Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 28 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 30.01.2024
- 2.Niederschrift Nr. 29 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 27.02.2024
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3. a.Rechenmodell für die Berücksichtigung von Klimakosten bei WirtschaftlichkeitsberechnungenZur Vorlage · 0377/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ein vereinfachtes Rechenmodell beschließen, das Klimakosten in Wirtschaftlichkeitsberechnungen berücksichtigt. Dieses Modell soll zunächst für einen zwei Jahre dauernden Pilotzeitraum bei energetisch relevanten Projekten eingesetzt werden. Während dieser Phase werden die Prozessabläufe sowie die Nutzbarkeit des Modells fortlaufend evaluiert. Die Verwaltung wird im zweiten Halbjahr 2026 über die Ergebnisse des Pilotzeitraums berichten.
Ziel der Maßnahme ist es, vermiedene Umweltschadenskosten sowie zukünftige Einsparungen bei der CO2-Besteuerung transparent in Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Einzelbaumaßnahmen auszuweisen. Dies betrifft insbesondere Projekte mit energetischer Relevanz, die nicht unter das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen fallen. Durch die Einpreisung von CO2-Kosten sollen technische Alternativen bewertet werden können, die zwar höhere Anschaffungskosten aufweisen, aber über die Lebensdauer durch geringere Emissionskosten wirtschaftlich vorteilhaft sind.
Das entwickelte Modell unterscheidet zwischen CO2-Abgaben als direkte Belastung des kommunalen Haushalts, den CO2-Gesamtkosten als Schätzung der Umweltschadenskosten und den CO2-Schattenpreiskosten. Letztere bilden die Differenz zwischen den Gesamtkosten und den tatsächlichen Abgaben ab. Die Berechnungen werden zentral durch das Energiemanagement der Immobilienwirtschaft mittels eines digitalen Tools durchgeführt, um eine einheitliche Anwendung bei energetischen Einzelmaßnahmen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben - 4.Zwischenbericht zur Standortsuche für sieben neue Feuerwachen und weiteres Vorgehen im Bereich SüdZur Vorlage · 1914/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich mit einem Zwischenbericht zur Standortsuche für sieben neue Feuerwachen sowie dem weiteren Vorgehen im Bereich Süd. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung anzuweisen, die Standortoption an der Ruhrtalstraße 118 für die priorisierte neue Feuerwache im Bezirk IX weiterzuverfolgen. Dies beinhaltet die Fortführung der Kaufverhandlungen sowie die Vorbereitung des erforderlichen Planungsrechts.
Die Suche folgt dem Auftrag zur Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans, um eine Einsatzbereitschaft innerhalb von acht Minuten sicherzustellen. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Flächenpotentiale untersucht, darunter verwaltungsinterne Flächen sowie Vorschläge aus der städtebaulichen Strategie. Nach einer Prüfung von 35 Flächen durch die zuständigen Fachbereiche – unter anderem das Amt für Stadtplanung und Bauordnung, das Amt für Straßen und Verkehr sowie das Umweltamt – wurde die Auswahl durch weitere Abstimmungen mit der Feuerwehr und der Wirtschaftsförderung reduziert.
Für die Suchräume in den Bezirken Nord, Ost und West befinden sich derzeit Standortoptionen in Verhandlung oder Prüfung. Für den Bereich Süd favorisiert die Feuerwehr das Grundstück an der Ruhrtalstraße 118 aufgrund seiner Lage und Größe. Da im betreffenden Suchraum keine andere geeignete Fläche zur Verfügung steht, die von der Stadt erworben werden kann, soll die Entwicklung dieses Standorts vorangetrieben werden, auch wenn die Fläche aktuell als landwirtschaftliche Fläche in einem Landschaftsschutzgebiet eingestuft ist.
