Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Planungsbeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0826/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) den Auftrag erteilen, die Planung für den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße bis zur Leistungsphase 3 durchzuführen. Gegenstand des Planungsbeschlusses ist die Schließung der vier Stadionecken zur Erhöhung der Zuschauerkapazitäten sowie die Optimierung der Verkehrssituation im Stadionumfeld. Die Planung umfasst die Errichtung eines Fahrrad-Parkhauses, eine verbesserte Radverkehrsanbindung sowie ein elektronisches Hinweissystem, um den Anteil von ÖPNV und Fahrrad am Verkehr zu erhöhen und die Notwendigkeit eines zusätzlichen PKW-Parkhauses zu vermeiden. Zudem ist eine Prüfung der Anbindung für den Fuß-, Rad- und ÖPNV vorgesehen.
Für die Durchführung der Planungsphasen 1 bis 3 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.150.000 Euro für das Jahr 2024 vorgesehen. Da im Haushalt 2024 kein Budget vorhanden ist, soll die Finanzierung über das Projekt 5.980006 erfolgen. Die Mittel werden aus den Projekten „Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Str.“ und „Bochumer Landstr. / Sachsenring“ bereitgestellt, deren Baubeginn sich auf 2025 verschiebt. Die Beauftragung der GVE steht unter dem Vorbehalt einer Einigung über künftige Pachtzahlungen zwischen der GVE und dem Rot-Weiss Essen e.V. Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen für den Ausbau beläuft sich nach Stand 2023 auf etwa 25 Millionen Euro. Der aktuelle Pachtvertrag endet am 30. Juni 2027.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 16.04.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: zur Entscheidung in den Rat geschoben - 3.Citybahn, extensive Dachbegrünung an der Straßenbahnhaltestelle HauptbahnhofZur Vorlage · 0346/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Bahnhofstangente“ der Citybahn ist die Umsetzung einer extensiven Dachbegrünung an der Straßenbahnhaltestelle am Essener Hauptbahnhof vorgesehen. Die bauliche Umsetzung des ersten Projektabschnitts hat bereits im Januar 2024 begonnen. Der geplante Mittelbahnsteig wird barrierefrei gestaltet und umfasst ein taktiles Leitsystem sowie eine dynamische Fahrgastinformation.
Im Zuge der Planungen wurden verschiedene Optionen wie Regenwasserrückhaltung und die Installation von Photovoltaikanlagen geprüft. Eine Regenwasserrückhaltung ist aufgrund der unter dem Bahnsteig befindlichen U-Bahn-Bauwerke nicht realisierbar. Der Einsatz von Photovoltaik wurde aufgrund technischer Risiken durch die Nähe zu den Fahrleitungen sowie möglicher Sichtbarrieren und einer möglichen Verschattung der Dachbegrünung verworfen.
Nach einer Prüfung der Umsetzbarkeit durch die Verwaltung wurde die Realisierung einer extensiven Dachbegrünung befürwortet. Zwar entstehen dadurch zusätzliche Wartungsaufwände, diese können jedoch durch die Zusammenlegung von Wartungsintervallen weitgehend kompensiert werden. Die Herstellungskosten für die Begrünung belaufen sich auf etwa 18.000 Euro brutto und werden von der Ruhrbahn GmbH im Rahmen der Gesamtkosten übernommen. Der Rat der Stadt Essen soll über den Beschluss entscheiden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Sachstand zur Erstellung eines Realisierungskonzeptes für Freiflächen-SolarenergieanlagenZur Vorlage · 0279/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Sachstand der Erstellung eines Realisierungskonzeptes für Freiflächen-Solarenergieanlagen in Essen dient der Kenntnisnahme durch den Rat sowie die zuständigen Ausschüsse. Ziel des Vorhabens ist die Identifizierung und Priorisierung von Eignungsflächen, wobei die Fertigstellung des Konzepts für das dritte Quartal 2024 vorgesehen ist. Eine durchgeführte Geodatenanalyse hat insgesamt 9.514 Eignungsflächen identifiziert. Davon entfallen 9.145 Flächen auf eine Größe von bis zu 2 Hektar, 3<0xE2><0x80><0xAF>352 Flächen liegen zwischen 2 und 10 Hektar und 17 Flächen sind größer als 10 Hektar.
