschusses soll über den Doppelhaushalt 2025/2026 erfolgen, wobei die Mittel in etwa gleichen Teilen in den Jahren 2025 und 2026 anfallen werden. Als potenzielle Risiken für das Vorhaben werden mögliche Preissteigerungen bei Bauleistungen, ein Fachkräftemangel sowie zusätzliche Anforderungen im Bereich des Schallschutzes oder Brandschutzes angeführt. Die Umsetzung der Bauphase ist für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Ruhrbahn GmbH hier: Änderung der GeschäftsführungsstrukturZur Vorlage · 0543/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ruhrbahn GmbH plant eine Änderung ihrer Geschäftsführungsstruktur. Als Kapitalgesellschaft mit mehr als 2.000 Beschäftigten unterliegt das Unternehmen den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes, weshalb der Aufsrat für die Bestellung der Geschäftsführung und den Abschluss von Dienstverträgen auf der Geschäftsleitungsebene zuständig ist.
Bisher wurde die Funktion des Arbeitsdirektors von einem Geschäftsführer in Personalunion wahrgenommen. Vor dem Hintergrund der vielfältigen Aufgaben im Personalbereich sowie des Fachkräftemangels und angesichts eines geplanten Investitionsvolumens von 1,5 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren wurde eine Neuausrichtung der Geschäftsführungsebene beschlossen. Die Arbeitnehmerseite hat die Besetzung eines hauptamtlichen Arbeitsdirektors gefordert.
Im Aufsichtsrat wurde am 6. März 2024 einstimmig entschieden, die Geschäftsführung um einen Sprecher der Geschäftsführung sowie einen eigenständigen Arbeitsdirektor zu ergänzen. Der Rat der Stadt Essen wird über diese Veränderungen in Kenntnis gesetzt. Eine gleichlautende Vorlage wird dem Rat der Stadt Mülheim vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Sachstand der Arbeitsmarktkonferenz/Arbeitsmarktstrategie und Fachkräftesicherung; Gemeinsamer Antrag 0795/2023/ CDU/Grüne im Rat der Stadt EssenZur Vorlage · 0274/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Sachstand der Essener Arbeitsmarktstrategie 2020 und zur Fachkräftesicherung legt die aktuellen Entwicklungen in den definierten Handlungsfeldern dar. Ziel der seit 2017 bestehenden Strategie ist die Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsperspektiven für junge Menschen, Langzeitarbeitslose sowie Beziehende von Transferleistungen.
Zur Umsetzung wurden verschiedene Strukturen geschaffen, darunter die Jugendberufsagentur sowie eine Bürogemeinschaft in der Essener Wirtschaftsförderung, welche Akteure aus dem JobCenter, der Agentur für Arbeit und der Wirtschaftsförderung vernetzt. Die Handlungsfelder umfassen den Übergang von der Schule in den Beruf, die Qualifizierung und Weiterbildung sowie die Förderung öffentlich finanzierter Beschäftigung.
Aktuelle Schwerpunkte liegen auf der Fachkräftesicherung, der Unterstützung von Startups und der Stärkung der Migrantenökonomie. Hierbei spielen auch gesetzliche Neuerungen wie das Aus- und Weiterbildungsgesetz eine Rolle, welches unter anderem das Qualifizierungsgeld vorsieht. Für den 23. April 2024 ist zudem eine Arbeitsmarkt- und Fachkräftekonferenz mit Fokus auf die Migrantenökonomie geplant. Die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Essen sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Seniorenrat (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Wiedereintritt der Stadt Essen in das Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik DeutschlandZur Vorlage · 0296/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Wiedereintritt in das Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland entscheiden. Mit dem Beschluss wird die Übernahme der Gesunde Städte-Konzeption sowie der Ziele und Inhalte der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung angestrebt. Essen gehörte bereits 1989 zu den Gründungsstädten des Netzwerks, trat jedoch 2013 aufgrund personeller und finanzieller Engpässe aus.
Die Verwaltung führt an, dass durch die Weiterentwicklung der Strukturen im Gesundheitsamt, insbesondere der Abteilung für Gesundheitsplanung, nun die notwendigen Ressourcen für eine Mitgliedschaft vorhanden seien. Die Mitgliedschaft soll die Sichtbarkeit kommunaler Interessen auf Bundesebene erhöhen und den Austausch von Fachwissen zwischen Kommunen ermöglichen. Bestehende lokale Projekte wie die Kommunale Gesundheitskonferenz oder die Gesundheitsberichterstattung sollen in das Netzwerk integriert werden.
Für den Beitritt ist die Benennung einer Koordinationsstelle sowie einer zivilgesellschaftlichen Vertretung erforderlich. Vorgeschlagen wurde eine Leitung der Abteilung für Gesundheitsplanung und eine Gesundheitsreferentin aus derselben Fachabteilung, ergänzt durch die Selbsthilfe-Dachorganisation WIESE e.V. Die jährliche Mitgliedspauschale beläuft sich auf 950 Euro, zuzüglich anfallender Reise- und Übernachtungskosten.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 14.Satzungsänderung der Stiftung zur Unterstützung von WöchnerinnenZur Vorlage · 0145/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Änderung der Satzung der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen entscheiden. Die im Jahr 1954 unter der Verwaltung der Stadt Essen gegründete Stiftung dient bisher der finanziellen Unterstützung bedürftiger Wöchnerinnen durch Einzelfallbeihilfen.
Aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen und rückläufiger Antragzahlen ist eine Auszahlung der Mittel in der bisherigen Form erschwert. Um eine zeitnahe Verwendung der Erträge zu gewährleisten, wird eine Erweiterung des Stiftungszwecks vorgeschlagen. Die Satzungsänderung sieht vor, den Zweck um die gemeinnützigen Bereiche der Gesundheitspflege und der Jugendhilfe zu ergänzen.
Durch diese Anpassung sollen künftig auch Projektförderungen möglich sein, wie etwa Geburtsvorbereitungs-, Rückbildungs-, Erste-Hilfe- oder Stillkurse sowie Babymassagekurse. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat der Umwandlung des Stiftungszwecks bereits zugestimmt. Zudem wurde die Anpassung an die Muster-Satzung des Finanzamtes Essen-NordOst mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration empfiehlt die Umsetzung der Satzungsänderung.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Nachbesetzung im InklusionsbeiratZur Vorlage · 0393/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Nachbesetzung von Funktionen im Inklusionsbeirat. Im Rahmen des vorliegenden Beschlussvorschlags wird die Bestellung von Personen als Inklusionsbeauftragte sowie als stellvertretende Inklusionsbeauftragte beantragt.
Die personelle Neubesetzung basiert auf einer Entscheidung der Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel. Diese hat in ihrer Sitzung einstimmig eine Person für das Amt der Inklusionsbeauftragten für den Bezirk VIII Ruhrhalbinsel sowie eine weitere Person als Stellvertreterin benannt.