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Beratungsfolge
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Konzept zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung hier: Fortschrittsbericht zur Umsetzung des SchulbauprogrammsZur Vorlage · 0267/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung und des Schulbauprogramms vorgelegt. Im Rahmen der bisherigen Beschlüsse zur Sicherstellung von Schulplätzen wurden personelle Ressourcen in verschiedenen Fachbereichen aufgestockt. Bis Ende Februar 2024 konnten 29 der insgesamt 36,5 neu geschaffenen Planstellen besetzt werden. Zur Koordination der fachbereichsübergreifenden Aufgaben wurde zudem eine Arbeitsgruppe für den Schulbau unter der Leitung des Geschäftsbereichs 7 eingerichtet.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Evaluation des sogenannten Fünf-Säulen-Modells zur Bereitstellung von Schulraum. Aufgrund der Erfahrungen in der Praxis werden die bisherigen Säulen vier und fünf, welche PPP-Modelle sowie die Anmietung von Immobilien umfassten, zu einer neuen Säule zusammengefasst. Diese konzentriert sich künftig auf Investorenmodelle und weitere privatwirtschaftliche Unterstützungen. Dies begründet sich unter anderem durch die begrenzte Verfügbarkeit geeigneter Gebäude für reine Mietmodelle.
Hinsichtlich der Sofortmaßnahmen zur Bereitstellung von Systemcontainern an neun Schulstandorten sind fünf der zehn geplanten Container bereits in Betrieb. Die Umsetzung der verbleibenden fünf Maßnahmen erfordert aufgrund der Baufeldherrichtung einen höheren Aufwand, sodass die Nutzung nach den Ferien des Jahres 2024 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Durchführung eines Modellprojekts zur Prüfung der Sammelqualität der biogenen AbfälleZur Vorlage · 0222/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) haben ein Modellprojekt zur Untersuchung der Sammelqualität von Bioabfällen abgeschlossen. Im Auftrag des Rates der Stadt Essen wurden dabei drei Standorte in den Stadtteilen Freisenbruch, Huttrop und Stoppenberg untersucht. An dem halbjährigen Projekt beteiligten sich die Wohnungsbaugesellschaften LEG Immobilien SE und Allbau GmbH, um die Qualität der erfassten Biomasse sowie die Auswirkungen auf die Restabfallmenge zu prüfen.
Die Auswertung der Kontrolldokumentation ergab, dass lediglich 54,93 % der in den Biotonnen gesammelten Abfälle für die reguläre Verwertung geeignet waren. Bei 45,07 % der Leerungen wies die Sammelmasse Störstoffe wie Leichtverpackungen oder Restmüll auf, weshalb diese über den Restmüll entsorgt werden mussten. Die EBE dokumentierte zudem einen Aufwand durch Sichtprüfungen und begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Aufgrund der Ergebnisse sahen die beteiligten Wohnungsbaugesellschaften von einer weiteren Nutzung der Biotonnen ab. Die Stadt Essen plant nun, an einer Veranstaltung des Landesumweltamtes teilzunehmen, um Best-Practice-Beispiele zu prüfen. Im Anschluss soll dem Rat ein Handlungskonzept vorgelegt werden, das sich mit der Mengensteigerung, der Sammelqualität sowie den finanziellen Auswirkungen befasst.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023Zur Vorlage · 1868/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023 dokumentiert den aktuellen Stand der Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. Zum Stichtag 30. September 2023 bestanden insgesamt 248 Patenschaften mit 363 beteiligten Personen. Seit dem Start der Initiative im Jahr 1993 ist die Anzahl der Patenschaften von ursprünglich 13 auf diesen Wert gestiegen. In den Stadtbezirken I bis IX wurden 416 Spielplätze ohne Schulhöfe erfasst, wobei eine Patenschaftsquote von 55,88 Prozent erreicht wurde.
Im Jahr 2023 wurden 252 Spielplatzfeste durchgeführt, wobei der Einsatz des Spielmobils des Deutschen Kinderschutzbundes auf die Bewegungsförderung ausgerichtet war. Die Veranstaltungen fanden unter anderem in sozial strukturell benachteiligten Wohngebieten sowie an Schulen statt. Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zu Themen wie Spielplatzpflege, Reparaturen oder Vandalismus wurden durch die zuständigen Fachabteilungen bearbeitet. Zur Sicherstellung der Qualitätsstandards ist für die Patenschaften alle fünf Jahre ein Führungszeugnis erforderlich.