Im Rahmen des Berichts werden zudem konkrete Projekte aufgeführt. Die Wassergewinnung Essen GmbH betreibt bereits Dachanlagen mit einer Leistung von 635,36 kWp, wobei weitere Inbetriebnahmen mit 546,6 kWp für das Jahr 2024 geplant sind. Am Pumpwerk Essen Horst besteht das Potenzial für Freiflächenanlagen mit einer Leistung von 1.505 kWp, deren Bau und Inbetriebnahme für den Zeitraum 2025/2026 vorgesehen ist. Die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft plant zudem die Errichtung eines Solar-Carports auf dem Messeparkplatz P10 mit einer Leistung von etwa 11 MWp auf einer Fläche von 52.500 m².
Die Vorprüfung der Klimarelevanz der Maßnahmen ergab eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz. Eine detaillierte Prüfung prognostiziert eine Reduktion von Treibhausgas-Ausstößen in CO2-Äquivalenten, da die Nutzung der Freiflächen zur Stromerzeugung die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern im lokalen Strommix senkt. Der genaue Beitrag der Freiflächenanlagen zur Emissionsminderung im Vergleich zu objektbezogenen Anlagen im Stadtgebiet ist Gegenstand weiterer Prüfungen.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.AGrundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH hier: Umbau Haus 12 im Bildungspark (Karolinger Straße 94)Zur Vorlage · 0465/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 10,7 Millionen Euro an die Grundstücksverwaltung Essen GmbH (GVE) gewähren. Dieser Zuschuss ist für den Umbau und die Sanierung des Gebäudes Haus 12 im Bildungspark in der Karolinger Straße 94 vorgesehen. Das Objekt wurde bereits im März 2023 für 11,8 Millionen Euro erworben.
Die Maßnahme umfasst zwei Ausbauphasen. In der ersten Phase soll das Gebäude als Schulungsgebäude für die Bfz Essen GmbH genutzt werden können. Die zweite Phase sieht Anpassungen der Räumlichkeiten für die spätere Nutzung als Schulgebäude der Sekundarstufe I vor. Bauliche Maßnahmen beinhalten die Anpassung der Grundrisse, die Umsetzung brandschutztechnischer Anforderungen sowie energetische Optimierungen, wie die Installation einer Photovoltaikanlage und die Erneuerung der Dachbegrünung. Zudem ist die Schaffung barrierefreier Zugänge geplant.
Die Finanzierung des Zuschusses soll über den Doppelhaushalt 2025/2026 erfolgen, wobei die Mittel in etwa gleichen Teilen in den Jahren 2025 und 2026 anfallen werden. Als potenzielle Risiken für das Vorhaben werden mögliche Preissteigerungen bei Bauleistungen, ein Fachkräftemangel sowie zusätzliche Anforderungen im Bereich des Schallschutzes oder Brandschutzes angeführt. Die Umsetzung der Bauphase ist für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Zwischenbericht zur Standortsuche für sieben neue Feuerwachen und weiteres Vorgehen im Bereich SüdZur Vorlage · 1914/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich mit einem Zwischenbericht zur Standortsuche für sieben neue Feuerwachen sowie dem weiteren Vorgehen im Bereich Süd. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung anzuweisen, die Standortoption an der Ruhrtalstraße 118 für die priorisierte neue Feuerwache im Bezirk IX weiterzuverfolgen. Dies beinhaltet die Fortführung der Kaufverhandlungen sowie die Vorbereitung des erforderlichen Planungsrechts.
Die Suche folgt dem Auftrag zur Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans, um eine Einsatzbereitschaft innerhalb von acht Minuten sicherzustellen. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Flächenpotentiale untersucht, darunter verwaltungsinterne Flächen sowie Vorschläge aus der städtebaulichen Strategie. Nach einer Prüfung von 35 Flächen durch die zuständigen Fachbereiche – unter anderem das Amt für Stadtplanung und Bauordnung, das Amt für Straßen und Verkehr sowie das Umweltamt – wurde die Auswahl durch weitere Abstimmungen mit der Feuerwehr und der Wirtschaftsförderung reduziert.