Das Verfahren sieht vor, dass der Rat die entsprechenden Personen offiziell bestellt. Parallel dazu wird der Inklusionsbeirat über diese personellen Veränderungen informiert und nimmt die Benennungen zur Kenntnis. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Inklusionsbeirat (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen an FlüchtlingeZur Vorlage · 0226/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, die Einführung einer Bezahlkarte für in Essen untergebrachte Flüchtlinge zu prüfen. Mit dem Vorlagenentwurf wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, zu untersuchen, auf welche Weise eine solche Bezahlkarte eingeführt werden kann. Dies soll auch unter der Voraussetzung geschehen, dass derzeit noch keine einheitlichen Maßnahmen auf Bundes- oder Landesebene vorliegen.
In der Begründung des Antrags heißt es, dass die Einführung von Bezahlkarten bereits auf verschiedenen politischen Ebenen diskutiert werde. Die Stadtverwaltung solle sich trotz fehlender Vorgaben von Bund und Land mit der Umsetzung befassen. Als aufnehmende Stelle für Flüchtlinge und Asylbewerber verfüge die Kommune über die notwendige Vor-Ort-Kompetenz, um Konzepte zur Einführung solcher Karten zu erarbeiten. Dabei sollen verschiedene Modelle geprüft werden, die auch unterschiedliche Regelungen für verschiedene Gruppen von Leistungsbeziehern berücksichtigen könnten.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 17.Maßnahmen gegen Tarifdumping im TaxigewerbeZur Vorlage · 0298/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der Maßnahmen gegen Preisdumping im Taxi- und Mietwagengewerbe in Essen fordert. Der Antrag richtet sich an die zuständigen Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal und Organisation sowie für Verkehr und Mobilität.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Voraussetzungen für die Einführung von Festpreisen und Tarifkorridoren bei Taxifahrten sowie für Mindesttarife bei Mietwagenfahrten zu schaffen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Preisdumping und einen Verdrängungswettbewerb zu verhindern. In diesem Zusammenhang sollen auch notwendige Änderungen an bestehenden Satzungen vorbereitet werden, um eine spätere Beschlussfassung im Rat zu ermöglichen.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Ermittlung des Personalbedarfs für die ordnungsbehördliche Kontrolle. Es soll festgestellt werden, welche personellen Ressourcen erforderlich sind, um die Einhaltung der neuen Tarifregelungen sowie der Vorschriften für den Einsatz von Mietwagen sicherzustellen.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass Plattformanbieter durch Unterbietung von Preisen den Wettbewerb im Taxigewerbe beeinträchtigen könnten. Dabei wird auf Beispiele aus anderen Städten wie München, Leipzig oder Lörrach verwiesen, in denen bereits ähnliche Instrumente zur Regulierung eingesetzt werden. Zudem wird auf Hinweise auf Verstöße gegen geltende Regelungen hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — verwiesen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.1Marktanalyse für Taxi- und Mietwagengewerbe in EssenZur Vorlage · 0475/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen beantragt die Durchführung einer umfassenden Marktanalyse für das Taxi- und Mietwagengewerbe in Essen. Die Verwaltung soll mit der Erstellung dieser Untersuchung beauftragt werden, wobei die Ergebnisse nach Möglichkeit bis Ende 2024 vorliegen sollen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit den Veränderungen der Marktlage und des Kundenverhaltens seit der letzten Analyse im Jahr 2013. Als wesentlicher Faktor für den Wandel wird die Digitalisierung sowie das Aufkommen neuer, app-basierter Unternehmen angeführt. Durch die neue Untersuchung soll evaluiert werden, ob eine Anpassung der Preisgestaltung, beispielsweise in Form von Festpreisen oder Tarifkorridoren, sinnvoll ist. Ziel ist es, die aktuelle Situation des Gewerbes zu bewerten, welches als Ergänzung zum öffentlichen Linienverkehr fungiert.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.2Maßnahmen gegen Tarifdumping im TaxigewerbeZur Vorlage · 0639/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB-FW) hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Bekämpfung von Preisunterbietungen im Taxi- und Mietwagengewerbe eingebracht. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die Voraussetzungen für die Einführung von Festpreisen sowie Tarifkorridoren für Taxifahrten schafft. Zudem sollen Mindesttarife für Mietwagenfahrten als Maßnahme gegen niedrige Preise etabliert werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die sofortige Einstellung des On-Demand-Systems „Bussi“. Die Fraktion fordert zudem, dass die notwendigen Änderungen an den bestehenden Satzungen und Vorschriften zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden. Gleichzeitig soll der Personalbedarf ermittelt werden, der für die ordnungsbehördliche Kontrolle der neuen Regelungen sowie des regelkonformen Einsatzes von Mietwagen erforderlich ist.
Die Begründung des Antrags führt an, dass Plattformanbieter wie Uber die Preise im Taxigewerbe unterbieten, was zu Wettbewerbsdruck führe. Das On-Demand-System „Bussi“ wird als Konkurrenzprodukt zur Taxibranche betrachtet. Die Einstellung des Systems solle zudem dazu beitragen, den Finanzbedarf der Ruhrbahn und damit die Zuschüsse der Stadt zu reduzieren.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Einführung einer Lichtsignalanlage mit Künstlicher IntelligenzZur Vorlage · 0439/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB-FW Fraktion hat mit der Vorlage 0439/2024/EBB einen Antrag gestellt, den Einsatz von Lichtsignalanlagen mit Künstlicher Intelligenz zu prüfen. Die Verwaltung soll untersuchen, ob die Implementierung solcher KI-gesteuerten Systeme als Pilotprojekt in Essen umsetzbar ist.
Hintergrund des Antrags ist die Optimierung der Verkehrssteuerung an Kreuzungen, um Verzögerungen und Staus, insbesondere während der Hauptverkehrszeiten, zu reduzieren. Die Technologie soll durch die Auswertung von Parametern wie Geschwindigkeit und Fahrtrichtung eine bedarfsgerechte Anpassung der Grünphasen ermöglichen. Dies könnte beispielsweise dazu dienen, Wartezeiten zu verkürzen oder die Grünphasen für den Radverkehr gezielt zu verlängern. Als Beispiel für eine bereits bestehende Anwendung wird ein System in Hamm angeführt, das ähnliche Funktionen zur Verkehrssteuerung nutzt.