Die finanzielle Förderung der Patenschaften erfolgt durch die Bezirksvertretungen sowie über städtische Mittel. Die Bezirksvertretungen leisteten im Jahr 2023 eine Gesamtfördersumme von 18.845,50 Euro. Zudem stellt die Stadt Essen jährlich 35.500 Euro aus dem Fördertopf „Besser spielen“ bereit. Im Berichtsjahr gingen hierfür 24 Anträge mit einem Kostenvolumen von 65.953,17 Euro ein, wovon 14 Maßnahmen bewilligt werden konnten.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Umnutzung des leerstehenden Ladenlokals im Lichtburggebäude, Kettwiger Straße 36, für städtische ZweckeZur Vorlage · 0207/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Umnutzung eines leerstehenden Ladenlokals im Lichtburggebäude an der Kettwiger Straße 36 für städtische Zwecke. Das Konzept sieht eine gemeinsame Nutzung durch die Tourist Information der Essen Marketing GmbH, die Grüne Hauptstadt Agentur sowie einen neu einzurichtenden „Klima-Treff“ vor. Dieser One-Stop-Shop soll als zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger zu Themen wie Gebäudemodernisierung, Wärmeplanung und erneuerbare Energien dienen. Zudem soll die Fläche als multifunktionale Fläche für verschiedene Fachbereiche zur Durchführung von Ausstellungen und Präsentationen genutzt werden können.
Aufgrund des aktuellen Zustands nach dem Auszug des vorherigen Pächters sind bauliche und technische Anpassungen erforderlich. Dazu gehören die Erneuerung von Installationen, die Umsetzung von Brandschutzauflagen sowie die Sicherstellung der barrierefreien Erschließung, insbesondere durch den Einbau einer Hubanlage für das Untergeschoss. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH schätzt die Kosten für die bauliche Ertüchtigung vorläufig auf etwa 550.000 Euro. Eine genaue Kostenermittlung erfolgt nach Abschluss der Planungsphase.
Der Umzug der Tourist Information ist aufgrund des auslaufenden Mietvertrags am Kettwiger Tor bis spätestens März 2025 geplant. Die gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten wird als wirtschaftliche Lösung bewertet, da dadurch Synergien bei der Flächennutzung und technischen Ausstattung entstehen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll über Instandhaltungsrücklagen sowie einen Pool für Kleininvestitionen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Bau der Felshangsicherungsmaßnahme Werdener Straße und außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0408/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach einem Hangrutsch an der Werdener Straße im Bereich Charlottenhof am 8. Februar 202läufig sind Maßnahmen zur Felshangsicherung geplant. Bei dem Ereignis lösten sich etwa zwei Kubikmeter Boden- und Felsmaterial, wodurch ein Fußweg verschüttet wurde und Teile der Fahrbahn erreicht wurden. Infolgedessen wurden vorhandene Steinschlagschutzzäune sowie Auffangvorrichtungen beschädigt oder zerstört. Eine geotechnische Untersuchung eines beauftragten Ingenieurbüros hat ergeben, dass weiterhin Risiken für Steinschlag und Hangrutsch bestehen, weshalb die Erneuerung der Schutzanlagen zur Sicherung des Straßenverkehrs vorgesehen ist.
Die Vorlage sieht den Bau der Sicherungsmaßnahme mit Kosten in Höhe von 322.000 Euro vor. Dieser Betrag umfasst die Planung, Bauleitung, Beräumung sowie die Installation neuer Übernetzungen und Auffangbauwerke auf städtischen Flächen. Da diese Maßnahme nicht im Haushalt 2024 veranschlagt ist, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll über die Sammelposition für Felshangsicherung erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Durchführung der Maßnahmen sowie die entsprechende Mittelbereitstellung beschließt.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 10.Baubeginn für den Umbau der Kühlkammer im Krematorium am HellwegZur Vorlage · 0396/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz hat den Baubeginn für den Umbau der Kühlkammer im Krematorium am Hellweg vorgeschlagen. Die Vorlage sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 310.000 Euro netto vor. Nach einer Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss soll der Rat der Stadt Essen über die Maßnahme entscheiden.