Für die Suchräume in den Bezirken Nord, Ost und West befinden sich derzeit Standortoptionen in Verhandlung oder Prüfung. Für den Bereich Süd favorisiert die Feuerwehr das Grundstück an der Ruhrtalstraße 118 aufgrund seiner Lage und Größe. Da im betreffenden Suchraum keine andere geeignete Fläche zur Verfügung steht, die von der Stadt erworben werden kann, soll die Entwicklung dieses Standorts vorangetrieben werden, auch wenn die Fläche aktuell als landwirtschaftliche Fläche in einem Landschaftsschutzgebiet eingestuft ist.
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Beratungsfolge
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich "Emscherstraße, südlich Güterbahn" Stadtbezirk: VI Stadtteil: KaternbergZur Vorlage · 1902/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Verlängerung einer Veränderungssperre für das Gebiet „Emscherstraße, südlich Güterbahn“ im Stadtteil Katernberg entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht eine Ausdehnung der bestehenden Sperre um ein Jahr nach deren Bekanntmachung vor.
Das betroffene Areal umfasst etwa 42.500 Quadratmeter im Stadtbezirk VI. Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherung der laufenden Bauleitplanung. Ein Gewerbebetrieb hat einen Antrag auf Genehmigung eines Betriebs zur Zerlegung von 600 Fahrzeugen pro Woche gestellt. Da dieses Vorhaben den Zielen des Aufstellungsbeschlusses für ein umweltverträgliches Gewerbegebiet entgegenstehen könnte, soll die Veränderungssperre aufrechterhalten werden. Die Stadtplanung strebt eine Gliederung der künftigen Gewerbeflächen an, um Störwirkungen auf angrenzende Wohngebiete zu vermeiden.
Die bisherige Veränderungssperre läuft am 23. Juni 2024 aus. Durch die beantragte Verlängerung soll die städtebauliche Ordnung bis zum Abschluss der neuen Bebauungsplanung gewährleistet bleiben. Die Sperre tritt automatisch außer Kraft, sobald die entsprechende Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen hat bereits eine Empfehlung zur Beschlussfassung abgegeben.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Baubeginnbeschluss Brandschutzsanierung Ernst-Schmidt-Platz 1 (Abendrealschule)Zur Vorlage · 0334/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0334/2024/7) der Immobilienwirtschaft behandelt den geplanten Baubeginn zur Brandschutzsanierung des Gebäudes am Ernst-Schmidt-Platz 1, welches künftig als Abendrealschule genutzt werden soll. Das Projekt umfasst die Bauteile A, B und C, wobei Bauteil A unter Denkmalschutz steht. Die Maßnahmen beinhalten die Brandschutzertüchtigung, die Schadstoffsanierung von PCB und Asbest, die Erneuerung der elektrischen Anlagen sowie die Sanierung der WC-Anlagen und der Aula-Deckenkonstruktion. Zudem ist aufgrund einer Undichtigkeit und Schadstoffbelastung an den Flachdachkuben im Innenhof ein Rückbau und eine Wiederherstellung des Dachaufbaus erforderlich.
Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme belaufen sich auf 6.845.000 Euro. Davon entfallen 2.000.000 Euro auf investive Kosten und 4.845.000 Euro auf konsumtive Kosten. Die Finanzierung der konsumtiven Kosten erfolgt aus der Instandhaltungsrückstellung. Die investiven Maßnahmen, zu denen unter anderem eine Lehrküche, eine Sicherheitslichtanlage und eine Brandmeldeanlage gehören, werden über das Projekt 5.600357 finanziert. Hierfür sind 1.000.000 Euro im Jahr 2024 durch Mittelumschichtung sowie 1.000.000 Euro im Jahr 2025 durch Anmeldung zum Haushalt vorgesehen. Für das Jahr 2024 wird zudem eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.000.000 Euro benötigt. Die Fertigstellung der Arbeiten ist für den Sommer 2025 geplant. Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn beschließen, wobei der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen Empfehlungen abgeben sollen.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Rechenmodell für die Berücksichtigung von Klimakosten bei WirtschaftlichkeitsberechnungenZur Vorlage · 0377/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0377/2024/7 sieht die Einführung eines vereinfachten Rechenmodells vor, um Klimakosten bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen für energetisch relevante Einzelbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Ziel des Modells ist es, vermiedene Umweltschadenskosten sowie eingesparte CO2-Besteuerungen transparent auszuweisen, um die Wirtschaftlichkeit klimafreundlicher Technologien darzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dieses Modell zunächst für einen zweijährigen Pilotzeitraum in ausgewählten Projekten einzusetzen. Die Verwaltung soll nach Ablauf dieses Zeitraums, im zweiten Halbjahr 2026, Bericht erstatten.