Falls eine Umsetzung eines solchen Pilotprojekts in Essen möglich ist, soll die Verwaltung zudem die anfallenden Kosten darlegen. Der Antrag wird im Ausschuss für Verkehr und Mobilität beraten und anschließend dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.Die Kommunikationskampagne als Baustein der SECAP-Mitmachkampagne „Machen zählt!“Zur Vorlage · 0343/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0343/2024/6 sieht die Fortführung der Kommunikationskampagne „Machen zählt!“ vor, die als Teil der SECAP-Mitmachkampagne konzipiert ist. Ziel der Maßnahme ist die Förderung klimaschonenden Verhaltens in den Bereichen Energie, Wohnen, Mobilität, Konsum und Ernährung sowie die Steigerung der Quoten bei Sanierungen und Photovoltaikanlagen. Die Kampagne umfasst verschiedene Bausteine wie das KlimaPortal, das Gutes Klima Festival, Klimatrainings sowie themenspezifische Fokuskampagnen. Ein angestrebtes Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 mindestens 25 Prozent der Bevölkerung für Klimaschutz im Alltag zu sensibilisieren.
Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz die Umsetzung der Kampagne für den Zeitraum von August 2024 bis Juli 2027. Die Federführung liegt bei der Stabsstelle Grüne Hauptstadt Agentur (GHA). Für die Folgeumsetzung im genannten Zeitraum werden Gesamtkosten in Höhe von 2.010.000 Euro veranschlagt. Diese Summe setzt sich aus der Begleitung durch eine Fachagentur, Insertionskosten sowie Kosten für Außenwerbung und Social Media Ads zusammen. Die jährlichen Ausgaben bewegen sich zwischen 365.000 Euro und 615.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über den Teilergebnisplan der Grünen Hauptstadt Agentur. Für die initiale Umsetzung von Oktober 2023 bis Juli 2024 wurden 414.215 Euro kalkuliert, wobei eine Restzahlung von 197.998 Euro noch aussteht.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 21.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Climate and Energy Action Plan - SECAP), hier: "Ansiedlung klimafreundlicher Wirtschaftsunternehmen"Zur Vorlage · 0201/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0201/2024/6 befasst sich mit der Umsetzung des SECAP-Projekts „Ansiedlung klimafreundlicher Wirtschaftsunternehmen“. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer Strategie zur Ansiedlung von Climate-Tech-Unternehmen in Essen, wobei die EWG die Projektkoordination übernimmt. Das Programm ist auf den Zeitraum von 2024 bis 2029 angelegt, wobei ab Mitte 2025 eine halbjährliche Berichterstattung vorgesehen ist. Für ausgewählte Unternehmen sind finanzielle Vergünstigungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro vorgesehen. Das Projekt trägt zum SECAP-Handlungsfeld „Klimaschonend Arbeiten und Wirtschaften“ bei und unterstützt das Ziel der städtischen Klimaneutralität bis spätestens 2040.
Der Finanzbedarf für die Durchführung durch die EWG beläuft sich für den Zeitraum 2024 bis 2029 auf insgesamt 856.250 Euro. Diese Summe setzt sich aus Personalkosten für eine Vollzeitstelle, Sachkostenpauschalen, Gemeinkosten sowie Kosten für Kommunikation und Ansiedlungsförderung zusammen. Die jährlichen Kosten sind auf die Jahre 2024 bis 2029 verteilt, wobei die Zuweisungen von 31.000 Euro im Jahr 2024 bis auf 171.091 Euro im Jahr 2029 ansteigen. Die Finanzierung erfolgt über die Grüne Hauptstadt Agentur durch Mittelumschichtungen aus dem SECAP-Budget sowie im Rahmen der Haushaltsplanung. Der Rat der Stadt soll die Umsetzung des Projekts beschließen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 22.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Climate and Energy Action Plan - SECAP), hier: „Inkubator Energie und Klimaschutz"Zur Vorlage · 0202/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0202/2024/6 sieht die Umsetzung des SECAP-Projekts „Inkubator Energie- und Klimaschutz“ vor. Ziel des Vorhabens ist es, den Wirtschaftsstandort Essen für Startups im Bereich Climate-Tech attraktiver zu gestalten. Die Koordination des Projekts soll durch die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) erfolgen, die bereits als Initialpartner am „Energy-Tech Hub“ von „BRYCK“ beteiligt ist. Das Projekt ist auf eine Laufzeit bis 2029 angelegt, wobei der Projektstart für Anfang 2024 vorgesehen ist. Ab dem Jahr 2025 ist eine halbjährliche Berichterstattung in den zuständigen Fachausschüssen geplant.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich im Zeitraum von 2024 bis 2029 auf 1.601.847 Euro. Die jährlichen Beträge steigen dabei von 108.500 Euro im Jahr 2024 auf 310.054 Euro im Jahr 2029 an. Diese Kosten umfassen Sachkostenpauschalen, Gemeinkosten sowie Ausgaben für die Gründungspartnerschaft am Energy Tech Hub, Kooperationen mit Infrastrukturanbietern und Standortmarketing der EWG, wobei eine jährliche Inflationsanpassung von zwei Prozent berücksichtigt ist. Für den Personaleinsatz bei der EWG wird ein Bedarf von insgesamt 492.250 Euro für die Jahre 2025 bis 2029 veranschlagt.
Die Finanzierung erfolgt über die Ansätze der Grünen Hauptstadt Agentur bzw. aus dem Geschäftsbereich 6. Während für das Jahr 2024 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung vorgesehen ist, erfolgt die Finanzierung für die Folgejahre durch eine haushaltsneutrale Umschichtung aus dem SECAP-Budget in das Budget für die Beauftragung der EWG. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung des Projekts durch den Rat der Stadt nach Empfehlung der zuständigen Ausschüsse vor. Das Projekt dient der Unterstützung klimaneutraler Ansiedlungen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 23.Citybahn, extensive Dachbegrünung an der Straßenbahnhaltestelle HauptbahnhofZur Vorlage · 0346/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Bahnhofstangente“ der Citybahn ist die Umsetzung einer extensiven Dachbegrünung an der Straßenbahnhaltestelle am Essener Hauptbahnhof vorgesehen. Die bauliche Umsetzung des ersten Projektabschnitts hat bereits im Januar 2024 begonnen. Der geplante Mittelbahnsteig wird barrierefrei gestaltet und umfasst ein taktiles Leitsystem sowie eine dynamische Fahrgastinformation.
Im Zuge der Planungen wurden verschiedene Optionen wie Regenwasserrückhaltung und die Installation von Photovoltaikanlagen geprüft. Eine Regenwasserrückhaltung ist aufgrund der unter dem Bahnsteig befindlichen U-Bahn-Bauwerke nicht realisierbar. Der Einsatz von Photovoltaik wurde aufgrund technischer Risiken durch die Nähe zu den Fahrleitungen sowie möglicher Sichtbarrieren und einer möglichen Verschattung der Dachbegrünung verworfen.