Die Sanierung wird aufgrund des aktuellen Stillstands des Einäscharungsbetriebs vorgezogen. Nachdem im Dezember 2023 ein technischer Defekt zur Einstellung des Betriebs führte, bietet sich die Gelegenheit, den Umbau der Kühlkammer früher als für den Haushaltszeitraum 2025/2026 geplant durchzuführen. Die bestehende Anlage weist technische Mängel und eine unzureichende Dämmung auf.
Die technische Umsetzung umfasst die Installation einer Sargkühlzelle als „Raum im Raum“, ausgestattet mit Beleuchtung und Regalen. Zur Kälteerzeugung soll künftig die Abwärme der neuen Ofentechnik genutzt werden. Zudem ist die Installation einer Photovoltaikanlage vorgesehen, um die Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu sichern. Die Kosten teilen sich in 217.000 Euro für die Kühlkammer und 93.000 Euro für die Photovoltaik auf. Die Finanzierung erfolgt über außerplanmäßige Mittel, die anteilig aus dem Projekt „Radweg Grugatrasse“ bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 11.Baukostenerhöhung KrematoriumZur Vorlage · 0395/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, eine Baukostenerhöhung für den Neubau der Ofenlinien 1 und 3 im Krematorium am Hellweg zu beschließen. Die Netto-Baukosten sollen von 3.700.000 Euro auf 4.090.000 Euro steigen, was einer Erhöhung um 390.000 Euro entspricht.
Die Kostensteigerungen begründen sich durch verschiedene Faktoren: Das Ergebnis der Ausschreibung lag über der Eigenkalkulation, und die Integration der neuen Krematoriumstechnik in den bestehenden Baukörper erfordert umfangreichere Arbeiten in den Bereichen Abbruch, Stahlbau sowie Elektroinstallation als ursprünglich geplant. Zudem führten Massenmehrungen bei Abbrucharbeiten und eine Erhöhung der Kühlleistung zu Nachträgen. Ein Puffer für Unvorhergesehenes ist ebenfalls in der neuen Kalkulation enthalten.
Zur Finanzierung der Erhöhung wurden bereits 195.000 Euro über den Deckungsring Friedhöfe bereitgestellt. Da dieser für das Jahr 2024 erschöpft ist, müssen die verbleibenden 195.000 Euro überplanmäßig aus dem Projekt „Essen.Neue Wege zum Wasser“ bereitgestellt werden. Die Maßnahme dient der Sicherstellung eines wirtschaftlichen Betriebs mit zwei voll funktionsfähigen Ofenlinien und soll die Lebensdauer der Anlage um zehn bis 15 Jahre verlängern.
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Beratungsfolge
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben - 13.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Climate and Energy Action Plan - SECAP), hier: "Ansiedlung klimafreundlicher Wirtschaftsunternehmen"Zur Vorlage · 0201/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung des Projekts „Ansiedlung klimafreundlicher Wirtschaftsunternehmen“ beschließen. Dieses Vorhaben ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) und zielt darauf ab, Unternehmen aus dem Bereich Climate Tech gezielt am Standort Essen anzusiedeln. Dabei sollen Strategien entwickelt werden, die den Prozess der Transformation hin zur Klimaneutralität unterstützen und Anreize für nachhaltig agierende Firmen schaffen.
Die Koordination des Projekts wird durch die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) übernommen. Das geplante Vorgehen umfasst die Ansprache internationaler Unternehmen sowie die Unterstützung ausgewählter Betriebe bei der Entwicklung ihrer Markteintrittsstrategie für den deutschen Markt. Hierbei soll auf bestehende lokale Netzwerke zurückgegriffen werden. Für die ausgewählten Unternehmen sind finanzielle Unterstützungsleistungen von bis zu 10.000 Euro vorgesehen, die beispielsweise die Bereitstellung von Co-Working-Plätzen, technischer Infrastruktur oder die Übernahme von Beratungskosten abdecken können.
