Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Planungsbeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0826/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße weiter vorantreiben. Konkret wird vorgeschlagen, die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) mit der Planung bis zur Leistungsphase 3 zu beauftragen. Für diesen Prozess sind voraussichtliche Kosten in Höhe von 1.150.000 Euro vorgesehen, die durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Jahr 2024 gedeckt werden sollen. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt einer Einigung zwischen der GVE und dem Verein Rot-Weiss Essen e.V. über künftige Pachtzahlungen. Zudem soll eine Prüfung zur Verbesserung der Anbindung für den Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr durchgeführt werden.
Das Vorhaben sieht die bauliche Schließung der vier Stadionecken vor, um die Zuschauerkapazitäten für nationale und internationale Spiele zu erhöhen. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2023 ergab, dass durch den Ausbau eine Kapazität von etwa 20.300 Sitzplätzen für FIFA-Spiele erreicht werden kann. Neben der Erweiterung von Logenbereichen und Sitzplätzen sollen auch die Akustik sowie die Barrierefreiheit, insbesondere in der westlichen Ecke, verbessert werden. Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen für den Ausbau beläuft sich nach ersten Schätzungen auf rund 25 Millionen Euro. Parallel zur Planung wird eine Neuregelung des Pachtvertrages zwischen der GVE und dem Verein angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 16.04.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: zur Entscheidung in den Rat geschoben - 3.Citybahn, extensive Dachbegrünung an der Straßenbahnhaltestelle HauptbahnhofZur Vorlage · 0346/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Bahnhofstangente“ der Citybahn ist die Umsetzung einer extensiven Dachbegrünung an der Straßenbahnhaltestelle am Essener Hauptbahnhof vorgesehen. Die bauliche Umsetzung des ersten Projektabschnitts hat bereits im Januar 2024 begonnen. Der geplante Mittelbahnsteig wird barrierefrei gestaltet und umfasst ein taktiles Leitsystem sowie eine dynamische Fahrgastinformation.
Im Zuge der Planungen wurden verschiedene Optionen wie Regenwasserrückhaltung und die Installation von Photovoltaikanlagen geprüft. Eine Regenwasserrückhaltung ist aufgrund der unter dem Bahnsteig befindlichen U-Bahn-Bauwerke nicht realisierbar. Der Einsatz von Photovoltaik wurde aufgrund technischer Risiken durch die Nähe zu den Fahrleitungen sowie möglicher Sichtbarrieren und einer möglichen Verschattung der Dachbegrünung verworfen.
Nach einer Prüfung der Umsetzbarkeit durch die Verwaltung wurde die Realisierung einer extensiven Dachbegrünung befürwortet. Zwar entstehen dadurch zusätzliche Wartungsaufwände, diese können jedoch durch die Zusammenlegung von Wartungsintervallen weitgehend kompensiert werden. Die Herstellungskosten für die Begrünung belaufen sich auf etwa 18.000 Euro brutto und werden von der Ruhrbahn GmbH im Rahmen der Gesamtkosten übernommen. Der Rat der Stadt Essen soll über den Beschluss entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Sachstand zur Erstellung eines Realisierungskonzeptes für Freiflächen-SolarenergieanlagenZur Vorlage · 0279/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt einen Zwischenbericht zur Erstellung eines Realisierungskonzeptes für Freiflächen-Solarenergieanlagen in Essen vor. Der Auftrag zur Erarbeitung dieses Konzepts geht auf einen Antrag der CDU- und GRÜNE-Fraktion aus dem Jahr 2023 zurück. Ziel ist die Identifizierung potenzieller Flächen, insbesondere entlang von Verkehrsinfrastrukturen sowie in Industrie- und Gewerbegebieten, unter Berücksichtigung von Flächenkonkurrenzen zur Landwirtschaft oder grünen Infrastruktur.