Nach einer Prüfung der Umsetzbarkeit durch die Verwaltung wurde die Realisierung einer extensiven Dachbegrünung befürwortet. Zwar entstehen dadurch zusätzliche Wartungsaufwände, diese können jedoch durch die Zusammenlegung von Wartungsintervallen weitgehend kompensiert werden. Die Herstellungskosten für die Begrünung belaufen sich auf etwa 18.000 Euro brutto und werden von der Ruhrbahn GmbH im Rahmen der Gesamtkosten übernommen. Der Rat der Stadt Essen soll über den Beschluss entscheiden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Beauftragung von Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen für die Maßnahme "Brandschutz U-Bahnhof Bamlerstraße"Zur Vorlage · 0358/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den U-Bahnhof Bamlerstraße in Essen sollen Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen für Brandschutzmaßnahmen beauftragt werden. Das entsprechende Konzept sieht bauliche Änderungen vor, um die sichere Entfluchtung im Brandfall zu gewährleisten. Zu den geplanten Maßnahmen gehören der Bau eines Tunnelquerschlags zwischen den Bahnsteigen, die Erstellung von Schutzeinhausungen sowie die Anpassung und Nachrüstung der technischen Gebäudeausstattung.
Die Kosten für diese Planungsleistungen werden auf insgesamt 600.000 Euro geschätzt. Da bereits 100.000 Euro für Erkundungsmaßnahmen bereitgestellt wurden, ist für das Jahr 2024 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen aus dem Haushaltsposten zur Erneuerung der Zugsicherungsanlagen stammen.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt federführend durch die Ruhrbahn, da technische Gewerke und die Bauleitung über deren Betriebsbefugnisse abgewickelt werden. Die Verpflichtung der Stadt Essen zur Kostenübernahme ergibt sich aus dem Stadtbahnpachtvertrag mit der Ruhrbahn GmbH. Ein Beschluss über den eigentlichen Baubeginn wird nach Vorliegen detaillierter Kostenberechnungen auf Grundlage der zu erstellenden Ausschreibungsunterlagen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Bau der Felshangsicherungsmaßnahme Werdener Straße und außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0408/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Nach einem Hangrutsch an der Werdener Straße im Bereich Charlottenhof am 8. Februar 202läufig sind Maßnahmen zur Felshangsicherung geplant. Bei dem Ereignis lösten sich etwa zwei Kubikmeter Boden- und Felsmaterial, wodurch ein Fußweg verschüttet wurde und Teile der Fahrbahn erreicht wurden. Infolgedessen wurden vorhandene Steinschlagschutzzäune sowie Auffangvorrichtungen beschädigt oder zerstört. Eine geotechnische Untersuchung eines beauftragten Ingenieurbüros hat ergeben, dass weiterhin Risiken für Steinschlag und Hangrutsch bestehen, weshalb die Erneuerung der Schutzanlagen zur Sicherung des Straßenverkehrs vorgesehen ist.
Die Vorlage sieht den Bau der Sicherungsmaßnahme mit Kosten in Höhe von 322.000 Euro vor. Dieser Betrag umfasst die Planung, Bauleitung, Beräumung sowie die Installation neuer Übernetzungen und Auffangbauwerke auf städtischen Flächen. Da diese Maßnahme nicht im Haushalt 2024 veranschlagt ist, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll über die Sammelposition für Felshangsicherung erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Durchführung der Maßnahmen sowie die entsprechende Mittelbereitstellung beschließt.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Baubeginn für den Umbau der Kühlkammer im Krematorium am HellwegZur Vorlage · 0396/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz hat den Baubeginn für den Umbau der Kühlkammer im Krematorium am Hellweg vorgeschlagen. Die Vorlage sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 310.000 Euro netto vor. Nach einer Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss soll der Rat der Stadt Essen über die Maßnahme entscheiden.
Die Sanierung wird aufgrund des aktuellen Stillstands des Einäscharungsbetriebs vorgezogen. Nachdem im Dezember 2023 ein technischer Defekt zur Einstellung des Betriebs führte, bietet sich die Gelegenheit, den Umbau der Kühlkammer früher als für den Haushaltszeitraum 2025/2026 geplant durchzuführen. Die bestehende Anlage weist technische Mängel und eine unzureichende Dämmung auf.
Die technische Umsetzung umfasst die Installation einer Sargkühlzelle als „Raum im Raum“, ausgestattet mit Beleuchtung und Regalen. Zur Kälteerzeugung soll künftig die Abwärme der neuen Ofentechnik genutzt werden. Zudem ist die Installation einer Photovoltaikanlage vorgesehen, um die Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu sichern. Die Kosten teilen sich in 217.000 Euro für die Kühlkammer und 93.000 Euro für die Photovoltaik auf. Die Finanzierung erfolgt über außerplanmäßige Mittel, die anteilig aus dem Projekt „Radweg Grugatrasse“ bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Zeunerstraße von Walter-Sachsse-Weg bis Bredeneyer Kreuz einschließlich der Straße Bredeneyer Kreuz"Zur Vorlage · 0351/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Zeunerstraße sowie am Bredeneyer Kreuz beschließen. Die Maßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn von Walter-Sachsse-Weg bis zum Bredeneyer Kreuz in beiden Fahrtrichtungen sowie Teile der Straße Bredeneyer Kreuz. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 5.712.000 Euro. Zur Umsetzung werden für das Jahr 2024 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.710.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 3.990.000 Euro beantragt.
Im Rahmen der Arbeiten wird lärmoptimierter Asphalt eingebaut, die Entwässerungssysteme werden saniert und Fußgängerquerungen barrierefrei umgebaut. Auch die Haltestellen „Bredeney“ und „Bredeneyer Kreuz“ sollen barrierefrei gestaltet werden, wobei die Kosten hierfür aus einem Projekt für den öffentlichen Personennahverkehr finanziert werden. Aufgrund der Arbeitsraumbreiten ist eine Vollsperrung der jeweiligen Fahrtrichtung erforderlich, wodurch der Verkehr auf die Gegenseite verschwenkt wird. Die Umleitungen werden großrägig ausgeschildert. In Abstimmung mit der Ruhrbahn GmbH sind temporäre Änderungen der Buslinien vorgesehen. Die geplante Bauzeit beträgt etwa zehn Monate, wobei wetterbedingte Verzögerungen möglich sind.