Der Projektstart ist für das Jahr 2024 geplant, wobei eine Laufzeit bis 2029 angestrebt wird. Ab Mitte 2025 soll eine halbjährliche Berichterstattung in den zuständigen Ausschüssen erfolgen. Die Gesamtkosten für die Umsetzung werden auf rund 856.250 Euro geschätzt. Diese Mittel umfassen Personalaufwendungen bei der EWG, Kosten für das Standortmarketing sowie direkte Ansiedlungsförderung und werden aus dem Budget der Grünen Hauptstadt Agentur finanziert.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 14.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Climate and Energy Action Plan - SECAP), hier: „Inkubator Energie und Klimaschutz"Zur Vorlage · 0202/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung des Projekts „Inkubator Energie und Klimaschutz“ beschließen. Das Vorhaben ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) und wurde bereits von den zuständigen Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfohlen.
Ziel des Projekts ist es, den Wirtschaftsstandort Essen für Startups im Bereich Climate Tech attraktiver zu gestalten. Durch die Förderung von Gründenden und die Ansiedlung junger Technologieunternehmen sollen Prozesse zur Klimaneutralität unterstützt werden. Die Koordination der Maßnahmen soll durch die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) erfolgen. Im Rahmen des Projekts ist unter anderem die Beteiligung an einem „Energy-Tech Hub“ vorgesehen, um durch Coaching, die Bereitstellung von Infrastruktur sowie den Zugang zu Investoren und Partnern die Etablierung von Startups zu fördern. Dabei sollen bestehende Netzwerke und Akteure am Standort genutzt werden.
Die Laufzeit des Projekts ist zunächst auf fünf Jahre bis 2029 angelegt. Ab Anfang 2025 soll eine halbjährliche Berichterstattung an die Fachausschüsse erfolgen. Der Personalbedarf umfasst eine Vollzeitstelle bei der EWG, wobei die kalkulierten Personalkosten für den Zeitraum von 2025 bis 2029 etwa 492.250 Euro betragen, zuzüglich Sachkosten und Gemeinkosten.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 15.Die Kommunikationskampagne als Baustein der SECAP-Mitmachkampagne „Machen zählt!“Zur Vorlage · 0343/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Kommunikationskampagne „Machen zählt!“ als Bestandteil des SECAP-Aktionsplans weiterzuführen. Die Fortsetzung der Kampagne ist für den Zeitraum von August 2024 bis Juli 2027 vorgesehen. Grundlage ist der im Jahr 2022 beschlossene Aktionsplan für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP), der Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität in Essen bis 2030 bzw. 2040 vorsieht.
Die Kampagne basiert auf vier Bausteinen, darunter ein KlimaPortal mit Informationen zu Klimaschutzthemen, das jährlich stattfindende „Gutes Klima Festival“, KlimaTrainings sowie eine übergeordnete Kommunikationskampagne. Letztere umfasst themenspezifische Fokuskampagnen in den Bereichen Sanierung und Photovoltaik, Mobilität sowie Nutzerverhalten und Konsum. Ziel der Maßnahmen ist es, die Bevölkerung für klimaschonendes Verhalten zu sensibilisieren und bis 2030 mindestens 25 Prozent der Essenerinnen und Essener zu erreichen.
Die Federführung für die Konzeption und Umsetzung liegt bei der Stabsstelle „Grüne Hauptstadt Agentur (GHA)“. Die Kampagne soll durch crossmediale Maßnahmen die Vorteile von Klimaschutz in den Bereichen Energie, Wohnen, Mobilität und Ernährung aufzeigen und zur Verhaltensänderung im Alltag anregen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 16.European Energy Award (eea) Bericht zum internen Re-Audit 2022Zur Vorlage · 0445/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum internen Re-Audit 2022 des European Energy Award (eea) wurde dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vorgelegt. Die Stadt Essen nutzt das Qualitätsmanagementsystem seit 2008 zur Steuerung ihrer Klimaschutzaktivitäten im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimakonzepts. Im aktuellen internen Audit wurde ein Zielerreichungsgrad von 71,94 Prozent erzielt, was 330,5 von 459,4 möglichen Punkten entspricht.