Eine geoinformationssystembasierte Analyse hat bislang 9.514 Eignungsflächen im Stadtgebiet ermittelt. Davon entfallen 9.145 Flächen auf eine Größe von bis zu zwei Hektar, 352 Flächen auf 2 bis 10 Hektar und 17 Flächen auf mehr als 10 Hektar. In einem weiteren Schritt sollen diese Flächen durch die Kombination mit zusätzlichen Geodaten zu Eigentumsverhältnissen und Bauleitplanung systematisch gefillagert und priorisiert werden. Die Fertigstellung des vollständigen Konzepts ist für das dritte Quartal 2024 geplant.
Neben dem übergeordneten Konzept werden konkrete Projekte angeführt. Die Wassergewinnung Essen GmbH betreibt bereits Dachanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 635 kWp und prüft die Realisierung von Freiflächenanlagen am Pumpwerk Essen Horst mit einer potenziellen Leistung von bis zu 1.505 kWp für den Zeitraum 2025/2026. Zudem zeigt eine Machbarkeitsstudie der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft, dass auf dem Messeparkplatz P10 ein Solar-Carport mit einer installierten Leistung von etwa 11 MWp errichtet werden kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.AGrundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH hier: Umbau Haus 12 im Bildungspark (Karolinger Straße 94)Zur Vorlage · 0465/2024/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 10,7 Millionen Euro an die Grundstücksverwaltung Essen GmbH (GVE) gewähren. Dieser Zuschuss ist für den Umbau und die Sanierung des Gebäudes Haus 12 im Bildungspark in der Karolinger Straße 94 vorgesehen. Das Objekt wurde bereits im März 2023 für 11,8 Millionen Euro erworben.
Die Maßnahme umfasst zwei Ausbauphasen. In der ersten Phase soll das Gebäude als Schulungsgebäude für die Bfz Essen GmbH genutzt werden können. Die zweite Phase sieht Anpassungen der Räumlichkeiten für die spätere Nutzung als Schulgebäude der Sekundarstufe I vor. Bauliche Maßnahmen beinhalten die Anpassung der Grundrisse, die Umsetzung brandschutztechnischer Anforderungen sowie energetische Optimierungen, wie die Installation einer Photovoltaikanlage und die Erneuerung der Dachbegrünung. Zudem ist die Schaffung barrierefreier Zugänge geplant.
Die Finanzierung des Zuschusses soll über den Doppelhaushalt 2025/2026 erfolgen, wobei die Mittel in etwa gleichen Teilen in den Jahren 2025 und 2026 anfallen werden. Als potenzielle Risiken für das Vorhaben werden mögliche Preissteigerungen bei Bauleistungen, ein Fachkräftemangel sowie zusätzliche Anforderungen im Bereich des Schallschutzes oder Brandschutzes angeführt. Die Umsetzung der Bauphase ist für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Zwischenbericht zur Standortsuche für sieben neue Feuerwachen und weiteres Vorgehen im Bereich SüdZur Vorlage · 1914/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich mit einem Zwischenbericht zur Standortsuche für sieben neue Feuerwachen sowie dem weiteren Vorgehen im Bereich Süd. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung anzuweisen, die Standortoption an der Ruhrtalstraße 118 für die priorisierte neue Feuerwache im Bezirk IX weiterzuverfolgen. Dies beinhaltet die Fortführung der Kaufverhandlungen sowie die Vorbereitung des erforderlichen Planungsrechts.
Die Suche folgt dem Auftrag zur Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans, um eine Einsatzbereitschaft innerhalb von acht Minuten sicherzustellen. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Flächenpotentiale untersucht, darunter verwaltungsinterne Flächen sowie Vorschläge aus der städtebaulichen Strategie. Nach einer Prüfung von 35 Flächen durch die zuständigen Fachbereiche – unter anderem das Amt für Stadtplanung und Bauordnung, das Amt für Straßen und Verkehr sowie das Umweltamt – wurde die Auswahl durch weitere Abstimmungen mit der Feuerwehr und der Wirtschaftsförderung reduziert.