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils von rund 1.428.000 Euro erfolgt über überplanmäßige Mittel aus verschiedenen Projekten zur Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen und Zugsicherungsanlagen. Ein Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen ist für Mai 20
24 geplant, wobei eine Zuwendung in Höhe von etwa 75 Prozent der förderfähigen Kosten angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Stoppenberger Straße zwischen Herzogstraße und Essener Straße"Zur Vorlage · 0352/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Stoppenberger Straße zwischen Herzogstraße und Essener Straße beschließen. Die Maßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn in beiden Fahrtrichtungen unter Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt. Zudem werden die Entwässerungsleitungen sowie die Straßenabläufe saniert und Fußgängerquerungen barrierefrei umgebaut. Aufgrund der notwendigen Arbeiten ist eine Vollsperrung der betroffenen Abschnitte vorgesehen, wobei der Verkehr auf die gegenüberliegende Straßenseite umgeleitet wird. Da die Baustelle an die Gleistrasse der Ruhrbahn GmbH grenzt, sind Abstimmungen mit diesem Unternehmen erforderlich. Die geplante Bauzeit beträgt etwa drei Monate, wobei wetterbedingte Verzögerungen möglich sind.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 1.620.000 Euro. Für die Umsetzung im Jahr 2024 ist eine überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 480.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 1.120.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen, wobei eine Zuwendung von rund 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angestrebt wird. Der städtische Eigenanteil beläuft sich nach Abzug der Förderung auf etwa 405.000 Euro. Die Maßnahme dient der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, da die aktuelle Asphaltfläche Schäden aufweist.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Langenberger Straße/Kupferdreher Straße"Zur Vorlage · 0353/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0353/2024/6 des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit dem Bau und dem geplanten Baubeginn der Maßnahme zur Fahrbahnerneuerung der Langenberger Straße und der Kupferdreher Straße. Das Projekt umfasst die Erneuerung der Fahrbahnen mit lärmoptimiertem Asphalt, die Instandsetzung der Entwässerungsanlagen sowie den Ausbau einer Radverkehrsanlage. Zudem ist eine barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen Fahrenberg, Hinsbecker Löh und Poststraße vorgesehen. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 9.430.000 € beziffert, wobei sich diese Summe auf den Straßenbau (8.400.000 €), die Beleuchtung (660.000 €) und Lichtsignalanlagen (370.000 €) verteilen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.000.000 € für das Jahr 2024 sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 8.330.000 € für 2024 vor. Die Kassenwirksamkeit ist mit 6.750.000 € in 2025 und 1.580.000 € in 2026 geplant. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Bauabschnitten über eine geschätzte Gesamtdauer von etwa 18 Monaten.
Die Maßnahme dient dem Lückenschluss im Ergänzungsnetz des Radroutennetzes und unterstützt das Ziel der Stadt Essen, den Anteil des Radverkehrs am Modal-Split bis 2035 zu erhöhen. Die Verwaltung bewertet die Maßnahme im Hinblick auf den Klimaschutz als positiv, da die Förderung des Radverkehrs zur Reduktion des Kfz-Verkehrsanteils beitragen soll. Die Bezirksvertretung VIII nimmt den Vorgang zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 30.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Katzenbruchstraße zwischen Stoppenberger Straße und Karolingerstraße"Zur Vorlage · 0354/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Katzenbruchstraße zwischen der Stoppenberger Straße und der Karolingerstraße beschließen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 2.308.000 Euro. Für das Jahr 2024 wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 690.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.610.000 Euro beantragt.
Die Arbeiten umfassen die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn unter Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt, um den Immissionspegel für die angrenzende Bebauung zu senken. Zudem sollen Entwässerungsleitungen und -rinnen saniert sowie Fußgängerquerungen barrierefrei umgebaut werden. Aufgrund des Einsatzes schwerer Maschinen ist in einzelnen Bauabschnitten eine Vollsperrung der Fahrbahn erforderlich. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt etwa vier Monate, wobei Umleitungen für den Individualverkehr ausgeschildet werden. Der Busverkehr bleibt von der Baustelle nicht betroffen.
Die Finanzierung des Projekts soll durch einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, dessen Einreichung bis zum 31. Mai 2024 vorgesehen ist. Es wird eine Bezuschussung von rund 75 Prozent der förderfähigen Kosten in Höhe von etwa 1.731.000 Euro erwartet, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf circa 577.000 Euro reduziert. Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2024 sollen aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Beteiligung der BV für ähnliche Vorlagen 0352/2024/6 und 0355/2024/6 fehlt, 0354/2024/6: Bitte Kreuzungsbereich Katzenbruchstraße/Altenessener Straße aufnehmen, 3 Maßnahmen möglichst zusammen umsetzen)
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Katzenbruchstraße zwischen Karolingerstraße und Altenessener Straße"Zur Vorlage · 0355/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn in der Katzenbruchstraße im Abschnitt zwischen der Karolingerstraße und der Altenessener Straße. Im Rahmen der Maßnahme soll lärmoptimierter Asphalt verbaut werden, um die Lärmbelastung für die angrenzende Bebauung zu reduzieren. Zudem sind die Sanierung von Entwassenungsleitungen und -rinnen sowie der barrierefreie Umbau von Fußgängerquerungen vorgesehen. Auch der am Fahrbahnrand liegende Längsparkstreifen wird saniert.
Für die Durchführung der Asphaltarbeiten ist eine Vollsperrung der Fahrbahn in westlicher Richtung erforderlich. Der Betrieb der Buslinien bleibt von der Baustelle unberührt, während Umleitungen für den Individualverkehr großrägig ausgeschildert werden. Die geplante Bauzeit beträgt etwa zweieinhalb Monate, wobei wetterbedingte Verzögerungen möglich sind.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.105.000 Euro. Ein Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen soll bis Ende Mai 2024 eingereicht werden, um eine Bezuschussung von 75 Prozent der förderfähigen Kosten zu erwirken. Dies entspräche einem Zuschuss von rund 828.800 Euro, während der städtische Eigenanteil bei etwa 276.200 Euro liegt. Für das Jahr 2024 ist eine überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 330.000 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Nachwahl zum Beirat der Unteren NaturschutzbehördeZur Vorlage · 0383/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Unteren Naturschutzbehörde. Die Notwendigkeit einer Neubesetzung ergibt sich aus dem Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds, welches infolge der Aufnahme eines Dienstverhältnisses bei der Stadt Essen erfolgte.
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e.V. hat im Rahmen des Vorschlagsrechts zwei Personen für die Nachbesetzung dieser Position nominiert. Der vorschlagsberechtigte Verband hat dabei eine Präferenz für einen der vorgeschlagenen Kandidaten geäußert. Dem Beschlussvorschlag entsprechend soll der Rat der Stadt über die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds entscheiden, um die personelle Besetzung des Beirats sicherzustellen und die Kontinuität in der Beratung der Unteren Naturschutzbehörde zu gewährleisten.
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- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Ausschreibung der Kulturstiftung des Bundes (KSB) für die Ausrichtung der TanztriennaleZur Vorlage · 0290/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Essen und Wuppertal planen eine gemeinsame Bewerbung für die Tanztriennale „Leuchtturm Tanz“ im Jahr 2026, die von der Kulturstiftung des Bundes (KSB) als neue Leuchtturmförderung ausgeschrieben wurde. Der Kulturausschuss hat diesen Antrag empfohlen, und der Rat der Stadt Essen soll über die gemeinsame Bewerbung entscheiden. Ziel der Veranstaltung ist es, die Sichtbarkeit der Kunstform Tanz zu erhöhen und verschiedene Szenen sowie Institutionen wie die Folkwang Universität der Künste oder das Aalto-Ballett miteinander zu vernetzen.