Im Vergleich zum externen Audit aus dem Jahr 2021, das eine Zielerreichung von über 75 Prozent aufwies, ist die Bewertung gesunken. Als Ursache hierfür werden Anpassungen der deutschen Bewertungsgrundlage durch die eea-Bundesgeschäftstelle aufgrund rechtlicher Änderungen und neuer Standards angeführt. Diese Anforderungen führten bundesweit zu einer Reduzierung der erreichten Prozentzahlen. Der Bericht identifiziert zudem Verbesserungspotenziale in den Bereichen kommunale Gebäude und Anlagen sowie in der Versorgung und Entsorgung.
Mit dem 1. Januar 2024 tritt das Programm „eea 3.0“ in Kraft, welches den Fokus stärker auf die Umsetzung von Maßnahmen statt auf Konzepte legt. Dies beinhaltet auch eine Anpassung des Auszeichnungssystems auf ein Level-Modell. Der Ausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Bundesprojekt "Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet": Darstellung der Ergebnisse der MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 0446/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ führt die Stadt Essen Maßnahmen zur klimaresilienten Umgestaltung öffentlicher Plätze durch. Für das Projekt „Platz fürs Klima“ stehen Fördermittel des Bundes in Höhe von 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Machbarkeitsstudie der DTP Landschaftsarchitekten GmbH untersucht die Umsetzungsmöglichkeiten für den Giebelsplatz, den Marktplatz Borbeck sowie den Marktplatz Überruhr-Hinsel.
Für den Giebelsplatz wurden zwei Varianten erarbeitet. Die erste Variante sieht eine Erweiterung von Baumscheiben, die Entsiegelung von Flächen und die Installation von Wurzelbrücken vor, um die Standortsicherheit der Bäume zu erhöhen. Dabei würde die Anzahl der Parkplätze von 29 auf 18 reduziert werden, bei Kosten von etwa 270.000 Euro. Die zweite Variante nutzt das Prinzip der Schwammstadt mit einem unterirdischen Rigolensystem und Rasenfugenpflaster zur Wassersteuerung, was die Kosten auf circa 558.000 Euro steigern würde. Der Gutachter empfiehlt die zweite Variante aufgrund des höheren klimatischen Nutzens; die Bezirksvertretung III favorisiert diese ebenfalls.
Am Marktplatz Borbeck liegt der Fokus auf der Hitzeprävention und dem Starkregenschutz. Die erste Variante sieht die Pflanzung von 14 neuen Bäumen, die Anlage einer grünen Mulde zur Regenwasserrückhaltung sowie eine Fassadenbegrünung vor. Durch die Entsiegelung von Flächen würde die Anzahl der Parkplätze von 84 auf 52 sinken, bei geschätzten Kosten von rund 460.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Sachstand zur Erstellung eines Realisierungskonzeptes für Freiflächen-SolarenergieanlagenZur Vorlage · 0279/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt einen Zwischenbericht zur Erstellung eines Realisierungskonzeptes für Freiflächen-Solarenergieanlagen in Essen vor. Der Auftrag zur Erarbeitung dieses Konzepts geht auf einen Antrag der CDU- und GRÜNE-Fraktion aus dem Jahr 2023 zurück. Ziel ist die Identifizierung potenzieller Flächen, insbesondere entlang von Verkehrsinfrastrukturen sowie in Industrie- und Gewerbegebieten, unter Berücksichtigung von Flächenkonkurrenzen zur Landwirtschaft oder grünen Infrastruktur.
Eine geoinformationssystembasierte Analyse hat bislang 9.514 Eignungsflächen im Stadtgebiet ermittelt. Davon entfallen 9.145 Flächen auf eine Größe von bis zu zwei Hektar, 352 Flächen auf 2 bis 10 Hektar und 17 Flächen auf mehr als 10 Hektar. In einem weiteren Schritt sollen diese Flächen durch die Kombination mit zusätzlichen Geodaten zu Eigentumsverhältnissen und Bauleitplanung systematisch gefillagert und priorisiert werden. Die Fertigstellung des vollständigen Konzepts ist für das dritte Quartal 2024 geplant.