Für die Suchräume in den Bezirken Nord, Ost und West befinden sich derzeit Standortoptionen in Verhandlung oder Prüfung. Für den Bereich Süd favorisiert die Feuerwehr das Grundstück an der Ruhrtalstraße 118 aufgrund seiner Lage und Größe. Da im betreffenden Suchraum keine andere geeignete Fläche zur Verfügung steht, die von der Stadt erworben werden kann, soll die Entwicklung dieses Standorts vorangetrieben werden, auch wenn die Fläche aktuell als landwirtschaftliche Fläche in einem Landschaftsschutzgebiet eingestuft ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich "Emscherstraße, südlich Güterbahn" Stadtbezirk: VI Stadtteil: KaternbergZur Vorlage · 1902/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Verlängerung einer Veränderungssperre für das Gebiet „Emscherstraße, südlich Güterbahn“ im Stadtteil Katernberg entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht eine Ausdehnung der bestehenden Sperre um ein Jahr nach deren Bekanntmachung vor.
Das betroffene Areal umfasst etwa 42.500 Quadratmeter im Stadtbezirk VI. Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherung der laufenden Bauleitplanung. Ein Gewerbebetrieb hat einen Antrag auf Genehmigung eines Betriebs zur Zerlegung von 600 Fahrzeugen pro Woche gestellt. Da dieses Vorhaben den Zielen des Aufstellungsbeschlusses für ein umweltverträgliches Gewerbegebiet entgegenstehen könnte, soll die Veränderungssperre aufrechterhalten werden. Die Stadtplanung strebt eine Gliederung der künftigen Gewerbeflächen an, um Störwirkungen auf angrenzende Wohngebiete zu vermeiden.
Die bisherige Veränderungssperre läuft am 23. Juni 2024 aus. Durch die beantragte Verlängerung soll die städtebauliche Ordnung bis zum Abschluss der neuen Bebauungsplanung gewährleistet bleiben. Die Sperre tritt automatisch außer Kraft, sobald die entsprechende Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen hat bereits eine Empfehlung zur Beschlussfassung abgegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Baubeginnbeschluss Brandschutzsanierung Ernst-Schmidt-Platz 1 (Abendrealschule)Zur Vorlage · 0334/2024/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die Brandschutzsanierung am Ernst-Schmidt-Platz 1 beschließen. Das Gebäude, ein ehemaliger Teil des Burggymnasiums, ist für die künftige Nutzung als Standort der Abendrealschule vorgesehen. Für das Bauvorhaben sind Investitionskosten in Höhe von zwei Millionen Euro veranschlagt.
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen verschiedene Bauteile des Gebäudekomplexes. Im denkmalgeschützten Bereich müssen Brandschutzvorkehrungen wie neue Brandschutz- und Rauchschutztüren sowie die Installation einer neuen Brandmeldeanlage umgesetzt werden. Zudem ist eine Erneuerung der elektrischen Anlagen und der ITK-Struktur geplant. In der Aula muss die Deckenkonstruktion aufgrund von Defiziten bei der Tragfähigkeit ausgetauscht werden. Im Bauteil B sind die Instandsetzung von Sanitäranlagen, naturwissenschaftlichen Räumen sowie die Erneuerung von Bodenbelägen vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist zudem die Entfernung von Schadstoffen wie PCB und Asbest, die bei Untersuchungen in mehreren Bereichen festgestellt wurden. Auch die Sanierung von Flachdachkuben gehört zu den geplanten Arbeiten.