Die Berechnung der Kosten unterscheidet zwischen CO2-Abgaben, CO2-Gesamtkosten und CO2-Schattenpreiskosten. Für das Jahr 2027 wird ein Wert von 80 Euro pro Tonne CO2 angenommen, mit einem linearen Anstieg auf 275 Euro pro Tonne bis zum Jahr 2045. Die zentralen Berechnungen werden durch das Energiemanagement der Immobilienwirtschaft mittels eines entwickelten Tools durchgeführt.
Das Tool dient der monetären Bewertung von CO2-Emissionen und der Prüfung der Vereinbarkeit von Maßnahmen mit den Klimaschutzzielen der Stadt Essen. Es deckt die Bereiche Wärme und Strom ab, wobei im Bereich Wärme bis zu fünf Varianten von Wärmeerzeugungsanlagen gleichzeitig vergleichbar sind. Im Bereich Strom ermöglicht das Modell die Bewertung von Stromeinsparungen und die Einbindung von Photovoltaikanlagen. Als Handlungsfelder für Pilotprojekte wurden die Wärmeerzeugung, die Gebäudehülle, die LED-Beleuchtung sowie PV-Anlagen identifiziert. Die Ergebnisse können über einen frei wählbaren Zeitraum, etwa die Lebensdauer der Anlagen, tabellarisch und grafisch dargestellt werden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Mitgliedschaft im Verband kommunaler Immobilien- und Gebäudewirtschaftsunternehmen e.V.Zur Vorlage · 0391/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich Immobilienwirtschaft der Stadt Essen hat Anfang März 2024 einen Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft im Verband kommunaler Immobilien- und Gebäudewirtschaftsunternehmen e.V. (VKIG) gestellt. Ziel dieser Mitgliedschaft ist die Intensivierung der Vernetzung von Führungskräften sowie die Unterstützung der kommunalen Gebäudewirtschaft zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit.
Der VKIG vertritt die Interessen der kommunalen Gebäudewirtschaft auf Bundes- und Landesebene. Die Verbandsarbeit umfasst den fachlichen Austausch, die Bündelung von Praxiserfahrung und die Förderung wirtschaftlichen Handelns über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden, unter anderem durch nachhaltige Investitionen und energieoptimierte Betriebsführung. Zu den Leistungen der Mitgliedschaft gehören unter anderem Leitfäden zum Gebäudemanagement, Workshops, die Teilnahme an Fachnetzwerken sowie Kooperationen mit der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung (vhw).
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags orientiert sich an der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune. Für Essen ergibt sich für das Jahr 2024 ein Betrag von 4.175 Euro. Da Städte wie Köln, Düsseldorf und Dortmund bereits Mitglieder des Verbandes sind, wurde die Vorlage dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Berichterstattung zum Sachstand Solaroffensive
- 11.Wohnraumförderung im Jahr 2023Zur Vorlage · 0421/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Amts für Stadterneuerung und Bodenmanagement über die Wohnraumförderung im Jahr 2023 legt die Mittelverwendung und die Entwicklung des Wohnungsbestands in Essen dar. Zu Beginn des Jahres standen der Stadt rund 32 Millionen Euro für den Mietwohnungsneubau, 5,3 Millionen Euro für den Wohneigentumserwerb sowie 3,5 Millionen Euro für Modernisierungen zur Verfügung. Im Bereich des Mietwohnungsneubaus wurden in Stoppenberg 20 Einheiten mit Darlehen in Höhe von etwa 6,5 Millionen Euro bewilligt; weitere Anträge für Kettwig, Bochold und Dellwig sind noch offen. Im Bereich Wohneigentumserwerb wurden 5 Einheiten mit rund 0,9 Millionen Euro gefördert, während energetische Modernisierungen 3 Einheiten mit rund 170.000 Euro betrafen. Zudem wurden 150 Einheiten durch Ergänzungsdarlehen im Umfang von 3,7 Millionen Euro sowie 80 Einheiten durch Ergänzungszuschüsse in Höhe von 1,3 Millionen Euro unterstützt.