Neben dem übergeordneten Konzept werden konkrete Projekte angeführt. Die Wassergewinnung Essen GmbH betreibt bereits Dachanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 635 kWp und prüft die Realisierung von Freiflächenanlagen am Pumpwerk Essen Horst mit einer potenziellen Leistung von bis zu 1.505 kWp für den Zeitraum 2025/2026. Zudem zeigt eine Machbarkeitsstudie der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft, dass auf dem Messeparkplatz P10 ein Solar-Carport mit einer installierten Leistung von etwa 11 MWp errichtet werden kann.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Erarbeitung einer Ernährungsstrategie für EssenZur Vorlage · 0412/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen entwickelt im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie und des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima eine neue Ernährungsstrategie. Ziel des Vorhabens ist es, Beiträge zum Klimaschutz, zur Ressourcenschonung, zur Gesundheit und zum Tierwohl zu leisten. Ein Netzwerk aus etwa 50 Akteuren aus der Verwaltung, Landwirtschaft, Gastronomie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft trägt die Erarbeitung gemeinsam.
Die Beteiligten haben bereits ein Leitbild verabschiedet, das den weiteren Prozess steuert. Die Strategie konzentriert sich auf Handlungsfelder wie die Gemeinschaftsverpflegung, Ernährungsbildung sowie die Förderung von Regionalität und Saisonalität. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Lebensmittelwertschätzung und der Reduzierung von Lebensmittelverschwendung. Geplante Maßnahmen im Rahmen des Prozesses umfassen unter anderem Fachvorträge, Gastronomietreffen und Informationsbroschüren.
Der Erarbeitungsprozess ist auf eine Dauer von einem Jahr ausgelegt, wobei die Vorstellung der Rahmenbedingungen und Grundlagen der Strategie für das Frühjahr 2025 vorgesehen ist. Die geschätzten Kosten für die Erarbeitung belaufen sich auf 45.000 Euro. Diese werden durch das Budget der Grünen Hauptstadt Agentur gedeckt und umfassen Posten wie Raummiete, Moderation, Catering sowie Öffentlichkeitsarbeit.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen hier: Maßnahme S6 Klimaresiliente Gewerbeentwicklung – Projekt Klima.ProfitZur Vorlage · 0471/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen befürwortet die Beantragung von Fördermitteln sowie die Teilnahme am Beratungsprozess „Klima.Profit“. Dieses Vorhaben ist Teil des integrierten Klimafolgenanpassungskonzepts der Stadt, konkret im Rahmen der Maßnahme zur klimaresilienten Gewerbeflächenentwicklung. Ziel des Prozesses ist es, das Potenzial für Anpassungsmaßnahmen in bestehenden Gewerbegebieten auszuschöpfen, um den Folgen von Hitze und Starkregen entgegenzuwirken. Da Gewerbeflächen durch einen hohen Versiegelungsgrad geprägt sind, besteht dort ein erhöhtes Risiko für die Bildung von Hitzeinseln sowie für Überflutungen.
Der etwa zehnmonatige Beratungsprozess umfasst die Analyse von Gefährdungspotenzialen gegenüber Hitze, Sturm und Starkregen sowie die Erstellung von Kosten-Nutzen-Analysen. Dabei sollen Maßnahmen entwickelt werden, die den unternehmerischen Mehrwert und die Aufenthaltsqualität an den Standorten verbessern. Nach drei Jahren ist eine Zertifizierung der teilnehmenden Unternehmen vorgesehen.