Die Kulturstiftung des Bundes stellt für den Zeitraum von 2024 bis 2026 Fördermittel in Höhe von bis zu 950.000 Euro zur Verfügung. Die teilnehmenden Kommunen sollen einen Eigenanteil von 10 Prozent leisten, was einem Betrag von 95.000 Euro entspricht. Die Kostenverteilung zwischen Essen und Wuppertal ist noch nicht abschließend festgelegt. Neben der finanziellen Beteiligung müssen die Städte Büroräume, Bühnen, Probenräume sowie öffentliche Plätze unentgeltlich zur Verfügung stellen. Zudem wird eine Person aus dem bestehenden Personal des Kulturamtes als Ansprechpartner für die künstlerische Leitung eingesetzt.
Die Bewerbung basiert auf einem Letter of Intent zwischen den beiden Städten. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 31. Mai 2024 wird die Entscheidung der KSB im Sommer 2024 erwartet. Die Auswahl der künstlerischen Leitung soll im Herbst 2024 erfolgen, um die Vorbereitungen für die Durchführung im Jahr 2026 einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Kulturausschuss (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Bewerbung der Stadt Essen als UNESCO Creative City of DesignZur Vorlage · 0367/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, sich für das Jahr 2025 als „UNESCO Creative City of Design“ zu bewerben. Der Kulturausschuss soll diese Bewerbung empfehlen, woraufhin der Rat der Stadt Essen den Beschluss fassen soll. Mit diesem Vorhaben ist die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen durch die Verwaltung verbunden. Für die Phase der Bewerbung werden jährliche Personalkosten von etwa 80.000 Euro sowie Sachkosten in Höhe von rund 50.000 Euro veranschlagt. Sollte die Aufnahme in das Netzwerk erfolgreich sein, werden für die Folgejahre jährliche Sachkosten von etwa 30.000 Euro prognostiziert.
Der zeitliche Ablauf sieht den Aufbau eines Netzwerks ab März 2024 vor. Die Erstellung des Bewerbungskonzepts ist für den Zeitraum zwischen November 2024 und März 2025 geplant, während die eigentliche Bewerbungsphase von April bis Juni 2025 stattfinden soll. Eine Entscheidung der UNESCO wird für Oktober 2025 erwartet.
Die finanziellen Mittel für das Jahr 2024 sind bereits im Haushaltsplan enthalten. Die Kosten für die Jahre 2025 und 2026 werden über den Planposten für Kulturplanung, -entwicklung und -förderung finanziert, wobei die Anmeldung für die Folgejahre im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung erfolgt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Voraussetzungen für das Vorhaben gegeben sind, da bestehende Ressourcen und Akteure genutzt werden können. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine positive Vor-Einschätzung auf Stufe 1 vorgenommen.
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- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.04.2024 · Kulturausschuss (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 35.Zügigkeitserhöhung am Grashof GymnasiumZur Vorlage · 0370/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Zügigkeit des Grashof Gymnasiums ab dem 1. August 2024 von drei auf vier Züge zu erhöhen. Grund für diesen Schritt ist eine hohe Nachfrage nach Schulplätzen sowie ein prognostiziertes Schülerwachstum. Bereits in den Jahrgangsstufen 5, 6 und 9 wurden aufgrund der Anmeldesituation Mehrklassen eingerichtet, da die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichten. Auch an anderen Gymnasien im Stadtbezirk IX besteht ein Ungleichgewicht zwischen Schulplatzangebot und Anmeldungen.
Um die Vierzügigkeit sowie die Anforderungen durch die Rückkehr zum G9-System dauerhaft abzubilden, ist eine bauliche Erweiterung des Schulstandortes geplant. Hierzu soll ein Pavillongebäude auf dem Gelände entfernt werden, um Fläche für einen Neubau zu schaffen. Während der Bauphase wird ein Interimsschulgebäude auf einem benachbarten Sportplatz genutzt. Die Immobilien Management Essen GmbH ist mit der Umsetzung beauftragt. Die Kosten für die Ausstattung im kommenden Schuljahr werden aus vorhandenen Mitteln finanziert; weitere Investitionskosten für den Erweiterungsbau und das Interim werden in künftigen Vorlagen behandelt.
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Beratungsfolge
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.schulorganisatorische Maßnahme: Aufgabe des Teilstandorts Neuholland der städt. kath. Hauptschule Steele- MarienschuleZur Vorlage · 0266/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Auflösung des Teilstandorts Neuholland der städtischen katholischen Hauptschule Steele - Marienschule entscheiden. Laut dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird der Teilstandort in der Neuhollandstraße 38 zum 31. Juli 2024 vollständig aufgelöst. Die Unterrichtsangebote werden dabei auf die verbleibenden zwei Standorte verteilt: Die Jahrgangsstufen 5 bis 7 werden am Hauptstandort Steeler Bergstelle unterrichtet, während die Jahrgangsstufen 8 bis 10 am Teilstandort Krekeler Weg untergebracht werden. Die Schulform wird weiterhin zweizügig geführt.
Hintergrund der Maßnahme sind sinkende Schülerzahlen und ein schrumpfendes Lehrkollegium, wodurch der Betrieb an drei Standorten zunehmend schwierig wurde. Das Gebäude in Neuholland wird bereits im aktuellen Schuljahr nicht mehr von dieser Schule genutzt. Die neue Verteilung der Klassen entspricht einer Struktur, die bereits vor der Einrichtung des dritten Standorts praktiziert wurde.
Durch die Aufgabe des Teilstandorts könnte das Schulgebäude in Neuholland der Nelli Neumann Schule zugeordnet werden, um den Bedarf an Schulraum für Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zu decken. Dies würde zudem Kapazitäten an der Hüttmannschule schaffen, um dort zusätzliche Grundschulplätze bereitzustellen. Aus der Maßnahme entstehen laut Verwaltung keine weiteren Kosten.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Konzept zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung hier: Fortschrittsbericht zur Umsetzung des SchulbauprogrammsZur Vorlage · 0267/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0267/2024/7 zum Thema Schulbauprogramm im Rahmen der Schulentwicklungsplanung dient der Kenntnisnahme des aktuellen Sachstands durch den Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse für Schule, Stadtentwicklung und Umwelt. Zur Deckung des Personalbedarfs wurden 36,5 Planstellen eingerichtet, wovon zum Ende Februar 2024 bereits 29 Stellen besetzt sind. Die Arbeitsgruppe Schulbau Essen übernimmt dabei die Koordination der Maßnahmen. Im Zuge einer Evaluation des sogenannten „5-Säulen-Modells“ wurden die Säulen 4 und 5 zu „Investorenmodellen und sonstige privatwirtschaftliche Unterstützungen“ zusammengeführt; eine Prüfung der Leistungsfähigkeit dieses Modells durch die Verwaltung ist bis Mitte 2024 vorgesehen.