Die Verwaltung hat den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft um nachträgliche Kenntnisnahme gebeten. Da der Ausschuss im April 2024 nicht tagt, soll durch dieses Vorgehen eine Verzögerung des Baubeginns verhindert werden, damit die geplante Nutzung des Gebäudes durch die Abendrealschule realisiert werden kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Rechenmodell für die Berücksichtigung von Klimakosten bei WirtschaftlichkeitsberechnungenZur Vorlage · 0377/2024/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ein vereinfachtes Rechenmodell beschließen, das Klimakosten in Wirtschaftlichkeitsberechnungen berücksichtigt. Dieses Modell soll zunächst für einen zwei Jahre dauernden Pilotzeitraum bei energetisch relevanten Projekten eingesetzt werden. Während dieser Phase werden die Prozessabläufe sowie die Nutzbarkeit des Modells fortlaufend evaluiert. Die Verwaltung wird im zweiten Halbjahr 2026 über die Ergebnisse des Pilotzeitraums berichten.
Ziel der Maßnahme ist es, vermiedene Umweltschadenskosten sowie zukünftige Einsparungen bei der CO2-Besteuerung transparent in Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Einzelbaumaßnahmen auszuweisen. Dies betrifft insbesondere Projekte mit energetischer Relevanz, die nicht unter das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen fallen. Durch die Einpreisung von CO2-Kosten sollen technische Alternativen bewertet werden können, die zwar höhere Anschaffungskosten aufweisen, aber über die Lebensdauer durch geringere Emissionskosten wirtschaftlich vorteilhaft sind.
Das entwickelte Modell unterscheidet zwischen CO2-Abgaben als direkte Belastung des kommunalen Haushalts, den CO2-Gesamtkosten als Schätzung der Umweltschadenskosten und den CO2-Schattenpreiskosten. Letztere bilden die Differenz zwischen den Gesamtkosten und den tatsächlichen Abgaben ab. Die Berechnungen werden zentral durch das Energiemanagement der Immobilienwirtschaft mittels eines digitalen Tools durchgeführt, um eine einheitliche Anwendung bei energetischen Einzelmaßnahmen zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Mitgliedschaft im Verband kommunaler Immobilien- und Gebäudewirtschaftsunternehmen e.V.Zur Vorlage · 0391/2024/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich Immobilienwirtschaft der Stadt Essen hat Anfang März 2024 einen Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft im Verband kommunaler Immobilien- und Gebäudewirtschaftsunternehmen e.V. (VKIG) gestellt. Ziel dieser Mitgliedschaft ist die Intensivierung der Vernetzung von Führungskräften sowie die Unterstützung der kommunalen Gebäudewirtschaft zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit.
Der VKIG vertritt die Interessen der kommunalen Gebäudewirtschaft auf Bundes- und Landesebene. Die Verbandsarbeit umfasst den fachlichen Austausch, die Bündelung von Praxiserfahrung und die Förderung wirtschaftlichen Handelns über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden, unter anderem durch nachhaltige Investitionen und energieoptimierte Betriebsführung. Zu den Leistungen der Mitgliedschaft gehören unter anderem Leitfäden zum Gebäudemanagement, Workshops, die Teilnahme an Fachnetzwerken sowie Kooperationen mit der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung (vhw).
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags orientiert sich an der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune. Für Essen ergibt sich für das Jahr 2024 ein Betrag von 4.175 Euro. Da Städte wie Köln, Düsseldorf und Dortmund bereits Mitglieder des Verbandes sind, wurde die Vorlage dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Berichterstattung zum Sachstand Solaroffensive
- 11.Wohnraumförderung im Jahr 2023Zur Vorlage · 0421/2024/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen über die Wohnraumförderung im Jahr 2023 informiert. Zu Beginn des Jahres standen der Stadt Mittel in Höhe von rund 32 Millionen Euro für den Neubau von Mietwohnungen, etwa 5,3 Millionen Euro für den Erwerb von Wohneigentum sowie 3,5 Millionen Euro für die Modernisierung von Wohnraum zur Verfügung. Im Bereich des Mietwohnungsneubaus wurden für den Stadtteil Stoppenberg 20 Wohneinheiten mit Darlehen in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro bewilligt. Weitere Projekte in Borbeck, Kettwig, Bochold und Dellwig befinden sich im Verfahren oder warten auf vollständige Unterlagen.