Die Finanzierung soll über ein Modellvorhaben des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen, dessen Förderrichtlinie für Mitte April 2024 erwartet wird. Für eine erfolgreiche Bewerbung durch die Stadt ist die Zusage von mindestens drei Gewerbebetrieben erforderlich. Die Verwaltung prüft derzeit, ob der Prozess personell mit bestehenden Strukturen im Umweltamt verknüpft werden kann, um Synergien zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen hier: Maßnahme P2 Kooperation mit extern Engagierten - Projekt „NRWasserwende“Zur Vorlage · 0473/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz hat die Ausführungen der Verwaltung zur Kooperation mit dem Verein „a tip: tap e.V.“ im Rahmen des Projekts „NRWasserwende“ zur Kenntnis genommen. Die Maßnahme ist Teil des integrierten Klimafolgenanpassungskonzepts der Stadt Essen und zielt darauf ab, die Öffentlichkeitsarbeit durch die Zusammenarbeit mit externen Partnern zu stärken. Das Projekt setzt sich für die Nutzung von Leitungswasser ein, um Verpackungsmüll zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Klimaanpassung zu leisten.
Im Rahmen eines möglichen Wasser-Quartiers in Essen sollen verschiedene Aktivitäten umgesetzt werden können. Dazu gehören Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche, Beratungen für Unternehmen sowie die Förderung von Trinkbrunnen und Wasserspendern. Die Stadt Essen plant, das Vorhaben mit einem einmaligen Betrag zwischen 2.000 und 2.500 Euro pro zweijähriger Laufzeit finanziell zu unterstützen. Ziel der Kooperation ist es, das Bewusstsein für die Vorteile von Trinkwasser in der Bevölkerung zu fördern und die Eigenvorsorge im Kontext des Klimawandels zu stärken.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Klima/HitzeschutzmaßnahmenZur Vorlage · 0203/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem Antrag an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird eine Priorisierung von Baumpflege- und Bewässerungsmaßnahmen in der Nähe von Kindergärten, Spielplätzen, Schulen, Krankenhäusern sowie Seniorenheimen gefordert.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Bestand an Straßenbäumen in Essen erweitert wird. Im Rahmen des Handlungskonzeptes Baumadapt werden technische Standards für den Wurzelraum und die Bodenqualität angewandt. Die Bewässerung von Neupflanzungen erfolgt nach festgelegten Intervallen bis zum dritten sowie bis zum zehnten Standjahr, während etablierte Bäume primär in extremen Dürrephasen durch Notbewässerung versorgt werden. Ergänzend wird die Versorgung durch ein ehrenamtliches Projekt unterstützt. Die Verwaltung gibt an, dass die genannten Bereiche durch bestehende Maßnahmen abgedeckt sind.
Zudem wird auf das 1.000-Bäume-Programm verwiesen, welches die Erhöhung des Grünvolumens in stark versiegelten Bereichen anstrebt. Dies soll zur thermischen Entlastung und zur Verbesserung der Regenwasserretention beitragen. Basierend auf einer Klimaanalyse liegt der Schwerpunkt der Maßnahmen auf der hochverdichteten Innenstadt sowie auf dicht bebauten Wohn- und Mischgebieten. Ein beauftragtes Fachinstitut arbeitet derzeit an der Ermittlung potenzieller neuer Standorte und der Erstellung von Straßenprofilen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (17. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 24.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 25.Mitteilungen der Verwaltung
- 26.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 26.1Antrag: Reinigung und regelmässige Pflege der städtischen Grünfläche zwischen Bernestraße und SchützenbahnZur Vorlage · 0331/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0331/2024/FDP einen Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine städtische Grünfläche zwischen der Bernestraße und der Schützenbahn zu reinigen und in einen gepflegten Zustand zu versetzen.
Darüber hinaus fordert die Fraktion, das betreffende Grüngelände in den turnusmäßigen Pflegeplan von Grün und Gruga aufzunehmen. Als Begründung führt die Fraktion an, dass sich die Fläche derzeit durch Verschmutzung und Wildwuchs auszeichne. Im Hinblick auf den Klimawandel und die zunehmende städtische Verdichtung soll eine regelmäßige Instandhaltung der Fläche im Bereich der Essener Innenstadt sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 30.04.2024 · Kulturausschuss (28. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 27.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 28.Verschiedenes