Hinsichtlich der baulichen Maßnahmen wurden fünf von zehn beschlossenen Systemcontainern Anfang Februar 2024 in Betrieb genommen, die restlichen fünf folgen im weiteren Jahresverlauf. Im Bereich der Grundschulen besteht Bedarf für elf Neubauten, von denen vier bereits beschlossen oder in Umsetzung sind. Für eine Grundschule wurde der Kauf eines etwa 12.000 m² großen Grundstücks im November 2023 beschlossen, während in Rüttenscheid ein Verhandlungsverfahren nach einer europaweiten Ausschreibung läuft. Für weiterführende Schulen besteht Bedarf für fünf Neubauten, wobei ein Grundstückskauf in Kupferdreh bereits erfolgt ist. Zudem werden Erweiterungen an 60 Standorten geprüft, wobei für 23 Schulen eine Erweiterung am bestehenden Standort nicht möglich ist.
Weitere Projekte umfassen die geplante Erweiterung oder Zusammenlegung von Standorten am Carl-Humann-Gymnasium sowie die Erweiterung der Gesamtschule Borbeck durch einen Neubau auf einem ehemaligen Kirchengrundstück. Auch die Realschule Bezirk Zollverein soll erweitert werden. Die Verwaltung nutzt eine Prioritätenliste zur Bearbeitung der Vorhaben, wobei Erweiterungen an Gymnasien als dringend eingestuft werden. Zur Information der Öffentlichkeit werden Projektdatenblätter, eine Internetseite sowie der „Tag des Schulbaus“ eingesetzt.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 38.Beschlussfassung über die Umsetzung von Maßnahmen der durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) betreuten Maßnahmen der SchulentwicklungsplanungZur Vorlage · 0399/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Umsetzung von Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung entscheiden, die durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) betreut werden. Die Vorlage umfasst den Bau und Baubeginn der Projekte 5.600401 bis 5.600411 mit einem veranschlagten Gesamtkostenvolumen von rund 182,3 Millionen Euro. Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird die IME mit der Umsetzung dieser Schulbauprojekte beauftragt. Zudem erhält die Verwaltung die Ermächtigung, bei Kostenerhöhungen bis zu einer Höhe von fünf Millionen Euro abweichend von der Ausschusszuständigkeitsordnung eigenverantwortlich zu entscheiden.
Die Maßnahmen beinhalten verschiedene Erweiterungen bestehender Schulen, wie etwa für die Alfred-Krupp-Schule oder das Carl-Humann-Gymnasium, sowie Neubauten von Grundschulen in Bochold und im Bereich Rüttenscheid. Die Finanzierung der Projekte erfolgt über den städtischen Investivhaushalt. Die Personalkosten der IME werden dabei so erstattet, dass der städtische Ergebnishaushalt nicht belastet wird. Über die inhaltliche und finanzielle Entwicklung der Maßnahmen soll der Rat der Stadt Essen halbjährlich per Bericht informiert werden.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 2. Halbjahr 2023Zur Vorlage · 0053/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht über die Umsetzung der Förderprogramme KInFöG Kapitel 2 und Gute Schule 2020 in Essen für das zweite Halbjahr 2023 liegt den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vor. Im Rahmen des Programms KInFöG Kapitel 2 wurden bislang rund 17,7 Millionen Euro des Fördervolumens abgerufen. Während fünf der insgesamt 26 Maßnahmen bereits abgeschlossen sind, befinden sich 21 Projekte in der Bauausführungsphase, wobei eine vollständige Abrechnung bis Ende 2025 vorgesehen ist.
Beim Programm Gute Schule 2020 wurde der Kreditrahmen von 81,4 Millionen Euro bereits vollständig abgerufen. Etwa die Hälfte des Volumens wurde bereits umgesetzt und abgerechnet. Für die letzte Tranche in Höhe von rund 39,7 Millionen Euro muss der Verwendungsnachweis bis November 2024 erbracht werden. Bei konkreten Baumaßnahmen zeigt sich ein Bedarf an zusätzlichen Sanierungen: An der Andreasschule sowie an der Sternschule sind aufgrund von Sanierungsarbeiten am Bestand vorübergehende Auslagerungen in den Modulbau an der Rosastraße geplant, dessen Fertigstellung für das zweite Quartal 2024 erwartet wird. An der Dilldorfschule werden Tiefbauarbeiten an einer Stützwand vorbereitet, deren Abschluss für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Fördermittel des Programms Gute Schule 2020 bis Ende 2024 vollständig und fristgerecht abgerechnet werden können.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 40.Rechenmodell für die Berücksichtigung von Klimakosten bei WirtschaftlichkeitsberechnungenZur Vorlage · 0377/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0377/2024/7 sieht die Einführung eines vereinfachten Rechenmodells vor, um Klimakosten bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen für energetisch relevante Einzelbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Ziel des Modells ist es, vermiedene Umweltschadenskosten sowie eingesparte CO2-Besteuerungen transparent auszuweisen, um die Wirtschaftlichkeit klimafreundlicher Technologien darzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dieses Modell zunächst für einen zweijährigen Pilotzeitraum in ausgewählten Projekten einzusetzen. Die Verwaltung soll nach Ablauf dieses Zeitraums, im zweiten Halbjahr 2026, Bericht erstatten.
Die Berechnung der Kosten unterscheidet zwischen CO2-Abgaben, CO2-Gesamtkosten und CO2-Schattenpreiskosten. Für das Jahr 2027 wird ein Wert von 80 Euro pro Tonne CO2 angenommen, mit einem linearen Anstieg auf 275 Euro pro Tonne bis zum Jahr 2045. Die zentralen Berechnungen werden durch das Energiemanagement der Immobilienwirtschaft mittels eines entwickelten Tools durchgeführt.
Das Tool dient der monetären Bewertung von CO2-Emissionen und der Prüfung der Vereinbarkeit von Maßnahmen mit den Klimaschutzzielen der Stadt Essen. Es deckt die Bereiche Wärme und Strom ab, wobei im Bereich Wärme bis zu fünf Varianten von Wärmeerzeugungsanlagen gleichzeitig vergleichbar sind. Im Bereich Strom ermöglicht das Modell die Bewertung von Stromeinsparungen und die Einbindung von Photovoltaikanlagen. Als Handlungsfelder für Pilotprojekte wurden die Wärmeerzeugung, die Gebäudehülle, die LED-Beleuchtung sowie PV-Anlagen identifiziert. Die Ergebnisse können über einen frei wählbaren Zeitraum, etwa die Lebensdauer der Anlagen, tabellarisch und grafisch dargestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 41.Auflösung der Planungsgemeinschaft RFNP nach Überleitung in einen GFNPZur Vorlage · 0215/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Auflösung der Planungsgemeinschaft beschließen, die durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen zur Erstellung eines Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) gebildet wurde. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die Veränderung des Rechtsstatus durch den Feststellungsbeschluss der RVR-Verbandsversammlung zum Regionalplan Ruhr im November 2023. Infolge dieser Entscheidung wurde der bauleitplanerische Teil des RFNP in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) überführt, während der regionalplanerische Teil des ursprünglichen Plans seine Wirksamkeit verloren hat.