Beim Erwerb von Wohneigentum wurden fünf Einheiten mit Darlehen von etwa 0,9 Millionen Euro gefördert. Die Verwaltung verzeichnete hierbei eine erhöhte Nachfrage aufgrund der Marktlage, wobei viele Anträge aufgrund von Kriterien wie Einkommensgrenzen oder Bonität nicht bewilligt werden konnten. Im Bereich der Modernisierung wurden für drei private Haushalte rund 170.000 Euro bewilligt; für Mietwohnungsgebäude lagen im Jahr 2023 keine Bewilligungen vor.
Zur Unterstützung angesichts steigender Kosten wurden ergänzende Darlehen für 150 Wohneinheiten in verschiedenen Stadtteilen wie Stoppenberg, Bochold, Kettwig, Kupferdreh, Frohnhausen und Bedingrade in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro gewährt. Zudem wurden Ergänzungszuschüsse in Höhe von etwa 1,3 Millionen Euro für 80 Wohneinheiten in Stadtteilen wie Dellwig, Altendorf, Frohnhausen und Bochold bewilligt. Neue Bestimmungen zum Bindungserwerb ermöglichen zudem die Schaffung oder Verlängerung von Mietbindungen durch gezielte Zuschüsse.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.ABeschlussfassung über die Umsetzung von Maßnahmen der durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) betreuten Maßnahmen der SchulentwicklungsplanungZur Vorlage · 0399/2024/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Umsetzung von Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung entscheiden, die durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) betreut werden. Die Vorlage umfasst den Bau und Baubeginn der Projekte 5.600401 bis 5.600411 mit einem veranschlagten Gesamtkostenvolumen von rund 182,3 Millionen Euro. Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird die IME mit der Umsetzung dieser Schulbauprojekte beauftragt. Zudem erhält die Verwaltung die Ermächtigung, bei Kostenerhöhungen bis zu einer Höhe von fünf Millionen Euro abweichend von der Ausschusszuständigkeitsordnung eigenverantwortlich zu entscheiden.
Die Maßnahmen beinhalten verschiedene Erweiterungen bestehender Schulen, wie etwa für die Alfred-Krupp-Schule oder das Carl-Humann-Gymnasium, sowie Neubauten von Grundschulen in Bochold und im Bereich Rüttenscheid. Die Finanzierung der Projekte erfolgt über den städtischen Investivhaushalt. Die Personalkosten der IME werden dabei so erstattet, dass der städtische Ergebnishaushalt nicht belastet wird. Über die inhaltliche und finanzielle Entwicklung der Maßnahmen soll der Rat der Stadt Essen halbjährlich per Bericht informiert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: zur Entscheidung in den Rat geschoben - 12.Anträge und Anfragen
- 13.Verschiedenes
- 14.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Ausbau Stadion an der Hafenstraße hier: Aktueller Stand zur PachtverhandlungErgebnis: Kenntnis genommen
- 16.Grundstücksangelegenheiten in Essen-DellwigErgebnis: einstimmig beschlossen
- 17.Grundstücksangelegenheiten in Essen-VogelheimErgebnis: einstimmig beschlossen
- 17.AGrundstücksangelegenheitenErgebnis: verwiesen in BV V und einstimmig empfohlen
- 17.BAnmietung von zusätzlichen Flächen im Gebäude Huyssenallee 100/ Bismarckstraße 39, Bauteil C, für die Sport- und Bäderbetriebe EssenErgebnis: verwiesen in den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen und einstimmig beschlossen
- 17.CAnmietung von Flächen in der 13. Etage Gildehof, Hollestraße 3Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 18.Anträge und Anfragen
- 19.Mitteilungen der Verwaltung
- 20.Pressemitteilung