Die Bewilligungsbehörde prüft derzeit mit drei Wohnungseigentümern die Eignung von Beständen für einen Bindungserwerb. Im Jahr 2023 wurden insgesamt rund 12,6 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt. Die Bewilligungsmiete im Neubau steigt künftig auf 7,25 Euro pro Quadratmeter für die Einkommensgruppe A und 84,0 Euro pro Quadratmeter für die Einkommensgruppe B. Seit dem Ratsbeschluss von 2016 wurden im Rahmen des Essener Konzepts zur Förderung des Wohnungsbaus 433 Bewilligungen für Neubaumietwohnungen realisiert.
Im Jahr 2023 wurden die Bezugsfertigkeit von 84 Neubauwohneinheiten in Bochold, Frohnhausen, Heide und Schonnebeck sowie die Modernisierung von 290 Wohnungen in Altenessen-Süd festgestellt. Seit 2019 beliefen sich die Zustimmungen zu Modernisierungen auf knapp 1.800 Wohnungen mit einem Investitionsvolumen von rund 15,5 Millionen Euro. Zum Stichtag 01.01.2024 beläuft sich der Gesamtbestand auf 17.605 Wohnungen.
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- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.ABeschlussfassung über die Umsetzung von Maßnahmen der durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) betreuten Maßnahmen der SchulentwicklungsplanungZur Vorlage · 0399/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Umsetzung von Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung entscheiden, die durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) betreut werden. Die Vorlage umfasst den Bau und Baubeginn der Projekte 5.600401 bis 5.600411 mit einem veranschlagten Gesamtkostenvolumen von rund 182,3 Millionen Euro. Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird die IME mit der Umsetzung dieser Schulbauprojekte beauftragt. Zudem erhält die Verwaltung die Ermächtigung, bei Kostenerhöhungen bis zu einer Höhe von fünf Millionen Euro abweichend von der Ausschusszuständigkeitsordnung eigenverantwortlich zu entscheiden.
Die Maßnahmen beinhalten verschiedene Erweiterungen bestehender Schulen, wie etwa für die Alfred-Krupp-Schule oder das Carl-Humann-Gymnasium, sowie Neubauten von Grundschulen in Bochold und im Bereich Rüttenscheid. Die Finanzierung der Projekte erfolgt über den städtischen Investivhaushalt. Die Personalkosten der IME werden dabei so erstattet, dass der städtische Ergebnishaushalt nicht belastet wird. Über die inhaltliche und finanzielle Entwicklung der Maßnahmen soll der Rat der Stadt Essen halbjährlich per Bericht informiert werden.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: zur Entscheidung in den Rat geschoben - 12.Anträge und Anfragen
- 13.Verschiedenes
- 14.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Ausbau Stadion an der Hafenstraße hier: Aktueller Stand zur PachtverhandlungErgebnis: Kenntnis genommen
- 16.Grundstücksangelegenheiten in Essen-DellwigErgebnis: einstimmig beschlossen
- 17.Grundstücksangelegenheiten in Essen-VogelheimErgebnis: einstimmig beschlossen
- 17.AGrundstücksangelegenheitenErgebnis: verwiesen in BV V und einstimmig empfohlen
- 17.BAnmietung von zusätzlichen Flächen im Gebäude Huyssenallee 100/ Bismarckstraße 39, Bauteil C, für die Sport- und Bäderbetriebe EssenErgebnis: verwiesen in den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen und einstimmig beschlossen
- 17.CAnmietung von Flächen in der 13. Etage Gildehof, Hollestraße 3Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 18.Anträge und Anfragen
- 19.Mitteilungen der Verwaltung
- 20.Pressemitteilung