Da die Planungsgemeinschaft durch den Wegfall der ursprünglichen Geschäftsgrundlage ihre Planungskompetenz verloren hat, die bestehenden Verträge jedoch nicht automatisch enden, wird eine explizite Auflösung empfohlen. Eine rechtliche Untersuchung des Zentralinstituts für Raumplanung ergab, dass zur Beendigung der Vereinbarungen gleichlautende Ratsbeschlüsse der beteiligten Städte notwendig sind. Die künftige Zusammenarbeit im Rahmen des GFNP wird unter dem Namen Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr fortgesetzt. Die entsprechenden organisatorischen Regelungen wurden bereits in einer Verwaltungsvereinbarung getroffen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 42.Baubeginnbeschluss Brandschutzsanierung Ernst-Schmidt-Platz 1 (Abendrealschule)Zur Vorlage · 0334/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0334/2024/7) der Immobilienwirtschaft behandelt den geplanten Baubeginn zur Brandschutzsanierung des Gebäudes am Ernst-Schmidt-Platz 1, welches künftig als Abendrealschule genutzt werden soll. Das Projekt umfasst die Bauteile A, B und C, wobei Bauteil A unter Denkmalschutz steht. Die Maßnahmen beinhalten die Brandschutzertüchtigung, die Schadstoffsanierung von PCB und Asbest, die Erneuerung der elektrischen Anlagen sowie die Sanierung der WC-Anlagen und der Aula-Deckenkonstruktion. Zudem ist aufgrund einer Undichtigkeit und Schadstoffbelastung an den Flachdachkuben im Innenhof ein Rückbau und eine Wiederherstellung des Dachaufbaus erforderlich.
Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme belaufen sich auf 6.845.000 Euro. Davon entfallen 2.000.000 Euro auf investive Kosten und 4.845.000 Euro auf konsumtive Kosten. Die Finanzierung der konsumtiven Kosten erfolgt aus der Instandhaltungsrückstellung. Die investiven Maßnahmen, zu denen unter anderem eine Lehrküche, eine Sicherheitslichtanlage und eine Brandmeldeanlage gehören, werden über das Projekt 5.600357 finanziert. Hierfür sind 1.000.000 Euro im Jahr 2024 durch Mittelumschichtung sowie 1.000.000 Euro im Jahr 2025 durch Anmeldung zum Haushalt vorgesehen. Für das Jahr 2024 wird zudem eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.000.000 Euro benötigt. Die Fertigstellung der Arbeiten ist für den Sommer 2025 geplant. Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn beschließen, wobei der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen Empfehlungen abgeben sollen.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 43.Zwischenbericht zur Standortsuche für sieben neue Feuerwachen und weiteres Vorgehen im Bereich SüdZur Vorlage · 1914/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich mit einem Zwischenbericht zur Standortsuche für sieben neue Feuerwachen sowie dem weiteren Vorgehen im Bereich Süd. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung anzuweisen, die Standortoption an der Ruhrtalstraße 118 für die priorisierte neue Feuerwache im Bezirk IX weiterzuverfolgen. Dies beinhaltet die Fortführung der Kaufverhandlungen sowie die Vorbereitung des erforderlichen Planungsrechts.
Die Suche folgt dem Auftrag zur Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans, um eine Einsatzbereitschaft innerhalb von acht Minuten sicherzustellen. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Flächenpotentiale untersucht, darunter verwaltungsinterne Flächen sowie Vorschläge aus der städtebaulichen Strategie. Nach einer Prüfung von 35 Flächen durch die zuständigen Fachbereiche – unter anderem das Amt für Stadtplanung und Bauordnung, das Amt für Straßen und Verkehr sowie das Umweltamt – wurde die Auswahl durch weitere Abstimmungen mit der Feuerwehr und der Wirtschaftsförderung reduziert.
Für die Suchräume in den Bezirken Nord, Ost und West befinden sich derzeit Standortoptionen in Verhandlung oder Prüfung. Für den Bereich Süd favorisiert die Feuerwehr das Grundstück an der Ruhrtalstraße 118 aufgrund seiner Lage und Größe. Da im betreffenden Suchraum keine andere geeignete Fläche zur Verfügung steht, die von der Stadt erworben werden kann, soll die Entwicklung dieses Standorts vorangetrieben werden, auch wenn die Fläche aktuell als landwirtschaftliche Fläche in einem Landschaftsschutzgebiet eingestuft ist.
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Beratungsfolge
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 44.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich "Emscherstraße, südlich Güterbahn" Stadtbezirk: VI Stadtteil: KaternbergZur Vorlage · 1902/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Verlängerung einer Veränderungssperre für das Gebiet „Emscherstraße, südlich Güterbahn“ im Stadtteil Katernberg entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht eine Ausdehnung der bestehenden Sperre um ein Jahr nach deren Bekanntmachung vor.
Das betroffene Areal umfasst etwa 42.500 Quadratmeter im Stadtbezirk VI. Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherung der laufenden Bauleitplanung. Ein Gewerbebetrieb hat einen Antrag auf Genehmigung eines Betriebs zur Zerlegung von 600 Fahrzeugen pro Woche gestellt. Da dieses Vorhaben den Zielen des Aufstellungsbeschlusses für ein umweltverträgliches Gewerbegebiet entgegenstehen könnte, soll die Veränderungssperre aufrechterhalten werden. Die Stadtplanung strebt eine Gliederung der künftigen Gewerbeflächen an, um Störwirkungen auf angrenzende Wohngebiete zu vermeiden.
Die bisherige Veränderungssperre läuft am 23. Juni 2024 aus. Durch die beantragte Verlängerung soll die städtebauliche Ordnung bis zum Abschluss der neuen Bebauungsplanung gewährleistet bleiben. Die Sperre tritt automatisch außer Kraft, sobald die entsprechende Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen hat bereits eine Empfehlung zur Beschlussfassung abgegeben.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Niederschrift Nr. 29 über die Sitzung des Rates vom 13.03.2024
- 46.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 47.Mitteilungen der Verwaltung
- 48.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 49.Ausbau Stadion an der Hafenstraße hier: Aktueller Stand zur PachtverhandlungErgebnis: Kenntnis genommen
- 49.1Ausbau Stadion an der Hafenstraße hier: Aktueller Stand zur PachtverhandlungErgebnis: Kenntnis genommen
- 50.Ruhrbahn GmbH hier: Änderung der Geschäftsführungsstruktur und Bestellung eines ArbeitsdirektorsErgebnis: einstimmig beschlossen
- 51.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 52.Zulagenzahlung für die Projektleitung des Projektes SAP S/4 HANA MigrationErgebnis: einstimmig beschlossen
- 53.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereichs 37 - Feuerwehr EssenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 54.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil