Rechenmodell für die Berücksichtigung von Klimakosten bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0377/2024/7 sieht die Einführung eines vereinfachten Rechenmodells vor, um Klimakosten bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen für energetisch relevante Einzelbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Ziel des Modells ist es, vermiedene Umweltschadenskosten sowie eingesparte CO2-Besteuerungen transparent auszuweisen, um die Wirtschaftlichkeit klimafreundlicher Technologien darzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dieses Modell zunächst für einen zweijährigen Pilotzeitraum in ausgewählten Projekten einzusetzen. Die Verwaltung soll nach Ablauf dieses Zeitraums, im zweiten Halbjahr 2026, Bericht erstatten.
Die Berechnung der Kosten unterscheidet zwischen CO2-Abgaben, CO2-Gesamtkosten und CO2-Schattenpreiskosten. Für das Jahr 2027 wird ein Wert von 80 Euro pro Tonne CO2 angenommen, mit einem linearen Anstieg auf 275 Euro pro Tonne bis zum Jahr 2045. Die zentralen Berechnungen werden durch das Energiemanagement der Immobilienwirtschaft mittels eines entwickelten Tools durchgeführt.
Das Tool dient der monetären Bewertung von CO2-Emissionen und der Prüfung der Vereinbarkeit von Maßnahmen mit den Klimaschutzzielen der Stadt Essen. Es deckt die Bereiche Wärme und Strom ab, wobei im Bereich Wärme bis zu fünf Varianten von Wärmeerzeugungsanlagen gleichzeitig vergleichbar sind. Im Bereich Strom ermöglicht das Modell die Bewertung von Stromeinsparungen und die Einbindung von Photovoltaikanlagen. Als Handlungsfelder für Pilotprojekte wurden die Wärmeerzeugung, die Gebäudehülle, die LED-Beleuchtung sowie PV-Anlagen identifiziert. Die Ergebnisse können über einen frei wählbaren Zeitraum, etwa die Lebensdauer der Anlagen, tabellarisch und grafisch dargestellt werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.04.2024mehrheitlich beschlossen
- 18.04.2024einstimmig empfohlen
- 17.04.2024einstimmig empfohlen
- 09.04.2024Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
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